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Ist die Priesterweihe ausschließlich Männern vorbehalten?
Ein theologischer Beitrag zur aktuellen Diskussion

Robert Bösner

Es hagelt nur so von Vorwürfen gegen die Position der katholischen Kirche in dieser Frage! Wie kann man nur so „sexistisch“ sein, dass man die Voraussetzung für eine tatsächlich von Gott kommende Berufung zur Priesterweihe an das Mannsein knüpft? Die Haltung der kath. Kirche ist in dieser Angelegenheit für viele mit einem Plausibilitätsmangel belastet. Warum demütigt die katholische Kirche jene Frauen, die meinen, zum Priesteramt berufen zu sein, indem sie deren inneren „Ruf“ nicht als „vocatio divina“ (göttliche Berufung) annimmt? Fragen über Fragen, die die katholische Kirche in ein ungünstiges Licht stellen. Ist sie überhaupt die Sachwalterin des Willens Gottes in dieser Frage?

Wer heute für die Frauenordination in der katholischen Kirche eintritt, übersieht meist die Fixierung auf die Situation in Mitteleuropa, so als ob es die östliche Kirche mit ihren (apostolischen) Traditionen zu diesem Thema nicht gäbe (und schon gar nicht die römische Lehrtradition).. Ich glaube aber, dass es in der „einen“ Kirche hilfreich für diese Frage ist, den größeren (sprich kirchlichen) Ökumene-Horizont bei der Behandlung dieses Themas zu beachten. (vgl. die Bestellung der Hll. Cyrill und Method zusammen mit dem schon bestellten Hl. Benedikt zu gemeinsamen Patronen Europas und seiner Neu-Evangelisierung.

Der kirchliche Osten kann vieles zur Glaubenssicherheit in der Amtsfrage beitragen, auch wenn dort die geistesgeschichtliche Entwicklung der Stellung der Frau in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit (noch) nicht so weit gediehen ist, wie bei uns (vgl. aber das (katholische) Polen, wo eine Frau zur Staatspräsidentin bestellt wurde!):

Mit „Osten„ meine ich vor allem die orthodoxen Traditionen, die sich in ihrem Amtsverständnis immer wieder auf die „apostolischen Kanones“ berufen, um den heilsgeschichtlichen Zusammenhang zwischen dem heutigen kirchlichen Heilswirken und dem Werk der Apostel damals (die von Jesus selbst bestellt wurden,) rechtfertigen zu können. Ähnlich macht es ja auch die römisch-katholische Kirche.

Beim Verständnis des geistlichen Dienstamtes in der (östlichen u n d westlichen) „einen, heiligen, katholischen und ‚apostolischen‘ “ Kirche (vgl. Großes Messcredo, GL 356) geht es nämlich nicht um ein geistesgeschichtliches, sondern ein sakramententheologisch-ekklesiologisches Anliegen. Ich meine, dass diese Feststellung wichtig ist: denn die geistes-geschichtlichen Dinge unterliegen dem Wechsel der Zeiten, die sakramententheologischen hingegen unterliegen der „regula fidei„, sind Glaubensgut und können sinnvollerweise nur so behandelt werden, wie es dem Glauben entspricht, das heisst im kirchlichen Traditionszusammenhang, der keine inhaltlich wesentlichen , sondern nur periphäre Änderungen zulässt und so zur Identität der von Jesus gestifteten Kirche beiträgt. Die Kirche findet ihre bleibende Norm in dieser apostolischen Grundverfassung. Besonders ausdrücklich wird das, wenn es um die Sakramente geht.

Wenn die Heilsoffenbarung des Neuen Testamentes mit der sogen. „ apostolischen Zeit„ (Tod des letzten Apostels, also um das Jahr 100) substantiell abgeschlossen ist, wie die Kirche lehrt, dann gehört das, was die Apostel damals getan hatten, zum normativen Glaubensgut. Das will heissen, dass die damaligen Entscheidungen der Apostel – geklärt durch das Lehramt der Kirche – uns den nicht veränderbaren (Stiftungs-) Willen Jesu im übernatürlichen Glauben zugänglich machen: auch in der Frage des geistlichen Amtes.

Die Heilige Schrift kennt z.B. mehrere bekannte und auch einige weniger bekannte Mitarbeiter in den Reihen der Apostelschüler: Titus, Timotheus aber auch Silvanus und Epaphras. Die apostolischen Schriften des Neuen Testaments kennen darüber hinaus aber auch viele andere Helferinnen und Helfer, Männer und Frauen im Missionswerk der Apostel (s. Rom 16,1 ff..). Jedoch unter ihnen wird über niemanden behauptet, was z.B. der Apostel Paulus über Epaphras sagt: „ . . unser geliebter Mitarbeiter,... er ist an unserer Stelle (!) ein treuer Diener Christi„ (Kol 1,7). Im 1.Petrusbrief heisst es hinwieder, dass Petrus den Brief „durch den Bruder Silvanus geschrieben habe„ (1.Petr. 5,12).

Mit einer solchen apostolischen Autorität ist damals – nach den Aussagen der Heiligen Schrift(!) – keine Frau ausgerüstet gewesen und nur von Männern, konkret von Timotheus, wurde gekündet, dass ihm (bzw. später anderen Männern, vgl. 1.Clemensbrief n.42) „der Apostel„ (2 Tim 1,6) die Hände aufgelegt hat – bzw. in einem anderen Zusammenhang – „die Presbyter die Hände bei der Weihehandlung aufgelegt haben, gemeinsam (!) aufgrund von prophetischen Worten„ (1.Tim 4,14) und von Titus wurde hinwiederum gesagt, dass ihm der Apostel aufgetragen hat „sein, ( dh. des Apostels!) Werk zuende zu führen, indem er in den einzelnen Städten „Presbyter einsetze„ (Titus 1,5).

Bei all diesen Fragen der Ordination muß aber stets bedacht werden, dass „Bestellung der Presbyter“ nicht eine isolierte Angelegenheit ist, „damit es halt Priester gibt“, (die man damals aber noch gar nicht kennen konnte; man kannte nur Opferpriester – wie im Tempel zu Jerusalem – für das Schlachten der Opfertiere), die „Macht“ ausüben können in der Kirche und dass sich die „Männer“ diese „Macht“ eigensüchtig und unlegitimiert vorbehaltet hätten, um „die Frauen“ davon ausschließen zu können.

Die geschichtliche Wirklichkeit ist anders: Priesterweihe, Ordination, von Presbytern und Diakonen, gibt es in den früchchristlichen Gemeinden der Kirche nur, damit das Amt und die Gaben der Apostel für alle„zum ewigen Heil berufenen Jünger„ erhalten bleiben.

Jesus selbst hat dieses Amt betend vorbereitet („er betete die ganze Nacht und dann rief er aus den Jüngern die zu sich, die er um sich haben wollte (Mk 3,14) und er gab ihnen Vollmacht, dass sie die unreinen Geister austreiben könnten (Mt 10,1–4) Und sie nannte er Apostel“ (Lk 6,12–16 und parr.). Diesen vorösterlichen „Zwölferkreis“ konstituierte er dann am Ostersonntag-Abend geistmächtig als seine bevollmächtigten Stellvertreter. „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch! Dann hauchte er sie an und sagte. „Empfanget den Heiligen Geist!“ (Joh20,21‘).

Presbyter- und Diakonenbestellung geschah/geschieht dadurch, dass der/die Apostel die Erwählten durch Handauflegung zu ihrem schon geisterfüllten Kreis (Kollegium) dazunehmen. So soll diese erste Generation von Apostelmitarbeitern (die sogen. „Apostelschüler„) das Werk der Apostel weiterführen, und sie sollten dazu so ausgerüstet sein, wie Jesus die Apostel augerüstet hat. Darum nehmen die Apostel sie durch Handauflegung einfach zu ihrem von Jesus mit seinem Heiligen Geist erfüllten „Kreis“ dazu.

Die Handauflegung ist nicht ein mechanisches Geschehen, bei dem der Empfänger egal wäre, sondern sie bedeutet den Anschluß der nachapostolischen Kirche an die personale Zeugenschaft der Apostel. Sie garantiert die Kontinuität mit dem apostolischen Ursprung.

Erster Anlass für ihre Bestellung war, dass die Apostel durch die vielen andrängenden Aufgaben nicht vom „Gebet und vom Dienst am Wort“ und vom Leitungsdienst für die ganze(!) Kirche/Gemeinde abgedrängt werden; wenn sie zum Beispiel ganz mit dem Tischdienst beschäftigt wären oder die Entfernungen zu den gegründeten Gemeinden zu groß waren. (vgl. Apg 6,2.4 oder Tit 1,5).

Wenn man das Verständnis des „priesterlichen„, dh. presbyteralen Amtes in diesem apostolischen Zusammenhang sieht, dann kann jedem – mit der ganzen katholischen Kirche – mit-glaubenden Menschen deutlich werden, dass es kein anderes „geistliches Amt“ in der Kirche gibt, als das, das die Apostel von Jesus erhalten und in der ersten Generation an ihre Nachfolger und in abgestufter Teilhabe (Presbyter, Diakone) an ihre Mitarbeiter weitergegeben haben.

Ich bin überzeugt, dass es darüber hinaus im pastoralen Zusammenhang die verschiedensten Formen des Dienstes und der Zusammenarbeit von Frauen und Männern mit den geweihten Hirten gibt und geben soll, und dass dabei ganz besonders die Charismen von Frauen gefragt sind (vgl.. das Papstwort bei der Bestellung der Schutzpatroninnen Europas für das zweite Jahrtausend, bei der er vom „fraulichen Antlitz der Heiligkeit„ spricht, das für die kirchliche Gemeinschaft so wertvoll ist). Gerade heute kann durch gelungene Zusammenarbeit vieles für den fruchtbaren Ausbau der kirchlichen Gemeinschaft als dem Leibe Christi getan werden, wenn(!) man wahrhaben kann, dass die Weiterführung des „ Aufbaues“ der Kirche als des Leibes Christi den Nachfolgern im apostolischen Werk anvertraut ist. Denn ihnen ist es -im Heiligen Geist bestellt – gegeben, die Gläubigen, d.h. die „Heiligen, für die Erfüllung ihres Dienstes auszurüsten ... für den Auf bau des Leibes Christi, (die Kirche)“ (vgl Eph 4,11–16 ff).

Wenn die Apostel damals judenchristliche und heidenchristliche Männer ausgewählt haben (und keine Frauen), um ihnen die Hände aufzulegen und sie so zum von Jesus gegründeten geisterfüllten Zwölferkollegium dazuzunehmen, dann ging es damals nicht vorrangig um eine geschlechterspezifische Einengung auf Männer, sondern zuallererst um die konkrete Form, wie die Weitergabe des von Jesus den Aposteln anvertrauten Heiligen Geistes geschehen ist. Sie waren Männer. Darum macht man es in der nächsten Generation bei der Bestellung der Apostelschüler und dann der Episkopen so, wie es die Apostel machten, indem man ebenfalls wieder Männer zum vorhandenen geisterfüllten Kollegium (das aus Männern besteht) dazunimmt, damit auch sie für die nächste Generation diese Jesusgabe empfangen, die für die ganze Kirche so wichtig ist, weil er., der Heilige Geist, die Kirche im Sinne Jesu zusammenhält.

„Die Kirche sieht sich heute nicht ermächtigt“ (Papst Paul VI) – auch nicht aus Respekt vor der zeitgenössischen Entfaltung des fraulichen Wesens, so könnte man sagen – Frauen zum Apostelkollegium der Bischöfe ( und untergeordnet zu den diözesanen Priesterkollegien oder zu den Diakonen) dazuzunehmen, damit sie den so empfangenen Heiligen Geist der Kirche weitergeben. Man kann nicht unter Absehung von jeder Theologie der Geschlechter rein positivistisch je neu ausmachen, wie die sakramentale Struktur der Kirche und des kirchlichen Amtes den veränderten gesellschaftlichen Plausibilitäten angepaßt werden kann. Es könnte sich dabei, bei aller Berufung auf den Heiligen Geist, vielleicht ein Geist einschleichen, der von einer ganz bestimmten Zeitströmung geprägt ist, der mehr der Herren/Damen eigener Geist ist.

Der Geist Christi und der Apostel ist es, der die Kirche aufbaut. Damit die Kirche ihre sakramentale und apostolische Identität bewahrt, ist es notwendig, auf die apostolische Überlieferung zu schauen und sie nicht durch eigene positivistische Setzungen zu eliminieren. Das bedeutet aber auch, einfach zu respektieren, daß die sakramentale Priesterweihe Männern vorbehalten bleiben muß. Diese Fragen nach der unveränderten Weitergabe sind deswegen so wichtig, weil nur der Geist, der von Jesus kommt, die Kraft hat, den Unheilszusammenhang der Welt zu überwinden.

Bei der Bischofs- Priester- und Diakonenweihe steht eigentlich gar nicht die Frage des „Mann- oder Frauseins„ (vgl. Gal 3,28 b) im Vordergrund, sondern die Frage um die geordnete Weitergabe des Geistes des Herrn, mit dem sich der Auferstandene als österliche Gabe am Ostersonntag-Abend in den Zwölferkreis der Apostel verströmte, und dessen sakramentales Zeichen heute in der Welt das mit den Aposteln verbundene Bischofskollegium ist.

Die Apostel haben die Verheißung, dass alle Menschen, die der Verkündigung der Apostel und ihrer Nachfolger glauben („wer euch hört, der hört mich“) und sich zu Jesus bekehren, ihn selbst im Heiligen Geist aufnehmen, der sie zu Kindern Gottes macht und zu seinem geheimnisvollen Leib, der Kirche, dazunimmt.

Durch Taufe und Firmung (diese zwei von den drei Sakramenten der Initiation, der Glaubenseinführung ) werden den Glaubenden die Sünden vergeben uns werden sie zur apostolischen Kirche hinzugenommen. Später ist es das Sakrament der Versöhnung, dessen gläubiger Empfang jene „communio“ wieder herstellt, falls sie jemand aus eigener Schuld(!) verloren haben sollte. So baut sich die Kirche, die Stiftung Jesu, als der Leib Christi durch „lebendige Bausteine“ (1.Petrusbrief) auf, die sich geheiligt haben und heiligen lassen in Einheit mit den geweihten Hirten, den Apostelnachfolgern, besonders bei der Feier der Eucharistie.