Lasset uns beten - Titelseite

Wolfgang F. Rothe

Lasset uns beten

120 Fürbittformulare für alle Tage des Kirchenjahres

 

Verlagsdruckerei Kral, Abensberg 2000

DM 19,80 / ATS 158,-

ISBN 3-931491-15-3

 

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Einleitung des Autors

 

Der Anspruch, unter dem die Liturgie der Kirche als Ganze ebenso steht wie jeder einzelne ihrer Riten und Texte, ist in den lehramtlichen Verlautbarungen stets deutlich und unmißverständlich dargelegt worden. Dieser Anspruch, den auch das Zweite Vatikanische Konzil in Ein­klang mit der gesamten Tradition erneut bekräftigt hat, läßt sich in drei grundlegenden Aspekten zusammenfassen, die in tiefem inneren Zusammenhang stehen und sich gegenseitig bedingen:

 

Zunächst kann jede liturgische Feier nur dann in rech­ter Weise vollzogen und erfahren werden, wenn sie als Ab­bild der himmlischen Liturgie verstanden wird: „In der irdi­schen Liturgie nehmen wir vorauskostend an jener himmlischen Liturgie teil ..., zu der wir pilgernd unterwegs sind“ (SC 8). Daraus folgt, daß die Liturgie ihrem ureigensten Wesen nach ein Werk des ewigen Hohenpriesters ist und nicht ein Werk menschlichen Ursprungs: „Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi“ (SC 7). Und dies wiederum hat zur Folge, daß das handelnde Subjekt der Liturgie nicht eine sich selbst konstituierende und eigenverantwortliche Gemeinschaft ist, sondern der mystische Leib Jesu Christi, die Kirche in ihrer Raum und Zeit umgreifenden Gesamtheit: „Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche ... Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein“ (SC 26).

 

Jede liturgische Feier erscheint daher immer nur insoweit als Liturgie der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, als sie diesen unverrückbaren Maßstäben gerecht wird. Für den konkreten liturgischen Vollzug bedeutet dies, daß sie unbedingt einer festen, der Verfügungsgewalt jeder partikularen Instanz entzogenen Ordnung bedarf. Inhalt, Gestalt und Funktion der Liturgie dürfen niemals von Subjektivismus und dem vordergründigen Streben nach Aktualität her bestimmt werden; allein als authentischer Ausdruck der unwandelbaren Wahrheit des Glaubens im Gegensatz zur Ruhe-, Halt- und Heillosigkeit des Zeitgeistes entfaltet die Liturgie jene ihr eigene Schön­heit und Dynamik, die sie von Anfang an zur Kraftquelle für das vielfältige Wirken der Kirche im pastoralen ebenso wie im sozialen und kulturellen Bereich werden ließ.

 

Durch die im Anschluß an das Zweite Vatikanische Konzil erfolgte Liturgiereform haben jedoch bestimmte Elemente Eingang in die liturgische Ordnung der Kirche gefunden, die zumindest insoweit die Gefahr in sich ber­gen, zum Spielball subjektiver Beliebigkeiten zu werden, als ihre konkrete Textgestalt in den liturgischen Büchern nicht mehr vorgegeben, sondern dem Ermessen des Zelebranten anheimgestellt wird. Diese weitreichende Neue­rung innerhalb der römischen Liturgietradition betrifft an erster Stelle die sogenannten Fürbitten, die in der Allge­meinen Einführung in das Römische Meßbuch als „oratio universalis“ oder „oratio fidelium“ bezeichnet werden.

 

Inzwischen ist eine geradezu unüberschaubare Fülle von Fürbittbüchern verschiedenster Art publiziert worden. Leider muß man aber feststellen, daß nicht wenige davon den oben genannten Ansprüchen kirchlicher Liturgie nur unzureichend gerecht werden. Statt der erwünschten Öffnung des gottesdienstlichen Gebetes für die Anliegen und Sorgen der ganzen Kirche scheinen viele der angebotenen Modelle fast ausschließlich um die konkrete Gottesdienstversammlung bzw. die eigene Gemeinde zu kreisen. Andere wiederum entfalten eine Art gesellschaftlich-sozialen Moralismus, der weniger in Gestalt eines Gebetes als in der einer Anklage auftritt. Wieder andere bedienen sich der unverständlichen Sprachflut moderner Theologie, so daß bei manchen Fürbitten dieser Art nicht einmal ganz klar wird, worum denn nun überhaupt gebetet werden soll. Wie isolierte Fremdkörper innerhalb der Liturgie erscheinen auch jene Formulare, die in einer bewußt banal und alltäglich klingenden Sprache gehalten sind und keinerlei sakralen Charakter mehr erkennen lassen. Das größte Problem aber besteht wohl darin daß der uralte Grundsatz einer gegenseitigen Übereinstimmung und Befruchtung zwischen „lex orandi“ und „lex credendi“ in vielen neueren Fürbittformularen nicht mehr ausreichend erkennbar ist. Dabei gilt für das liturgische Gebet sicher in besonderem Maße, was für jede Art des Gebetes als unverzichtbare Grundlage voraus zusetzen ist: daß es den katholischen Glauben in seiner unverkürzten und unverfälschten Gesamtheit widerspiegelt.

 

Der vorliegende Versuch, den zahlreichen derzeit in Gebrauch befindlichen Fürbittbüchern ein weiteres hinzuzufügen, findet angesichts dieser Situation seine unzweifelhafte Berechtigung. Damit soll jedoch keineswegs der vermessene Anspruch einer allgemeingültigen und unüberholbaren Alternative zu allem Bestehenden erhoben wer­den. Vielmehr wird im Hinblick auf die große Fülle und Vielfalt an Fürbittformularen jeder neuerliche Versuch im­mer seinen bescheidenen Platz einnehmen dürfen.

 

Wolfgang F. Rothe

 

 

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