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Brief von Kardinal Castillon Hoyos an die Petrusbruderschaft
(29. Juni 2000)

Kardinal Hoyos

Hinweis/Quelle: Kirchliche Umschau

Meine sehr lieben Brüder!

Ihre Bruderschaft hält im Moment ihr Generalkapitel ab. In meiner Eigenschaft als neuer Präsident der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ wäre ich sehr gerne bei Ihnen, um persönlich zu Ihnen zu sprechen. Da dies leider nicht möglich ist auf Grund einiger Verpflichtungen, die ich schon vor längerem übernommen habe, schreibe ich Ihnen diesen Brief.

Das Generalkapitel Ihrer Bruderschaft ist ein bevorzugter Augenblick, um gemeinsam, als Brüder, auf die erhabene Person Jesu Christi, unseres Erlösers und einzigen Herrn, zu blicken. Es ist ein bevorzugter Augenblick trinitarischer Kommunion, in welcher sich die Einheit in der Kirche des Herrn und die Einheit unter uns als Brüdern verstärkt. Als Schüler Jesu müssen wir uns um Vollkommenheit bemühen, aber mit den Prioritäten, die der Meister selbst uns geoffenbart hat. Die absolute Priorität ist die Liebe Gottes und die Liebe unserer Brüder als Unterscheidungsmerkmale unserer Glaubensfamilie. Die Gottesliebe drückt sich aus im Gebet, in der Zelebration des Glaubens, im Festhalten an Gewissheiten, die das moralische Leben betreffen, und in den disziplinären Äußerungen, die diese schützen und garantieren. Das ist das besondere Feld Ihrer Besonderheit in der Kirche. Das Festhalten an den edlen Traditionen in der Feier des heiligen Kultes ist dessen charakteristisches Merkmal.

Seit meiner Ernennung im vergangenen April habe ich die Akten Ihres Institutes studiert, ich habe mit mehreren von Ihnen gesprochen und ich habe zahlreiche Briefe gelesen, die mich erreicht haben; ebenso habe ich mich bei Personen in Rom informiert, die schon seit Jahren Ihre Situation kennen. Nach all dem möchte ich Ihnen nun meine Überlegungen und meine Entscheidungen mitteilen.

Man kann unmöglich leugnen, dass Ihr Institut seit einer gewissen Zeit eine schwere Krise durchlebt. Ein erster Versuch, diese Krise zu lösen, wurde im vergangenen Februar unternommen mit der Generalversammlung in Rocca di Papa. Diese hat, wie Sie wissen, einen Kompromiss ausgearbeitet, der versuchte die Anforderungen des allgemeinen Rechts der Kirche mit dem besonderen Charakter Ihres Institutes zu vereinen und so Ihre Spaltungen zu überwinden. Dieser Kompromiss ist leider seinerseits Gegenstand neuer Kontroversen geworden zwischen denen, die ihn annehmen, und denen, die ihn ablehnen. Trotzdem haben die Oberen die Päpstliche Kommission gebeten, diesen Kompromiss zu approbieren und ihn für Sie zu einem Sondergesetz zu machen. Nach reiflicher Überlegung und Befragung der Experten stelle ich fest, dass das nicht möglich ist. Der Grund dafür ist die klare Sachlage der rechtlichen Situation in dieser Angelegenheit, nämlich: Ein Priester, der das Privileg genießt, gemäß dem alten Missale von 1962 zu zelebrieren, verliert nicht das Recht, ebenso das Missale von 1970 zu benutzen, das in der lateinischen Kirche offiziell in Geltung ist. Kein Oberer unterhalb des Obersten Pontifex kann einen Priester daran hindern, dem allgemeinen Gesetz zu folgen, das vom obersten Gesetzgeber promulgiert wurde, d.h. im reformierten Ritus Papst Pauls VI. zu zelebrieren. Eine Beschränkung der Ausübung dieses Rechtes kann von einem Priester frei beschlossen werden, aber sie kann niemals allgemeine Regel in einem Institut werden. Sie kann auch nicht Seminaristen auferlegt werden oder der Grund sein, um ihnen die Weihen zu verweigern.

Sie wissen sehr gut, dass dieser letzte Punkt für Sie von großer Aktualität ist in diesem Moment, wo eine nicht geringe Zahl von Seminaristen und selbst von Priestern die Absicht hat, Ihr Institut zu verlassen, wenn diese Regel Ihnen auferlegt würde – was aber tatsächlich nicht möglich ist.

Es ist daher dringend notwendig, einige Entscheidungen zu treffen, um ein Auseinanderfallen Ihrer Bruderschaft zu vermeiden und den Verlust von Berufungen, die in unserer Zeit so wertvoll sind.

  1. Die erste Entscheidung ist rechtlicher Art: Ihre Konstitutionen, die „ad experimentum“ approbiert wurden, lassen die Frage offen nach der möglichen Anzahl von Mandaten eines Generaloberen. Es scheint angemessen, diese auf zwei Mandate von je 6 Jahren zu beschränken, d.h. auf ein Maximum von 12 Jahren, in Angleichung der Bruderschaft an die Mehrzahl der anderen kirchlichen Institute. Die zuständige Autorität des Heiligen Stuhles begrenzt hiermit die Amtszeit des Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Petrus auf zwei aufeinander folgende Mandate von je 6 Jahren. Diese Päpstliche Kommission dankt Hw. P. Bisig, der dieses Amt während 12 Jahren ausgeübt hat, für alles, was er für die Bruderschaft getan hat, die ihm ihre Konsolidierung und ihre Ausbreitung in mehrere Länder während der Anfangsperiode ihrer Geschichte verdankt, Frucht seines brennenden Eifers und seines Verlangens nach persönlicher und gemeinschaftlicher Heiligung. Durch seine Erfahrung wird er immer eine Säule und eine Stütze für Ihre Bruderschaft bleiben und wird, dessen bin ich sicher, seinem Nachfolger helfen durch seine guten Ratschläge.
  2. Die zweite Entscheidung ist folgende: Ihnen ist bekannt, dass im Jahr 1991 Kardinal Innocenti, damaliger Präsident dieser Päpstlichen Kommission, P. Bisig zum Generaloberen ernannte für eine weitere Periode von 3 Jahren, trotz eines abweichenden Votums des Generalkapitels. Die konfliktbeladene Situation Ihrer Bruderschaft verlangt gegenwärtig eine vergleichbare Intervention der übergeordneten Autorität angesichts der Gefahr, dass eine Wahl Quelle noch tiefgreifender Spaltungen werden könnte. Ich ernenne daher zum Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Petrus P. Arnauld Devillers für ein Mandat von 6 Jahren. Pater Devillers erfüllt die erforderlichen Bedingungen und kennt Ihre Bruderschaft gut von innen. Er hat eine lange Erfahrung als Verantwortlicher für den Distrikt von Nordamerika, den er gegründet hat und den er in mehreren amerikanischen Diözesen fest verwurzelt hat, immer in guter Zusammenarbeit mit den betreffenden Bischöfen. Seine erste Aufgabe wird es sein, den Frieden in Ihrer Bruderschaft wieder herzustellen, indem er daran arbeitet, ihre gemeinsame Spiritualität beizubehalten und sogar noch zu verstärken sowie ihren Familiengeist zu kräftigen.
  3. Die dritte Entscheidung betrifft das Seminar von Wigratzbad. Zusammen mit dem in den Vereinigten Staaten ist es die Wiege künftiger Berufungen. Man muss ihm also die Möglichkeit geben, Priester in aller Ruhe und in Frieden zu formen und ihnen eine solide theologische und pastorale Ausbildung zu vermitteln. Aus diesem Grund wird ein neuer Regens für das Internationale Priesterseminar St. Petrus von Wigratzbad ernannt werden. Dieser wird sich jener Aufgabe der Priesterausbildung zusammen mit dem Kollegium der Professoren widmen, die er im Einvernehmen mit dem Generaloberen auswählen wird. Es ist wichtig, dass die Seminaristen hier eine geistliche Atmosphäre finden, einen guten Geist unter den Studenten, Professoren auf der Höhe ihrer Aufgabe und einen beispielhaften kirchlichen Geist, der sorgsam jeden Extremismus vermeidet. Sie wissen sehr gut, dass Ihr Seminar von vielen Leuten in der Kirche beobachtet wird und dass es unter allen Gesichtspunkten beispielhaft sein muss. Insbesondere gilt es zu vermeiden und zu bekämpfen einen gewissen Geist der Rebellion gegen die gegenwärtige Kirche, der leicht Anhänger findet unter den jungen Studenten, die wie alle jungen Leute schon zu extremen und rigorosen Positionen neigen. Es gilt im Gegenteil die Liebe zur katholischen Kirche und zu ihrem Obersten Hirten zu pflegen und auf ihr Lehramt zu hören. Man kann nicht in der Kirche leben und sich gleichzeitig von ihr distanzieren. Der Generalobere wird ebenso einen Regens für das amerikanische Priesterseminar erwählen, für das natürlich dieselben Feststellungen gelten wie für Wigratzbad.

Ich wünsche, dass alle Mitglieder der Bruderschaft diese Entscheidungen mit Unterwerfung und Demut annehmen. Mögen sich alle davor hüten, wiederum Gruppen der Pression oder des Widerstandes gegen die Führungslinie des Generaloberen zu bilden. Ich verspreche, dass die Päpstliche Kommission von nun an in den Seminaren und den anderen Häusern der Bruderschaft mehr präsent sein und aufmerksam über deren guten Zustand wachen wird. Es kann auch sein, dass sie von neuem intervenieren wird, wenn dies notwendig ist.

Was die Liturgie betrifft, so bleibt alles wie es sein soll: Ihre Bruderschaft hat das Privileg, in ihren eigenen Kapellen und Kirchen nach den liturgischen Büchern von 1962 zu zelebrieren. Die Priester des Institutes zelebrieren normalerweise nach diesem Ritus, aber sie haben das Recht – unnötig das zu wiederholen – auch nach den derzeit geltenden Büchern zu zelebrieren in besonderen Fällen, die nicht häufig sein werden, die jedoch der vernünftigen und taktvollen Entscheidung der Priester überlassen bleibt. Ich ermutige zur Konzelebration mit dem Ortsbischof, besonders in der Ölweihmesse. Auf diese Weise werden Sie sichtbar Ihre Einheit mit dem Hirten dieser Ortskirche demonstrieren, der auch Ihr Hirte ist, und mit seinem Presbyterium, zu dem auch die Priester gehören, die Mitglieder in Instituten des Geweihten Lebens oder in Gemeinschaften des Apostolischen Lebens – wie Ihre Bruderschaft – sind, die ein seelsorgliches Amt in der Diözese bekleiden.

Andererseits ist es klar, dass kein Priester gezwungen wird von diesem Recht Gebrauch zu machen. So kann eine Atmosphäre der Freiheit und des Vertrauens in diesem Bereich entstehen, die im Gegensatz steht zu jeder Ausschließlichkeit und jedem liturgischen Extremismus. Die „Bruderschaft St. Petrus“, wie ihr Name schon sagt, kann nur eine Familie von Brüdern sein, die sich gegenseitig mit brüderlicher Liebe annehmen und die ganz in die große Familie der römisch katholischen Kirche eingebunden sind, wo es einen legitimen Platz gibt für die Katholiken mit traditionellem Empfinden, den ich mit all meinen Kräften verteidigen werde.

Ich vertraue Ihnen noch eine persönliche Überlegung an: Sie dürfen nicht im Aspekt des Ritus den Mittelpunkt der ganzen Kirche sehen und diesen Aspekt auf die selbe Ebene stellen wie die Grundlagen selbst, wie die Einheit im wahren Glauben, die gemeinsame Disziplin unter der apostolischen Hierarchie und die Liturgie, die die Feier der Geheimnisse des Glaubens ist. Der Ritus ist noch nicht die Zelebration selbst, sondern er ist nur eine ihrer möglichen Formen. Vergessen Sie außerdem nicht, dass der von Papst Paul VI. reformierte Ritus der allgemeine Ritus der lateinischen Kirche ist. Ihre Aufgabe ist es nicht, diesen Stand der Dinge zu verändern oder über diesen Ritus so zu sprechen, als sei er von geringerem Wert, sondern den Gläubigen zu helfen, die eine Anhänglichkeit an den alten Ritus haben, sich in der Kirche besser wiederzufinden. Wenn es stimmt, dass der Aspekt des Ritus eine wichtige Hilfe ist für den Fortbestand des Heiligen, das in der Kirche von heute durch die Verweltlichung so bedroht ist, so geschieht doch dieser Fortbestand nicht nur durch eine einzige Form des Ritus, wie manche das vielleicht glauben könnten, sondern man muss das Heilige bewahren in allen Beziehungen mit Gott. Ihre Aufgabe ist es, dies zu tun, indem Sie gemäß Ihrer Begabung zelebrieren. Jedoch dürfen Sie nicht der Form der Liturgie, in der Sie das Privileg haben zu zelebrieren, eine Vorrangstellung zuweisen, sondern es gilt vielmehr diese zu sehen als den besonderen Beitrag Ihres Instituts zum gemeinsamen Werk der Kirche. Ihr Beitrag muss sich in diese Harmonie der Heiligkeit der Kirche einfügen, wo es sicherlich Platz gibt für sich Ergänzendes, nicht aber für sich Widersprechendes. Indem Sie so handeln, tragen Sie gleichzeitig zur Neu-Evangelisierung bei, zu der der Heilige Vater uns alle aufruft.

Ich rufe auf Sie alle den Schutz der Heiligen Jungfrau Maria herab, der Königin der Apostel, und die Fülle der himmlischen Gnaden, die Ihnen gewähren möge Gott der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.

Rom, am 29. Juni 2000

Dario Card. Castillon Hoyos