Bernhard Gottenöf
Sonntäglicher Gottesdienst
ohne Priester
erstellt
im November 1998 an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten
als Seminararbeit in Liturgiewissenschaft bei Prof. Dr. Alois Hörmer
HTML-Version von Dr. Josef
Spindelböck am
14.07.1999
Einleitung - Hauptteil - Schlußbemerkungen
- Literaturverzeichnis
Es
folgt zuerst eine Übersicht
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Theologische Grundlegung
a) Das Wesen der Eucharistiefeier
b) Wortgottesdienst als Teil der Eucharistiefeier
c) Die Wortgottesdienstfeier
2. Dringlichkeit des Wortgottesdienstes
a) Die Gemeinde als Ort der Versammlung
b) Die Erwägung eines sonntäglichen Wortgottesdienstes
c) Wortgottesdienst und Sonntagspflicht
d) Gefahr der Nivellierung von Eucharistie und Wortgottesdienst
3. Ansätze zur Problemlösung
a) Formen der Sonntagsheiligung
b) Überdenken der Pfarrstrukturen
III. Schlußbemerkungen
IV. Literaturverzeichnis
Dieses Liturgieseminar stand unter dem
allgemein gehaltenen Thema des Sonntags.
Ausgangspunkt dafür war die Stelle der
Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium
Nr. 106 des II. Vatikanischen Konzils:
"Aus
apostolischer Überlieferung, die ihren Ursprung auf den Auferstehungstag
Christi zurückführt, feiert die Kirche Christi das Pascha-Mysterium jeweils am
achten Tage, der deshalb mit Recht Tag des Herrn oder Herrentag genannt wird.
An diesem Tag müssen die Christgläubigen zusammenkommen, um das Wort Gottes zu
hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung
und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen, der sie
'wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung …' (1 Petr 1,3). Deshalb ist der
Herrentag der Ur-Feiertag."
Betrachtet man diese notwendige Forderung des
Konzils für den Sonntag, aber auch die Schwierigkeiten in den Pfarreien auf
Grund des Priestermangels, so zeichnet sich deutlich eine Problemsituation ab.
Es wird nämlich zunehmend schwieriger, jeden Sonntag in allen Pfarreien die
Eucharistiefeier für die Gläubigen zu sichern.
Die folgenden Ausführungen wollen zum einen
den tieferen Zusammenhang des Sonntags mit der Eucharistiefeier darlegen, zum
anderen die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren aufzeigen, die sich durch die
Feier des Herrentags mit einem (Wort-)Gottesdienst ohne Priester für eine
Pfarrgemeinde ergeben.
Bevor näher auf die pastoralen Probleme des
priesterlosen Gottesdienstes am Sonntag eingegangen werden kann, soll der
theologische Gehalt der Eucharistiefeier und des Wortgottesdienstes in den
Grundzügen erläutert werden.
Für die Kirche besitzt die Feier der
Eucharistie einen unerschöpflichen Reichtum, denn sie enthält Christus selbst
als die Fülle des Heilsguts der Kirche.[1]
Seit der ersten Christengemeinde bis heute
finden sich die Gläubigen "am ersten Wochentag", am Tag der
Auferstehung Jesu zusammen, "um das Brot zu brechen"[2].
Im Erfüllen des Auftrags des Herrn, sein Gedächtnis zu feiern[3],
erweist sich die Eucharistie als ein dreifaches: "als Danksagung und
Lobpreis an den Vater, als Opfergedächtnis Christi und seines Leibes, als
Gegenwart Christi durch die Macht seines Wortes und seines Geistes."[4]
Die Eucharistiefeier stellt also "eine
Antwort dar, die jene Liebe entgelten will, die sich bis zum Tod am Kreuz
verschenkt hat: dies ist unsere 'Eucharistia', unser Dank und Lobpreis dafür,
daß er uns durch seinen Tod erlöst und durch seine Auferstehung an seinem
unsterblichen Leben Anteil gegeben hat."[5]
In ihr wird uns zudem das einmal dargebrachte
Opfer Jesu Christi am Kreuz aufs neue geheimnisvoll mit seinem Leib und seinem
Blut gegenwärtig und wirksam. Dies wird bezeugt durch die Worte Jesu, die der
Priester stellvertretend spricht: "Das ist mein Leib, der für euch
dahingegeben wird", und: "Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem
Blut, das für euch vergossen wird."[6]
Schließlich zeigt sich in der Eucharistie auf
mehrfache Weise die Gegenwart Christi: in seinem Wort, das verkündet wird, in
den Gebeten der Kirche, im Opfer der heiligen Messe, im Priester, der die
Eucharistiefeier vollzieht[7],
und "auf besondere und herausragende Weise im Meßopfer unter den
eucharistischen Gestalten"[8].
Diese letztgenannte Form der Gegenwart verdient besondere Aufmerksamkeit, denn
"im heiligsten Sakrament der Eucharistie ist 'wahrhaft, wirklich und
substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres
Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten'"[9].
Mit Recht betont das II. Vatikanische
Konzil erneut, daß sich die Erlösung des Menschen besonders im heiligen Opfer
der Eucharistie vollzieht[10]
und somit in ihrer einzigartigen heilenden Wirkung als "Quelle und
Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens"[11]
angesehen werden muß.
Im Wort Gottes, der Heiligen Schrift, hat die
Kirche immer die höchste Richtschnur für ihren Glauben gesehen, und es wurde
daher stets verehrt wie der Herrenleib selbst.[12]
Das vorgetragene Wort Gottes, die Verdeutlichung in der Predigt und das Singen
der Psalmen und liturgischen Gebete läßt erfahren, was Gott – besonders in
seinem Sohn Jesus Christus – für uns getan hat.[13]
"Am Höhepunkt dieser Gebetserfahrung
steht die Eucharistie, der andere unlösbar mit dem Wort verbundene Höhepunkt,
als Ort, an dem das Wort Fleisch und Blut wird, eine himmlische Erfahrung, wo
das Wort wieder Ereignis wird."[14]
Die Verbundenheit des Wortes Gottes im Wortgottesdienstes mit dem
fleischgewordenen Wort im Eucharistieteil der heiligen Messe ist so intensiv,
daß das II. Vatikanische Konzil von einem einzigen Kultakt spricht.[15]
"Der Tisch, der uns in der Eucharistie gedeckt wird, ist zugleich der
Tisch des Wortes Gottes und des Leibes des Herrn."[16]
Es kommt also eine tiefe innere Einheit von
Wortgottesdienst und Eucharistie, von Wort und Sakrament zum Ausdruck in der
einen Person Jesu Christi.
Das II. Vatikanische Konzil bringt die
Bedeutung der Heiligen Schrift in der Liturgie besonders zum Ausdruck. Es
wünscht, daß das "innige und lebendige Ergriffensein von der Heiligen
Schrift"[17] gefördert
wird.
Deshalb sollen in den liturgischen Feiern die
Schriftlesungen vielfältiger und den jeweiligen Situationen entsprechender
ausgewählt werden. Es soll dazu die Predigt einen geeigneten Platz (unmittelbar
nach der Verkündigung des Wortes Gottes) einnehmen. Schließlich wünscht das Konzil,
daß an den Vorabenden zu höheren Festen, an Wochentagen im Advent oder in der
Quadragesima, aber auch an den Sonn- und Feiertagen eigene Wortgottesdienste
gefördert werden, insbesondere dann, wenn kein Priester anwesend sein kann.[18]
Der
Wortgottesdienst an sich erhält hiermit eine neue, herausragende Stellung, denn
er führt zu einem tieferen Verständnis vor allem der liturgischen Feiern im
Verlauf des Kirchenjahres und wird so gewissermaßen zu einem
"unerläßlichen Bestandteil der sakramentalen Feiern"[19].
Aufgrund des Priestermangels in manchen
Gebieten ist es den Gläubigen oft nicht möglich, in der eigenen Pfarrei an
einer sonntäglichen Eucharistiefeier teilzunehmen. Dies ist ein Problem, das
uns heute nicht mehr ausschließlich in der Mission oder der Diaspora begegnet,[20]
sondern immer häufiger auch schon in den ländlichen Regionen.[21]
Diese Situation wirft zum einen menschliche, dann aber auch pastorale und
theologische Probleme auf, wenn man der wöchentlichen Versammlung am Tag des
Herrn und somit dem Ruf des Hebräerbriefes: "Laßt uns nicht unseren
Zusammenkünften fernbleiben"[22]
gerecht werden will.
Zunächst
ist nach dem Grund zu fragen, weshalb sich die Christengemeinde versammelt. Das
Neue, aber auch schon das Alte Testament spricht wiederholt davon, daß sich die
Gemeinde zum Kult versammelt.[23]
Überall dort, "wo Jesus erscheint, spricht, wirkt, sammeln sich die
Menschen. Seine Person, sein Wort, sein Werk ist die Ursache und die Mitte der
Versammlung."[24]
Seit ihren Anfängen "hat die Kirche niemals aufgehört, sich zur Feier des
Pascha-Mysteriums zu versammeln, dabei zu lesen, 'was in allen Schriften von
ihm geschrieben steht' (Lk 24,27), die Eucharistie zu feiern (…) und
zugleich 'Gott für die unsagbar große Gabe dankzusagen' (2 Kor 9,15), in
Christus Jesus 'zum Lob seiner Herrlichkeit' (Eph 1,12)."[25]
Die Wurzel des Sich-Versammelns liegt also in
Christus selbst. Er ist der eigentliche Hirte, der seine Herde zusammenruft.[26]
Daher kann man "gar nicht hoch genug die grundlegende Bedeutung der
sonntäglichen Versammlungen einschätzen: als Quelle des christlichen Glaubens
des einzelnen wie der Gemeinden und als Zeugnis des Heilsplanes Gottes, alle
Menschen in seinem Sohn Jesus Christus zu einen."[27]
Als vermittelndes Element für diese Einheit
in den Pfarreien dienen konkret die Priester, da sie kraft ihres Amtes die
Person Christi vertreten.[28]
"Sie versammeln im Namen des Bischofs die Familie Gottes, die als Gemeinschaft
von Brüdern nach Einheit verlangt, und führen sie durch Christus im Geist zu
Gott dem Vater."[29]
Genährt und aufgebaut wird diese ersehnte Einheit der Gläubigen aber nur,
"wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat; von ihr
muß darum alle Erziehung zum Geist der Gemeinschaft ihren Anfang nehmen."[30]
Die Gläubigen müssen sich bewußt sein, "daß sie ihren Glauben nicht leben
und nicht an der universalen Sendung der Kirche in der ihnen zukommenden Weise
teilhaben können, wenn sie sich nicht mit dem eucharistischen Brot nähren.
Ebenso müssen sie überzeugt sein, daß die sonntägliche Versammlung vor der Welt
ein Zeichen für das Geheimnis der Gemeinschaft – die Eucharistie – ist."[31]
Jede liturgische Zusammenkunft hat ihre Grundlage in der Eucharistiefeier und
verweist zugleich auf sie. Die Versammlung zur Eucharistiefeier bildet dabei
"die Mitte der Gemeinschaft der Gläubigen."[32]
Ist am Sonntag in einer Pfarrkirche diese
eucharistische, sakramentale Mitte nicht gegeben, da kein Priester anwesend
sein kann, tritt der Gedanke nahe, statt einer Eucharistiefeier einen
Wortgottesdienst zu halten, um – so wird argumentiert – das christliche
Gemeindeleben am Ort aufrecht zu erhalten.[33]
So sehr die Versammlung in der Pfarrgemeinde
für den Einzelnen befruchtende Stütze des Glaubens bedeuten kann, so darf sie
trotzdem den Blick über die Grenzen der Gemeinde hinaus nicht verlieren, denn
das Wesen der liturgischen Gemeinschaft zeigt sich letztlich nicht in einer
geradlinigen Beziehung von Mensch zu Mensch in der je eigenen Gemeinde, sondern
dadurch, "daß alle auf das gleiche Ziel gerichtet sind und geistig in
derselben Endstatt ruhen: in Gott, im gleichen Bekenntnis, Opfer und
Sakrament."[34] Jesus ist
es, der die Gemeinschaft aller Kinder Gottes sucht.[35]
Er "versammelt die Gemeinde nicht, um sie abzuschließen, sondern um sie
aufzutun. Wer sich vom Herrn versammeln läßt, der tritt in einen Strom ein, der
immer wieder die Grenzen des Eigenen öffnet. (…) Darum ist christliche
Liturgie, sosehr sie immer nur hier und jetzt, an Ort und Stelle und mit dem
Anspruch an das Ja dieser Gemeinde lebt, ihrem Wesen nach katholisch, vom
Ganzen kommend, ins Ganze führend, in die Einheit mit dem Papst, mit den
Bischöfen, mit den Gläubigen aller Orte und Zeiten."[36]
Die gemeinsame Synode der deutschen Bistümer
sieht nun bei Notsituationen am Sonntag zunächst vor, "durch überörtliche
Planung den in Betracht kommenden Gemeinden die regelmäßige Eucharistie zu
sichern"[37], im Wissen
darum, daß es im strengen Sinn "keine christliche Gemeinde ohne
Eucharistie geben kann"[38].
Und sie begründet es mit der Mobilität der heutigen Gesellschaft, so daß man
erwarten dürfe, "daß man nicht nur wegen der besseren Schulbildung oder
wegen des Besuchs von Behörden und Einkaufszentren eine längere Anfahrt auf
sich nimmt, sondern mindestens ebenso wegen des sonntäglichen
Gottesdienstes."[39]
Die Kongregation für den Gottesdienst hebt 13
Jahre später diese Lösung weiterhin als empfehlenswert hervor. Auch sie
erklärt, man solle zunächst versuchen, "ob die Gläubigen eine in der
Nachbarschaft gelegene Kirche aufsuchen können, um dort an der Feier der
Eucharistie teilzunehmen."[40]
Als notwendige Bedingung dafür nennt sie das Wissen der Gläubigen um die Bedeutung
der sonntäglichen Versammlung und dazu die bereitwillige Anpassung an diese
neue Situation.[41] Auch sollte
in Notsituationen kein "örtliches Prestigedenken" ein Hindernis
darstellen, um eine gemeinsame Sonntagseucharistie mit zwei Pfarrgemeinden zu
feiern.[42]
Hilfreich dazu könnte die gangbare Praxis der
Diaspora sein, wo sich die verschiedenen Gemeinden unter anderem durch
Organisieren von Fahrten zur gemeinsamen Meßfeier in einer Pfarrei einfinden.[43]
Einen Sonderweg scheint dabei die Diözese
Linz zu gehen. Sie hat in einer Rahmenordnung für liturgische Sonntagsfeiern
ohne Priester erklärt, "die Zusammenkunft zum sonntäglichen
Gemeindegottesdienst im eigenen Ort soll (…) Vorrang haben vor der Teilnahme an
einer Eucharistiefeier in einer Nachbargemeinde."[44]
Als Begründung dafür nennt sie gesellschaftliche Faktoren: Pluralismus,
Vereinzelung sowie Mobilität, die den Zusammenhalt der Gemeinde belastend
prägen.[45]
Dies
widerspricht klar der Aufforderung der Gottesdienstkongregation, daß die
Seelsorge vorwiegend auf die Feier des Meßopfers an jedem Sonntag ausgerichtet
sein muß.[46] Daneben
mahnt das Konzil, die Gläubigen sollen von den Seelsorgern eindringlich
unterwiesen werden, daß sie an Sonntagen und gebotenen Feiertagen nicht nur am
Wortgottesdienst, sondern an der ganzen Messe teilnehmen.[47]
Nach
dem Kirchenrecht sind die Gläubigen verpflichtet, an den Sonntagen und den
anderen gebotenen Feiertagen – oder an deren Vorabenden – an der heiligen Messe
teilzunehmen, wo immer sie in katholischem Ritus gefeiert wird.[48]
Diese Verpflichtung zur Eucharistie bildet die Grundlage für das ganze
christliche Leben.[49] Die
Gläubigen geben dadurch Zeugnis ihrer Zugehörigkeit und Treue zu Christus und
zu seiner Kirche und bezeugen die Heiligkeit Gottes und ihre Hoffnung auf das
Heil.[50]
Hat
nun jemand nicht die Möglichkeit, in einer zumutbaren Entfernung zu einer
heiligen Messe zu kommen, so ist er von
der Sonntagspflicht entbunden, denn "die Kirche will niemand unter schwerer
Belastung oder großem Nachteil zur Teilnahme an der sonntäglichen Eucharistiefeier
verpflichten".[51] Wie
Bischof Kapellari richtig anmerkt, darf man daraus jedoch nicht folgern:
"entweder Messe oder gar nichts."[52]
Die
Augsburger Diözesansynode erklärt dazu – indem sie sich der Gemeinsamen Synode
der Bistümer Deutschlands anschließt –, daß "mit der Teilnahme an einem
sonntäglichen Wortgottesdienst 'der Sinn der Sonntagspflicht erfüllt'"[53]
ist.
Was
mit dem Ausdruck "Sinn der Sonntagspflicht" auch näher gemeint sein
mag; die Aussage scheint hier der "Laieninstruktion" zu
widersprechen, die das Gebot der Sonntagspflicht präzisiert und sagt, daß
Sonntagsgottesdienste ohne Priester "das eucharistische Opfer nicht
ersetzen und daß man das Sonntagsgebot nur durch die Mitfeier der heiligen
Messe erfüllt."[54]
Das
Kirchenrecht empfiehlt daher den Gläubigen, den Sonntag in der ihnen möglichen
Weise zu heiligen, indem sie "an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn
ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den
Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine
entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie
oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen."[55]
Der
Wortgottesdienst kann insofern nicht als Erfüllung des Sonntagsgebots angesehen
werden.[56] Er
muß vielmehr als mögliche Form der Sonntagsheiligung in Notsituationen
verstanden werden für all jene, "denen nur diese Möglichkeit gemeinschaftlicher
Sonntagsheiligung bleibt."[57]
Erfahrungen
mit Wortgottesdiensten am Sonntag haben – nicht zuletzt durch das schwindende
Verständnis dessen, was die heilige Messe beinhaltet – schon bald gezeigt, daß
die Unterscheidung von Eucharistie und einem bloßen Wortgottesdienst bei den
Gläubigen vielfach nicht mehr gemacht wird. Wie sonst könnte eine Gemeindereferentin
das bedenkliche Lob erhalten: "Frau N., wann halten Sie denn wieder eine
so schöne Messe wie am vergangenen Sonntag?"[58]
Auf
diese ernst zu nehmende Gefahr der Verwechslung und dadurch der Geringschätzung
der Eucharistie durch den Wortgottesdienst hat die Gottesdienstkongregation
mehrfach hingewiesen und bestimmt, es soll bei Wortgottesdiensten "nichts
eingefügt werden, was typisch für die Messe ist, vor allem keine Gabenbereitung
und kein Eucharistisches Hochgebet. Der Gottesdienst soll so gestaltet werden,
daß er ganz dem Beten dient".[59]
Auch im Danksagungsteil, in dem Gott gepriesen wird wegen seiner großen
Herrlichkeit[60], wird
darauf verwiesen: "Die im Römischen Meßbuch für die Präfation und das
Eucharistische Hochgebet vorgesehenen Texte dürfen nicht verwendet werden,
damit jede Gefahr einer Verwechslung vermieden wird."[61]
Ein
nicht zu unterschätzender Bereich für ein Mißverständnis ist auch die
Verbindung des Wortgottesdienstes mit Kommunionspendung, durch den der
priesterlose Gottesdienst leicht als "kleine Messe" verstanden werden
kann. Dabei ergibt sich auch ein liturgietheologisches Problem, denn einerseits
wird bei solchen Kommunionfeiern das sacramentum
von res et sacramentum[62]
getrennt, und andererseits "setzen sie die eigenständige Bedeutung des
Wortgottesdienstes herab, denn scheinbar reicht die Realpräsenz Christi im Wort
nicht aus."[63]
Um
weiters Verwechslungen vorzubeugen darf ein Laie auch keine Worte verwenden,
"die dem Priester oder dem Diakon eigen sind, und muß jene liturgischen
Elemente auslassen, die allzu sehr an die Messe erinnern, z.B. Grußrufe, vor
allem 'Der Herr sei mit euch', und die Entlassung, die den die Feier leitenden
Laien als geweihten Amtsträger erscheinen lassen könnte."[64]
Damit
den Gläubigen in jedem Fall bewußt bleibt, daß kein Ordinierter anwesend ist,
soll der Priestersitz vom Leiter des Wortgottesdienstes nicht benutzt werden,
vielmehr soll "außerhalb des Altarraumes ein eigener Sitz aufgestellt
werden."[65]
Auch der Altar "soll nur zum Niederstellen des konsekrierten Brotes vor
der Austeilung der Eucharistie verwendet werden."[66] Die
Augsburger Synode erklärt sogar, "wenn auf den Wortgottesdienst die
Spendung der heiligen Kommunion folgt, so wird das Ziborium aus dem Tabernakel
genommen und dorthin wieder zurückgebracht, ohne daß es inzwischen auf dem
Altar abgestellt wird. Auf dem Altar liegt die Stola des Priesters."[67]
Hervorzuheben
ist bei Sonntagsgottesdiensten ohne Priester die reiche, musikalische
Gestaltung. Sie zeichnen einen Wortgottesdienst im besonderen aus. Es soll
dabei jedoch vermieden werden, daß "Texte und Melodien verwendet werden,
die dem eucharistischen Teil der Messe zugeordnet sind, wie etwa Gesänge zur
Gabenbereitung, Sanktus, Agnus Dei, oder Teile aus dem Hochgebet."[68]
Die
Wurzel für die Vermischung und Verwechslung von heiliger Messe und priesterlosem
Gottesdienst liegt wohl auch in der nicht immer unproblematischen Zuordnung
liturgischer Dienste an Laien, die das Selbstverständnis sowohl der Priester
als auch der Laien beeinflußt. So wurden z. B. aus unterschiedlichen
Motiven Laiendienste eingerichtet, die sich mit dem Aufgabenbereich der
Priester teilweise überschneiden oder gar weitgehend decken.[69]
Wenn das II. Vatikanische Konzil auch
eigene Wortgottesdienste zum tieferen Eindringen in die Festgeheimnisse an
Sonn- und Feiertagen – in Notfällen auch ohne Priester – wünscht[70],
so wird aufgrund der Bewußtseinsentwicklung gegenüber dem
Eucharistieverständnis in den letzten Jahren eine gewisse Zurückhaltung zu
einem Wortgottesdienst an Stelle einer Sonntagsmesse verständlich. In der
theologischen Diskussion treten vermehrt Fragen auf, "ob es nicht
hilfreich wäre, eher andere Gottesdienstformen (…) zum Ausgangspunkt für
Sonntagsgottesdienste ohne Priester zu machen als gerade den Wortgottesdienst
der Meßfeier zu kopieren".[71]
Auch bliebe dadurch die Notsituation der Pfarrei stärker bewußt, wenn
verwechselbare Formen für sonntägliche Gottesdienste vermieden würden.
Die Österreichische Bischofskonferenz erwähnt
dazu, daß priesterlose Gottesdienste in der Regel zwar die Form eines
Wortgottesdienstes haben, aber auch die Struktur der Laudes und der Vesper oder
einer Andacht haben können.[72]
Auch die Augsburger Synode empfiehlt – wenn auch als untergeordnete Möglichkeit
– das Feiern einer Andacht oder das Rosenkranzgebet.[73]
Das Kirchenrecht sieht bei Verhinderung zur
Teilnahme einer Eucharistiefeier am Sonntag neben der Empfehlung zum
Wortgottesdienst auch die Möglichkeit des persönlichen Gebetes bzw. des Gebetes
im Kreis der Familie.[74]
Bevor man sich jedoch vorschnell mit einem
Wortgottesdienst am Ort begnügt, sollte man – um der heilbringenden Kraft der
heiligen Messe Rechnung zu tragen – zunächst die Häufigkeit der Meßfeiern am
eigenen Ort, aber auch an den umliegenden Orten überprüfen. "Einer 'gut
versorgten' Gemeinde muß es durchaus zugemutet werden können, zugunsten einer
anderen eine Verminderung der Zahl der Meßfeiern hinzunehmen."[75]
Auch die Möglichkeit einer Aushilfe durch Ordenspriester oder eines älteren,
aber noch rüstigen Geistlichen, der nicht mehr unmittelbar in der Seelsorge
tätig ist, sollte mit einbezogen werden.[76]
Die Diözesanleitung könnte zudem Priester zur Aushilfe vermitteln, denn
"dem oft reichlichen Angebot an Meßfeiern (z.B. in innerstädtischen
Pfarreien, in Bischofs- und Universitätsstädten) steht häufig ein Mangel in der
näheren Umgebung gegenüber."[77]
Für jeden Geistlichen sollte es selbstverständlich sein, daß ihm nicht nur die
eigene Pfarrei und die eigene Diözese, sondern die Sorge für alle Kirchen am
Herzen liegt. "Deshalb sollen sich die Priester jener Diözesen, die mit
einer größeren Zahl von Berufungen gesegnet sind, gern bereit zeigen, mit
Erlaubnis oder auf Wunsch des eigenen Ordinarius ihren Dienst in Gegenden, in
Missionsgebieten oder in Seelsorgsaufgaben auszuüben, in denen es an Klerus
mangelt."[78] Wenn durch
solche Vorsorgemaßnahmen ein Priester für die sonntäglichen Eucharistiefeiern
gefunden werden kann, hat "die Meßfeier in jedem Falle Vorrang vor dem
Wortgottesdienst ohne Priester."[79]
Die endgültige Entscheidung für die Notwendigkeit regelmäßiger Wortgottesdienste
an Sonntagen trifft jedoch der Diözesanbischof.[80]
In Regionen mit Priestermangel wird immer
öfter auch auf die Form des Pfarrverbandes ausgewichen.
Als "Pfarrverband" bezeichnet man
den Zusammenschluß rechtlich selbständig bleibender Pfarrgemeinden.[81]
Die steigenden pastoralen Anforderungen an die Priester in den Pfarrgemeinden
können dabei "durch gemeinsame Planung, wechselseitige Impulse, subsidiäre
Hilfe und kooperative Durchführung"[82]
leichter bewältigt werden. Es läßt sich beispielsweise eine Pfarrei, deren
Pfarrerstelle schließlich nicht mehr nachbesetzt werden kann, in einen Pfarrverband
eingliedern. Sie wird vom bestellten Pfarrverwalter (Pfarrverweser) und dem
Pfarrverband mitgetragen und behält dabei trotzdem ihr eigenständiges kirchliches
Leben.[83]
Der Pfarrverband muß zudem dafür sorgen, daß
die sonntägliche Eucharistiefeier für jede Pfarrgemeinde sichergestellt ist.
Wenn dies nicht möglich ist, – so erklärt die Augsburger Synode – "muß ein
Wortgottesdienst (mit Kommunionfeier) gehalten werden, jedoch höchstens einmal
im Monat. Zusätzlich muß am Sonntagabend an einem geeigneten Ort eine 'Meßfeier
für den Pfarrverband' stattfinden, die von den Priestern des Pfarrverbandes im
Wechsel zelebriert wird."[84]
Die Leitung einer nicht mehr mit einem
Pfarrer besetzten Pfarrei in einem Pfarrverband hat immer ein Priester, der mit
der Vollmacht und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet ist, selbst wenn ein
Diakon oder ein Laie in einer Pfarrei an den nicht spezifisch priesterlichen Seelsorgsaufgaben
beteiligt wird.[85]
Der große Einsatz, der durch Laien auf diesem
Gebiet geleistet wird, verdient ohne Zweifel hohe Anerkennung. Trotzdem wird im
katholischen Verständnis der bloße Wortgottesdienst am Sonntag immer eine
Übergangslösung bleiben müssen, denn "eine wahrhaft lebendige Gemeinde
[kann] sich nicht damit abfinden, ohne Priester zu sein, der das Meßopfer für
sie feiert."[86]
Zusammenfassend wird man sagen können, daß es
wegen Fehlens eines Priesters die Situation geben kann, in der ein
priesterloser Sonntagsgottesdienst noch die segensreichste Form der
Sonntagsheiligung darstellt. Unsere pastorale Ausrichtung sollte dabei immer
offen sein für die Bewahrung des reichen Schatzes der Kirche: die Feier der
Sakramente, die Eucharistie; selbst dann, wenn schon über mehrere Jahre eine
Notsituation als "eingespielt" und "bewährt" erscheint.
Um den Rahmen einer Seminararbeit zu wahren,
wurden hier Modelle und Erfahrungen aus Missionsgebieten nicht eingearbeitet.
Auch die Frage nach dem Für und Wider einer Kommunionspendung im Rahmen eines
Wortgottesdienstes, sowie das Problem der Verschiebung und Überschneidung der
Tätigkeiten des Laien mit denen des Diakons konnte hier nur am Rande erwähnt
werden.
Es bedarf sicher noch einer weiteren
Vertiefung in dieses Problemfeld, um eine gediegene Einordnung und Gewichtung
aller Argumente und Erfahrungen erzielen zu können. Bei allen Anstrengungen zum
Erhalt des Pfarrlebens wird für die Kirche das Bemühen um Priesternachwuchs den
unbedingten Vorrang haben müssen, damit die Gläubigen auch weiterhin am Opfer
Jesu Christi, der einzig wahren Lebensquelle, Anteil nehmen können.
Kirchliche
Dokumente:
Aichern M.: Diözesane Rahmenordnung : Liturgische
Sonntagsfeier ohne Priester. In: Linzer Diözesanblatt 1 (1994)
Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990.
In: Diözesansynode Augsburg 1990 : Die Seelsorge in der Pfarrgemeinde.
Donauwörth 1991
Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer
in der Bundesrepublik Deutschland : »Rahmenordnung für die pastoralen
Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der
Bundesrepublik Deutschland«. In: Homeyer
J. (Hg.): Heftreihe Synodenbeschlüsse
2. Bonn 1974
Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer
in der Bundesrepublik Deutschland : »Die pastoralen Dienste in der Gemeinde«.
In: Homeyer J. (Hg.): Heftreihe Synodenbeschlüsse 10. Bonn 1975
Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer
in der Bundesrepublik Deutschland »Gottesdienst«. In: Homeyer J. (Hg.): Heftreihe Synodenbeschlüsse
16. Bonn 1975
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Lateinisch-deutsche Ausgabe. Vatican 1983
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In: Sekretariat der Deutschen
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Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben zum XXV. Jahrestag
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Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 89. Bonn 1988
Johannes Paul II.: Enzyklika »Redemptor Hominis«. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
(Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 6. Bonn 1979
Johannes Paul II.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben
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Johannes Paul II.: Über das Geheimnis und die Verehrung der
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1980, S. 28-53
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München-Wien-Leipzig-Freiburg/ Schweiz-Linz 1993
Kongregation für den
Gottesdienst: Direktorium
»Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester« [= DirSG]. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
(Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 94. Bonn 1988
Kongregation für den
Klerus; Päpstlicher Rat für die Laien; Kongregation für die Glaubenslehre;
Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung; Kongregation für
die Bischöfe; Kongregation für die Evangelisierung der Völker; Kongregation für
die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaft des apostolischen
Lebens; Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: »Instruktion zu einigen Fragen über die
Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester«. In: L'Osservatore Romano dt. [= OR].
21.11.1997, Nr. 47, S. 7-12
Kongregation für die
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Instruktion »Inaestimabile Donum« über einige Normen zur Feier und Verehrung des
Geheimnisses der Heiligsten Eucharistie. In: Sekretariat
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(Sonderdruck)
Pius XII.: Rundschreiben über die heilige Liturgie
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Heilslehre der Kirche. Freiburg 1953, S. 133-209
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die heilige Liturgie »Sacrosanctum Concilium«. In: Rahner K.; Vorgrimler H. (Hg.): Kleines Konzilskompendium :
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II. Vatikanisches
Konzil: Dogmatische Konstitution
über die Kirche »Lumen Gentium«. In: Rahner
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Zweiten Vatikanums. Freiburg 1966 [= LG]
II. Vatikanisches
Konzil: Dekret über die
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II. Vatikanisches
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über die göttliche Offenbarung »Dei Verbum«. In: Rahner K.; Vorgrimler H. (Hg.): Kleines Konzilskompendium :
Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums. Freiburg 1966 [= DV]
II. Vatikanisches
Konzil: Dekret über Dienst und
Leben der Priester »Presbyterorum Ordinis«. In: Rahner K.; Vorgrimler H. (Hg.): Kleines Konzilskompendium :
Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums. Freiburg 1966 [= PO]
Wetter F.: Fastenhirtenbrief 1998. In: Münchener
Kirchenzeitung, 15.3.1998, S. 14 f
Literatur:
Aufderbeck H.: Gemeinde als Versammlung : Zehn pastorale
Thesen. In: LJ 19 (1969), S. 65-77
Cramer J.: Die Stationsgottesdienste in der DDR.
Gottesdienst ohne Priester in der Diaspora. In: LJ 29 (1979), S. 212-225
Duffrer G.: Wortgottesdienst am Sonntag ohne Priester
im Hinblick auf die liturgie-musikalische Gestaltung. In: AnzSS 8 (1995), S.
420-422
Guardini R.: Vom Geist der Liturgie.
Freiburg-Basel-Wien 1983
Kapellari E.: Eine Notform. In: Gd 6 (1991), S. 45
Kohlschein F.; Auf dem Weg zum Problemfall oder zur
akzeptablen Form?. Gd 6 (1991), S. 44 f
Meyer B.: Liturgischer Leitungsdienst durch Laien.
In: HlD 47 (1993), S. 173‑201
Mußner F.: Die sonntägliche Versammlung der Gemeinde
zum priesterlosen Gottesdienst. In: LJ 29 (1979), S. 226-231
Nagel E.: Leserbrief. In: Gd 23 (1995), S. 179
Patsch J.: Notlösungen haben keine Zukunft! In: Actio
catholica 4 (1994), S. 10‑17
Podhradsky G.: Ersatz der Sonntagsmesse? In: HlD 2 (1993),
S. 130-143
Ratzinger J.: Das Fest des Glaubens. Einsiedeln 21981
Schlemmer K.: Herrentag ohne Herrenmahl?. In: AnzSS 10
(1996), S. 480-489
Sebott R.: Geheiligte Zeiten. In: Listl J.; Müller H.; Schmitz H. (Hg.): Handbuch des katholischen
Kirchenrechts. Regensburg 1983, S. 654-659
Periodica:
Actio catholica: Österreichische Bischofskonferenz (Hg.). St.
Pölten
Anzeiger für die
Seelsorge: Schlemmer K.
(Schriftleitung). Freiburg [= AnzSS]
Gottesdienst: herausgegeben von den Liturgischen
Instituten Trier, Salzburg und Zürich. Freiburg [= Gd]
Heiliger Dienst: Institutum Liturgicum (Hg.). Erzabtei St.
Peter: Salzburg [= HlD]
Liturgisches
Jahrbuch: herausgegeben vom
Liturgischen Institut zu Trier. Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung:
Münster-Westfalen [= LJ]
Linzer
Diözesanblatt: herausgegeben vom
Bischöflichen Ordinariat Linz. Linz
L'Osservatore
Romano: Wochenausgabe in
deutscher Sprache. Ostfildern [= OR]
Münchner
Kirchenzeitung: herausgegeben
von Sebastian Anneser im Auftrag des Erzbischöflichen Ordinariates. München
[1] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (= KKK) 1324; vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester »Presbyterorum Ordinis« (= PO) 5.
[5] Johannes Paul II., Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie »Dominicae cenae«, 32.
[8] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben zum XXV. Jahrestag der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls (= VApSt) 89, Bonn 1988, 10; vgl. KKK 1374.
[10] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution »Sacrosanctum Concilium« (= SC) 2.
[11] II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche »Lumen Gentium« (= LG) 11; vgl. KKK 1324; vgl. Johannes Paul II., Enzyklika »Redemptor Hominis«, in: VApSt 6, Bonn 1979, 50-53; vgl. Pius XII., Rundschreiben über die heilige Liturgie »Mediator Dei«, in: Rohrbasser A., Heilslehre der Kirche, 161, Nr. 265.
[12] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung »Dei Verbum« (= DV) 21.
[14] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben »Orientale Lumen«, in: VApSt 121, Bonn 1995, Nr. 10.
[15] Vgl. SC 56; vgl. Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion »Inaestimabile Donum« über einige Normen zur Feier und Verehrung des Geheimnisses der Heiligsten Eucharistie, in: VApSt 16, Bonn 1980, Nr. 1.
[18] Vgl. SC 35,4; vgl. Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz zur Sonntagsfeier in Gemeinden ohne Priester, Richtlinien und Modelle (Texte der Liturgischen Kommission für Österreich, Heft 9), Salzburg 1984, (fortan zitiert: Richtlinien ÖBK), Nr. 7; vgl. Ein Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland »Gottesdienst« (1975), (fortan zitiert: Beschluß »Gottesdienst«), 2.4.2; vgl. Podhradsky G., Ersatz der Sonntagsmesse?, in: Heiliger Dienst (= HlD) 2 (1993), 130-143, bes. 139.
[20] Vgl. Cramer J., Die Stationsgottesdienste in der DDR. Gottesdienst ohne Priester in der Diaspora, in: Liturgisches Jahr (= LJ) 29 (1979) 212-225.
[21] Vgl. Kohlschein F., Auf dem Weg zum Problemfall oder zur akzeptablen Form?, Zeitschrift »Gottesdienst« (= Gd) 6 (1991), 44.
[23] Vgl. Ex 16,3; Lev 4,13.14.21; Num 17,12; 20,6; Apg 4,31; 12,12; 14,27; 15,30; 1 Kor 11,17.18.20 u. a.; vgl. Mußner F., Die sonntägliche Versammlung der Gemeinde zum priesterlosen Gottesdienst, in: LJ 29 (1979), 226.
[24] Aufderbeck H., Gemeinde als Versammlung, in: LJ 19 (1969), 68; vgl. Mk 6,34; vgl. PO 5.
[27] Johannes Paul II., Ansprache an französische Bischöfe beim Ad-limina-Besuch, 27. März 1987, zitiert nach: Kongregation für den Gottesdienst, Direktorium »Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester« in: VApSt 94, Bonn 1988, (fortan zitiert: DirSG), Nr. 50.
[28] Vgl. DirSG, Nr. 12 a; vgl. SC 42,2.
[29] PO 6,1; vgl. LG 28,1; vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben »Pastores dabo vobis«, in: VApSt 105, Bonn 1992, Nr. 26.
[31] Johannes Paul II., Ansprache an französische Bischöfe beim Ad-limina-Besuch, 27. März 1987, zitiert nach: DirSG, Nr. 50.
[33] Vgl. Schlemmer K., Herrentag ohne Herrenmahl?, in: Anzeiger für die Seelsorge (= AnzSS) 10 (1996), 480-489, bes. 482, Spalte (= Sp.) 1 f.
[34] Guardini R., Vom Geist der Liturgie, 52 f.
[35] Vgl. Joh 11,52; vgl. Ratzinger J., Das Fest des Glaubens, 127 f.
[36] Ratzinger J., Das Fest des Glaubens, 127 f.
[37] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3; auch schon das
II. Vatikanum vermerkt zu dieser überpfarrlichen Sicht, daß "aus
vielerlei Gründen das Apostolat notwendigerweise nicht nur verschiedene Formen
annimmt, sondern auch die Grenzen einer Pfarrei oder einer Diözese
überschreitet." (PO 7; vgl. PO 10).
[38] Ein Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, »Die pastoralen Dienste in der Gemeinde«, (1975), 5.1.1.
[39] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.
[40] DirSG, Nr. 18; vgl. Kongregation für den Klerus, u. a., »Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester«, in: L'Osservatore Romano Nr. 47, 21.11.1997, (fortan zitiert: Laieninstruktion), S. 7-12, Artikel (= Art.) 7, § 2.
[42] Vgl. Krenn K., Hirtenbrief, 15. September 1992, Nr. 12.
[43] Vgl. Podhradsky G., Ersatz der Sonntagsmesse?, in: HlD 2 (1993), 141 f; vgl. Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.
[44] Linzer Diözesanblatt 1 (1994), 4, Sp. 1.
[47] Vgl. SC 56; vgl. CIC 898.
[48] Vgl. CIC 1247; vgl. CIC 1248 § 1; vgl. KKK 2180; vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die katholischen Ostkirchen »Orientalium Ecclesiarum« (= OE) 15; vgl. KKK 1389.
[51] Beschluß »Gottesdienst«, 2.3; vgl. Sebott R., Geheiligte Zeiten, in: Listl J., u.a., Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 656, Anmerkung 13.
[52] Kapellari E., Eine Notform, in: Gd 6 (1991), 45.
[53] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 122, vgl. ebd. 157; vgl. Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.
[54] Kongregation für den Klerus, Laieninstruktion, Art. 7, § 2.
[55] CIC 1248 § 2; vgl. KKK 2183.
[56] Vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 19.
[57] Wetter F., Fastenhirtenbrief 1998, in: Münchener Kirchenzeitung, 15.3.1998, 15.
[58] Duffrer G., Wortgottesdienst am Sonntag ohne Priester im Hinblick auf die liturgie-musikalische Gestaltung, in: AnzSS 8 (1995), 422, Sp. 2.
[61] Ebd. Nr. 45; vgl. ebd. Nr. 22; vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 21.
[62] Schlemmer K., Herrentag ohne Herrenmahl?, in: AnzSS 10 (1996), These 10, 489; vgl. ebd. 483; vgl. Patsch J., Notlösungen haben keine Zukunft!, in: Actio catholica 4 (1994), 11, Sp. 1.
[63] Patsch J., Notlösungen haben keine Zukunft!, in: Actio catholica 4 (1994), 11, Sp. 1.
[67] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 157.
[68] Duffrer G., Wortgottesdienst am Sonntag ohne Priester im Hinblick auf die liturgie-musikalische Gestaltung, in: AnzSS 8 (1995), 422, Sp. 3.
[69] Vgl. Meyer B., Liturgischer Leitungsdienst durch Laien, in: HlD 47 (1993), 173-201, hier: 183.
[71] Nagel E., Leserbrief, in: Gd 23 (1995), 179.
[72] Vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 14.
[73] Vgl. Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 164.
[74] Vgl. CIC 1248 § 2; vgl. KKK 2183.
[75] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3; vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 10.
[76] Vgl. DirSG, Nr. 25; vgl. Kongregation für den Klerus, Laieninstruktion, Art. 4, § 1 b.
[77] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.
[79] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 143; vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben »Dies Domini« über die Heiligung des Sonntags, Nr. 53, in: OR 17. Juni 1998, Nr. 29, S. 15.
[81] Vgl. Ein Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, »Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland«, (1974) (fortan zitiert.: Beschluß »Rahmenordnung«), in: Heftreihe Synodenbeschlüsse 2, 1.2.
[84] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 135.
[85] Vgl. CIC 517 § 2; vgl. Beschluß »Rahmenordnung«, 1.2.1, S. 21; vgl. Kongregation für den Klerus, Laieninstruktion, Art. 4, § 1 b.
[86] Johannes Paul II., Ansprache an die amerikanischen Bischöfe aus Alabama, Kentucky, Lousiana, Mississippi und Tennessee anläßlich ihres »Ad limina« Besuchs am 5. Juni 1993, in: OR 16. Juli 1993, Nr. 28/29, 15.
Papst
Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben "Der Tag des Herrn"
(Dies Domini) über die Heiligung des Sonntags,
31. Mai 1998 [HTML]
[PDF]
Enzykliken
und Apostolische Schreiben von Papst Johannes Paul II.
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