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Mit 30. Nov 2016 21:38

Haben jene Kardinäle Unrecht getan, welche dem Papst fünf "dubia" vorgelegt haben?

(news.stjosef.at) Das spanische Internetportal „Religion Confidencial“ verbreitete am 29.11.2016 die Meldung, der Dekan der Römischen Rota, Pio Vito Pinto, habe bei einem Vortrag die Kardinäle Burke, Brandmüller, Meisner und Caffarra scharf kritisiert, weil diese fünf „dubia“ (Anfragen in Form von Zweifeln) an Papst Franziskus vorgebracht haben, in denen es um die korrekte Auslegung von „Amoris laetitia“ geht; mit der Veröffentlichung dieser „dubia“ hätten sie einen ganz schlimmen Skandal hervorgerufen. Man dürfe das Wirken des Heiligen Geistes im päpstlichen Schreiben „Amoris laetitia“ und in den beiden vorangegangenen Bischofssynoden nicht in Zweifel ziehen. Der Papst sei der Lehre Christi treu. Die öffentliche Kritik der Kardinäle am Papst und dessen Schreiben könne sogar den Verlust der Kardinalswürde nach sich ziehen. Heute korrigierte das Portal die Meldung, die aufgrund eines Übersetzungsfehlers vom Italienischen ins Spanische inkorrekt wiedergegeben worden sei: der Dekan der Rota habe gesagt, genau dies werde Papst Franziskus nicht tun; doch bei früheren Päpsten wie Pius XI. sei dies vorgekommen, der dem berühmten Jesuitentheologen Louis Billot die Kardinalswürde entzogen habe.

In einer kirchenrechtlichen Analyse zeigte Dr. Gero P. Weishaupt auf, dass die Anfrage der Kardinäle an den Papst und ihre Publikmachung ein Grundrecht darstelle, das ihnen sowie allen Gläubigen der Kirche gemäß can. 212 CIC zukomme. Nur der Papst selber könne über Kardinäle richten, nicht aber ein Dekan der römischen Rota.

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