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Die 7. Feb 2017 15:13

Gewissen und Lehre der Kirche

(news.stjosef.at) Dr. Hubert Gindert hat am 05.02.2017 in Namen des "Forums Deutscher Katholiken" folgende Erklärung zum Wort der Deutschen Bischofskonferenz "Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche" veröffentlicht:

Die Deutschen Bischöfe haben am 23. Januar in einem Wort zu “Amoris Laetitia“ die individuelle Gewissensentscheidung als Zulassungskriterium für den Kommunionempfang geschiedener Wiederverheirateter dargestellt. Das erinnert an die „Königsteiner Erklärung“ zur Empfängnisregelung nach dem päpstlichen Schreiben „Humanae vitae“. Der klare Hinweis, dass sich das Gewissen an der Lehre der Kirche ausrichten muss, würde viele Unsicherheiten beseitigen.

Der Verzicht geschiedener Wiederverheirateter, die ehelich zusammenleben auf den Empfang der Sakramente kann zweifellos schmerzlich sein. In der Situation der katholischen Kirche in Deutschland ist es schwierig, einen solchen Verzicht zu vermitteln, weil das Kreuz und der Satz Jesu: „Wer mir nachfolgen will, nehme täglich sein Kreuz auf sich und folge mir nach“ ( Mt.16,24) aus der Katechese ausgeklammert wird. Wenn dieser Kernsatz der Botschaft Jesu in Predigt und Katechese nicht wieder seinen gebührenden Platz bekommt, ist nur mehr ein Wohlfühlchristentum zu vermitteln.

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