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Mo 13. März 2017 21:26

Bistum Regensburg veröffentlicht Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen

(bistum-regensburg.de) Mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ wendet sich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer an die Seelsorger und an betroffene Paare und konkretisiert damit das Nachsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus.

Wiederverheiratete gehörten als Getaufte und gefirmte Christen zur Kirche und es sei der Auftrag der Seelsorger, im gemeinsamen Gespräch Zugangswege zur Pfarrei zu öffnen und im Glauben zu bestärken.

Kirchliche Gerichte prüfen auf Antrag die Gültigkeit einer ersten Eheschließung. Hindern Verfahrensprobleme - etwa weil Zeugen verstorben sind - das kirchliche Gericht daran, die Ungültigkeit festzustellen, kann ein Seelsorger in Grenzfällen weiterhelfen. Ist er nämlich überzeugt, dass bei der ersten Eheschließung eine wesentliche Voraussetzung gefehlt hat, dann kann er den Betroffenen die Sakramente der Versöhnung und der Kommunion eröffnen. Dazu ist es nötig, im Gespräch die Situation und die Motivlagen zu klären sowie mit einem Mitarbeiter des Kirchengerichts Rücksprache zu halten.

Bischof Rudolf Voderholzer knüpft mit dieser Regelung an ein Hirtenwort Bischof Gerhard Ludwig Müllers an, das bereits 2003 auf diese Möglichkeit hinwies. Das Erzbistum Rom betont in seiner aktuellen Handreichung zu „Amoris laetitia“ ebenso diesen Weg.

Die Handreichung lädt darüber hinaus all jene zur „aktiven und tätigen Teilnahme“ in Liturgie, Glaubensweitergabe und Dienst für die Gemeinschaft ein, die nicht zu den Sakramenten gehen können, weil das erste Eheband weiterbestehe und ein Zusammenleben „wie Bruder und Schwester“ nicht möglich sei. In der Messe sei ein ausdrückliches Segenszeichen möglich.

Niemand werde beim konkreten Empfang der Kommunion zurückgewiesen, so die Handreichung. Der Seelsorger solle jedoch bei Zweifeln der Rechtmäßigkeit das Gespräch mit den Betroffenen suchen und auf die verschiedenen Möglichkeiten der Glaubenshilfen hinweisen.

Ein Gesprächsleitfaden für Seelsorger und eine Liste von seelsorgerischen Ansprechpartnern, die in der Diözese in besonderer Weise zur Verfügung stehen, werde in Kürze veröffentlicht.

Lesen Sie hier die Handreichung im Wortlaut.

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