17. Im freundschaftlichen und brüderlichen Verkehr untereinander und mit den übrigen Menschen haben die Priester Gelegenheit, die menschlichen Werte zu pflegen und die irdischen Güter als Geschenke Gottes zu würdigen. Mitten in der Welt sollen sie dennoch immer wissen, daß sie nach dem Wort unseres Herrn und Meisters nicht von der Welt sind43. Wenn sie also die Dinge der Welt so gebrauchen, als gebrauchten sie sie nicht44, dann werden sie zu jener Freiheit von aller ungeordneten Anhänglichkeit und Sorge gelangen, durch die sie gelehrig für die Stimme Gottes im täglichen Leben werden. Aus solcher Freiheit und Gelehrigkeit erwächst das geistliche Unterscheidungsvermögen, durch das man die rechte Haltung zur Welt und ihren Gütern findet. Diese Haltung ist deshalb von großer Bedeutung für die Priester, weil sich ja die Sendung der Kirche inmitten der Welt vollzieht und die geschaffenen Güter zum Reifen der menschlichen Persönlichkeit unerläßlich sind. So seien sie also dankbar für alles, was ihnen der himmlische Vater für eine rechte Lebensführung in die Hand gibt. Doch sollen sie alles, was ihnen begegnet, im Licht des Glaubens prüfen, damit sie es richtig gebrauchen lernen, wie es dem Willen Gottes entspricht, und ablehnen, was ihrer Sendung im Weg steht. Denn die Priester, deren "Anteil und Erbe" der Herr ist (Num 18,20), dürfen die zeitlichen Güter nur in dem Rahmen gebrauchen, der ihnen durch die Lehre Christi des Herrn und von der Weisung der Kirche gesteckt ist. Die Kirchengüter im eigentlichen Sinne sollen die Priester sachgerecht und nach den Richtlinien der kirchlichen Gesetze verwalten, wenn möglich unter Zuhilfenahme erfahrener Laien; diese Güter sind stets nur für die Zwecke zu verwenden, um deretwillen die Kirche zeitliche Güter besitzen darf, nämlich für den rechten Vollzug des Gottesdienstes, für den angemessenen Unterhalt des Klerus und für die apostolischen und caritativen Werke, besonders für jene, die den Armen zugute kommen45. Was die Priester, nicht anders als die Bischöfe, anläßlich der Ausübung eines kirchlichen Amtes erhalten, haben sie, unbeschadet eines Partikularrechts46, in erster Linie für ihren standesgemäßen Unterhalt und für die Erfüllung ihrer Standespflichten zu verwenden; was aber davon übrigbleibt, mögen sie dem Wohl der Kirche oder caritativen Werken zukommen lassen. Sie dürfen das kirchliche Amt weder als Erwerbsquelle betrachten noch die Einkünfte daraus für die Vermehrung des eigenen Vermögens verwenden47. Die Priester sollen darum ihr Herz nicht an Reichtümer hängen48, jede Habgier meiden und sich vor aller Art weltlichen Handels sorgfältig hüten. Sie werden vielmehr zur freiwilligen Armut ermuntert, in der sie Christus sichtbarer ähnlich und zum heiligen Dienst verfügbarer werden. Denn Christus ist für uns arm geworden, obwohl er reich war, damit wir durch seine Armut reich würden49. Und die Apostel haben durch ihr Beispiel bezeugt, daß die unverdienten Gaben Gottes unentgeltlich weitergegeben werden müssen50; sie wußten genauso gut Überfluß zu haben wie Not zu ertragen51. Aber auch ein gewisser gemeinschaftlicher Gütergebrauch, ähnlich der Gütergemeinschaft, die in der Geschichte der Urkirche so gepriesen wird52, kann der Hirtenliebe vorzüglich den Weg ebnen; durch diese Lebensform können die Priester den Geist der Armut, den Christus empfiehlt, in lobenswerter Weise konkret verwirklichen. Vom Geist des Herrn geführt, der den Erlöser gesalbt und Armen die Frohbotschaft zu bringen53 ausgesandt hat, sollen die Priester und ebenso die Bischöfe alles vermeiden, was den Armen irgendwie Anstoß geben könnte, indem sie, mehr als die anderen Jünger des Herrn, jeden Schein von Eitelkeit in ihrer Lebenshaltung ausschließen. Ihre Wohnung sei so eingerichtet, daß sie niemandem unzugänglich erscheint und daß niemand, auch kein Niedriggestellter, sich scheut, sie zu betreten.