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Aussperrung

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 56

Unter Aussperrung verstehen wir die Ausschließung eines Arbeiters von der Arbeit durch den Arbeitgeber aus anderen Gründen als Arbeitsmangel. Durch sie übt der Arbeitgeber einen Druck auf den Arbeiter aus.

Gerecht und zulässig ist sie, wenn der Arbeiter seine Pflicht nicht erfüllt oder für seine Arbeitskameraden eine Gefahr darstellt. Dem Arbeiter wird aber ein Unrecht angetan, wenn er durch sie zur Annahme ungerechter Arbeitsbedingungen gezwungen oder in Gewissensdingen genötigt werden soll.


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