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Glaube

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 729-755

Von grundlegender Bedeutung für das christl. Leben ist der Glaube

I. Das NT zeigt, daß der Mensch ohne Glauben seine Bestimmung nicht erfüllen kann.

1. Jesus verkündet am Beginn seiner Lehrtätigkeit, daß das herannahende Gottesreich vom Menschen etwas verlangt: „Die Zeit ist erfüllt, und das Reich Gottes ist nahegekommen. Kehret um und glaubt an das Heilsbotschaft“ (Mk 1,15). Er will den Menschen für dieses Verlangen Gottes den Sinn öffnen und sie zu seiner Erfüllung bereit machen („Wer Ohren hat zu hören, der höre“, Mk 4,9.23; „Die auf gutes Erdreich Gesäten, das sind jene, die das Wort Gottes hören und aufnehmen und Frucht bringen, dreißigfach und sechzigfach und hundertfach“, Mk 4,20). In Jesus selbst erreicht der Anruf Gottes die Menschen am dichtesten („Dieser ist mein geliebter Sohn, ihn sollt ihr hören“, Mk 9,7; „Gott hat niemand jemals gesehen. Der eingeborene Sohn, der an der Brust des Vaters ruht, er hat Kunde gebracht“, (Joh 1,18).

2. Der Anruf Gottes verlangt vom Menschen Annahme und Antwort („Wer das Reich Gottes nicht annimmt wie ein Kind, wird nicht hineingelangen“, Mk 10,15), näml. Glauben und Bekehrung (Mk 1,15).

a) In den Worten Jesu klingt immer wieder durch, daß nicht alle, die den Ruf hören, die Antwort des Glaubens geben: „Wird der Menschensohn, wenn er kommt, Glauben finden auf Erden?“ (Lk 18,8).

Und doch hängt des Menschen endgültiges Schicksal wesentl. davon ab, ob er die Antwort des Glaubens gibt oder nicht. Der Mensch erreicht sein Heil nur, wenn er auf die von Gott ihm zugedachte Bestimmung eingeht; wenn er es nicht tut, verfehlt er sein Heil; sein Ja zum Ruf Gottes ist der Glaube „Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden, wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden“ (Mk 16,16). „Allen aber, die ihn aufnahmen, gab er Macht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben“ (Joh 1,12; vgl. 5,24). „Wer nicht glaubt, ist schon gerichtet“ (Joh 3,18). „Ohne Glauben aber ist es unmögl., (Gott) wohlzugefallen“ (Hebr 11,6; vgl. Röm 10,9; Eph 2,8; 2 Thess 2,13; 2. Vat. Konz., AG 8).

b) Die christl. Tradition hat allzeit an der unerläßl. Notwendigkeit des Glaubens für das Heil der Menschen festgehalten. Augustinus sagt, daß der Glaube uns zu Gott hin erweckt (Solil. I 1,13; PL 32,869). Auch nach Thomas von Aquin geschieht unsere erste Hinwendung zu Gott durch den Glauben (S.Th. 1,2 q.113 a.4).

In Anlehnung an Fulgentius (De fide ad Petrum 1, Pl 65,671) bezeichnet das Konz. von Trient den Glauben als Anfang des Heiles („fides est humanae salutis initium“), ferner als Fundament und Wurzel jeglicher Rechtfertigung; ohne Glauben könne man Gott nicht gefallen (Hebr 11,6) und nicht in die Gemeinschaft seiner Kinder eintreten (D 1532). Das 1. Vat. Konz. wiederholt diese Aussagen (D 3008) und fügt hinzu, ohne Glauben gebe es keine Rechtfertigung o. ohne Ausharren im Glauben könne man nicht das ewige Leben erlangen (D 3012). Auch das 2. Vat. Konz. würdigt die Heilsbedeutung des Glaubens (LG 14 24) und folgert daraus die Pflicht nicht nur des Klerus (AA 6), der Bischöfe und ihrer priesterl. Mitarbeiter (PO 4), sondern auch der Laien, durch den Dienst des Wortes den Glauben in den Menschen zu wecken (AA 6).

II. Die rechte Antwort auf den Ruf Gottes ist nach dem NT ein Glaube, in dem der ganze Mensch sein Ja sagt.

1. Solcher Glaube enthält die Elemente des Fürwahrhaltens und der Hingabe.

a) In älteren Katechismen wurde Glaube vorwiegend als Fürwahrhalten bestimmt. Im allg. Sprachgebrauch heißt glauben weithin soviel wie etwas für wahr halten auf das Zeugnis eines anderen hin (glauben, daß es so ist). Im rel. Bereich heißt Glaube, daß man für wahr hält, was Gott geoffenbart hat, eben auf sein offenbarendes Wort hin.

Das Konz. von Trient und das 1. Vat. Konz. wissen um dieses Element des Glaubens („credentes, vera esse, quae divinitus revelata et promissa sunt“, D 1526; „ab eo [Deo] revelata vera esse credimus, non propter intrinsecam rerum veritatem naturali rationis lumine perspectam, sed propter auctoritatem ipsius Dei revelantis“, D 3008; vg. 3032). Dieses Verständnis des Glaubens wird von der Hl. Schrift gestützt („Es ist aber der Glaube ... einÜberführtwerden von unsichtbaren Dingen“, Hebr 11,1), reicht allein aber nicht aus.

b) Mit dem Fürwahrhalten auf das Zeugnis eines anderen hin handelt der Mensch nicht unsinnig, wenn er sich zuerst der Glaubwürdigkeit seines Zeugen klargeworden ist. Dem glaubwürdigen Zeugen bringt er im Glauben Vertrauen entgegen, ja gibt er sich in einem gewissen Ausmaß ihm in die Hand. Das ist das Wagnis des Glaubens, das umso größer wird, je mehr vom Geglaubten für das Schicksal des Glaubenden abhängt. Im Vollsinn bedeutet Glaube also nicht nur das Annehmen eines Wissensinhaltes auf das Zeugen eines anderen hin (Daß-Glaube), sondern auch das Vertrauen gegenüber der Person, die Auslieferung seiner selbst an sie (Du-Glaube). Das 1. Vat. Konz. kennzeichnet das christl. Verständnis des Glaubens dahin, daß der Mensch für wahr hält, was Gott offenbart, nicht weil er alles mit seinem Verstand aufhellen könnte, sondern weil Gott es ihm offenbart (D 3008). Der Daß-Glaube an den Offenbarungsinhalt setzt den Du-Glauben an den offenbarenden Gott voraus, die Überzeugung, daß Gott da ist und daß er, der Allwissende und Wahrhaftige (vgl. D 3008), zum Menschen spricht, und die Bereitschaft, sein Sprechen anzunehmen. Wenn nach dem Hebräerbrief (11,1) Glaube ein Stehen zu Gehofftem, ein Überführtwerden von unsichtbaren Dingen ist, wird dieses Stehen zu Gehofftem dem Gott geleistet, der das Gehoffte verheißt, dem Gott, von dessen unsichtbarer Wirklichkeit der Mensch sich ergriffen weiß.

2. Der Du-Glaube ist das tragende Element des Glaubens. Schon im AT ist die Hingabe an der persönl. Gott deutl. da, ohne daß man dafür einen einheitl. Ausdruck hätte. „Auf Grund eines solchen (Glaubens) haben ja die Alten ein gutes Zeugnis erhalten“ (Hebr 11,2).

Das NT verwendet für diese Hinwendung des Menschen zu Gott einheitlicher und bewußter die Bezeichnung Glaube (griech. pistis, lat. fides). Der Glaube an die ntl. Botschaft ruht auf dem Glauben an den Vater im Himmel, auf dem Bereitsein für ihn, auf. „Der Vater, der mich gesandt hat, er legt Zeugnis für mich ab“ (Joh 5,37). Der Glaube wird gefordert an den Gott, der in Christus das Heil des Menschen wirkt: „Glaubet an Gott – glaubet an mich“ (Joh 14,1; vgl. 1 Joh 4,14–16).

3. Bei aller Würdigung des Du-Glaubens darf die Bedeutung des Glaubensinhaltes (des Daß-Glaubens) nicht übersehen werden.

a) „Glaubet an Gott“ (Joh 14,1). „Ohne Glauben aber ist es unmögl., (Gott) wohlzugefallen. Denn wer zu Gott kommt, muß glauben, daß er ist und daß er denen, die ihn suchen, ein Vergelter sein wird“ (Hebr 11,6). Zu Gott kommen, d.h. in ein persönl. Verhältnis zu ihm (zum Du-Glauben) gelangen, kann nur, wer überzeugt ist, daß Gott da ist und daß er einen Anspruch auf den Menschen erhebt, so daß sich das Leben des Menschen nur erfüllen kann, wenn dieser Gott sucht, d.h. in verantwortl. Handeln dem Anspruch Gottes gerecht zu werden trachtet.

Demgemäß erscheint die Bereitschaft zu solchem Gottsuchen mit der ihr zugrundeliegenden Einsicht für jeden Menschen als heilsnotwendig (vgl. D 2122). Freil. können Menschen in diesem Gottsuchen verschieden weit kommen: Der eine kann mit einer gründl. Erkenntnis des Offenbarungsinhaltes eine entsprechende persönl. Hingabe an den persönl. Gott verbinden; ein anderer kann, auch ohne seine Schuld, noch sehr im Anfangsstadium des Glaubens stecken; ein dritter mag Gottsuchender sein, ohne sich darüber Rechenschaft geben zu können; es kann auch sein, daß einer, der weniger über Glaubensinhalte Bescheid weiß, doch eine bessere Bereitschaft für Gott hat als ein anderer, der sein größeres Wissen nicht in entsprechender Hingabe fruchtbar werden läßt. Das Wissen um den allg. Heilswillen Gottes (Gott „will, daß alle Menschen gerettet werden“, 1 Tim 2,4) gibt uns ein Recht, damit zu rechnen, daß niemand, der die Grundbereitschaft für Gott hat und sich ihr entsprechend verhält, so gut er es zustandebringt, verlorengeht, wie weit immer sich sein Glaube entwickelt haben mag. „Wer näml. das Evangelium Christi und seine Kirche ohne Schuld nicht kennt, Gott aber aus ehrl. Herzen sucht, seinen im Anruf des Gewissens erkannten Willen unter dem Einfluß der Gnade in der Tat zu erfüllen trachtet, kann das ewige Heil erlangen. Die göttl. Vorsehung verweigert auch denen das zum Heil Notwendige nicht, die ohne Schuld noch nicht zur ausdrückl. Anerkennung Gottes gekommen sind, jedoch, nicht ohne göttl. Gnade, ein rechtes Leben zu führen sich bemühen. Was sich näml. an Gutem und Wahrem bei ihnen findet, wird von der Kirche als Vorbereitung für die Frohbotschaft und als Gabe dessen geschätzt, der jeden Menschen erleuchtet, damit er schließl. das Leben habe“ (LG 16).

b) „Gaubet an mich“ (Joh 14,1). Jesus ruft zum ausdrückl. christl. Glauben, zur Abnahme des Rufes Gottes, der in Christus an die Menschen ergeht: „Glaubt an die Heilsbotschaft“ (Mk 1,15); zum Glauben an das Heilswirken Gottes in Christus. „Glaubst du an den Menschensohn? ... Ich glaube, Herr“ (Joh 9,35.38). „Wir haben mit Augen gesehen und bezeugen, daß der Vater den Sohn gesandt hat als Erlöser der Welt. Wer bekennt, daß Jesus der Sohn Gottes ist, in dem bleibt Gott und er in Gott. Und wir haben die Liebe, die Gott zu uns hat, erkannt und geglaubt“ (1 Joh 4,14–16; vgl. 2,22 f; 3,23; 4,2 f; 5,4 f.10 f.13; Joh 2,11; 3,16.18; 6,31; 7,13; 8,24). Paulus betont als die Absicht Gottes: „Gott will, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen“ und fügt als Inhalt dieser Heilswahrheit hinzu: „Denn einer ist Gott und einer ist Mittler zw. Gott und den Menschen, näml. der Mensch Christus Jesus, der sich selbst als Lösegeld für alle hingegeben hat, als das Zeugnis für bestimmte Zeiten“ (1 Tim 2,4–6). „Christus ist für unsere Sünden gestorben nach der Schrift, er ist begraben worden und am dritten Tage auferweckt worden nach der Schrift“ (1 Kor 15,3 f; vgl. Röm 4,25; 10,4; Gal 1,1; Eph 1,20; Kol 2,12; 1 Thess 1,9 f). Im Anschluß an Joh 6,44 verweist Augustinus auf den Glauben an Christus als den Gottgesandten: „Der Vater zieht zum Sohn alle, die sich bewußt sind, daß der Sohn Gott zum Vater hat, und aus diesem Grund an ihn glauben“ (In Io tr. 26,4; PL 35,1608). Die Erkenntnis der Heilsbedeutung Christi führt zu weiteren Fragen, die sich der Kirche und der Theologie im Lauf der Geschichte bald gestellt haben. Auch dem gläubig suchenden Menschen entfaltet sich der Glaube an das Heilswirken Gottes in Christus im Glauben an die Inkarnation des Logos, an den Erlösungstod Jesu, an seine Verherrlichung in Auferstehung und Himmelfahrt. Notwendig wird damit sein Blick auch auf das Trinitätsgeheimnis gelenkt und der Glaube daran gefordert (vgl. D 2164 2390 2836 3333 f; Thomas von Aquin, S.Th. 2,2 q.2 aa.7 f).

c) Die wesensgemäße Entfaltung des christl. Glaubens führt zur geistigen Aneignung eines Grundbestandes an Glaubensinhalten, die etwa mit dem apost. Glaubensbekenntnis und den heilsnotwendigen Sakramenten abgegrenzt werden können; dazu gesellen sich Grundstücke der rel. Lebensgestaltung wie der Dekalog, das Vaterunser, die Art, Reue und die göttl. Tugenden zu erwecken.

Diese Abgrenzung kennzeichnet nur die notwendigsten Stücke, nicht die Fülle des Glaubensinhaltes. Wenn Gott uns durch seine Offenbarung in seine Heilsabsichten einführen und zum Eingehen auf sie aufrufen will, genügt uns nicht ein ansatzhaftes Ja dazu, sondern müssen wir uns auch um die Erkenntnis der Offenbarung bemühen (Gott „will, daß alle Menschen ... zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen“, 1 Tim 2,4). Wir dürfen uns nicht mit dem Glaubensansatz (der Fides implicita) begnügen, sondern müssen auf seine Entfaltung auch im Erkenntniselement (Fides explicita) bedacht sein. Wegen der Wichtigkeit des Glaubenswissens sind alle je nach ihren Verhältnissen verpflichtet, diese Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen (vgl. Thomas von Aquin, S.Th. 2,2 q.1 a.8 ad 1).

4. Die Annahme des Offenbarungsinhaltes jetzt die Bereitschaft des Menschen für Gott voraus. Im ntl. Glauben sind Daß-Glaube und Du-Glaube unlösl. miteinander verbunden.

a) In der Geschichte der Theologie ist es zeitweilig zu einseitigen Akzentsetzungen gekommen. Die Scholastik z.B. achtete mehr auf den Glaubensinhalt und weniger auf den persönl. Gott, der diesen Inhalt zu unserem Heil geschichtl. offenbart. Als Gegenreaktion mag es als verständl. erschienen, wenn Luther das personale Element des Glaubens, näml. die vertrauende Hingabe an den persönl. Gott (fiducia) überbetonte, freil. so, daß vom Glaubensinhalt nur mehr die Vergebung der Schuld wichtig blieb (der Glaube an sie wurde zur Heilsgewißheit übersteigert). Schon Melanchthon hat die Dinge wieder zurechtzurücken versucht: Glaube ist nicht nur Vertrauen auf den barmherzigen Gott (fiducia), sondern auch Zustimmung zum Inhalt seines offenbarenden Wortes (notitia, Element der Wahrheit). Nach Calvin ist der Glaube Zustimmung zum geoffenbarten Wort, und nach der prot. Orthodoxie führt der Weg zum Heil über die Glaubenserkenntnis (notitia, assensus, fiducia). Später vernachlässigte Schleiermacher wieder den Glaubensinhalt: Glaube sei das Gefühl schlechthinniger Abhängigkeit, die Glaubenssätze nur Aussagen über fromme Gemütszustände.

b) Gegenüber Luther hat das Konz. von Trient betont, daß Glaube nicht allein im Vertrauen besteht, daß vielmehr die Annahme der göttl. Offenbarungen und Verheißungen dazu gehört (D 1526 1562–64) und daß die von Luther gelehrte Heilsgewißheit aus dem Glauben abzulehnen ist (D 1533 f 1562). Das 1. Vat. Konz. sagt, daß wir durch den Glauben dem offenbarenden Gott eine volle Gefolgschaft des Verstandes und des Willens leisten („plenum revelanti Deo intellectus et voluntatis obsequium fide praestare tenemur“, D 3008).

Wir müssen also im Glauben die persönl. Begegung des Menschen mit dem persönl. Gott sehen, aus der das Heil des Menschen entspringt. Dabei dürfen wir nicht übersehen, daß in dieser persönl. Begegnung das offenbarende Wort des persönl. Gottes eine wesentl. Rolle spielt. Eben durch das offenbarende Wort erfahren wir, für welche Begegnung uns Gott bestimmt hat und wie sie verwirklicht werden kann. So müssen wir das offenbarende Wort ernstnehmen.

c) Glaube ist freil. nicht nur Annahme der geoffenbarten Wahrheit durch den Verstand des Menschen („intellectus obsequium“, D 3008). Diese Annahme ist nur Teilelement des Glaubens, das dem Menschen dazu helfen soll, zum vollen Glauben zu kommen, näml. zum Ja seiner ganzen Person zu dem sich geschichtl. offenbarenden heilwirkenden Gott („voluntatis obsequium“, D 3008). Die Verstandeszustimmung zur Offenbarung setzt dieses Ja zum persönl. Gott wenigstens in seinen Anfängen voraus und soll dazu dienen, dem Ja sein volles Gewicht zu geben.

Eine Verzerrung des Glaubens wäre es, wollte man sein Erkenntniselement verabsolutieren, als ob es der ganze Glaube wäre, oder wollte man den ganzen Glauben in einem Vertrauen auf Gott ohne Beziehung auf einen von Gott geoffenbarten Inhalt erschöpfen. Zweifellos besteht das tragende Element des Glaubens im Ja zur Person des sich offenbarenden Gottes (ich glaube dir; ich glaube an dich; Bekehrungs-Glaube; fides qua creditur; f. existentialis); zum Glauben gehört notwendig auch die Zustimmung zum Glaubensinhalt (ich glaube, was geoffenbart ist; Aussage-Glaube; betrachtender Glaube; f. historica) (vgl. Augustinus, In Io tr. 29,6; PL 35,1630).

III. Das Bemühen, das Werden des Glaubens zu erforschen, im besonderen festzustellen, auf welches Motiv sich der Mensch stützt, wenn er dem Offenbarungsinhalt zustimmt (analysis fidei), hat zu verschiedenen Lösungsversuchen geführt.

1. Nach einer extremen Ansicht spielt die Vernunft in der Entstehung des Glaubens keine Rolle; die Glaubenszustimmung sei bloßer Akt des Wollens, der in seiner Sinnhaftigkeit nicht nachgewiesen werden könne.

Nach der Erfahrung und nach Paulus kommt aber „der Glaube aus dem Hören“ (Röm 10,17) der Glaubensverkündigung, die eben die Zustimmung zu dem, was verkündet wird, als sinnvoll darlegen und dadurch die Glaubenszustimmung wecken will. Der Glaube, der ganz ohne Einsicht rein willensmäßig geleistet würde, ließe sich vor der eigenen und vor fremder Vernunft nicht rechtfertigen und hätte nicht mehr die hohe sittl. Bedeutung, die ihm in der Hl. Schrift und in der christl. Überlieferung zugeschrieben wird. Das 1. Vat. Konz. lehnte daher die Auffassung ab, der Glaube sei eine blinde Herzensregung („motus animi caecus“, D 3010); vielmehr sei er nach dem Pauluswort (Röm 12,1) als ein mit der Vernunft übereinstimmender Dienst („obsequium rationi consentaneum“, D 3009) anzusehen.

2. Ein anderer extremer Lösungsversuch will den Glauben völlig auf der Vernunfteinsicht in die Voraussetzungen des Glaubens begründen: Man will die Existenz und die Wahrhaftigkeit Gottes und die Tatsache der Offenbarung auf dem Vernunftweg so zwingend nachweisen, daß sich daraus der Glaube mit Notwendigkeit ergibt; einen so begründeten Glauben hält man für einen wissenschaftl. Glauben (fides scientifica).

Wäre aber ein solcher durch einen Syllogismus zu erzwingender Glaube noch Glaube? Einem Sachverhalt, der dem Menschen evident gemacht wird, kann dieser sich nicht entziehen. Die Hl. Schrift zeigt uns den Glauben jedoch als einen nicht erzwungenen, sondern frei geleisteten Gehorsam: „Aber nicht alle haben dem Evangelium Folge geleistet. Sagt doch Jesaja: 'Herr, wer glaubte unserer Botschaft?'“ (Röm 10,16; vgl. 1,5; 16,26; 2 Kor 9,13; 10,5; 2 Thess 1,8). Das 1. Vat. Konz. hat die Auffassung zurückgewiesen, die christl. Glaubenszustimmung sei nicht freier Akt, sondern werde durch die Beweisführung der menschl. Vernunft mit Notwendigkeit erzeugt (D 3010 3035). Das 2. Vat. Konz. sagt vom Wirken Jesu, daß es auf die Weckung des Glaubens ausgerichtet war, ihn aber nicht erzwang (DH 11).

Ein Syllogismus, durch den der Glaube erzwungen werden soll, hat keine Aussicht auf Erfolg. Man kann zwar das einzelne Praeambulum fidei, vor allem die Tatsache der Offenbarung, mit jener historischen Sicherheit nachweisen, mit der sich die Menschen auch sonst in vielen wichtigen Dingen begnügen müssen; man kann es jedoch nicht mit solcher Evidenz tun, daß dem Menschen nur die Annahme übrigbliebe. Daraus ergibt sich, daß der Offenbarungsinhalt vernünftigerweise geglaubt werden kann (credibilitas) und geglaubt werden soll (credenditas); die unerschütterl. Festigkeit des Glaubens erwächst jedoch nicht daraus, sondern anderswoher. (Das Bemühen der Fundamentaltheologie um die Praeambula fidei wird dadurch nicht entwertet, muß jedoch seinem Sinn entsprechend eingeordnet werden.)

3. Ein fester christl. Glaube läßt sich weder ohne Vernunft noch durch sie allein gewinnen. Nach dem Hebräerbrief (11,1) ist der Glaube eine Entscheidung des Menschen, sein Stehen zu Gehofftem, aber als Folge eines Überführtwerdens von unsichtbaren Dingen; der Mensch kann seine Glaubensentscheidung nur vollziehen, weil er von der unsichtbaren Wirklichkeit Gottes ergriffen wird. Der Glaube wurzelt darin, daß der Mensch sich als von Gott ergriffen und so in einem realen Verhältnis zu Gott stehend erkennt; das Zeugnis, den Anruf dieses Gottes nimmt er dann an. „Wenn wir das Zeugnis der Menschen annehmen, so ist das Zeugnis Gottes größer. Denn darin besteht das Zeungnis Gottes, daß er Zeugnis abgelegt hat über seinen Sohn“ (1 Joh 5,9; vgl. Röm 4,20 f). Wenn nach dem 1. Vat. Konz. die Glaubenszustimmung „wegen der Autorität des offenbarenden Gottes selbst (propter auctoritatem ipsius Dei revelantis)“ geleistet wird (D 3008; vgl. 2278 3032), hängt für den Glauben alles davon ab, daß der Mensch sich als dem offenbarenden Gott gegenüberstehend erfaßt.

a) Für das Werden des festen christl. Glaubens kommt es entscheidend darauf an, daß dem Menschen der persönl. Gott als Wirklichkeit aufgeht, als Sinnzentrum des ganzen Weltgeschehens und damit auch seines eigenen Lebens, als Sinnquelle des Offenbarungsvorganges. Wenn dieses Praeambulum fidei, das Dasein des sinngebenden persönl. Gottes, real erfaßt wird, lassen sich von ihm aus die übrigen Praeambula in ihrer Sinnhaftigkeit als Elemente des sinnvollen Wirkens Gottes verstehen. Sie fügen sich zu einem wohlgeordneten Ganzen zusammen, auf dem ein fester Glaube aufruhen kann.

Es handelt sich dabei nicht bloß um ein intellektuelles Verstehen, sondern um ein Werterfassen: ein Erahnen Gottes in seiner Bedeutung für das Schicksal des Menschen. Schon Thomas von Aquin hat darauf hingewiesen, daß die Glaubensgewißheit weniger durch einen Vorgang im Intellekt als durch ein Werterlebnis begründet wird („extra genus cognitionis, in genere affectionis existens“, Sent. 3 d.23 q.2 a.3 qu.1 ad 2).

b) Zu einem solchen Erfassen Gottes bedarf es gewisser subjektiver Voraussetzungen im Menschen. Dazu gehören: das Aufgeben entgegenstehender Vorurteile; der Verzicht auf das Verlangen, sich selbst zu genügen; der Verzicht auf die Haltung stolzer Ablehnung (Jesus ist nicht bereit, ein Schauwunder zu wirken, durch das auch die sonst Ungläubigen gezwungen würden; vgl. Mt 4,7; 12,39; Lk 16,31; Joh 20,29); die Bereitschaft zur Begegnung mit Gott, falls sich sein Dasein herausstellt; die Bereitschaft, diese wichtige Frage nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern zu ihrer Klärung etwas zu unternehmen; die Bereitschaft, mit der Möglichkeit einer Offenbarung des als wirkl. erkannten Gottes zu rechnen, verbunden mit der Bereitschaft, sich den Inhalt einer solchen Offenbarung zu eigen zu machen, wenn man sie als geschehen genügend erkannt hat. Das alles gehört zur Sinnesänderung, die den Glauben ermöglicht: „Kehret um und glaubt an die Heilsbotschaft“ (Mk 1,15).

c) In all diesen Voraussetzungen steckt eine gewisse anfangende Bereitschaft für Gott, ein anfangender Glaube Wie weit dieser Ansatz sich entwickeln kann, ob es zu dem Augenblick kommt, in dem aus den glimmenden Stoffen die Flamme des starken Glaubens schlägt, das hängt weitgehend von den Erkenntnissen und Erlebnissen ab, die den Menschen darauf hinweisen, daß hinter allen Erscheinungen der erfahrbaren Welt Gott als Wirklichkeit steht, die ernstgenommen werden muß. Die Wege, auf denen Menschen zu dieser Überzeugung geführt werden, sind sehr verschieden: erschütternde Erlebnisse (auch solche, die offenbar werden lassen, daß das menschl. Dasein ohne das personale Sinnzentrum Gott einer trostlosen Sinnlosigkeit ausgeliefert ist); die beglückend erfahrene Lebenskraft der Kirche (vgl. D 3013 f); aufrüttelnde Hinweise durch andere Menschen; vertiefte Studien.

Das Hinfinden zu dieser Überzeugung kann durch die äußeren Verhältnisse, unter denen ein Mensch lebt, erleichtert oder erschwert werden; die Umgebung, die kulturellen Gegebenheiten, die Wissenschaft der betreffenden Zeit können einen Einfluß in der einen oder der anderen Richtung ausüben. Das 2. Vat. Konz. hat die Aufgabe der Gläubigen betont, durch das Zeugnis ihres Lebens und ihres Wortes die Menschen zum Glauben und zu Gott zu führen (AA 6; GS 21), hat aber auch aufgezeigt, daß Gläubige durch ihr Versagen am Unglauben anderer Schuld tragen können (GS 19).

4. Wenn die äußeren Verhältnisse die Entwicklung des Glaubens begünstigen, kann man schon in ihnen eine Gnadenfügung erblicken. Noch mehr aber kommt es für das Werden des Glaubens auf die Gnade im Sinn des inneren Ergriffenseins durch Gott an.

a) Nach dem Hebräerbrief (11,1) ist der Glaube ein Überführtwerden von unsichtbaren Dingen, ein Ergriffenwerden durch Gott. Weil der Mensch von Gott erfaßt wird, kann er Gott als Sinnzentrum erfassen und zu ihm in ein persönl. Verhältnis treten. Auf dem Boden dieses Du-Glaubens werden dann die Praeambula fidei (Offenbarung, Jesus Christus als Hauptträger der Offenbarung, Hl. Schrift als Quelle der Offenbarung, Kirche als Hüterin und Verkünderin der Offenbarung, Zeichen und Wunder als Beglaubigung der Offenbarung) in ihrer wirkl. Bedeutung als sinnvolle Elemente des Heilswirkens Gottes erkannt. Der Mensch sieht ein, daß alle „Vernunftgründe“ gegen den Glauben nicht mehr sagen, als daß die Entscheidung für Gott nicht erzwungen werden kann. Ein fester Glaube an den Offenbarungsinhalt wird mögl.

b) Weil der Glaube, den die christl. Botschaft fordert, nur in einem solchen Ergriffenwerden des Menschen durch Gott geleistet werden kann, nennen wir ihn übernatürl. „Denn durch Gnade seid ihr gerettet auf Grund des Glaubens; und das nicht aus euch selbst, nein, Gottes Geschenk ist es; nicht aus Werken, damit keiner sich rühme“ (Eph 2,8 f). Glauben heißt ja eingehen auf das Angebot, das Gott dem Menschen in der Offenbarung macht. Dieses Angebot ist von der überströmenden Liebe Gottes, die sich in geschöpfl. Dimensionen nicht fassen läßt, derart geprägt, daß der Mensch aus Eigenem es nicht nur nicht vermuten, sondern auch nicht darauf einzugehen vermag; es muß ihm von Gott aufgezeigt, und er muß dazu von Gott bewegt werden. „Niemand kann zu mir kommen, wenn ihn nicht der Vater, der mich gesandt hat, zieht“ (Joh 6,44; vgl. 6,65; 15,5). Paulus will Christus gewinnen, will in Christus erfunden werden, „nicht im Besitz meiner eigenen Gerechtigkeit, wie sie aus dem Gesetz stammt, sondern jener Gerechtigkeit, die aus dem Glauben an Christus kommt, der Gerechtigkeit aus Gott auf Grund des Glaubens“; das Angebot Gottes in Christus will er ergreifen, „weil ich von Christus Jesus ergriffen wurde „ (Phil 3,8–12).

c) Augustinus lehrt eindringl. die Notwendigkeit der Gnade für alles, was der Mensch in Richtung seines Heiles tun kann (De praedestinatione Sanctorum; De gratia Christi 25,26; 26,27; PL 44,959–992.373 f). Thomas von Aquin erklärt: „Da näml. der Mensch, indem er dem beistimmt, was des Glaubens ist, über seine Natur hinausgehoben wird, so muß dies in ihm notwendig auf Grund eines übernatürl. Wirkgrundes geschehen, der ihn innerl. bewegt, und dies ist Gott“ (S.Th. 2,2 q.6 a.1; „Gratia facit fidem“, ebd. q.4 a.4 ad 3).

d) So wird es verständl., daß sich das 2. Konz. von Orange (529) gegen die Auffassung wendet, der Glaube, der am Anfang des Heilsweges steht, sei natürl. Geschehen, nicht Geschenk der Gnade (D 375), der Mensch könne der Predigt des Evangeliums ohne Erleuchtung und Inspiration des Hl. Geistes zustimmen (D 377; vgl. 398 f 824 2755 3477). Das 1. Vat. Konz. bezeichnet den Glauben als übernatürl. Ausrüstung (virtus supernaturalis), durch die wir auf Anregung und mit Hilfe der Gnade Gottes das von ihm Geoffenbarte wegen der Autorität des offenbarenden Gottes selbst als wahr annehmen (D 3008); der Glaube (im Sinn des Glaubenkönnens) sei Geschenk Gottes, und der Glaubensakt sei ein Heilswerk, durch das der Mensch seinem Gott freien Gehorsam leiste, da er seiner Gnade zustimme und mit ihr mitwirke, obwohl er ihr auch widerstehen könnte (D 3010). Das Konzil lehnt die Ansicht ab, nicht schon zum Glauben selbst, sondern erst zum Glauben, der durch die Liebe tätig wird, sei Gottes Gnade notwendig (D 3095). Das 2. Vat. Konz. sagt: „Dieser Glaube kann nicht vollzogen werden ohne die zuvorkommende und helfende Gnade Gottes und ohne den inneren Beistand des Hl. Geistes, der das Herz bewegen und Gott zuwenden, die Augen des Verstandes öffnen und 'es jedem leichtmachen muß, der Wahrheit zuzustimmen und zu glauben'. Dieser Geist vervollkommet den Glauben ständig durch seine Gaben, um das Verständnis der Offenbarung mehr und mehr zu vertiefen“ (DV 5). „Unter dem Einfluß der Gnade beginnt der Neubekehrte seinen geistl. Weg, auf dem er, durch den Glauben schon mit dem Geheimnis des Todes und der Auferstehung verbunden, vom alten Menschen hinüberschreitet zum neuen Menschen, der in Christus vollendet ist (vgl. Kol 3,5–10; Eph 4,20–24)“ (AG 13). Das Konzil faßt die Elemente der Glaubensanalyse zusammen: „Der Glaubensakt ist seiner Natur nach ein freier Akt, da der Mensch von seinem Erlöser Jesus Christus losgekauft und zur Annahme an Sohnes Statt durch Jesus Christus berufen, dem sich offenbarenden Gott nicht anhangen könnte, wenn er nicht, indem der Vater ihn zieht, Gott einen vernunftgemäßen und freien Glaubensgehorsam leisten würde“ (DH 10).

e) Die Gnade ermöglicht dem Menschen das erste Ja des Glaubens, das zugleich der erste und unerläßl. Schritt des Menschen zur übernatürl. Gemeinschaft mit Gott ist. Dem, der dieses erste Ja gesprochen hat, ist das Ausharren darin notwendig, kann er doch ohne das ständige Ja zu Gott und seinen Absichten nicht mit Gott verbunden bleiben. „Die Gnade bewirkt den Glauben nicht nur dann, wenn der Glaube neu anfängt, im Menschen zu sein, sondern auch, solange der Glaube anhält. Gott bewirkt näml. stets die Rechtfertigung des Menschen, wie die Sonne stets die Durchleuchtung der Luft. Demnach bringt die Gnade nicht weniger hervor, wenn sie zu einem Gläubigen kommt, als wenn sie zu einem Ungläubigen kommt; denn in beiden bewirkt sie den Glauben, in dem einen zwar kräftigend, in dem anderen neuschaffend“ (Thomas von Aquin, S.Th. 2,2 q.4 a.4 ad 3). Die ständige Glaubenshaltung, die auf ein fortdauerndes Ergriffensein des Menschen durch Gott zurückgeht, wird als eingegossene oder übernatürl. göttl. Tugend des Glaubens bezeichnet (D 780 904 1001 1530 3008 3015).

Verloren geht diese Glaubenshaltung dem Menschen durch jeden Widerruf der Glaubenszustimmung, sei es ein teilweiser (Häresie), sei es ein gänzlicher (Unglaube, Abfall). Wenn der Mensch in der christl. Lebensgestaltung sündhaft versagt, wird er den Antrieben zur Lebensformung, die im Glauben enthalten sind, nicht gerecht (im Sinn des Jakobusbriefes ist sein Glaube tot); er muß jedoch nicht schlechthin ungläubig werden, sondern kann die Grundbereitschaft behalten, sich von Gott, der ihn ergreifen will, ergreifen zu lassen (D 1544 1578 2312).

5. In der Vermittlung der äußeren und der inneren Hilfen zum Glauben spielt die Kirche eine wichtige Rolle.

a) Sie ist von Christus beauftragt, das Glaubensgut zu bewahren und zu verkünden. „Die hl. Überlieferung und die Hl. Schrift bilden den einen der Kirche überlassenen hl. Schatz des Wortes Gottes ... Die Aufgabe aber, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindl. zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut“ (DV 10; vgl. D 3012 f).

Für ihre Aufgabe, die Ungläubigen zum (Du- und Daß-) Glauben zu führen und die Gläubigen im Glauben zu stärken, ist ihr der Beistand von oben verheißen (D 3014). Christus hat seine Kirche „hier auf Erden als sichtbares Gefüge verfaßt und trägt sie als solches unablässig; so gießt er durch sie Wahrheit und Gnade auf alles aus“ (LG 8). Der verherrlichte Christus versammelt durch den Hl. Geist das Volk des Neuen Bundes, das die Kirche ist, zur Einheit des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe; der Hl. Geist wirkt in der Kirche die Verschiedenheit der Gaben und der Dienste (UR 2). Die wechselvolle Geschichte der Kirche vermag den Beistand von oben, der ihr gewährt ist, zu offenbaren; so kann sie selbst zum Motiv des Glaubens werden (D 3013).

Die Kirche, die den Auftrag Christi erfüllt, verkündet nicht nur nach außen den Glauben, sondern wird selbst zur Gemeinschaft der Glaubenden, in der der Heils-Glaube des einzelnen wachsen kann. Das 2. Vat. Konz. bezeichnet sie als „Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe“ (LG 8; vgl. UR 2). Eines der wesentl. Elemente, durch die die Zugehörigkeit der Menschen zu ihr begründet wird, ist der Glaube (vgl. LG 14).

b) Christus hat der Kirche die Aufgabe zugesprochen, Mutter des Glaubens zu sein; in dieser Rolle achtet sie, wer ihre Verkündigung annimmt. Verkünden kann sie mit letzter Entschiedenheit in feierl. Erklärung oder in ihrer ordentl. und umfassenden Lehrtätigkeit (vgl. LG 25). Wenn sie auf eine dieser Arten etwas als von Gott geoffenbart vorlegt und der Mensch es annimmt, wird diese Annahme als Fides divina et catholica bezeichnet (D 3011). Wenn das, was die Kirche verkündet, zwar als solches nicht in der Offenbarung enthalten ist, jedoch mit Geoffenbartem in notwendigem Zusammenhang steht, nennt man die Annahme durch den Menschen Fides ecclesiastica (vgl. D 3405).

Die Kirche übt ihre Lehrtätigkeit nicht nur in endgültigen Definitionen aus; für gewöhnl. erfüllt sie ihren Lehrauftrag in nichtdefinitorischer Form. Da sie zu ihrem Lehren von Christus ermächtigt ist und ihre Lehrtätigkeit in diesem Sinn authentisch genannt werden kann (vgl. LG 25; DV 10), darf sie mit Recht die Annahme auch eines solchen Lehrens vom Menschen erwarten (D 2880 3045 3407 f 3503 3884 f; LG 25).

c) Mit dieser Würdigung der Kirche als Mutter des Glaubens wird die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Menschen auch ohne (feststellbare) Mitwirkung der Kirche zum Heils-Glauben (zum Du-Glauben und zu den weniger entwickelten Formen des Daß-Glaubens) kommen können. Wenn jemand einen Glaubensinhalt der Offenbarung Gottes (der Hl. Schrift) unmittelbar entnimmt, ohne an die Kirche zu denken, wird diese Annahme als Fides divina bezeichnet.

Je mehr sich der Glaube eines Menschen aber zum ausdrückl. christl. Glauben entfaltet, umso mehr gewinnt die Kirche, wenn nicht als Motiv des Glaubens, so doch als sein Gegenstand Bedeutung: die Kirche als umfassendes Heilssakrament (vgl. LG 1 9; GS 45), als Stiftung, durch die Gott der Menschheit das Heil zuwenden will.

6. Glaube ist Gnade und zugleich sittl. Aufgabe des Menschen. Nur im Bereich der freien Entscheidung gibt es Sittlichkeit. In der Offenbarung macht uns Gott sein Angebot und appelliert er an uns, frei entscheidend darauf einzugehen. Hinsichtl. des Glaubens fällt der Freiheit des Menschen eine doppelte Aufgabe zu:

a) Die Vorbereitung der Glaubensentscheidung geschieht nicht ohne Gnadenhilfe (Konz. von Trient: „excitati divina gratia et adiuti, fidem 'ex auditu' concipientes“, D 1526). Wegen des allg. Heilswillens Gottes müssen wir annehmen, daß jedem Menschen genügende Gnade geschenkt wird, den Weg zum Heils-Glauben einzuschlagen.

Die vom Menschen unter dem Einfluß der Gnade zu leistende Vorbereitung umfaßt negative und positive Elemente. Zu den negativen gehört der Verzicht auf Vorurteile, auf das Sichselbstgenügenwollen (vgl. III 3 b); zu den positiven das Forschen und das Beten. Das Gebet ist wichtig („Mehre uns den Glauben“, Lk 17,6) und kann auch in den Anfangsstadien durch die Überlegung psycholog. ermöglicht werden, daß man von sich aus für den zu gehenden Weg vielleicht nicht fähig ist und sich die Fähigkeit als Gabe erbitten muß. Wer sich dazu bereit macht, setzt schon einen Anfang des Glaubens („Ich glaube, hilf meinem Unglauben“, Mk 9,24).

b) Die Glaubensentscheidung selbst, in der sich der Mensch Gott unterstellt (vgl. Hebr 11,1), wird durch die Gnade ermöglicht, nicht erzwungen. Die Vernunft läßt diesen Schritt als sinnvoll erscheinen, nötigt aber nicht dazu. Wegen des Wagnischarakters des Glaubens und der daraus sich ergebenden Folgen kann der Wille das Erleben Gottes auch zurückdrängen und die Vernunft anstacheln, Motive für die Entscheidung gegen Gott ausfindig zu machen. Dieses Zurückdrängen kann sogar noch nach einem längeren Leben im Glauben geschehen (vgl. 6,4–6).

IV. Der Glaube besteht seiner Natur nach in der inneren Zustimmung zum persönl. Gott und seiner Offenbarung. Er enthält aber den Ansatz zur Glaubensfortbildung, zum Leben aus dem Glauben, zum äußeren Glaubensbekenntnis, zur Glaubensverbreitung und drängt dazu. Man kann also von mehrerlei Glaubenspflichten reden.

1. Grundlegend heißt glauben, den persönl. Gott und seine Offenbarung innerl. bejahen. „Denn mit dem Herzen glaubt man zur Gerechtigkeit“ (Röm 10,10).

a) In der Glaubensentscheidung geht es um eine sittl. Entscheidung, und die vollzieht sich im Inneren des Menschen (1. Vat. Konz.: „intellectus et voluntatis obsequium“, D 3008).

b) Wenn Gott den Menschen überhaupt ruft, muß er von diesem notwendig den inneren Glaubensakt verlangen. Dann kann die Auffassung, Gott fordere vom Menschen nie einen solchen Akt, nur falsch sein (vgl. D 2021).

Das Wann dafür läßt sich freil. weniger eindeutig bestimmen. Sicher wird der Du-Glaube dem Menschen abverlangt, sobald er zum ersten Mal genügend erfaßt, daß er dem persönl. Gott gegenübersteht, und der Daß-Glaube, sobald er einen Offenbarungsinhalt zum ersten Mal als von Gott geoffenbart erkennt. Im Glauben aber steckt der Ansatz zum Leben aus dem Glauben, zum übernatürl. Leben der Vereinigung mit Gott, zu dem der Mensch berufen ist. Dieses Leben kann sich umso kräftiger entfalten, je stärker und je zahlreicher die Impulse sind, die es durch ausdrückl. Glaubensakte empfängt. So kann es nicht genug sein, nur bei der ersten Gegenüberstellung mit Gott und seiner Offenbarung das Ja des Glaubens zu leisten und im übrigen glaubensuntätig zu bleiben (vgl. D 2117 2165). Nur ein kümmerl. christl. Leben mit der Gefahr weiteren Verkümmerns könnte daraus entspringen. Wenn sich Zeiten, in denen die Glaubenserneuerung drängend wird, schwer festlegen lassen, ist auch zu beachten, daß die Erneuerung nicht nur durch ausdrückl. Bejahung Gottes oder einer Offenbarungswahrheit wegen der Autorität des offenbarenden Gottes (fides formalis) geschehen kann, sondern auch durch jede Betätigung, die ihrem Sinn nach den Glauben voraussetzt (z.B. die Mitfeier der Eucharistie), wenn sie sinnvoll durchgeführt wird (f. virtualis, exercita).

Es gibt jedoch Situationen, in denen sich der Mensch durch Vergegenwärtigung der Glaubesnmotive um den inneren Glauben ganz bes. bemühen muß, näml. in Gefahren für den Glauben, in Versuchungen gegen ihn. Wenn der Mensch der Gefahr erlegen ist und gegenüber der Glaubensforderung Gottes versagt hat (Verweigerung des Glaubens im gesamten oder gegenüber Teilen des Offenbarungsinhaltes; Nichtleistung dessen, wozu der Glaube den Ansatz enthält, etwa des pflichtgemäßen Glaubensbekenntnisses), bleibt der Anspruch Gottes an ihn bestehen. Der auf diese Art zum Sünder Gewordene ist verpflichtet, das innere Ja des Glaubens zu erneuern und so auch wieder eine tragfähige Grundlage für alles zu gewinnen, was darauf aufbauen soll.

2. Der Sinn der Offenbarung, den Menschen zur Gottgemeinschaft und zu ihrer immer vollkommeneren Ausgestaltung zu bringen, würde mit einem bloß einmaligen Ja zu Gott und seiner Offenbarung (ohne Kenntnis ihres Inhaltes) nicht erreicht. Das Ja zu Gott birgt schon seiner Natur nach in sich die Bereitschaft, Gottes Absichten immer besser kennenzulernen und auf sie getreu einzugehen. Glaube ist nicht etwas Statisches, sondern etwas Dynamisches. Es gibt daher eine Pflicht der Glaubensfortbildung (vgl. II 3 c).

3. Gott verlangt vom Menschen, daß er den Offenbarungsinhalt nicht nur seinem Wissen einverleibe, sondern sein Leben nach den dort ausgesprochenen Absichten Gottes gestalte, also aus dem Glauben lebe. Glaube wird so identisch mit der Nachfolge Christi. Im Leben aus dem Glauben bewährt und bekennt der Mensch seinen Glauben (materiales Glaubensbekenntnis); von der Pflicht dazu ist der Mensch nie entbunden.

a) Die Formel Luthers, der Mensch werde „durch den Glauben allein (sola fide)“ gerechtfertigt, d.h. vom Sünder zum Kind Gottes gemacht, kann in einem richtigen Sinn verwendet werden. Auch Thomas von Aquin sagt einmal, die Hoffnung auf Rechtfertigung baue nicht auf Gesetzeswerken, sondern allein auf dem Glauben (in sola fide) auf (In 1 Tim 1,8). Beide blicken auf Paulus zurück: „Aber ich halte dafür, daß der Mensch durch Glauben gerechtfertigt wird ohne Gesetzeswerke“ (Röm 3,28). Man muß daran festhalten, daß der Mensch im Glauben, d.h. im Ja zu Gott und seinen Absichten, anfängt, sich Gott zu überlassen, der ihn ergreifen und in die übernatürl. Gottesgemeinschaft aufnehmen will. Wenn der Glaube fehlt, kann sich der Heilswille Gottes am Menschen nicht auswirken. Der Glaube kann nicht durch irgendwelche Werke des Menschen ersetzt werden. Die Leistung des Glaubens kann der Mensch auch nicht aus sich erbringen, sondern nur in der Kraft der Gnade.

b) Man würde aber die Hl. Schrift gründl. mißverstehen, wollte man übersehen, daß der Glaube den Ansatz zu vielem enthält, worin er erst seine volle Verwirklichung findet. Jakobus gibt zu bedenken: „Was nützt es, meine Brüder, wenn einer sagt, er habe den Glauben, hat aber keine Werke? Kann ihn denn der Glaube retten?“ (Jak 2,14) Ein Glaube, der nicht auch im Tun auf die Absichten Gottes eingehen will, ist eben nicht der Glaube, in dem sich der Mensch Gott übergibt. „Denn wie der Leib ohne Seele tot ist, so ist auch der Glaube ohne Werke tot“ (Jak 2,26). Auf den ersten Blick scheint Jakobus eine Stellung zu beziehen, die der des hl. Paulus entgegengesetzt ist; zu beachten bleibt aber, daß derselbe Paulus, der so eindringl. von der Unersetzlichkeit des Glaubens redet, die Rechtfertigung durch einen Glauben betont, „der durch die Liebe wirkt“ (Gal 5,6); Glaube geht also bei vollem Wesensvollzug in die Liebe über. Damit stimmt überein: „Das ist sein Gebot: Wir sollen dem Namen seines Sohnes Jesus Christus glauben und einander lieben, wie er uns ein Gebot gegeben hat“ (1 Joh 3,23). Jesus selbst sagt, daß ein bloßes Mundbekenntnis nicht ausreicht: „Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr, wird in das Himmelreich eingehen, sondern wer den Willen meines Vaters im Himmel tut“ (Mt 7,21).

Augustinus bezeichnet daher als Glauben nicht die bloße Zustimmung zur Wahrheit, sondern die Gesamtzuwendung zu Gott, die damit angebahnt wird („Quid est ergo credere in eum? Credendo amare, credendo diligere, credendo in eum ire, eius membris incorporari“, In Io tr. 29; vgl. Serm. 144.158; De cont. 30; PL 35,1361; 38,788.865; 40,370). „Wenn man, ohne die Gebote zu halten, durch den Glauben allein, der doch ohne Werke tot ist, zum Leben gelangen könnte, wie könnte dann wahr sein, was Christus jenen, die er zu seiner Linken stellt, sagen wird: Weichet ins ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist. Er tadelt sie nicht, weil sie nicht an ihn geglaubt, sondern weil sie die guten Werke nicht getan haben“ (De fide et op. 15,25; PL 40,214). Nach Gregor d. Gr. ist der Glaube nur dann echt, wenn die Sitten der Glaubensbeteuerung nicht widersprechen (Hom. 29 in Ev., 3; PL 76,1214).

c) Die kirchl. Lehre hat beides als heilsnotwendig betont: den Glauben und das Leben aus dem Glauben. Das Konz. von Trient lehrt zwar den Glauben als Anfang des Heiles, als Grundlage und Wurzel jeglicher Rechtfertigung (D 1532), nennt aber als Elemente der Vorbereitung auf die Rechtfertigung des Sünders außer dem Glauben an die Offenbarungen und Verheißungen Gottes Reue, Hoffnung, Liebe, Buße, das Verlangen nach der Taufe, den Entschluß zu einem neuen Leben und zum Halten der göttl. Gebote (D 1526). „Wenn zum Glauben nicht die Hoffnung und die Liebe treten, vereinigt er weder vollkommen mit Christus noch macht er zu einem lebendigen Lied seines Leibes. Desh. heißt es sehr richtig, daß 'der Glaube ohne Werke tot ist' (D 1531).“ Nur der Glaube, der durch die Liebe wirke, habe Kraft; ohne Hoffnung und Liebe könne der Glaube nicht zum ewigen Leben führen; darauf weise auch das Wort des Herrn hin, daß man, um zum Leben eingehen zu können, die Gebote halten müsse (D 1531). Das Konzil lehnt entschieden die Meinung ab, außer dem Glauben sei im Evangelium nichts geboten, und die zehn Gebote gingen die Christen nicht an (D 1569); der Gerechtfertigte sei nur zum Glauben, nicht zur Beobachtung der Gebote Gottes und der Kirche verpflichtet, als ob das Evangelium das ewige Leben ohne Beobachtung der Gebote verheiße (D 1570). Das 2. Vat. Konz. spricht vom „lebendigen und gereiften Glauben“: Dieser Glaube muß seine Fruchtbarkeit bekunden, indem er das gesamte Leben der Gläubigen, auch das profane, durchdringt und sie zu Gerechtigkeit und Liebe, vor allem gegenüber den Armen, bewegt“ (GS 21). Es kommt also auf einen Glauben an, der darauf aus ist, das gesamte Leben in die Gemeinschaft mit Gott einzubringen; er hat die richtige Gestalt (fides formata). Ein Glaube, dem diese Bereitschaft fehlt, ist nicht der vollwirkliche Glaube, sondern eine Kümmerform (f. informis).

4. Die Durchformung des ganzen Lebens des Menschen durch den Glauben fordert manchmal das ausdrückl. Glaubensbekenntnis.

5. Ist der Glaube heilsnotwendig, dann gibt es auch eine Pflicht der Glaubensverbreitung. Sie stammt aus dem Auftrag Christi („Gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern“, Mt 28,19), würde aber auch ohne ein solches Wort schon vom Verlangen nach der Ehre Gottes und von der Nächstenliebe, die den Menschen um das Heil seines Bruders besorgt sein läßt, gefordert (vgl. 2. Vat. Konz., AA 3 f). Die Pflicht liegt auf der Gesamtkirche, die das Werk Jesu Christi, des Heilandes der Welt (vgl. Joh 4,42; 1 Joh 4,14), zu wirken hat. Das 2. Vat. Konz. war sich der Aufgabe der ganzen Kirche bewußt, „das Reich Christi und Gottes anzukündigen und in allen Völkern zu begründen“ (LG 5). „Allen Christen wird also die herrl. Last auferlegt, daran mitzuwirken, daß die göttl. Heilsbotschaft von allen Menschen überall auf Erden erkannt und angenommen wird“ (AA 3).

Zwar gibt es in dieser Aufgabe verschiedene Verantwortlichkeiten. Die Vorsteher der Kirche haben sich in der inneren und der äußeren Mission um ihre Erfüllung zu bemühen (vgl. AG 29; CICc. 1350). Jedoch sollen alle Glieder der Kirche je nach ihrem Können durch das Zeugnis des christl. Lebens, durch Gebet und Opfer, durch tätige und materielle Hilfe mitarbeiten (vgl. AG 11 f 35–41). Das 2. Vat. Konz. betont daher, daß diese Aufgabe vom Bischofskollegium mit dem Nachfolger Petri an der Spitze unter dem Beten und Mitwirken der ganzen Kirche zu erfüllen ist (AG 6).

V. Wer im Ja zu Gott und seiner Offenbarung versagt, verschließt sich damit auch der Erfüllung seiner Bestimmung oder gefährdet sie.

1. Sicher ist es dem Menschen zuzubilligen und ist es zu wünschen, daß er prüft, ob er überhaupt oder in einem gegebenen Fall von Gott angerufen wird; unkritische Leichtgläubigkeit ist nicht gutzuheißen. Ebenso wenig aber ist es gutzuheißen, wenn man mit dem Ja des Glaubens zurückhält, obwohl alle Voraussetzungen dafür gegeben sind.

An der pflichtgemäßen Glaubenszustimmung läßt es fehlen, wer diese Zustimmung trotz entsprechender Einsicht in Schwebe hält (Glaubenszweifel) oder entschieden verweigert, entweder teilweise (Häresie) oder ganz (Unglaube), vielleicht sogar nach einem längeren Leben im Glauben (Apostasie).

2. Erfahrungsgemäß ist ein Glaube, dessen Fortbildung unterlassen wird, in der Gefahr des Ersterbens (vgl. II 3 c).

3. Wer den Glauben nicht im Leben wirksam werden läßt, hat nicht den Glauben, der „durch die Werke zur Vollendung gebracht wurde“ (Jak 2,22), wie ihn die Offenbarung verlangt (vgl. IV 3), sondern einen toten Glauben (Jak 2,17.26). Der Widerspruch der Lebensführung zum Glauben bewirkt nicht selten den Schiffbruch im Glauben überhaupt.

Eine spezifische Form des Nichtwirksamwerdens des Glaubens ist die Glaubensverleugnung (vgl. Glaubensbekenntnis).

Die Unwirksamkeit des Glaubens kann sich auch darin zeigen, daß ein Christ nichts für die Glaubensverbreitung (vgl. IV 5) tut.

4. Zu verschiedenen Versagen kann es kommen, weil der Katholik seinen Glauben ungerechtfertigt gefährdet, z.B. dadurch, daß er sich dem Einfluß von Nichtkatholiken ohne entsprechende Zurüstung aussetzt, oder durch unkritisches Lesen glaubensfeindl. oder irrgläubigen Schrifttums (Büchervorschriften der Kirche).


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