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Indifferentismus

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 825 f

1. Als Indifferentismus (lat. indifferens = gleichgültig) bezeichnet man die Gleichgültigkeit gegenüber verschiedenen Religionen, Religionsgemeinschaften, Weltanschauungen, sittl. Anschauungen, in der Annahme, sie seien alle gleichwertige Ausdrucksweisen des Menschengeistes. Die praktische Haltung des Indifferentismus, kann aus bloßer geistiger Trägheit, die durch Erziehung und Umgebung begründet und verstärkt werden kann, aber auch aus theoretischem Indifferentismus stammen. Die Wurzeln des letzteren sind Agnostizismus (Leugnung der Fähigkeit der menschl. Vernunft, über die sinnl. Erfahrungswelt hinaus etwas mit Gewißheit zu erkennen), Atheismus (ohne Gott sind alle Religionen gleich wenig wert; Unglaube) oder Leugnung wenigstens eines Teiles der Glaubenswahrheiten (aus der heraus der Unterschied zw. den christl. Bekenntnissen verwischt wird; Häresie).

2. Nach kath. Auffasssung ist es dem Menschen mögl., von der sinnl. Erfahrung aus zu Transzendentem (sie Übersteigendem: Sein des Menschen und der Dinge, Sein Gottes) wenigstens in analoger Erkenntnis vorzudringen. Um den phil. Nachweis dafür bemüht sich die Erkenntnistheorie. Die Offenbarung schreibt dem Menschen die Fähigkeit zu, mit seiner natürl. Vernunft sowohl Gott (Weish 13; Röm 1,20) wie auch die von Gott mit der Menschennatur verbundenen sittl. Forderungen (vgl. Natürl. sittl. Gesetz) zu erkennen (Röm 2,14 f). Daran hält sich die kirchl. Lehre (D 1922 2441 2812 2853 3004 3026 3475 3538 3892). Das Forschen nach der Wahrheit macht ein unabdingbares Element der vom Menschen zu erfüllenden wesentl. Lebensaufgabe aus (vgl. Bildung, Bestimmung des Menschen). Die kirchl. Lehre lehnt den Indifferentismus wegen Vernachlässigung dieser Pflicht ab (D 2915–17 3252).

3. Vom Staat fordert man mit Recht Achtung und Schutz der Religionsfreiheit. Nicht zu billigen ist es jedoch, wenn die Staatsgewalt die Erfüllung dieses Verlangens mit Erwägungen des theoretischen Indifferentismus begründet, weil sie damit Urteile in rel. Fragen abgibt, für die sie nicht zuständig ist.


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