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Neutestamentliches Gesetz

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 908-916

1. Aufgabe der Moraltheologie ist es, jene Sittlichkeit zu erforschen und zu lehren, die Gottes Offenbarung dem Menschen zudenkt. Die Offenbarung erreicht ihren Höhepunkt und ihre Fülle in Jesus Christus. Gegenstand der Moraltheologie ist daher das christliche sittl. Leben, wie es aus dem NT und der christl. Überlieferung (Quellen) erkannt werden kann. Die Gesamtheit der sittl. Weisungen (Sittl. Gesetz), die das NT enthält, wird n. G. genannt. Dieses bildet einen Teil des ewigen Gesetzes, des hinsichtl. seiner Geschöpfe planenden Willens Gottes.

Die Stellungnahme des hl. Paulus gegen die Heilsbedeutung des atl. Gesetzes hat in manchen Köpfen Verwirrung gestiftet, als ob es im NT nur Freiheit und kein verpflichtendes sittl. Gesetz gäbe. So mußte das Konz. von Trient definieren, daß Christus, der Erlöser, auch Gesetzgeber ist (D 1571 [831]), daß im Evangelium außer dem Glauben noch andere Dinge geboten werden (D 1569 [829]), daß der Gerechtfertigte und noch so Vollkommene nicht bloß zum Glauben (als ob das ewige Leben ohne die Bedingung der Beobachtung der Gebote einfachhin und absolut versprochen wäre), sondern auch zur Beobachtung der Gebote Gottes und der Kirche verpflichtet ist (D 1570 [830]). Tatsächl. finden wir, daß Christus während seines öffentl. Wirkens viele Gebote nachdrückl. verkündet hat, als deren beste Zusammenfassung die Bergpredigt angesehen werden kann („Ich aber sage euch“, Mt 5,22 unda.). „Lehret sie alles halten, was ich euch aufgetragen habe“ (Mt 28,19). „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“ (Joh 14,21; vgl. 14,15.23 f). „Wenn ihr meine Gebote haltet, werdet ihr in meiner Liebe bleiben, wie ich die Gebote meines Vaters gehalten habe und in seiner Liebe bleibe“ (Joh 15,10). „Ein neues Gebot gebe ich euch, daß ihr einander liebet; wie ich euch geliebt habe, sollt auch ihr einander lieben“ (Joh 13,34; vgl. 15,12; 1 Joh 3,23; 2 Joh 4–6). Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß das Christentum im NT (Mt 7,13; Apg 9,2; 19,9.23; 22,4; 24,14.22) als Weg bezeichnet wird: Gott will durch seine Offenbarung nicht bloß das Wissen bereichern, sondern den Menschen zur Gestaltung seines ganzen Lebens auf sein Heil hin führen. Die Hörer des Evangeliums haben das auch erfaßt: „Was sollen wir tun, Brüder?“ (Apg 2,37; vgl. Lk 3,10.12.14). In der Offenbarung ruft Gott den Menschen zu dem auf, was er mit ihm vorhat, nämlich zur Liebe; der Glaube, durch den der Mensch diesen Anruf annimmt, darf nicht bloß eine Zustimmung des Verstandes sein, sondern muß sich zum Ja der Liebe entfalten, das der Mensch mit seiner ganzen Persönlichkeit leistet (Mt 7,12; 22,37–40), muß zum Glauben werden, der „durch die Werke zur Vollendung gebracht wurde“ (Jak 2,22). Auch Paulus, der mit aller Enschiedenheit betont, der Mensch könne nicht durch selbstsichere Erfüllung des atl. Gesetzes, sondern nur durch die Gnade Christi, der er sich im Glauben anvertraut, sein Heil finden (Röm 3,20.27 f; Gal 2,16.21; 3,11), und der dem Christen die durch Christus erworbene Freiheit vom atl. Gesetz verkündet (Röm 7,4.6; Gal 2,19; 3,13; 5,1.13; vgl. Jak 1,25; 2,12), ist weit davon entfernt, diese Freiheit im Sinn eines Ledigseins von jegl. sittl. Bindung zu verstehen (Röm 6,15; 1 Kor 9,21; Eph 4,17–24). Er weist wiederholt auf die sittl. Aufgaben hin, die aus der Gnadenwirklichkeit des Christen erwachsen (Paränese Röm 12–15; Gal 5 f; Eph 4–6; Kol 3 f), und mahnt zum Meiden sündigen Verhaltens, das dazu in Widerspruch steht (Lasterkataloge Röm 1,29–31; 2,21 f; 13,13; 1 Kor 5,10 f; 6,9 f; 2 Kor 12,20 f; Gal 5,19–21.26; Eph 4,31; 5,3 f; Kol 3,5–8; 1 Thess 4,3–6; 1 Tim 1,9 f; 2 Tim 3,2–5). Der Apostel versäumt nicht, darauf aufmerksam zu machen, daß der Heilsglaube an Christus durch die Liebe tätig sein muß (Gal 5,6). Eben die Liebe, die jedem Gebot seinen Sinn gibt (Röm 13,8–10; 1 Kor 13,1–3; Gal 5,14; Eph 5,2; vgl. Jak 2,8), bezeichnet er sogar als „Gesetz Christi“ (Gal 6,2; 1 Kor 9,21). „Gewiß, zur Freiheit seid ihr berufen, Brüder! Nur macht die Freiheit nicht zum Stützpunkt des Fleischestriebes, dient vielmehr einander in Liebe“ (Gal 5,13). Das ist das „Gesetz des Geistes des Lebens in Christus Jesus“ (Röm 8,2; vgl. 5,5; 7,6; 2 Kor 3,6). „Wenn wir nun durch den Geist das Leben haben, so wollen wir auch im Geiste wandeln“ (Gal 5,25).

Mit vollem Recht kann man also von einem n.n G. sprechen, muß allerdings darauf achten, daß damit jene Entfaltung der Liebe gemeint ist, die nur aus dem Leben der Gnade, dem Leben des Geistes in Christus erwachsen kann, zu der dieses Leben seinem Wesen nach aber auch drängt. Thomas von A. sagt geradezu, das Gesetz des NT bestehe in erster Linie im Gnadenleben und in zweiter Linie in den daraus sich ergebenden Forderungen („Principaliter lex nova est lex indita, secundario autem est lex scripta“, S.Th. 1,2 q.106 a.1). Einer zum NT in Widerspruch stehenden „Gesetzlichkeit“ würde verfallen, wer in den ntl. Weisungen Normen mit selbständiger Bedeutung erblickte, durch deren Erfüllung aus menschlicher Kraft (oder höchstens mit Hilfe der als „Mittel“ gedachten Gnade) er vor Gott einen Heilsanspruch erwerben könnte (D 1521 1551 [793 812]).

2. Gott, „der Retter aller Menschen“ (1 Tim 4,10; vgl. 2,3), „will, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Denn einer ist Gott, und einer ist Mittler zwischen Gott und den Menschen, näml. der Mensch Christus Jesus, der sich selbst als Lösegeld für alle hingegeben hat, als das Zeugnis für bestimmte Zeiten“ (1 Tim 2,4–6). In seinem Sohn bietet Gott der ganzen Welt Erlösung und Heil an (vgl. Joh 1,29; 3,16 f; 4,12; 8,12; 1 Joh 2,2). Alle Menschen sind zur Annahme der Erlösung in Christus und zu der aus ihr erwachsenden Lebensgestaltung aufgerufen. So verpflichtet das n.G., das Gesetz Christi, grundsätzl. jeden Menschen. Das Evangelium samt seinen sittl. Forderungen soll nach Christi Willen allen Völkern bis ans Ende der Welt verkündet werden. „Gehet hin in alle Welt und verkündet die Heilsbotschaft allen Geschöpfen. Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden. Wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden“ (Mk 16,15 f). „Darum gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern und taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes, und lehret sie alles halten, was ich euch aufgetragen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt“ (Mt 28,19 f). Ohne Unterschied der Volkszugehörigkeit ist das Evangelium „Kraft Gottes zum Heil für jeden, der glaubt, zunächst für den Juden, und dann auch für den Griechen“ (Röm 1,16). Die Kirche hat Spekulationen über die Ablöse Christi, seiner Offenbarung und seines Gesetzes durch etwas noch Vollkommeneres immer abgelehnt (Joachim von Fiore, Zaninus von Solcia; D 1369 2905 [717 i 1705]; vgl. 2. Vat. Konz., Dei verbum 4), weiß sie doch, daß in Christus jene Selbstmitteilung Gottes an den Menschen geschieht, auf die die ganze Heilsgeschichte ausgerichtet ist (2 Kor 1,20; 6,16–18) und die bleiben soll (2 Kor 3,11).

Das n. G. konnte für die Menschheit erst in Kraft treten, sobald es ihr genügend verkündet war. Der Begriff der Verlautbarung (Promulgation) stammt zwar aus dem Bereich des menschl. Gesetzes und bedeutet dort die Bekanntmachung eines Gesetzes in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Form. Irgendeine Art von Verlautbarung ist aber für jedes Gesetz zum Verpflichtendwerden notwendig. Das Gesetz richtet sich ja an die freie Entscheidung des Menschen; dieser aber kann sich nicht entscheiden, wenn er die Forderung überhaupt nicht kennt (vgl. Thomas von A., S.Th., 1,2 q.90 a.4). Auch das n. G. konnte die Menschheit als gesamte erst nach genügender Verlautbarung zu verpflichten beginnen. Die Erlösung war wohl mit dem Tod Christi geschehen und damit der Neue Bund (Jer 31,31–34) errichtet (Lk 22,20, Mk 14,24, 1 Kor 11,25; Hebr 9,15–17). Als seine Bekanntmachung kann die Predigt Petri am Pfingstfest (Apg 2,14–40) angesehen werden (Pius XII., „Mystici corporis“, AAS 1943,205). Dennoch muß man damit noch nicht das n. G. für verlautbart halten, sondern erst, nachdem es selbst einer breiteren Öffentlichkeit verkündet worden war. Als Zeitpunkt dafür kann man das Ende der Lehrtätigkeit der Apostel (im großen und ganzen zur Zeit des Untergangs von Jerusalem) annehmen. Von den Aposteln wurden ja die entscheidenden Schritte zur Verbreitung der Boschaft Christi in der ganzen Welt getan, so daß von ihnen gilt: „In die ganze Welt ging ihr Schall und bis an die Grenzen der Erde ihre Worte“ (Ps 18 [19],5; Röm 10,18). Der einzelne freil. ist zur Beobachtung des n.n G. es erst verpflichtet, sobald er davon genügend Kenntnis erlangt hat. Zu dieser Erkenntnis kann er nur kommen, wenn er überhaupt der Erkenntnis fähig ist. Wie jedes Gesetz, kann auch das n. G. nur einen Menschen verpflichten, der den Vernunftgebrauch hat. Das sittl. Gesetz bindet ja nicht durch ein Müssen, sondern durch ein Sollen, das sich an die freie Entscheidung (Willensfreiheit) wendet; die freie Entscheidung aber setzt den Vernunftgebrauch voraus. Wenn ein Mensch das n.G. genügend kennenlernt, wird für ihn zuerst die Forderung drängend, den Anruf der Offenbarung im Glauben grundsätzl. anzunehmen; dieses Ja hat er dann allerdings in allen Situationen seines Lebens fortschreitend zu verwirklichen.

Mit der Aufgabe, das n.G. zu verkünden, hat Christus in den Aposteln die Kirche betraut. „Gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern ... und lehret sie alles halten, was ich euch aufgetragen habe“ (Mt 28,19). Der Kirche kommt es zu, das Gesetz Christi zu bewahren, zu erklären und zeitgemäß zu entfalten (Pius XII., UG 498 1750 1754 f [DRM III 109, XIV 21 22]). In Ausübung ihres Lehramtes kann die Kirche das n. G. unfehlbar interpretieren, d.h. seinen verbürgt richtigen Sinn feststellen. Eine andere Frage ist es, ob sie am n.n G. etwas ändern oder kraft ihrer Lösegewalt (Mt 16,19; 18,18) von ihm entbinden kann. Wenn man im n.n G. das Wesensgesetz des Gnadenlebens (der Gotteskindschaft) erblickt, kann man der Kirche hinsichtl. der notwendigen Grundzüge diese Gesetzes eine solche Gewalt nicht zubilligen. Diese kann sie nur in solchen Regelungen haben, die nicht wesensnotwendig sind, etwa wenn zur Erfüllung einer notwendigen Pflicht mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, so daß man nicht unbedingt an einer von ihnen festhalten muß.

3. Wenn Gott in seiner Offenbarung den Menschen anruft, fordert der Anruf seiner Natur nach, vom Menschen gehört und angenommen zu werden. So steht im Inhalt des n.n G.es an der Spitze die grundlegende Forderung des Glaubens, durch den der Mensch das Angebot, das ihm Gott in Jesus Christus macht, annimmt. „Ohne Glauben aber ist es unmögl., (Gott) wohlzugefallen“ (Hebr 11,6). „Wahrl., wahrl., ich sage euch: wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern ist aus dem Tode ins Leben hinübergegangen“ (Joh 5,24). Der Glaube, den das n.G. verlangt, bezieht sich auf Christus nicht nur als den Vermittler der Offenbarung, sondern auch als deren Inhalt; man muß nicht nur ihm glauben, sondern auch an ihn als den glauben, durch den Gott den Menschen zu seiner Bestimmung oder zu seinem Heil führen will.

Der Glaube besteht seiner Natur nach im inneren Ja zum Anruf des offenbarenden Gottes, schließt in sich aber den Ansatz zu weiteren Schritten und drängt zu ihnen. Einer der ersten ist die Hoffnung, die Einstellung auf das Ziel hin, dem der offenbarende Gott den Menschen durch Christus entgegenführen will. „Harret auf das Erbarmen unseres Herrn Jesus Christus zum ewigen Leben“ (Jud 21).

Da nach dem Wort der Offenbarung Christus der einzige Mittler zur beseligenden Erfüllung des menschl. Daseins oder zum Heil ist („Denn kein anderer Name unter dem Himmel ist den Menschen gegeben, in dem wir gerettet werden sollen“, Apg 4,12; vgl. 1 Tim 2,5), drängt der Glaube zum Anschluß an Christus, zur Nachfolge Christi („Wenn einer mir nachfolgen will, so verleugne er sich selbst und nehme tägl. sein Kreuz auf sich und folge mir nach“, Lk 9,23), d.h. nicht nur zum Hören und Befolgen seines Wortes (vgl. Mt 7,24.26; 11,29; Lk 9,23; 11,28; Joh 5,24; 14,21.23; 15,10) und zum Nachahmen seines Beispiels (vgl. Joh 13,15), sondern zur Pflege der Lebensgemeinschaft mit ihm, in der allein christl. Sein bestehen und wachsen und wirken kann („Ich bin der Weinstock, ihr die Rebzweige. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viele Frucht. Denn ohne mich könnt ihr nichts tun“, Joh 15,5). Zu diesem Leben gelangt man durch die Taufe (Joh 3,5; Mk 16,16), man pflegt es durch die übrigen Sakramente (Joh 6,54).

Die Frucht aber, die das Leben in Christus nach Gottes Willen hervorbringen soll, ist die Liebe. „Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und euch dazu bestimmt, daß ihr hingeht und Frucht bringt und eure Frucht bleibe ... Dies trage ich euch auf: daß ihr einander liebet“ (Joh 15,16 f). „Er hat uns dazu bestellt, daß wir Frucht bringen, das heißt, daß wir einander lieben. Die Liebe ist also die von uns geforderte Frucht“ (Augustinus, In Jo tr. 87,1, PL 35,1852). Zur Verwirklichung der Liebe wollen alle sittl. Weisungen der Offenbarung (von denen manche nicht allg. verpflichtende Gebote, sondern die Großmut aufrufende Räte sind) anleiten (Mt 22,40; Röm 13,8–10; Gal 5,14), der Liebe zu Gott („Das ist das größte und erste Gebot“, Mt 22,38) und der Liebe mit Gott, in der die rechte Liebe zum eigenen Selbst (Selbstliebe), zum Mitmenschen (Nächstenliebe) und zur ganzen Schöpfung (Welt) enthalten ist („Jeder, der den Erzeuger liebt, liebt auch den von ihm Erzeugten“, 1 Joh 5,1; „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“, Mt 22,39). „Zu recht empfiehlt der gute Meister so oft die Liebe, als ob sie das einzige Gebot wäre. Ohne sie sind ja auch die anderen Güter zu nichts nütze“ (Augustinus, In Io tr. 87,2, PL 35,1853; vgl. 2. Vat. Konz., Lumen gentium 42; Apostolicam actuositatem 8; Gaudium et spes 38).

Die ntl. Offenbarung zeigt, daß diese von Gott dem Menschen zugedachte Bestimmung von diesem in ständigem Bemühen (vgl. Phil 3,12–14) zu erstreben ist und endgültig erst im Jenseits erreicht wird; im Vergleich zu diesem „Daheimsein beim Herrn“ ist alles christl. Leben auf Erden doch ein „Wohnen in der Fremde vom Herrn entfernt“ (1 Kor 5,6.8). Erst das Jenseits bringt die beseligende Erfüllung des menschl. Daseins in unmittelbarer Schau Gottes (1 Kor 13,12; 1 Joh 3,2) und daraus erwachsender nie endender Liebe (1 Kor 13,8) und eben dadurch die Vollendung der Verähnlichung des Menschen mit Gott (Gen 9,26 f; Kol 3,9 f; Eph 4,22–24; 1 Joh 3,2), der die Liebe ist (1 Joh 4,8.16). Aus den Aussagen der Offenbarung über diese Vollendung können wir erkennen, daß sie alles rein menschl. Sinnen und Können (die Natur) übersteigt, daß sie übernatürl. ist (1 Kor 2,9).


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