www. St Josef.at
Die katholische Informationsseite der Gemeinschaft v. hl. Josef
Navigation

Pornographie

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1296-1298

1. Unter Pornographie versteht man nicht jede Darstellung oder Beschreibung des nackten menschl. Körpers oder sexueller Vorgänge, sondern eine solche, die den Eindruck erweckt, für das Glück (die Lebenserfüllung) komme es nur auf die sexuelle Betätigung an, gleichgültig, auf welche Art und mit wem immer der Mensch sie betreibt, und die geeignet ist, in dieser Richtung zu erregen. Als Elemente der Pornographie können angeführt werden: Verdinglichung (Entpersönlichung) der Sexualität, Ausrichtung auf sexuelle Erregung, vielfach auch rücksichtslose Gewinnabsicht der Hersteller. Der pornographische Charakter eines Großteils derartiger Erzeugnisse läßt sich unschwer feststellen, wenn man auch in Grenzbereichen damit gewisse Schwierigkeiten hat.

Konsumiert wird Pornographie hauptsächl. von Jugendlichen, die noch nicht zu entsprechender Reife gelangt sind, und mehr noch von Erwachsenen, denen geschlechtl. Reife fehlt und die in der Pornographie eine Ersatzbefriedigung suchen.

2. An der Pornographie ist zu bemängeln, daß sie eine verzerrte Auffassung von der Sexualität vermittelt und dadurch den Konsumenten auf ein sexuelles Fehlverhalten zu fixieren droht.

Die Seelsorge an Konsumenten von Pornographie muß dahin zielen, ihnen die Augen für den Unwert der Pornographie zu öffnen und ihnen aus den Fehlhaltungen herauszuhelfen, die sie in derartigen Produkten eine Ersatzbefriedigung suchen lassen.

3. Für den Staat erhebt sich die Frage, ob er gegen die Erzeugung und die Verbreitung pornographischer Produkte etwas unternehmen soll. Die Antwort hängt davon ab, ob von ihrem Konsum eine Schädigung des gesellschaftl. Lebens zu befürchten ist oder nicht.

Bei erwachsenen Pornographiekunden könnte man sich auf den Standpunkt stellen, daß sie kaum zu ändern sind und der Gesellschaft nicht schaden, daß der Staat also darauf verzichten kann, gegen den Verkauf derartiger Produkte an sie und den Kauf durch sie etwas zu unternehmen.

Jugendliche dagegen können durch pornographische Erzeugnisse auf eine süchtige Haltung und die Fehlauffassung fixiert werden, zur Lebenserfüllung genüge unpersönl. Sexualität, und dadurch in ihrer geschlechtl. Entwicklung behindert werden. Die Gesellschaft müßte ein Interesse daran haben, die Weitergabe pornographischer Produkte an Jugendliche zu verhindern.

Überdies haben Erwachsene, welche Pornographie ablehnen, ein Recht, mit der Propaganda dafür nicht belästigt zu werden. Soweit sie erziehungsberechtigt sind, können sie verlangen, daß sie in ihrer Aufgabe nicht durch Überflutung mit Pornographie behindert werden.


© Gemeinschaft vom hl. Josef · 1996 – 2024