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Kirche, (B.)

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 859-865

B. Moraltheol.

Die Moraltheologie achtet bes. auf die Pflichten, die sich aus der Tatsache, daß Jesus Christus die Kirche als Heilsgemeinschaft gestiftet hat, für die Menschen ergeben.

I. „Zum neuen Gottesvolk sind alle Menschen berufen“ (LG 13). Jesus wollte nicht nur für das Volk Israel sterben, „sondern auch, um die zerstreuten Kinder Gottes zur Einheit zusammenzuführen“ (Joh 11,52). Gottes Absicht ist es, durch das Opfer seines Sohnes alles mit sich zu versöhnen (vgl. Kol 1,19 f). Eben desh. hat die Kirche von Christus den Missionsbefehl erhalten.

Gott bietet das Heil in der Gemeinde Christi, der Kirche, an. Das Angebot ist zugleich Anruf an den Menschen, in die Kirche einzutreten. Wer das „allumfassende Heilssakrament“ (LG 48), die Kirche, ablehnt, weist das Heilsangebot Gottes selbst zurück. „Darum können jene Menschen nicht gerettet werden, die um die kath. Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollen“ (LG 14).

Aus dem allg. Heilswillen Gottes läßt sich jedoch erschließen, daß niemand verlorengeht, der der Kirche nicht angehört, weil er sie nicht genügend kennt, jedoch bereit ist, das Heilsangebot Gottes anzunehmen, so gut er es erfaßt. Durch diese Bereitschaft ist er schon auf dem Weg zur Kirche, gehört er schon in gewissem Maß zu ihr. Die Kirche verzweifelt keineswegs am Heil aller, die ihr nicht voll eingegliedert sind, obwohl sie weiß, daß sie selbst die einzige von Christus gestiftete Heilsgemeinschaft ist. Wer zum Heil gelangt, findet es als Glied der Kirche oder durch das, was ihn mit der Kirche verbindet, nicht durch das, was ihn von ihr trennt (vgl. D 3866–73). Weil niemand gerettet werden kann, der nicht auf die Kirche hin unterwegs ist, sieht sich die Kirche zu eifrigster Missionstätigkeit verpflichtet (vgl. LG 16; AG 7).

II. Da die Sendung, „das Reich Christi und Gottes anzukündigen und in allen Völkern zu begründen“ (LG 5), der Gesamt-Kirche zukommt, sind alle ihre Glieder verpflichtet, je nach ihrem Können an der Erfüllung dieser Aufgabe mitzuwirken. „Eines ist also das auserwählte Volk Gottes: 'Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe' (Eph 4,5); gemeinsam die Würde der Glieder aus ihrer Wiedergeburt in Christus, gemeinsam die Gnade der Kindschaft, gemeinsam die Berufung zur Vollkommenheit, eines ist das Heil, eine die Hoffnung und ungeteilt die Liebe ... Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheinmnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi“ (LG 32).

1. Jedes Glied der Kirche soll am Erlösungswerk Christi nicht nur passiv (durch Empfang des Wortes Gottes und der Sakramente von den Hirten; vgl. LG 37), sondern auch aktiv teilnehmen. Das 2. Vat. Konz. hebt das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen hervor, zu dem sie durch Taufe, Firmung, Eucharistie und die übrigen Sakramente geistl. gerüstet werden (LG 10; PO 2). „Es gibt darum kein Glied, das nicht Anteil an der Sendung des ganzen Leibes hätte“ (PO 2). „Allen Christen wird also die herrl. Last auferlegt, daran mitzuwirken, daß die göttl. Heilsbotschaft von allen Menschen überall auf Erden erkannt und angenommen wird“ (AA 3).

a) Im Mitwirken aller Gläubigen an der Aufgabe der Kirche kann man als Grundzüge die Teilnahme an ihrer Heiligung und die Teilnahme an ihrem Apostolat unterscheiden.

Christus heiligt die Kirche (Eph 5,25 f). An ihrer Heiligung soll jedes ihrer Glieder teilnehmen und dadurch vervollkommnet werden. Die Heiligung und Vervollkommnung besteht im wesentl. in der Teilnahme an der Liebe Gottes. „Damit aber die Liebe wie ein guter Same in der Seele wachse und Frucht bringe, muß jeder Gläubige das Wort Gottes bereitwillig hören und seinen Willen mit Hilfe seiner Gnade in der Tat erfüllen, an den Sakramenten, vor allem der Eucharistie, und an den gottesdienstl. Handlungen häufig teilnehmen und sich standhaft dem Gebet, der Selbstverleugnung, dem tatkräftigen Bruderdienst und der Übung aller Tugenden widmen“ (LG 42).

Wie die Kirche mit der Sorge für das Wachstum des Reiches Gottes, dessen Anfang sie in sich enthält, betraut ist, soll jedes ihrer Glieder für das Reich Gottes apost. tätig sein, d.h. zur Erfüllung der Lehr-, Priester- und Hirtenaufgbe der Kirche mithelfen. „Die christl. Berufung ist ihrer Natur nach auch Berufung zum Apostolat. Wie sich im Gefüge eines lebendigen Leibes ein Glied nicht nur passiv verhält, sondern zugleich mit dem Leben des Leibes auch an seinem Tun teilnimmt, so bewirkt auch im Leib Christi, der die Kirche ist, der ganze Leib 'gemäß der jedem einzelnen Glied zugemessenen Wirkkraft das Wachstum des Leibes' (Eph 4,16)“. Ein Glied, das zum Wachstum des Leibes nichts beiträgt, nützt weder der Kirche noch sich selbst.

b) In beidem, im Vollkommenheitsstreben und im Apostolat, gibt es verschiedene Berufungen (vgl. GS 38). Die eine Heiligkeit, zu der alle berufen sind, kann und muß verschieden ausgeprägt werden. Ebenso umfaßt das Apostolat der Kirche vielerlei Aufgaben, die von je verschiedenen Personen erfüllt werden können und sollen.

Nach den Aufgaben werden im Volk Gottes Laien, Ordensleute und Kleriker unterschieden (LG 10 30; PO 2), die jedoch nicht beziehungslos nebeneinander stehen, sondern einander zugeordnet sind (LG 10 30 32).

2. Soweit die Christgläubigen nicht dem Weihe- oder dem von der Kirche anerkannten Ordensstand angehören, werden sie herkömml. Laien genannt. Positiv kann man sie als Menschen bezeichnen, die durch die Taufe dem Mystischen Leib Christi oder dem Volk Gottes eingefügt sind (laikòs von laòs = Volk) und ihren arteigenen Anteil an der Sendung Christi in der Kircheu. in der Welt auszuüben haben.

a) Zum Unterschied von den geweihten Amtsträgern, denen als Dienstaufgabe die Sorge für die christl. Gemeinde, für den Aufbau des Leibes Christi (vgl. Eph 4,12) zufällt, und von den Ordensleuten, die in einem Leben nach den ev. Räten den Geist der Seligpreisungen zu bezeugen haben, der für die Hingabe der Welt an Gott notwendig ist, tragen die Laien in besonderer Weise Weltcharakter: Sie leben unter den gewöhnl. Bedingungen der Familie und der Gesellschaft mit deren irdischen Pflichten und Beschäftigungen und haben hier im Geist des Evangeliums zu wirken. „Ihre Aufgabe ist es also in besonderer Weise, alle zeitl. Dinge, mit denen sie eng verbunden sind, so zu durchleuchten und zu ordnen, daß sie immer Christus entsprechend geschehen und sich entwickeln und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen“ (LG 31; vgl. 33 38).

b) Wie die gesamte Kirche sollen die Laien in ihr das Priester-, Lehr- und Hirtenamt Christi mittragen (LG 31). Priesterl. Dienst leisten sie, wenn sie in innerer Hingabe die Eucharistie mitfeiern und in diesem Geist sich und die Welt Gott weihen (LG 34). Im Ante ilhaben am prophetischen oder Lehramt Christi vertiefen sie sich in den Sinn der Offenbarung und geben davon durch ihr Leben aus dem Glauben Zeugnis, wenn mögl. und notwendig aber auch durch eigentl. Wortverkündigung und sonstige apost. Werke (LG 35). An der königl. oder Hirtentätigkeit Christi nimmt der Laie nach Auffassung des 2. Vat. Konz. Anteil, wenn er in sich die Sünde besiegt und königl. Freiheit erlangt; wenn er seine Brüder in Demut und Geduld Christus, dem König, zuzuführen trachtet; wenn er die Welt durch christl. Dienen in den profanen Bereichen heiligt; wenn er an der Umgestaltung der Gesellschaft auf Gerechtigkeit und Frieden hin arbeitet (LG 36).

Da die geweihten Amtsträger für den Aufbau der christl. Gemeinde verantwort. sind, steht es ihnen zu, das Apostolat der Laien zu fördern und zu ordnen (LG 30). Gedeihen kann die Kirche nur, wenn Hirten und Laien vertrauensvoll zusammenarbeiten.

c) Aus der besonderen Weltaufgabe der Laien ergibt sich auch die ihnen eigene Spiritualität: Sie sollen die Heiligung (die Vervollkommnung in der Liebe) „in ihrer Lebenslage, ihren Pflichten und Verhältnissen und durch dies alles“ suchen (LG 41). Die Fruchtbarkeit ihres Apostolates hängt von ihrer lebendigen Vereinigung mit Christus, der Quelle und dem Ursprung des gesamten Apostolates der Kirche, ab.

3. Als eigene Gruppe im Volk Gottes sind die Ordensleute anzusehen (LG 30), die „durch ihren Stand ein deutl. und hervorragendes Zeugnis dafür, daß die Welt nicht ohne den Geist der Seligpreisungen verwandelt und Gott dargebracht werden kann“, geben (LG 31). Sie tun das durch ein Leben nach den ev. Räten. Der Christ kann das Leben der Räte privat oder zus. mit anderen verwirklichen, etwa in einer Ordensgemeinschaft. Das 2. Vat. Konz. sagt, daß die Orden zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der Kirche sind, aber unerschütterl. zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit gehören (LG 44), daß sie im besonderen auch einen Teil der Diözesanfamilie bilden und ihre Sorgen mittragen sollen (CD 34).

Der Papst und die übrigen Hirten der Kirche, deren Aufgabe der Dienst am Volk Gottes ist, haben sich auch um die rechte Gestaltung und die Förderung des Lebens der Räte zu sorgen (LG 45; PC 1–25).

4. Wenn auch alle Glieder der Kirche dazu berufen sind, an ihrer Sendung teilzunehmen, darf man doch nicht übersehen, daß es verschiedene Arten der Teilhabe gibt (LG 24; PO 2). Auf besondere Art wird sie durch die Dienstämter verwirklicht: Ihre Inhaber gehören zum Volk Gottes (LG 30), sind aber innerh. des gemeinsamen Priestertums der Gläubigen mit dem besonderen Amtspriestertum betraut (vgl. Priestertum).


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