Magie
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1976, Sp. 1011-1014
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I. M. wird im allg. so verstanden, daß der
Mensch in seinem Dasein übermenschl. Mächte am Werk sieht od. zu sehen
vermeint, die er als unpersönl. deutet u. deren er sich unabhängig von
personaler Beziehung zum persönl. Gott durch dinghaften Besitz od. Vollzug zu
bemächtigen sucht. Für eine solche Einstellung, die in der Menschheit weit
verbreitet ist, jedoch im Gegensatz zur Religion der Offenbarung u. zum
christl. Glauben steht, ist auch der Christ anfällig. In seiner leib-seelischen
Verfaßtheit bedarf er ja auch für sein rel. Leben des Sinnenhaften (vgl.
Gottesverehrung); damit ist für ihn die Versuchung verbunden, das Schwergewicht
auf Sinnendinge zu legen, als ob sie außerh. der personalen Beziehung des
Menschen zum persönl. Gott selbständige rel. Bedeutung hätten. Einer solchen
Verzerrung kann der Christ bes. in seiner Auffassung von der Kirche u. ihren
Sakramenten u. Sakramentalien erliegen. Derartiger Verfälschung muß durch
Klarstellung des wesenhaft personalen Charakters des christl. Glaubens u. Lebens
entgegengewirkt werden.
II. Als M. im engeren Sinn wird der Bereich
jener okkultistischen Praktiken bezeichnet, die darauf hinzielen, dem Menschen
übermenschl. Können zu verschaffen od. ihn vor höheren Mächten zu schützen
(Zauberei).
1. Die verhältnismäßig harmlose sog. weiße
(uneigentl.) M. will nur natürl., wenn auch der Allgemeinheit unbekannte Mittel
anwenden, um zauberhaft wirkende Vorgänge hervorzurufen. Dagegen ist nichts
einzuwenden, wenn das Tun nicht durch einen hinzutretenden Grund unverantwortbar
wird, etwa weil der Übende verwerfl. Zwecke verfolgt od. weil er sich od.
andere der zunehmenden Gefahr eigentl. magischer Verzerrung des Lebens
aussetzt.
2. Bei der sog. schwarzen M. geht die Absicht
des Übenden mehr od. minder ausdrückl. dahin, sich zur Hervorbringung der
angestrebten Wirkungen der Hilfe von im Gegensatz zu Gott stehenden
übermenschl. persönl. (dämonischen) Kräften zu bedienen. Durch solches Tun
tritt der Mensch in Gegnerschaft zu echter Religion u. Gottesverehrung. Erschwerend
kann dazukommen, daß er durch derartige M. (auch durch Verwendung von
Zauberdrogen; vgl. Gen 30,14) andere Menschen unheilvoll beeinflussen will
(Behexung, maleficium, incantatio; vgl. Alfons M. di Lig., Theol. mor. IV 23)
od. tatsächl. schädigt.
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