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Nahrungsaufnahme

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1116 f

1. Die Pflicht, für das eigene Leibesleben zu sorgen, schließt die Pflicht sinnvoller Nahrungsaufnahme ein. Zur Nahrungsaufnahme wird der Mensch von Natur aus gedrängt. Die Befriedigung des Verlangens bringt, ähnl. wie bei anderen Trieben, Lust. In ihr liegt eine Teilerfüllung des menschl. Lebens. Der Genuß dieser Lust ist nicht schlecht, wenn das Tun, aus dem sie sich ergibt, einwandfrei ist. Das Hängen an der Lust wird aber schlecht, wenn der Mensch die Teilerfüllung, die in ihr liegt, verabsolutiert und aus ihr das Um und Auf seines Lebens macht, um dessen willen er die Grenzen der rechten Ordnung in der Nahrungsaufnahme überschreitet.

2. Die rechte Ordnung ergibt sich vom Zielsinn (finis operis) der Nahrungsaufnahme her. Ihrer Natur nach ist diese auf die Erhaltung und Entfaltung des Leibeslebens ausgerichtet („Ist nicht das Leben mehr als die Nahrung?“ Mt 6,25). Jene Menge und Art von Speise und Trank, die diesem Zielsinn dient, ist sittl. richtig (ein gewisser Spielraum bes. hinsichtl. der Menge ist einzuräumen). Was gegen diesen Sinn verstößt, muß als sittl. unrichtig angesehen werden.

Wer in der Nahrungsaufnahme sein Lustverlangen um der rechten Ordnung willen zügelt, übt die Mäßigkeit (Abstinentia), eine Teiltugend der Mäßigung, der Beherrschung der sinnl. Triebe.

3. Dagegen verfehlt sich in der Menge, wer mehr oder weniger zu sich nimmt, als seiner Gesundheit förderl. ist (z.B. wer in einen Hungerstreik ohne triftigen Grund tritt oder ihn so weit fortsetzt, daß sein Körper keine Nahrung mehr aufnehmen kann, was einer direkten Selbsttötung gleichkommt), und in der Beschaffenheit, wer aus Lustverlangen Dinge genießt, die seiner Gesundheit schaden (im besonderen Genußgifte; Sucht), oder aus Abneigung das für die Gesundheit Notwendige nicht zu sich nimmt. In dieser Richtung bewegt sich schon, wer allzu wählerisch ist; er räumt dem Lustverlangen zu viel und der Erwägung der rechten Ordnung zu wenig Einfluß ein. Die Verfehlung kann schwer wiegen je nachdem, wie weit der Mensch sich durch sie an seiner Gesundheit zu schädigen und zu einer verantwortl. Lebensgestaltung ungeeignet zu machen droht. Am bedenklichsten ist es, wenn die Unmäßigkeit zur Lebensform wird: Um des Genusses willen läßt man alle Rücksichten fallen („Ihr Gott ist der Bauch“, Phil 3,19).

Bes. diese Art der Unmäßigkeit (gula) muß als Hauptsünde bezeichnet werden, da sie leicht zum Laster wird und aus ihr eine Menge anderer Sünden entspringen kann.


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