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Gottes Plan der Liebe für Mann und Frau - das Ethos der Geschlechtlichkeit
Katechetische Überlegungen zum 6. Gebot Gottes anhand des "Katechismus der Katholischen Kirche" (Juli 2003)

Josef Spindelböck

Hinweis/Quelle: 4-teilige Radioserie im Juli 2003. (KKK 2331–2400)

Einleitung

Liebe Hörerinnen und Hörer von „Radio Maria Österreich“ und „Radio Horeb“!

Ich darf Sie ganz herzlich zu dieser Sendereihe im Monat Juli über das 6. Gebot Gottes anhand des „Katechismus der Katholischen Kirche“ begrüßen. Vielleicht haben Sie im letzten Jahr bereits die moraltheologischen Überlegungen zum 5. Gebot Gottes unter dem Titel „Das Evangelium des Lebens“ sowie zum 8. Gebot Gottes unter dem Titel „Das Ethos der Wahrhaftigkeit“ mit angehört. Nun freut es mich, dass wir uns jeweils an den Donnerstagnachmittagen im Monat Juli von 14–15 Uhr auf „Radio Maria“ und „Radio Horeb“ gemeinsam Gedanken machen können über ein anderes wichtiges Thema, das uns alle in der einen oder anderen Weise betrifft.

Das 6. Gebot Gottes lautet in der Fassung, wie es im Buch Exodus (20,14) und ebenso im Buch Deuteronomium (5,18) als Teil des „Dekalogs“ überliefert ist, kurz und entschieden: „Du sollst nicht die Ehe brechen!“ In der katechetischen Überlieferung wird es nicht selten in der Form „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!“ wiedergegeben, da die Kirche dieses Gebot mit Recht nicht nur auf den besonderen Bereich des Schutzes von Ehe und Familie, sondern „auf die ganze menschliche Geschlechtlichkeit bezogen verstanden“ hat (KKK 2336). Jesus hat diese Fassung sogar noch verschärft, als er in der Bergpredigt zu seinen Zuhörern gesagt hat: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5,27–28). Jesus zeigt damit, dass er das von Mose überlieferte Gebot Gottes nicht außer Kraft setzt, sondern es vielmehr erfüllt und vertieft. Er ist ja „gekommen, um die Schöpfung in der ursprünglichen Reinheit wiederherzustellen“ (KKK 2336), was ganz besonders auch für den Plan Gottes mit der Ehe gilt.

Wie bei allen Geboten Gottes geht es auch beim 6. Gebot „Du sollst nicht ehebrechen!“ nicht um Willkür (etwa in der Art, dass uns Gott etwas verbieten möchte, weil er uns nichts Schönes vergönnt), sondern um eine Weisung für ein sinnerfülltes, geglücktes Leben. Die Perspektive ist nicht nur diese kurze Zeit hier auf Erden, sondern unsere Berufung zum ewigen Leben bei Gott in der Herrlichkeit des Himmels. Alle zehn Gebote Gottes verdeutlichen auf ihre Art das eine Hauptgebot der Gottes- und Nächstenliebe, das unser Herr Jesus Christus mit folgenden Worten zusammengefasst hat:

„Das erste ist: Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist der einzige Herr. Darum sollst du den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deinen Gedanken und all deiner Kraft. Als zweites kommt hinzu: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Kein anderes Gebot ist größer als diese beiden“ (Mk 12,29–31).[1]

Die zehn Gebote Gottes zeigen uns – auch wenn sie meist negativ formuliert sind („Du sollst nicht …“) – die wahren Werte des Menschseins auf und schützen sie. Gott die Ehre zu geben, ihn an die erste Stelle zu setzen, und zugleich den Menschen als Abbild Gottes zu achten und zu ehren, ja ihn zu lieben – das ist kein Widerspruch, sondern die Forderung des einen Hauptgebotes der Gottes- und Nächstenliebe.

Als Grundlage für unsere Überlegungen wird uns wieder der „Katechismus der Katholischen Kirche“ (vor allem in den Artikeln Nr. 2331–2400) dienen, der seit heuer in einer teilweise neuen Übersetzung auf Deutsch vorliegt. Diese wurde erstellt in Angleichung an die „editio typica latina“, wie sie 1997 erschienen ist und als verbindlicher Urtext zu gelten hat, gemäß welchem auch die landessprachlichen Fassungen des Katechismus zu revidieren sind.

I. Der Mensch als Mann und Frau – berufen zur Liebe

Gottes Liebe ist grundlos und grenzenlos. Es gibt nichts und niemanden, der seine Liebe verdient hätte. „Gott ist die Liebe“ (1 Joh 4,8.16). Diese Liebe existiert in Gott von Ewigkeit. Denn als dreipersönlicher Gott ist der eine und einzige Gott ein Geheimnis ewiger Liebe. Diese Liebe hat sich in freier Weise nach außen hin kundgetan, indem Gott beschloss, die sichtbare und die unsichtbare Welt und alle Lebewesen – Engel und Menschen, Pflanzen und Tiere – zu erschaffen. Können wir das begreifen? Noch wunderbarer hat Gottes Liebe an uns dadurch gehandelt, dass uns der Sohn Gottes erlöst hat aus aller Not und Bedrängnis der Sünde und des Todes, in die wir Menschen aus eigener Schuld gefallen waren. Durch sein Kreuz und seine Auferstehung hat uns Jesus Christus die Gnade der Kindschaft geschenkt, die uns zu Gott „Vater“ sagen lässt und das Erbe des Himmels verheißt. Weil uns Gottes Heiliger Geist, der Geist der Liebe, geschenkt ist und dieser unser Herz erfüllt, sind auch wir fähig, Gott und die Menschen zu lieben. Genau dies ist unsere Lebensaufgabe, ja es ist unsere eigentliche Berufung. Die Liebe ist „die grundlegende und naturgemäße Berufung eines jeden Menschen“[2]: Gott hat uns geschaffen aus Liebe, er hat uns erlöst und geheiligt in seiner unendlichen Liebe, und er hat uns berufen zur Liebe – hier auf Erden und einst in der ewigen Seligkeit des Himmels!

Papst Johannes Paul II. stellt hierzu fest: „Die christliche Offenbarung kennt zwei besondere Weisen, die Berufung der menschlichen Person zur Liebe ganzheitlich zu verwirklichen: die Ehe und die Jungfräulichkeit. Sowohl die eine als auch die andere ist in der ihr eigenen Weise eine konkrete Verwirklichung der tiefsten Wahrheit des Menschen, seines ‚Seins nach dem Bild Gottes’.“[3]

Es entspricht dem Plan und Willen Gottes, dass er uns Menschen als Mann und Frau erschaffen hat. Beide sind nach dem Bild Gottes erschaffen (vgl. Gen 1,27). Daher ist die sexuelle Differenzierung des Menschen in Mann und Frau bereits von der Schöpfungsordnung her eine gottgewollte Grundkonstante des Menschseins und darum in sich gut. Wahres Menschsein soll diese Grundgegebenheit menschlicher Existenz erkennen, annehmen und entfalten. In der Heilsordnung, die Gott durch Jesus Christus im Heiligen Geist begründet hat, erfährt die schöpfungsgemäße Zuordnung von Mann und Frau ihre Bestätigung und Vertiefung. Dies zeigt sich in besonderer Weise in der sakramentalen Heiligung des Bundes der Ehe.

In der geschlechtlichen Prägung und Unterscheidung von Mann und Frau liegt ein besonderer Reichtum des Menschseins begründet, der dem Willen des Schöpfers entspricht. So wie Adam von Freude erfüllt wurde, als er Eva begegnete, die ihm Gott aus seiner Rippe gebildet hatte (vgl. Gen 2,23), so ähnlich ergeht es wohl den meisten Menschen irgendwann in ihrer persönlichen Entwicklung und der Entfaltung ihres Lebens. Sie entdecken, wie wunderbar es ist, dass Mann und Frau sich gegenseitig ergänzen. Sie sind verschieden – dem Leibe nach und auch in den Gaben ihres Herzens –, und doch ziehen sie sich gegenseitig an, um sich zu verbinden. All das ist „gut“, ja „sehr gut“ (vgl. Gen 1,31) in der Weise, wie der Schöpfung eine grundlegende Gutheit eignet. Die Kirche hat in diesem Sinn die menschliche Sexualität immer anerkannt und im Willen des Schöpfers begründet gesehen. Wenn es zu manchen Zeiten leibfeindliche Strömungen gab, die in der geschlechtlichen Anlage des Menschen eine Perversion sahen und insbesondere die leiblich-sexuelle Hingabe von Mann und Frau in der Ehe verdächtigten, so waren diese Auffassungen doch nie katholische Lehre, sondern Meinungen einzelner oder von bestimmten, oft auch sektiererischen Gruppen.

Freilich ist die geschlechtliche Prägung des Menschen auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zu beziehen. Der Mensch darf die guten Gaben Gottes nicht missbrauchen, sondern soll sie in den Dienst seiner Berufung zur Liebe stellen. Gerade das Gute und sogar das Beste kann auf schlimme Weise missbraucht werden; eben darum wird auch von den Sünden gegen das 6. Gebot zu sprechen sein. Kein noch so großer Missbrauch hebt jedoch die grundlegende Güte der Schöpfungsgaben auf.

Der „Katechismus der Katholischen Kirche“ weist darauf hin, dass die geschlechtliche Prägung den Menschen nicht nur äußerlich betrifft, sondern sein Wesen bestimmt:

„Die Geschlechtlichkeit berührt alle Aspekte des Menschen in der Einheit seines Leibes und seiner Seele. Sie betrifft ganz besonders das Gefühlsleben, die Fähigkeit, zu lieben und Kinder zu zeugen und, allgemeiner, die Befähigung, Bande der Gemeinschaft mit anderen zu knüpfen.“ (KKK 2332)

Anders gesagt: Wir empfinden, denken und lieben immer konkret, nie bloß als abstrakte Menschen, sondern immer als Mann oder als Frau! Das gilt sogar für unsere Gottesbeziehung, in die wir unser ganzes Menschsein einbringen. Alle Kräfte der Seele und des Leibes sollen ihre rechte Ordnung von der Gottesliebe empfangen, die sich bewährt in der Nächstenliebe.

Es geht um eine recht verstandene Kultur unseres Mann-und-Frau-Seins, um die schöpfungsgemäße Ordnung und Gestaltung dieses wichtigen Bereiches unseres Menschseins, damit wir diese Gaben nicht missbrauchen, sondern im Dienst der Liebe und des Lebens einsetzen.

Die Haltung der Kirche ist also weit entfernt von einer Prüderie, in der man das Menschsein nicht voll akzeptiert und insbesondere den Aspekt der geschlechtlichen Prägung abwertet und mit negativen Vorzeichen versieht. So sagt die Kirche ganz klar:

„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muss seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen.“ (KKK 2333)

Die Geschlechtlichkeit als solche ist gut. Für den Mann ist nicht die Frau als solche eine Gefahr, gleichsam die „Versucherin par excellence“ (weshalb es nach Meinung mancher besser wäre, sich gar nicht mit ihr einzulassen), und auch umgekehrt wäre es ganz und gar nicht menschlich, ja auch nicht katholisch, wenn die Frau ihre Empfindung für das männliche Geschlecht und ihren natürlichen Zug hin zum Mann verleugnen würde.

Freilich soll man gerade in einer zunehmend ehe- und familienfeindlichen gesellschaftlichen Prägung und Umgebung bedenken, was der Katechismus so ausdrückt: „Die leibliche, moralische und geistige Verschiedenheit und gegenseitige Ergänzung [von Mann und Frau] sind auf die Güter der Ehe und auf die Entfaltung des Familienlebens hingeordnet. Die Harmonie des Paares und der Gesellschaft hängt zum Teil davon ab, wie Gegenseitigkeit, Bedürftigkeit und wechselseitige Hilfe von Mann und Frau gelebt werden.“ (KKK 2333) Die Art und Weise des Umgangs von Mann und Frau miteinander – sei es innerhalb von Ehe und Familie oder auch außerhalb ihrer – bedarf einer stets neuen Bemühung um gegenseitigen Respekt, liebevolle Anerkennung und Rücksichtnahme. Wer sein Herz in Gott verankert und vom Gebet her sein Leben zu ordnen weiß, wird in der Begegnung der Geschlechter die Privatsphäre des jeweils anderen achten und sich um eine Haltung der Liebe und Freundschaft bemühen, wie sie dem Plan Gottes entspricht. Er wird sich nicht einfach von seinen Trieben und Leidenschaften leiten lassen, sondern dem Gesetz Christi, das immer ein Gesetz der Liebe ist, den Vorrang geben.

Wenn Mann und Frau in ihrer Verschiedenheit gesehen und anerkannt werden, gilt es zugleich zu betonen, dass ihnen beiden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Menschennatur die gleiche Würde zukommt. Sowohl der Mann, wie auch die Frau sind Person; „denn beide sind nach dem Bild und Gleichnis des personhaften Gottes erschaffen“ (KKK 2334 mit Berufung auf Mulieris Dignitatem, Nr. 6). Es ist grundsätzlich positiv zu werten, dass unsere Zeit die Würde der Frau neu entdeckt hat und auch so manche Ungerechtigkeiten im Hinblick auf die Rechte der Frau ausgeräumt worden sind. Falsch wäre es jedoch, in einer undifferenzierten Gleichmacherei die je eigene Prägung von Mann und Frau zu übersehen. Beide ergänzen einander und sollen nicht einfach die Stelle des anderen Geschlechtes einnehmen. Auch wenn es viele Aufgaben sind, die durchaus von beiden in je eigener Weise ausgeübt werden können, so gibt es doch auch Berufungen, die der Frau oder dem Mann als solchen zukommen. So sind beide Geschlechter, je auf ihre Weise, ein Abbild „der Kraft und der zärtlichen Liebe Gottes“ (KKK 2335).

Bereits im einleitenden Teil zur Erklärung des 6. Gebotes Gottes nimmt der „Katechismus der Katholischen Kirche“ Bezug zum Bund der Ehe, wenn es heißt:

„Die eheliche Vereinigung von Mann und Frau ahmt die Freigebigkeit und Fruchtbarkeit des Schöpfers leiblich nach. ‚Der Mann verlässt Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch’ (Gen 2, 24). Diese Vereinigung ist Ursprung aller Generationen.“ (KKK 2335)

Ehe und Familie haben also einen besonderen Ort im Schöpfungsplan Gottes. Sie sind gleichsam die Grundzelle für das gesellschaftliche Leben.

Jeder Mensch sollte das Recht haben, in einer Familie empfangen und geboren zu werden und von der Liebe der Eltern begleitet aufwachsen zu dürfen. Wo dies nicht der Fall ist, ist der betroffene Mensch keinesfalls weniger wert. Und doch wird man sagen müssen, dass für das Kind und den heranwachsenden jungen Menschen die Familie schlechthin unersetzbar ist. Danken wir Gott, wenn wir das Glück hatten, in einer guten Familie aufzuwachsen, die geprägt war von Liebe, Respekt und Geborgenheit. Setzen wir uns aber auch ein für jene Menschen, denen diese Erfahrung gefehlt hat und die sich vielleicht deshalb in manchen Bereichen des Lebens schwer tun oder gar auf Abwege geraten sind. Gute Ehe und Familien zu fördern hat für Kirche und Gesellschaft zu jeder Zeit oberste Priorität – nicht zuletzt auch als möglicher Ort von Berufungen der Ganzhingabe an das Reich Gottes im Priester- oder Ordensstand!

II. Die Berufung zur Keuschheit

Kaum zu glauben, liebe Hörerinnen und Hörer von Radio Maria Österreich und Radio Horeb, die Kirche wagt es – und sie tut es mit überzeugter Entschiedenheit – von „Keuschheit“ zu sprechen! Dieses Wort ist im deutschen Sprachgebrauch gleichsam aus der Mode gekommen; die wenigsten wissen noch, was es bedeutet. Wer den Begriff überhaupt noch kennt, hat meist eine falsche Vorstellung davon und setzt Keuschheit gleich mit sexueller Verklemmtheit und Gehemmtheit (Prüderie) oder mit grundsätzlicher Leibfeindlichkeit. Und dabei ist Keuschheit doch etwas ganz anderes: Es geht nicht um eine „verstaubte Moral“, die das Menschsein von Mann und Frau nicht ernst nimmt und die geschlechtliche Dimension ignoriert und unterdrückt, sondern bei der Rede von der Keuschheit geht es um nichts anderes als um die Berufung zu einer Liebe, die diesen Namen auch wirklich verdient. Die Keuschheit ist gleichsam das „Immunsystem der Liebe“, das heißt etwas unabdingbar Notwendiges, das einen Schutz bieten soll für das Große, Heilige und Wertvolle, das Gott mit der Liebe von Mann und Frau verbunden hat. Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun hat es so formuliert:

„Das moralische Immunsystem der Liebe, die sich gegen ihre Vereinnahmung durch sexuellen Egoismus wehrt, heißt Keuschheit. Mit einer Beschränkung der Liebe hat diese nichts zu tun, wohl aber mit einem entschlossenen Kampf gegen jede Form sexueller Unmenschlichkeit.“

Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil ist zur Keuschheit jeder Mensch berufen: Es gibt die Keuschheit in der Ehe und die Keuschheit in der Vorbereitung auf die Ehe, aber auch die Keuschheit jener, die ehelos leben, entweder weil sie sich freiwillig dafür entschieden haben oder weil ihnen die äußeren Umstände oder ihr Lebensweg eine Heirat nicht möglich gemacht haben. Keuschheit besagt ganz einfach, dass die rechte Ordnung bei all dem eingehalten wird, was mit der geschlechtlichen Prägung des Menschen zusammenhängt und die sexuelle Hingabe von Mann und Frau betrifft.

So kann der „Katechismus der Katholischen Kirche“ in Nr. 2337 feststellen:

„Keuschheit bedeutet die geglückte Integration der Geschlechtlichkeit in die Person und folglich die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein. Die Geschlechtlichkeit, in der sich zeigt, dass der Mensch auch der körperlichen und biologischen Welt angehört, wird persönlich und wahrhaft menschlich, wenn sie in die Beziehung von Person zu Person, in die vollständige und zeitlich unbegrenzte wechselseitige Hingabe von Mann und Frau eingegliedert ist. Die Tugend der Keuschheit wahrt somit zugleich die Unversehrtheit der Person und die Ganzheit der Hingabe.“ (KKK 2337)

In der Keuschheit geht es darum, dass das Personale Vorrang hat vor dem Sexuellen und Triebhaften. Es geht darum, die Unversehrtheit einer Liebe zu sichern, in der der Partner um seiner selbst willen geachtet und geliebt und nicht zum Objekt der Begierde entwürdigt wird. Keuschheit ermöglicht die personale Begegnung von Mann und Frau und ist Voraussetzung für eine Liebe, die sich als Ganzhingabe versteht. Nur wer in keuscher Weise seine Liebe ordnet, ist fähig zu einer sexuellen Hingabe, die zum Ausdruck einer Liebe wird, die sich für immer und ausschließlich an einen bestimmten Menschen bindet, wie dies in der Ehe der Fall ist.

Ein zweifacher Aspekt der Tugend der Keuschheit ist wichtig: Es geht um die ganzheitliche Bewahrung der Person in der Unversehrtheit ihrer Würde an Leib und Seele und um den rechten Sinn und Schutz der ehelich-sexuellen Hingabe. Was die Unversehrtheit der Person betrifft, so stellt der „Katechismus der Katholischen Kirche“ in Nr. 2338 fest:

„Der keusche Mensch bewahrt die in ihm angelegten Lebens- und Liebeskräfte unversehrt. Diese Unversehrtheit sichert die Einheit der Person; sie widersetzt sich jedem Verhalten, das diese Einheit beeinträchtigen würde. Sie duldet kein Doppelleben und keine Doppelzüngigkeit.“

Wesentlich ist also die innere Lauterkeit, die „Reinheit des Herzens“, die gleichsam die Seele der Keuschheit ist. Nur wer ein reines Herz hat, wird Gott schauen, sagt unser Herr Jesus Christus (vgl. Mt 5,37). Das heißt, der ganze Mensch muss wahr und wahrhaftig sein. Es geht um die lautere Einheit der Person in Leib und Seele. Wer kein reines Herz hat, lässt die bösen Begierden über sich herrschen. Nur Menschen mit reinem und lauterem Herzen leben in der Unversehrtheit der Liebe, die Gott begegnen kann, der die Liebe ist (vgl. 1 Joh 4,8.16). Es geht um eine innere Haltung, die sowohl verheirateten wie auch unverheirateten Menschen mit Gottes Gnade möglich ist. Die Keuschheit ist gleichsam die siamesische Schwester der Liebe. Beide können nur gemeinsam existieren; trennt man die eine von der andere, gehen beide zugrunde.

Keuschheit ist kein Leistungssport, wo der Erfolg zum großen Teil vom persönlichen Einsatz und von den Kräften der eigenen Natur abhängt. Es braucht wesentlich die Hilfe Gottes, seine Gnade:

„Die Keuschheit ist eine sittliche Tugend. Sie ist auch eine Gabe Gottes, eine Gnade, eine Frucht des Geistes. Der Heilige Geist schenkt den im Wasser der Taufe Wiedergeborenen die Kraft, der Reinheit Christi nachzustreben.“ (KKK 2345)

Gott macht bei allem Guten den Anfang, er trägt unser Bemühen und vollendet es. Aber es gilt auch, dass wir die eigenen Kräfte einsetzen sollen und uns wirklich bemühen müssen. So heißt es im Katechismus unter der Nr. 2339:

„Die Keuschheit erfordert das Erlernen der Selbstbeherrschung, die eine Erziehung zur menschlichen Freiheit ist. Die Alternative ist klar: Entweder ist der Mensch Herr über seine Triebe und erlangt so den Frieden, oder er wird ihr Knecht und somit unglücklich.“ Und mit Berufung auf das 2. Vatikanische Konzil fährt der Katechismus fort: „Die Würde des Menschen erfordert also, dass er in bewusster und freier Wahl handelt, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem innerem Drang oder unter bloßem äußeren Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller Knechtschaft der Leidenschaften befreit und so sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt und sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in schöpferischem Bemühen verschafft“ (GS 17).

Freiheit will erlernt sein und hat auch ihren Preis. Dies schließt den Verzicht auf so manche Annehmlichkeiten und liebgewordene Gewohnheiten ein, die uns vom Wesentlichen ablenken. Insbesondere geht es darum, all das zu meiden, was sündhaft ist oder uns in Gelegenheit zur Sünde führen kann. Diese allgemeinen Feststellungen gelten auch im Bereich des 6. Gebotes Gottes, weshalb sich die Keuschheit als höchst notwendig und sinnvoll erweist. Wir Christen sollten hier nicht hinter anderen edel gesinnten Menschen zurückstehen, da wir durch die heilige Taufe in der Gnade Gottes stehen und von Gott alle nötigen Mittel erhalten, um seinen Geboten entsprechend zu leben. So fährt der Katechismus fort (in Nr. 2340):

„Wer seinem Taufversprechen treu bleiben und den Versuchungen widerstehen will, soll darauf bedacht sein, die Mittel dazu zu ergreifen: Selbsterkenntnis, den jeweiligen Situationen angepassten Verzicht, Gehorsam gegenüber den Geboten Gottes, Übung der sittlichen Tugenden und Treue im Gebet.“

„Durch die Keuschheit werden wir gesammelt und zu der Einheit zurückgeführt, von der wir uns getrennt hatten, um in der Vielheit zu zerfließen“ (hl. Augustinus, conf. 10, 29, 40).

Nicht das sinnliche Begehren als solches ist schlecht, denn Gott hat uns die Kräfte des Leibes und der Seele geschenkt. Wohl aber geht es um die rechte Ordnung, weshalb gerade die Übung der Tugend der Keuschheit von der Haltung des Maßhaltens geprägt sein muss. Es geht um die „Kardinaltugend der Mäßigung, welche die Leidenschaften und das sinnliche Begehren des Menschen mit Vernunft zu durchdringen sucht.“ (KKK 2341)

Wer hier nicht alles sofort schafft, ist keineswegs der Verlierer. Gerade in der Seelsorge gilt es den Menschen immer wieder Mut zu machen, den guten Kampf zu kämpfen und auf Gottes Hilfe zu vertrauen. Auch der Priester ist ein Mensch mit Fehlern und Schwächen. Auch er muss gegen bestimmte Sünden und Versuchungen ankämpfen, oft ein Leben lang. Darum stellt der „Katechismus der Katholischen Kirche“ in Nr. 2342 fest:

„Selbstbeherrschung zu erringen, ist eine langwierige Aufgabe. Man darf nie der Meinung sein, man habe sie für immer erworben. Man muss sich in allen Lebenslagen immer wieder neu um sie bemühen. In gewissen Lebensabschnitten, in denen sich die Persönlichkeit ausformt, erfordert sie eine besondere Anstrengung, etwa in der Kindheit und im Jugendalter.“

Gerade da ist die Hilfe guter Menschen wichtig und nötig: Eltern und Erzieher sollen Kindern und Heranwachsenden zur Seite stehen, sie mit ihren Fragen und Problemen nicht allein lassen und sie nicht verurteilend, sondern liebevoll unterstützend begleiten, auch da wo sie Fehler machen oder gewisse Werte des Lebens aus mangelnder Reife noch nicht erkennen. Wie staunt man da, dass es offenbar zu jeder Zeit auch im Kinder- und Jugendalter Menschen gegeben hat, die in besonderer Weise die Werte der Keuschheit gelebt und verteidigt haben! 101 Jahre ist es her, dass am 6. Juli 1902 die heilige Maria Goretti aus Nettuno in der Nähe von Rom im Alter von 11 Jahren von Alessandro Serenelli ermordet wurde, nachdem er versucht hatte, sie zu missbrauchen und sie ihm heldenhaft widerstand. Papst Pius XII. sprach sie am 24. Juni 1950 heilig. Der Heilige Vater, Papst Johannes Paul II., hat am vergangenen Sonntag (7. Juli 2003) festgestellt, dass diese heilige Märtyrin der Reinheit „die Jugend des 3. Jahrtausends daran“ erinnert, „dass wahres Glück Mut und Opfergeist verlangt. Man muss sich dem Bösen verweigern und dafür Opfer bringen, selbst wenn es das eigene Leben ist. Das erfordert Treue gegenüber Gott und seinen Geboten.“

Zusammenfassend kann also gesagt werden (KKK 2343):

„Die Keuschheit folgt Gesetzen des Wachstums: sie durchläuft verschiedene Stufen, in denen sie noch unvollkommen und für die Sünde anfällig ist. Der tugendhafte und keusche Mensch ist ‚ein geschichtliches Wesen, das sich Tag für Tag durch seine zahlreichen freien Entscheidungen selbst formt; deswegen kennt, liebt und vollbringt er das sittlich Gute auch in einem stufenweisen Wachsen.“ (FC 34).“

Auf all das gilt es Rücksicht zu nehmen, auch und gerade in der Sexualerziehung, die das Vorrecht und die eigentliche Aufgabe der Eltern ist. Schule und andere Erzieher können hier nur subsidiär tätig werden, und dies grundsätzlich immer in Einklang mit den Wertvorstellungen der Eltern. Kinder dürfen in ihrer jeweiligen Entwicklungsstufe nicht überfordert werden. Es ist ein persönliches Eingehen auf ihre individuellen Fragen und Bedürfnisse nötig, wozu die Eltern am besten in der Lage sein sollten.

Keuschheit ist nicht nur die persönliche Angelegenheit eines jeden Menschen, sondern sie ist in gewisser Weise auch eine öffentliche Aufgabe. In diesem Sinn stellt der „Katechismus der Katholischen Kirche“ fest (Nr. 2344):

„Die Keuschheit ist eine persönliche Aufgabe; sie erfordert aber auch eine kulturelle Anstrengung, weil ‚der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachstum der Gesellschaft als solcher voneinander abhängen’ (GS 25, 1). Die Keuschheit setzt die Achtung der Menschenrechte voraus, insbesondere des Rechtes auf Bildung und Erziehung, welche die sittlichen und geistigen Dimensionen des menschlichen Lebens berücksichtigen.“

Freilich kann Keuschheit nicht staatlich oder kirchlich verordnet werden; es geht aber doch um gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die vor allem auf den Schutz Minderjähriger abzielen, aber auch verhindern, dass erwachsene Menschen beispielsweise durch ein mediales Angebot an erotischer Überflutung in ihrem Bemühen um eine Haltung des reinen Herzens und eine verantwortungsbewusste Lebensweise auch im Hinblick auf die geschlechtliche Dimension des Lebens alleingelassen werden.

Die Tugend der Keuschheit hilft nicht nur, die Unversehrtheit der eigenen Person zu bewahren, sondern sie ermöglicht auch die Ganzheit der Selbsthingabe. Um sich in wirklicher Liebe zu einem freien Geschenk an die andere Person machen zu können, muss der Mensch bereit sein, seinen Egoismus zurückzustellen und sich nicht von den eigenen Begierden leiten zu lassen. In zwei wichtigen Artikeln des „Katechismus der Katholischen Kirche“ wird darauf ausdrücklich Bezug genommen. So heißt es in Nr. 2346:

„Die Liebe ist die Form aller Tugenden. Unter ihrem Einfluss erscheint die Keuschheit als eine Schule der Selbsthingabe. Die Selbstbeherrschung ist auf die Selbsthingabe hingeordnet. Die Keuschheit lässt den, der ihr gemäß lebt, für den Nächsten zu einem Zeugen der Treue und der zärtlichen Liebe Gottes werden.“

Man kann hinzufügen: Nur aus einer Haltung der Gottes- und Nächstenliebe heraus ist Keuschheit in ihrem vollen Sinngehalt überhaupt lebbar. Sonst würde sie zu einer bloßen Pflichtübung, deren Sinn man nicht mehr einsieht. Wie leicht fällt dann diese Tugend weg, sobald ein äußerer Anlass da ist, der sie als nicht mehr schützenswert erachtet!

Ausdrücklich weist der „Katechismus der Katholischen Kirche“ auf den Wert der Freundschaft hin. Der gläubige Christ, der fähig ist, in aller Ehrbarkeit gute freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, gelangt zu menschlicher und auch christlicher Reife. In Nr. 2347 heißt es:

„Die Tugend der Keuschheit entfaltet sich in der Freundschaft. Sie lässt den Jünger Christi erkennen, wie er Jesus nachfolgen und ähnlich werden kann. Jesus hat uns zu seinen Freunden erwählt, sich uns ganz hingegeben und lässt uns an seinem Gottsein teilhaben. Keuschheit verheißt Unsterblichkeit. Keuschheit äußert sich besonders in der Freundschaft mit dem Nächsten. Freundschaft zwischen Menschen gleichen oder verschiedenen Geschlechtes ist etwas sehr Wertvolles für alle. Sie führt zu einer Gemeinschaft im Geist.“

Gute Freundschaft zu kultivieren, in der es um den Austausch echter Werte geht, ist eine Aufgabe für jeden Menschen. Das eigene Mann- und Frau-Sein soll sich harmonisch in diese Beziehungen integrieren, die von Achtung und Liebe geprägt sein sollen. Auch Jesus Christus war dazu fähig, wie wir unter anderem aus dem Bericht der Evangelien über seine Freundschaft mit Lazarus und dessen Schwestern Maria und Martha wissen.

Es gibt verschiedene Formen der Tugend der Keuschheit: Keuschheit in der Ehe wahrt die rechte Form des ehelichen Vollzugs als Ausdruck der Liebe und Ganzhingabe der Person; Keuschheit außerhalb der Ehe ist entweder Hinführung auf die Ehe durch die in sexueller Enthaltsamkeit geübte Vorbereitung auf die Ehe oder aber die ständige Enthaltsamkeit jener, die nicht zur Ehe berufen sind. Ganz allgemein stellt der Katechismus fest (Nr. 2348):

„Jeder Getaufte ist zur Keuschheit berufen. Der Christ hat „Christus [als Gewand] angelegt“, ihn, das Vorbild jeglicher Keuschheit. Alle, die an Christus glauben, sind berufen, ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen. Bei der Taufe verpflichtet sich der Christ, in seinem Gefühlsleben keusch zu sein.“

Nicht nur der Bereich des äußeren Lebens ist also zu ordnen, sondern vor allem das Herz muss keusch und rein sein und sich in dieser Weise bewähren. Der Katechismus stellt fest (Nr. 2349):

„Die Keuschheit ‚soll die Menschen in den verschiedenen Lebensständen auszeichnen: die einen im Stand der Jungfräulichkeit oder in der gottgeweihten Ehelosigkeit, einer hervorragenden Weise, sich leichter mit ungeteiltem Herzen allein Gott hinzugeben; die anderen, in der für alle vom Sittengesetz bestimmten Weise, je nachdem ob sie verheiratet oder unverheiratet sind’ (CDF, Erkl. ‚Persona humana’ 11). Verheiratete sind berufen, in ehelicher Keuschheit zu leben; die anderen leben keusch, wenn sie enthaltsam sind.“

So sagt auch Ambrosius:

„Es gibt drei Formen der Tugend der Keuschheit: die eine ist die der Verheirateten, die andere die der Verwitweten, die dritte die der Jungfräulichkeit. Wir loben nicht die eine unter Ausschluss der anderen. Dies macht den Reichtum der Disziplin der Kirche aus“ (hl. Ambrosius, vid. 23).

Im heutigen kulturellen Milieu ist es fast selbstverständlich, dass sich junge Menschen, wenn sie sich auf die Ehe vorbereiten, auch vorher schon in sexueller Weise einander hingeben. Dies widerspricht aber dem Sinn einer keuschen Ehevorbereitung. Die Kirche wird daher in aller Geduld und Barmherzigkeit, aber auch mit freimütiger Entschiedenheit ihr Zeugnis in der Weise geben müssen, wie es der Katechismus in Nr. 2350 tut. Dort heißt es für die Ehevorbereitung:

„Die Brautleute sind aufgefordert, die Keuschheit in Enthaltsamkeit zu leben. Sie sollen diese Bewährungszeit als eine Zeit ansehen, in der sie lernen, einander zu achten und treu zu sein in der Hoffnung, dass sie von Gott einander geschenkt werden. Sie sollen Liebesbezeugungen, die der ehelichen Liebe vorbehalten sind, der Zeit nach der Heirat vorbehalten. Sie sollen einander helfen, in der Keuschheit zu wachsen.“

Damit dieser hohe Anspruch gelingen kann, brauchen junge Menschen und insbesondere Brautleute unsere Solidarität, liebevolles Verständnis und gutes Beispiel und vor allem das Gebet. Belehrungen und Ermahnungen werden wenig fruchten, wenn die Liebe fehlt. Nur dies zählt: den Menschen in der Liebe Christi die frohe Botschaft zu verkünden, dass wir alle von Gott berufen sind zur Liebe!

III. Verstöße gegen die Keuschheit

Die Keuschheit, so haben wir zuletzt gehört, ist gleichsam ein Schutzmantel der Liebe. Diesen geistigen Mantel breiten wir aus, indem wir unsere Anstrengungen und Bemühungen um die rechte sittliche Ordnung im Bereich des sexuellen Lebens mit Gottes Gnadenhilfe vereinigen, die all denen niemals fehlen wird, die ihn von Herzen darum bitten und im Gebet auf Gottes Beistand vertrauen!

In der nächsten Folge dieser Sendereihe, die erst wieder in 14 Tagen ausgestrahlt wird, soll es darum gehen, die spezifische Natur der ehelichen Liebe näher zu entfalten. Heute wollen wir uns fragen, in welcher Weise die Unversehrtheit der Hingabe unserer Liebe gefährdet ist durch Haltungen und Handlungen, die der Tugend der Keuschheit entgegenstehen. Tatsächlich gibt es die Gefährdung und Verletzung jener Werte, die mit der Haltung der Keuschheit verbunden sind, immer wieder. Sowohl das „reine Herz“ wie auch die Reinheit und Keuschheit im äußeren Bereich unserer Handlungen sind gefährdet, worauf uns der „Katechismus der Katholischen Kirche“ in Nr. 2351–2359 besonders hinweist.

Ganz allgemein gilt es zu unterscheiden zwischen Unkeuschheit und Unschamhaftigkeit. Wer die Schamhaftigkeit verletzt durch ungehöriges Benehmen, durch ungeziemende Kleidung, durch Unbeherrschtheit der Blicke und Gedanken, durch ungezügelte Neugier im Hinblick auf die sexuellen Dinge, der läuft Gefahr, sich selbst und andere unzureichend zu schützen, um den eigentlichen Versuchungen im Hinblick auf das 6. Gebot wirksam widerstehen zu können. Gewiss sind die Regeln der Schamhaftigkeit zum Teil auch abhängig vom Personenkreis und vom kulturellen Milieu, in dem jemand lebt und sich bewegt. Grundsätzlich aber gilt, dass Gott selber dem Menschen das Schamgefühl gegeben hat, damit er sich und andere schützt vor allem ungeordneten Begehren des Herzens im Hinblick auf die sexuelle Sphäre.

Die Unkeuschheit verletzt nicht nur das Umfeld der Scham, sondern ist direkt gegen die Tugend der Keuschheit gerichtet. Darum sind auch Handlungen, die derartiges zum Ausdruck bringen, für gewöhnlich nicht als sittlich harmlos einzustufen. Im Katechismus heißt es in Nr. 2351:

„Unkeuschheit ist ein ungeregelter Genuss der geschlechtlichen Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr. Die Geschlechtslust ist dann ungeordnet, wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird.“

Unkeuschheit zielt also direkt auf die geschlechtliche Lust, die um ihrer selbst willen angestrebt wird. Es fehlt der personale Bezug, der sexuelle Genuss steht im Vordergrund und wird außerhalb der sittlichen Ordnung gesucht. Nicht mehr der Sinn der Geschlechtlichkeit wird gesehen, wie er im Hinblick auf die Ehe von Gott gegeben ist, die der Weitergabe des Lebens dient und der liebenden Vereinigung der Gatten, sondern ein isoliertes Moment: das sexuelle Lustempfinden.

Als Einzelsünden, welche die Ordnung der sexuellen Liebe verletzen, zählt der Katechismus auf: die Masturbation oder Selbstbefriedigung, Unzucht, Pornographie, Prostitution, die Vergewaltigung sowie homosexuelle Handlungen.

In Nr. 2352 des „Katechismus der Katholischen Kirche“ heißt es zur Masturbation:

„Masturbation ist die absichtliche Erregung der Geschlechtsorgane, mit dem Ziel, geschlechtliche Lust hervorzurufen. ‚Tatsache ist, dass sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben, die Masturbation als eine in sich schwere ordnungswidrige Handlung zu brandmarken’, weil ‚der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer geschieht, außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht’. Der um ihrer selbst willen gesuchten geschlechtlichen Lust fehlt ‚die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Beziehung, jene nämlich, die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe realisiert’ (CDF, Erkl. ‚Persona humana’ 9).“

Und weiter stellt der Katechismus fest:

„Um ein ausgewogenes Urteil über die sittliche Verantwortung jener, die sich hierin verfehlen, zu bilden und um die Seelsorge danach auszurichten, soll man affektive Unreife, die Macht eingefleischter Gewohnheiten, Angstzustände und weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen, welche die moralische Schuld vermindern oder sogar auf ein Minimum beschränken können.“

Klarerweise werden diese Aussagen des kirchlichen Lehramtes in einer Zeit, die meint, sich sexuell alles leisten zu können, nicht mehr ernst genommen. Und doch sollte man bedenken, dass die Kirche mit ihren sittlichen Weisungen nicht einfach Verbote und Reglementierungen aufstellen will, sondern stets der Liebe und dem Leben dient. Wer meint, sich in seiner Sexualität nur auf den eigenen Leib fixieren zu können, verschließt sein Herz der Liebe von Person zu Person. Auf diese Weise wird Selbstbefriedigung zum Ausdruck einer egoistischen Grundhaltung. Wenn es im Entwicklungsstadium bei heranwachsenden jungen Menschen hin und wieder vorkommt, dass sie der Selbstbefriedigung nachgeben, so ist das nicht einfach etwas Normales, in dem sie Eltern und Erzieher womöglich gar noch bestätigen sollten, sondern der Ausdruck einer noch vorhandenen Unreife. Gewiss darf man nicht zu hart urteilen, wenn junge Menschen ihren Leib noch nicht voll im Griff haben und beherrschen können; man darf sie aber nicht in einer sittlichen Fehlhaltung bestätigen, sondern soll sie liebevoll ermutigen, mit Gottes Hilfe den guten Kampf zu kämpfen, da Gott denen seine Gnade nicht verweigert, die ihn aufrichtig darum bitten. Gerade das Bußsakrament wird sich hier als wichtig und hilfreich erweisen, wenn gütige und zugleich feste Beichtväter die Menschen ermutigen, nicht aufzugeben und den guten Weg weiterzugehen. Wer kämpft, ist noch nicht besiegt, auch wenn er mitunter zu fallen scheint. Die heilige Gottesmutter Maria möge allen die Reinheit des Herzens und des Leibes schenken!

Dann benennt der Katechismus in Nr. 2353 eine weitere Sünde gegen die sexuelle Ordnung: Die Kirche scheut sich nicht, von der „Unzucht“ zu sprechen. Worum handelt es sich hier?

„Unzucht ist die körperliche Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verheiratet sind. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde dieser Menschen und der menschlichen Geschlechtlichkeit selbst, die von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Zudem ist sie ein schweres Ärgernis, wenn dadurch junge Menschen sittlich verdorben werden.“

Auch hier stößt die Morallehre der Kirche in unserer heutigen Gesellschaft auf wenig Verständnis, da das vor- und außereheliche Zusammenleben bei vielen zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Und doch wird man sagen müssen, dass dort, wo die Ganzheit einer unwiderruflichen und treuen Hingabe von Mann und Frau fehlt, wie sie sich in der Ehe ausdrückt und verwirklicht, die sexuellen Beziehungen immer ein Moment der Unwahrhaftigkeit und der Unreife an sich tragen. Eben darum kann es vom Standpunkt des Sittengesetzes nicht gutgeheißen werden, wenn sich Mann und Frau außerhalb der Ehe in sexueller Weise einander hingeben. Nur wenn das unbedingte Ja-Wort von Mann und Frau zueinander gesprochen ist, kann und darf der leibliche Ausdruck dieser Liebeshingabe erfolgen!

Ein weiteres Problem spricht der „Katechismus der Katholischen Kirche“ in Nr. 2354 an. Es handelt sich um die im heutigen kulturellen Milieu weit verbreitete Pornographie. Gerade Kinder und Jugendliche sind vielfach ungeschützt diesen Angeboten ausgeliefert, die über die modernen Medien der Kommunikation praktisch jeden Haushalt erreichen. Im Katechismus heißt es dazu:

„Pornographie besteht darin, tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen, um sie Dritten vorzuzeigen. Sie verletzt die Keuschheit, weil sie den ehelichen Akt, die intime Hingabe eines Gatten an den anderen, entstellt. Sie verletzt die Würde aller Beteiligten (Schauspieler, Händler, Publikum) schwer; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits. Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt. Sie ist eine schwere Verfehlung. Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern.“

Gerade in der Pornographie und im öffentlich präsentierten erotischen Vergnügen wird die Sexualität aus dem intimen und sie schützenden personalen Bezug herausgenommen und der Gier der Massen ausgeliefert. Sexualität wird so zur Ware, und insbesondere die Würde der Frau wird missachtet, was im öffentlichen Bewusstsein inzwischen immer mehr erkannt wird.

Noch stärker ist diese Missachtung der Person in einem Übel spürbar, das in Nr. 2355 des „Katechismus der Katholischen Kirche“ benannt ist. Es geht um die Prostitution:

„Prostitution verletzt die Würde der Person, die sich prostituiert und sich dadurch zum bloßen Lustobjekt anderer herabwürdigt. Wer sie in Anspruch nimmt, sündigt schwer gegen sich selbst: er bricht mit der Keuschheit, zu der ihn seine Taufe verpflichtet hat, und befleckt seinen Leib, den Tempel des Heiligen Geistes. Prostitution ist eine Geißel der Gesellschaft. Sie betrifft für gewöhnlich Frauen, aber auch Männer, Kinder oder Jugendliche (in den beiden letzteren Fällen kommt zur Sünde noch ein Ärgernis hinzu). Es ist immer schwer sündhaft, sich der Prostitution hinzugeben; Notlagen, Erpressung und durch die Gesellschaft ausgeübter Druck können die Anrechenbarkeit der Verfehlung mindern.“

Mit der Prostitution ist ein mehrfaches Unrecht verbunden: Jene Person, die sich für eine so genannte „käufliche Liebe“ anbietet, wirft ihre eigene Würde weg und missachtet sich selbst. Freilich ist nicht zu verkennen, dass mitunter Frauen, ja sogar schon Kinder aufgrund einer sozialen Notlage oder gar unter Androhung von Zwang und Gewalt in dieses Milieu kommen und nur schwer wieder einen Ausweg finden. Dann ist zu bedenken, wie so genannte „Kunden“ oder „Freier“ sich selber schaden, indem sie nicht nur den Leib vielen Risiken aussetzen, sondern vor allem die seelische Fähigkeit zu echter personaler Hingabe verlieren und ersetzen durch ein lustvolles Ereignis, in dem der Partner zum Objekt der Begierde und die Liebe auf Technik reduziert wird. Überdies werden viele Beziehungen durch das Bordellwesen zerstört, wenn beispielsweise Ehepartner auf diese Weise einen „Seitensprung“ riskieren, der dem Partner möglichst verborgen bleiben soll. Im letzten ist eine derartige Haltung der sexuellen Zügellosigkeit Ausdruck eines tiefen Ungenügens und einer Leere und Unerfülltheit im Herzen der betroffenen Person. Es muss darum gehen, Gott zu finden, der die Liebe ist, und auch darum, echte und tiefe personale Beziehungen und Freundschaften aufzubauen, damit die Versuchung zum aktiven Angebot oder zur Inanspruchnahme der Prostitution geringer wird.

Eine weitere Sünde gilt es zu benennen: Mit Recht wird Gewalt im sexuellen Bereich auch gesellschaftlich zunehmend geächtet. Der Katechismus äußert sich dazu in folgender Weise in Nr. 2356:

„Vergewaltigung ist ein gewaltsamer Einbruch in die geschlechtliche Intimität eines Menschen. Sie ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die Liebe. Vergewaltigung ist eine tiefe Verletzung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Achtung, Freiheit, physische und seelische Unversehrtheit. Sie fügt schweren Schaden zu, der das Opfer lebenslang zeichnen kann. Sie ist stets eine in sich zutiefst verwerfliche Tat. Noch schlimmer ist es, wenn Eltern oder Erzieher ihnen anvertraute Kinder vergewaltigen.“

Leider geschieht hier viel Schlimmes in unserer Gesellschaft. Was wir durch die Medien erfahren und vor die Gerichte kommt, ist nur die Spitze eines Eisberges, da durch sexuellen Missbrauch Minderjährige oft lebenslangen Schaden erleiden.

Schließlich wendet sich der Katechismus einem „heißen Eisen“ zu. Es geht um das Thema „Keuschheit und Homosexualität“. Eine bestimmte gesellschaftliche Strömung erwartet hier von der Kirche die völlige Liberalisierung. Es solle kein Unterschied mehr gemacht werden zwischen Ehen von Mann und Frau und gleichgeschlechtlichen Verbindungen. Genau dies kann aber aufgrund der Schöpfungs- und Erlösungsordnung nicht geschehen. Der Katechismus unterscheidet zwischen homosexuellen Neigungen und Tendenzen, die zwar eine gewisse objektive Unordnung zum Ausdruck bringen, aber nicht sündhaft sind, sofern man ihnen nicht bewusst und freiwillig nachgibt. Homosexuelle Handlungen hingegen muss die Kirche ablehnen, da sie dem Plan der Liebe für Mann und Frau widersprechen, wie er in der Schöpfungs- und Erlösungsordnung grundgelegt ist.

So heißt es in der Nr. 2357 der deutschen Neufassung des „Katechismus der Katholischen Kirche“:

„Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen, die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen. Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf. Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‚dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind’ (CDF, Erkl. ‚Persona humana’ 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“

Jeder Mensch ist zur Keuschheit berufen. Wie aber sollen Menschen, die mitunter homosexuell empfinden, mit diesen Tendenzen und Neigungen umgehen? Hierauf antwortet der Katechismus in Nr. 2358:

„Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfasstheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.“

Niemand wird also als Person von der Kirche aufgrund seiner geschlechtlichen Neigung abgelehnt. Was die Kirche jedoch nicht tun kann, ist die Gutheißung und Segnung homosexueller Verbindungen und Akte. Denn dann würde die Kirche etwas für unbedenklich erklären, was Gott verboten hat. Das Ziel ist immer die Ermutigung zum Guten, wie dies in Nr. 2359 des „Katechismus der Katholischen Kirche“ geschieht:

„Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft –, durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern.“

Mit diesen Überlegungen wird der Bereich der Sünden oder Verfehlungen gegen das 6. Gebot Gottes vorerst abgeschlossen. Manchmal hört man den Einwand, Gott könne doch nichts dagegen haben, wenn der Mensch Dinge tut, die dem objektiven Sinn der Geschlechtlichkeit nicht entsprechen. Dahinter steht ein Missverständnis: Überall dort, wo das Bild Gottes, der Mensch, in seiner Würde missachtet wird, hat Gott selbst in seiner Liebe zu uns ein „Interesse“, die Belange des Menschen umfassend zu schützen. Die Gebote Gottes sind uns gegeben, nicht damit Gott seinen Willen durchsetzen kann, sondern damit der Mensch das Leben hat und es in Fülle hat! Denn Gott will uns Menschen immer nur Gutes. Er ist wirklich die Quelle der Liebe und des Lebens.

IV. Die eheliche Liebe

Das Ziel der gottgewollten Polarität des Menschseins als Mann und Frau ist für die meisten Menschen, die Berufung zur Ehe zu finden. Bereits im Buch Genesis (2,23 f) heißt es, als Gott dem Adam Eva als Gefährtin zur Seite stellte:

„Und der Mensch sprach: Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch. Frau soll sie heißen; denn vom Mann ist sie genommen. Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.“

Hier liegt der eigentliche Sinn des Mann- und Frauseins: In der ehelichen Liebe und Vereinigung, die mehr ist als ein vorübergehendes erotisches Begehren. Es geht in der Ehe um die treue und unwiderrufliche Ganzhingabe einer Person an die andere. Der Katechismus der Katholischen Kirche stellt in Nr. 2360 fest:

„Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet. In der Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft. Das Eheband zwischen Getauften wird durch das Sakrament geheiligt.“

Im kirchlichen Rechtsbuch, dem „Codex Iuris Canonici“ (CIC) heißt es in Can. 1055, § 1:

„Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.“

Es handelt sich also um mehr als um einen Rechtsvertrag. Es ist ein personaler Bund, den die Eheleute miteinander schließen, wenn sie sich nach Gottes Schöpfungs- und Heilsplan verbinden zu einer dauernden Lebensgemeinschaft, welch ihren Sinn in der Förderung des Wohls der Ehepartner wie auch in der Hinordnung auf die Zeugung und Erziehung von Kindern findet.

Welchen Stellenwert hat die Sexualität in der Ehe? Wie sind die geschlechtlichen Akte der Eheleute zu bewerten und wie das sexuelle Lustempfinden? Es besteht hier ein unlösbarer Zusammenhang mit der Hingabe personaler Liebe.

Eben darum ist „die Sexualität, in welcher sich Mann und Frau durch die den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte einander schenken, keineswegs etwas rein Biologisches, sondern betrifft den innersten Kern der menschlichen Person als solcher.“ Damit sie wirklich menschenwürdig vollzogen wird, muss sie „in jene Liebe integriert“ sein, „mit der Mann und Frau sich bis zum Tod vorbehaltlos einander verpflichten“ (vgl. KKK 2361 mit Bezug auf „Familiaris consortio“, Nr. 11).

Die Haltung der Kirche zur menschlichen Sexualität ist also eine ganz und gar positive, sofern diese gemäß dem Plan des Schöpfers vollzogen wird. Die sexuelle Hingabe muss in die Haltung der Liebe integriert sein und diese zum Ausdruck bringen. Nur in dieser Form hat sie ihre Berechtigung und ihren Sinn. Dann aber ist sie eine Quelle der Freude und des Glücks für die Ehegatten. So stellt bereits das 2. Vatikanische Konzil fest (in „Gaudium et spes“ 49,2):

„Jene Akte also, durch die die Eheleute innigst und lauter eins werden, sind von sittlicher Würde; sie bringen, wenn sie human vollzogen werden, jenes gegenseitige Übereignetsein zum Ausdruck und vertiefen es, durch das sich die Gatten gegenseitig in Freude und Dankbarkeit reich machen.“

Und mit einem Zitat aus einer Ansprache Papst Pius’ XII. vom 29. Oktober 1951 gibt der „Katechismus der Katholischen Kirche“ in Nr. 2362 folgende Bewertung:

„Die Geschlechtlichkeit ist eine Quelle der Freude und Lust: ‚Der Schöpfer selbst . . . hat es so eingerichtet, daß die Gatten bei dieser Zeugungsfunktion Lust und Befriedigung des Leibes und des Geistes erleben. Somit begehen die Gatten nichts Böses, wenn sie diese Lust anstreben und sie genießen. Sie nehmen das an, was der Schöpfer ihnen zugedacht hat. Doch sollen die Gatten sich innerhalb der Grenzen einer angebrachten Mäßigung zu halten wissen.’“

Damit hat sich in der Katholischen Kirche eine Sichtweise durchgesetzt, die weit entfernt ist von einer Missachtung des Leiblichen und des Sexuellen. Gerade weil die Kirche den Menschen schützen will und auch die sexuelle Hingabe als derart hohen Wert ansieht, besteht sie darauf, dass der einzig rechtmäßige Ort ihres Vollzugs in der Ehe von Mann und Frau zu finden ist. Und auch hier geht es darum, dass die leiblich-sexuelle Vereinigung in einer Form geschieht, dass sie durchdrungen ist von der Hingabe personaler Liebe. Die dabei empfundene Lust ist nichts Schlechtes, darf aber nicht an erster Stelle stehen. Denn dann würde die Person des Ehepartners erniedrigt zum Objekt einer sexuellen Bedürfnisbefriedigung.

Zwei Aspekte der ehelichen Liebe sind unverzichtbar: die gegenseitige Treue und die gemeinsame Bereitschaft für Kinder. Im Katechismus heißt es dazu (Nr. 2363):

„Durch die Vereinigung der Gatten verwirklicht sich der doppelte Zweck der Ehe: das Wohl der Gatten selbst und die Weitergabe des Lebens. Man kann diese beiden Bedeutungen oder Werte der Ehe nicht voneinander trennen, ohne das geistliche Leben des Ehepaares zu beeinträchtigen und die Güter der Ehe und die Zukunft der Familie aufs Spiel zu setzen. Die eheliche Liebe zwischen Mann und Frau steht somit unter der doppelten Forderung der Treue und der Fruchtbarkeit.“

Wie sieht es nun mit der ehelichen Treue aus? Vielfach hört man heute in der Gesellschaft die Auffassung, Treue sei nicht mehr „in“. Der Mensch sei mit einer lebenslänglichen Treue überfordert. Statt Ehepartnern spricht man schon von „Lebensabschnittspartnern“. Ein so genannter „Seitensprung“ sei nicht so schlimm. Wer anders denkt und auf Werte wie Liebe und Treue hält, gilt als rückständig und altmodisch. Kein Wunder also, dass die Kirche mit ihrer Botschaft hier teilweise aneckt! Und doch sind es unaufgebbare Werte, die die Kirche hier zu verteidigen hat. Ohne eheliche Treue ist der Bestand unserer Gesellschaft gefährdet.

Das Wesen der Ehe als Bund der Liebe besteht ja gerade darin, dass Mann und Frau in ihrem Ja-Wort ein „unwiderrufliches personales Einverständnis“ (GS 48,1) zum Ausdruck bringen. Das aber bedeutet dann auch (KKK 2364):

„Die Ehegatten schenken sich einander endgültig und ganz. Sie sind nicht mehr zwei, sondern bilden fortan ein einziges Fleisch. Der von den Ehegatten in Freiheit geschlossene Bund verpflichtet sie, an seiner Einheit und Unauflöslichkeit festzuhalten. ‚Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen’ (Mk 10,9).“

Gelebte Treue in der Ehe hat damit zu tun, dass beide Gatten zu ihrem Wort stehen, ja dass sie zueinander stehen. Denn auch Gott ist treu. Durch das Sakrament der Ehe haben Mann und Frau an jener Treue Anteil, mit der Christus als Bräutigam die Kirche als seine Braut liebt: „Durch die eheliche Keuschheit bezeugen sie vor der Welt dieses Mysterium.“ (KKK 2365)

Der heilige Johannes Chrysostomus empfiehlt den jungen Ehemännern, zu ihrer Gattin zu sagen:

„Ich habe dich in meine Arme genommen und liebe dich sogar mehr als mein Leben. Das gegenwärtige Leben bedeutet ja nichts, und mein glühendster Traum ist der, es zusammen mit dir so zu durchschreiten, dass wir sicher sind, in dem Leben, das unser harrt, nicht voneinander getrennt zu werden ... Deine Liebe geht mir über alles, und nichts wäre für mich schmerzlicher, als nicht so gesinnt zu sein wie du“ (hom. in Eph. 20, 8).

Die Treue in einer christlichen Ehe hat also die Perspektive der Ewigkeit im Blick. Die Liebe hat kein Ende, und sie soll sich vollenden in der seligen Gemeinschaft des Himmels bei Gott und seinen Heiligen.

Ausführlich ist nun im „Katechismus der Katholischen Kirche“ von der ehelichen Fruchtbarkeit und der Bereitschaft für Kinder die Rede. Die Zeugung und Erziehung von Nachkommen kann in einem gewissen Sinn sogar als Hauptzweck der Ehe angesehen werden, ohne dabei den Primat der ehelichen Liebe zu relativieren. Im Katechismus heißt es einleitend und grundsätzlich dazu (Nr. 2366):

„Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe, ein Zweck der Ehe, denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein. Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Darum lehrt die Kirche, die ‚auf der Seite des Lebens’ steht (FC 30), ‚dass jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muß’ (HV 11). ‚Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen – liebende Vereinigung und Fortpflanzung –, die beide dem ehelichen Akt innewohnen’ (HV 12).“

Die ehelich-sexuelle Vereinigung darf also nicht ihrer ganzheitlichen Bedeutung beraubt werden: einerseits die Liebe zwischen Mann und Frau auszudrücken und andererseits neues menschliches Leben zu wecken. Wer hier manipulativ eingreift, verstößt gegen den inneren Sinn dieser Hingabe, verletzt die Würde der Person und begeht eine Sünde.

Wenn die Gatten dazu berufen sind, bei der Weckung neuen Lebens mitzuwirken, dann haben beide – Mann und Frau – „an der Schöpferkraft und Vaterschaft Gottes teil“, wie der Katechismus in Nr. 2367 zum Ausdruck bringt. Das 2. Vatikanische Konzil hat festgestellt:

„In ihrer Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten ist, wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe. Daher müssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen“ (GS 50,2).“

Eine Verhütungsmentalität, die aus egoistischen Gründen Nein zum Kind sagt, ist abzulehnen und zerstört die eheliche Liebe. Überdies ist es in einer solchen Haltung möglich, dass man auch ein bereits gezeugtes Kind weghaben will und dann zu abtreibenden Mitteln greift.

Im Hinblick auf eine sittlich verantwortliche Empfängnisregelung ist folgendes festzuhalten (KKK 2368):

„Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen. Es ist an ihnen, zu prüfen, ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht, sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht. Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln.“

Und dann zitiert der Katechismus das Konzil:

„Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit“ (GS 51,3).

Klarerweise müssen die Eltern selber nach Abwägung aller relevanten Umstände im Angesicht Gottes entscheiden, ob sie Ja zu einem (weiteren) Kind sagen können. Dabei dürfen sie aber keine Wege beschreiten, die dem göttlichen Gesetz widersprechen, wie es uns die Kirche vorlegt. Nur die natürliche Empfängnisregelung durch zeitweilige Enthaltsamkeit entspricht dem Plan Gottes im Hinblick auf die Würde der ehelichen Liebe, wie der „Katechismus der Katholischen Kirche“ in Nr. 2370 feststellt:

„Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung entsprechen den objektiven Kriterien der Moral. Diese Methoden achten den Leib der Eheleute, ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit. Hingegen ‚ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel’ (Humanae Vitae 14).“

Einem Akt der Verhütung eignet hingegen ein schweres sittliches Defizit:

„Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt, wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde, zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken. So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe, die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist.“

Es handelt sich daher nicht nur um einen Unterschied in der jeweiligen „Technik“ bei künstlicher Verhütung oder natürlicher Empfängnisregelung, sondern um einen „anthropologischen und moralischen Unterschied“, der „mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft“ ist (FC 32).

Freilich ist die Übung periodischer Enthaltsamkeit, wie sie bei der natürlichen Empfängnisregelung gefordert ist, für viele Ehepaare nicht leicht. Es ist jedenfalls ein Weg, der nur in partnerschaftlicher Rücksichtnahme des Mannes auf die Frau zu gehen ist. Kundige Berater werden helfen können, die Ehepaare daraufhin zu schulen, dass sie die natürlichen Abläufe des Körpers im Hinblick auf die Fähigkeit, Leben weiterzugeben, besser verstehen lernen. Wenn natürliche Empfängnisregelung aus einer Haltung der Liebe heraus geübt wird, werden die Gatten einander auch in Zeiten des sexuellen Verzichts auf eine tiefere Weise näher kommen und miteinander verbunden sein. Es kann sein, dass die Eheleute aufgrund der Umstände ganz auf ein Kind verzichten müssen. Auch dann gilt die Feststellung von Papst Paul VI. in „Humanae vitae“, Nr. 12:

„Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz die Bedeutung gegenseitiger und wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist.“

Kinder sind jedenfalls ein Geschenk, auf das niemand ein Recht hat. Dazu heißt es im „Katechismus der Katholischen Kirche“

„Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes, sondern ein Geschenk. Das ‚vorzüglichste Geschenk der Ehe’ ist also eine menschliche Person. Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden, so als könnte man ein ‚Recht auf das Kind’ beanspruchen. In diesem Bereich besitzt einzig das Kind eigentliche Rechte: ‚das Recht, die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein’ und das Recht, ‚vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden’ (DnV 2,8).“ (Nr. 2378)

2379 Wie das Evangelium zeigt, ist körperliche Unfruchtbarkeit kein absolutes Übel. Eheleute, die, nachdem sie alle berechtigten medizinischen Hilfsmittel ausgeschöpft haben, weiterhin an Unfruchtbarkeit leiden, werden sich dem Kreuz des Herrn anschließen, dem Quell aller geistlichen Fruchtbarkeit. Sie können ihre Großmut zeigen, indem sie verlassene Kinder adoptieren oder anspruchsvolle Dienste an anderen erfüllen.

Eben darum ist es vom Sittengesetz her nicht erlaubt, Techniken anzuwenden, die den ehelichen Akt durch künstliche Verfahrensweisen ersetzen, wie dies bei der künstlichen Befruchtung (IVF = In-vitro-Fertilisation) der Fall ist. Vor genau 25 Jahren wurde erstmals ein Kind in der Retorte gezeugt. Klarerweise handelt es sich dabei um Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten. Dennoch ist die Art und Weise einer solchen technischen „Herstellung“ von Menschen abzulehnen. Der Katechismus urteilt:

2376 Techniken, die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen, sind äußerst verwerflich. Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind. Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute, „daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird“ (DnV 2, 1).

2377 Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet (homologe künstliche Insemination und Befruchtung), sind sie vielleicht weniger verwerflich, bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar. Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt. Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben. Somit vertraut man „das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person. Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß“ (DnV 2, 5).

„Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt, wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes, also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute, angestrebt wird ... Nur die Achtung vor dem Band, das zwischen den Sinngehalten des ehelichen Aktes besteht, und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung“ (DnV 2, 4).

Der Mensch darf nicht an seinem Anfang schon der Herrschaft der Technik unterworfen sein. Er hat das Recht auf eine humane Zeugung in Liebe. Eben darum setzt sich die Kirche dafür ein, die Würde der Ehe und der ehelich-sexuellen Liebe stets zu respektieren!

 

 

 


 

[1] Vgl. KKK 2196; 2083.

[2] Vgl. Johannes Paul II., Familiaris consortio (= FC), Nr. 11.

[3] FC 11.