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„Humanae Vitae –und der Papst hatte doch recht ...“
(2003)

Martina Lintner

Hinweis/Quelle: Der wissenschaftliche Beitrag stammt aus einem SEMINAR aus ETHIK im Wintersemester 2002/03 an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten bei Prof. DDr. Rudolf Weiler Thema: Hauptsächlicher Bezugstext ist die Enzyklika „Humanae vitae“ von Papst Paul VI. stjosef.at dankt der Verfasserin für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung dieser Kurzstudie im Internet! Download auch als Word-Dokument

Vorwort

In den sechziger Jahren ging eine bahnbrechende Erfindung durch die Welt: eine kleine Pille schien das „Paradies auf Erden“ zu verheißen:

Sexueller Genuss ohne die Möglichkeit, ein Kind zu empfangen.

Auch innerhalb der katholischen Kirche[1] fanden viele Gläubige, von einigen Theologen bestärkt, nichts dabei, die Pille zur Empfängnisverhütung zu benutzen. Alles blickte gebannt auf Rom: wie wird der Papst entscheiden?

Nun, am 25. Juli 1968 war es soweit: Nach umfassender Vorbereitung, gegen den Mehrheitsbeschluss der beratenden Fachleute sowie unter viel Gebet entschied der Papst, daß die Benutzung der Anti-Baby-Pille (und auch anderer Verhütungsmethoden) mit der katholischen Ehemoral nicht vereinbar sei und sich gegen die menschliche Natur richte.

Ein Sturm der Empörung prasselte auf Rom nieder, auch innerkirchlich gärte es unter einigen Priestern und Laien. Nationale Bischofskonferenzen wandten sich gegen den Papst und gaben Eigeninterpretationen heraus, um den „Schaden von HV“ zu begrenzen, wie etwa die „Maria Troster Erklärung“ der Österreichischen Bischofskonferenz.

35 Jahre danach: Geburtenschwund, Schäden der „Pille“, Ansteigen der Abtreibungen, Sinken der Ehemoral, der Gesamtmoral überhaupt, laxe Einstellungen mancher Priester, kriminelles Operieren von Geburtenkontrollorganisationen in der Dritten Welt...

Und – was wäre gewesen, wenn der Papst „Ja“ zur Pille gesagt hätte?

Dann wären posthum wahrscheinlich wohl dieselben Leute, die damals und heute gegen den Inhalt von Humanae Vitae agitieren, über ihn hergefallen.

Wäre es nicht an der Zeit, die vielgeschmähte Enzyklika einmal näher anzusehen und ihre wahrhaft prophetische Sicht zu würdigen?

Einleitung

Anno Domini 2003 jährt sich die Herausgabe einer der am meisten diskutierten Enzykliken eines Papstes zum 35. Mal. Es handelt sich hier um „Humanae Vitae“, herausgegeben von S. H. Papst Paul VI am 25. Juli 1968.

Im Rahmen dieser bescheidenen Seminararbeit möchte sich die Verfasserin mit den Inhalten dieses Lehrschreibens und mit den ethischen Grundlagen des Geschlechtstriebes aus naturrechtlicher Sicht beschäftigen.

Eine kritische Betrachtung der Geburtenkontrolle, so wie sie weltweit praktiziert wird, hält die Verf. gerade angesichts der aus ihrer Sicht providentiellen Enzyklika für unerlässlich. Dasselbe betrifft auch die Folgen und Nebenwirkungen des wohl am meisten verwendeten Verhütungsmittels – der sog. „Anti-Baby-Pille”.

Selbstverständlich sollen auch Empfängnisregelungsalternativen, die vom kirchlichen Lehramt gebilligt werden, vorgestellt werden.

Der katholische Glaube in Übereinstimmung mit der Lehre und immerwährenden Tradition der hl. Mutter Kirche, wie sie durch die Geschichte hindurch von den Päpsten zu glauben vorgelegt wurde, bestimmt den Geist dieser Seminararbeit.

1. Vorgeschichte, Entstehung und Folgewirkungen
der Enzyklika „Humanae Vitae“

Die Konzilsväter des VAT II (Pastoralkonzil in Rom von 1962 – 1965) sparten eine genauere Ausführung der Geburtenregelungsthematik[2] während der Abfassung der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ aus und verwiesen auf die von Papst Paul VI eingesetzte Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit, der diese Fragen zur Untersuchung übergeben worden sind. Danach wollte der Papst eine Entscheidung treffen.[3]

Papst Pius XI lehrte schon 1930 in seinem Apostol. Rundschreiben über die Ehe „Casti Connubii“, daß die Empfängnisverhütung, die die Fortpflanzung vom ehelichen Akt trenne, für katholische Eheleute nicht erlaubt sei, da dies wider die Natur des ehelichen Aktes, der ja neues Leben wecken soll, sei.[4]

Papst Paul VI ließ sich mit der Entscheidung Zeit. Er beriet sich mit Bischöfen und zog Fachleute zu Rate. Die beratende Päpstliche Kommission kam nicht zu einer einheitlichen Auffassung. Einige Lösungsvorschläge wichen von der kirchliche Ehemoral ab.[5]

In HV 14 kommt der Papst zum Entschluss, dass nicht nur Abtreibung und Abbruch einer bereits begonnenen Zeugung (z. B. Spirale) unerlaubt seien, sondern auch unfruchtbarmachende Methoden (z. B. Kondom, damalige Pillenpräparate[6]).

Diese unfruchtbar gemachten Akte können auch dann keine Billigung erfahren, wenn man ein größeres Übel verhindern wollte.[7]

Einige Bischofskonferenzen widersetzten sich diesem klaren Votum des päpstlichen Lehramtes und gaben eigene Interpretationen heraus, z. B. die Deutsche Bischofskonferenz die sog. „Königssteiner Erklärung“ oder die Österreichische Bischofskonferenz (ÖBK) die sog. „Maria Troster Erklärung“ (beide kurz nach Erscheinen von HV).

Der Grundtenor dieser Dokumente: Wer glaubt, dass in HV kein unfehlbares Glaubensurteil[8] vorliegt und sich gewissenhaft und frei von subjektiver Überheblichkeit vor Gott prüft, verfehle sich nicht.[9]

Anlässlich des Besuches von Papst Johannes Paul II in Österreich im Jahre 1988 gab die damalige ÖBK eine Erklärung heraus, in der sie u. a. darauf hinwies, dass die von Rom kritisierten Stellen in der Maria Troster Erklärung in der Praxis oft missdeutet wurden. Der damals beschriebene Fall kann nicht als allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller Verhütungsmittel gewertet werden.[10] Es ginge nicht um Freiheit der Gewissensbildung, sondern um Gewissensfreiheit.[11]

Der St. Pöltner Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn führte in seinem Pastoralschreiben „25 Jahre seit Humanae vitae“ vom 25. Juli 1993 unter anderem aus, dass die in der Maria Troster Erklärung genannte Ausnahme (siehe Fußnote 10) ein in sich inkonsequenter und widersprüchlicher Satz sei, der eine ungerechtfertigte Ausnahme zur (objektiven) Regel werden ließ. Aus der tatsächlichen Lage der Dinge (laufende Bekräftigung von HV durch das Kirchliche Lehramt) kann niemand einer abweichenden Überzeugung „zunächst“ folgen.[12]

Papst Johannes Paul II, der noch als Cardinal Karol Wojtyla einen Artikel im Osservatore Romano[13] veröffentlichte, in dem er Papst Paul VI voll zustimmte, leitete 1980 die Weltbischofssynode, dessen Mitglieder sich einmütig und ausdrücklich hinter HV stellten.

Auch das nachsynodales Schreiben „Familiaris Consortio“ beschäftigte sich u. a. mit diesem Thema und führte aus, dass Empfängnisverhütung die beiden Sinngehalte (Fortpflanzung und liebende Vereinigung) des ehelichen Aktes auseinanderreiße und so die menschliche Sexualität erniedrige.[14]

Anlässlich des Kongresses für Moraltheologie in Rom 1988 zog der jetzige Pontifex eine Art Zwischenbilanz. Vor allem setzte er sich mit der „Gewissensfrage“ auseinander, die von einigen nationalen Bischofskonferenzen aufgeworfen wurde.[15]

Er führte aus, dass im Zuge der Bekämpfung von HV die christliche Lehre vom moralischen Gewissen in Frage gestellt wurde. Das heißt also, man geht nicht mehr davon aus, dass das Gewissen (= mit-wissen, lat. conscientia) im Menschen ein Ort sei, der von einem Licht erleuchtet wird, das eben gerade nicht aus der menschlichen Vernunft stammt[16], sondern dass sich das Gewissen die sittliche Norm selber schafft.

Wer so ohne weitere Ausführungen von der „unverletzlichen Würde des Gewissens“ rede, setze sich der Gefahr schwerer Irrtümer aus. Es sei auch ein Unterschied zwischen einem Menschen, der sich redlich um die Findung der Wahrheit bemüht hat und dann doch irrt, und einem Menschen, der nachlässig ist und sich einfach mit der Mehrheitsmeinung abfindet.

Um aber eben diese Gefahr des Irrtums zu vermeiden, hat Christus eben das Lehramt der Kirche eingesetzt. Man kann daher nicht sagen, ein Gläubiger hätte sich sorgfältig um die Wahrheit bemüht, wenn er einfach nicht der sicheren Lehre der Kirche folgt und lieber eine andere Erkenntnisquelle, oder seine Meinung oder die anderer (z. B. bestimmte Theologen) vorzieht. Diese Situation zeuge weder von der Würde des Gewissens noch entspreche sie der Lehre des VAT II und der ganzen Überlieferung der Kirche, so der Pontifex. Weiters führte er aus, daß zum Gewissen auch die Verbindlichkeit der Norm dazugehört.[17]

Anno 1995 am Hochfest Mariä Verkündigung veröffentlichte Papst Johannes Paul II die Enzyklika „Evangelium Vitae“, die vom Wert und der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens handelt. Neben der ausdrücklichen Verurteilung von Abtreibung und Euthanasie wird auch die Lehre von HV bestätigt bzw. werden die Methoden der natürlichen Fruchtbarkeitsregulierung, die die Eheleute aus ernstzunehmenden Gründen anwenden dürfen, gewürdigt.[18]

HV hatte aber nicht nur Kritik zur Folge, sondern auch positive Auswirkungen. Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der natürlichen Familien“planungs“methoden wurde auch durch diese Enzyklika forciert. Diese erreichen in bestimmten Ausprägungen den gleichen Pearl-Index wie die sogenannte „Anti-Baby-Pille“.[19]

Weiters hat dieses Schreiben, das vornehmlich über das Wesen der Ehe spricht, sicher auch eine befruchtende Wirkung auf die katholische Ehe- und Familienpastoral, auf diverse einschlägige Bewegungen und Institute, wie z. B. die Päpstlichen Institute für Studien zu Ehe und Familie, ausgeübt.[20]

2. Vorstellung und Inhalt von Humanae Vitae
unter besonderer Berücksichtigung
der hohen Auffassung der Ehe und Familie[21]

Humanae Vitae ist nicht nur eine „Pillenenzyklika“, wie sie manchmal despektierlich bezeichnet wird, sondern behandelt das Problem der Geburtenregelung im Rahmen einer Gesamtschau über das Wesen der Ehe und die Berufung der Eheleute.

a. Eheleute als „Mitarbeiter Gottes“, verantwortliche Elternschaft und Untrennbarkeit des ehelichen Aktes

Durch die Weitergabe des menschlichen Lebens sind die Eheleute „freie und bewusste Mitarbeiter Gottes“[22]. Diese Weitergabe ist zwar einerseits mit Freude, aber andererseits auch mit Schwierigkeiten verbunden, die sich nicht zuletzt durch verschiedene Faktoren zeigen -wie rasche Bevölkerungszunahme[23], eine neue Sicht der Aufgaben der Frau in der Gesellschaft sowie der Gattenliebe und die Bedeutung des ehelichen Aktes für dieselbe und zuletzt die zunehmende Technologisierung der menschlichen Gesellschaft, die auf alle Bereiche, eben auch auf die Weitergabe des Lebens, ausgedehnt werden soll.

Dadurch ergeben sich eben neue Fragen, wie etwa die Überprüfung der geltenden sittlichen Normen im Hinblick auf die veränderte Lebenssituation; ob physisch unfruchtbar gemachte Akte nicht eine erlaubte und vernünftige Geburtenregelung darstellen, ob man nicht das Ziel der menschlichen Fortpflanzung mehr dem ganzen Eheleben als jedem einzelnen Akt aufgeben soll?

Und diese neuen Fragen fordern auch eine Antwort des kirchlichen Lehramtes, das ja auch Auslegungsinstanz des natürlichen Sittengesetzes ist, heraus. Dazu wurden vom Hl. Stuhl auch spezielle Studien und Gutachten veranlasst und einen eigenen Ausschuss, dem neben einschlägigen Experten auch Ehepaare angehörten, eingesetzt. Die Folgerungen dieser Kommission jedoch konnten für Papst Paul VI kein sicheres Urteil bedeuten, da zudem im Plenum des Ausschusses verschiedene Lösungsvorschläge auftauchten, die manchmal auch von der katholischen Ehemoral abwichen. Daher wollte der Papst nach genauer Prüfung, Überlegungen und inständigem Gebet selbst eine Antwort geben, die er in einer Gesamtschau des Menschen und der ehelichen Liebe entfaltete.

Die Behandlung der Problematik um die Weitergabe des menschlichen Lebens darf nämlich nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen oder soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden, sondern ist vom ganzen Menschen und besonders auch von seiner übernatürlichen Existenz her zu sehen. Da sich die Befürworter der künstlichen Geburtenregelung auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, war es nötig, daß HV diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens besonders beleuchtet. Dabei greift die Enzyklika auf die Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ des VAT II zurück.

Das Wesen der ehelichen Liebe wird von Gott, der die Liebe ist, her gesehen. Die Ehe ist nicht Produkt eines Zufalls, sondern von Gott so eingerichtet, daß sie seinen Liebesplan verwirklicht. „Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe ... nach jener personalen Gemeinschaft ... um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens.“[24] Für die Getauften ist die Ehe natürlich ein Sakrament.

Weitere Wesenszüge der Ehe sind Treue, vollmenschliche Liebe (d. h. geistig und sinnenhaft zugleich), die dem freien Willen und nicht nur dem Trieb entspringt und schließlich Fruchtbarkeit, da die Liebe über die eheliche Vereinigung hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will.[25]

Daher wird von den Ehegatten auch durchaus so etwas wie „verantwortliche Elternschaft“ gefordert. Diese muß verschiedene Gesichtspunkte beinhalten: biologische (gewisse Grundkenntnisse), psychologische (z. B. Beherrschung der Triebe), medizinische, sozioökonomische und endlich und vor allem sittliche Aspekte.

Verantwortungsbewusste Elternschaft hat ihren inneren Bezug zur objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das Gewissen ist. Bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, dürfen die Eheleute nicht ihrer Willkür folgen, sondern sind verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst innewohnt und den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.[26]

Jeder eheliche Akt ist und muß von sich aus auf die Zeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben. Wie aber die Erfahrung lehre, zeige sich, dass nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervorgehe. Die ehelichen Akte bleiben ja auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache nicht im Willen der Gatten liegt. Gott hat die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit so gefügt, dass diese schon von selbst Geburtenabstände schaffen.

Die Verknüpfung – liebende Vereinigung und Fortpflanzung, die beide dem ehelichen Akt von der Natur her innewohnen – darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Wenn diese Verknüpfung beachtet wird, behält der eheliche Verkehr voll und ganz dem Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe. Diese Wirklichkeit könne von den Menschen unserer Zeit sehr wohl erfasst werden.

b. Erlaubte und unerlaubte Wege der Geburtenregelung sowie Folgen der künstlichen Geburtenregelung

Einführend bemerkt der Papst, dass ein dem Ehepartner aufgenötigter Verkehr ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten des anderen kein wahrer Akt der Liebe ist und der sittlichen Ordnung für das Verhältnis der Gatten zueinander widerspricht.

Ebenso ist es auch ein Widerspruch zum göttlichen Schöpfungsplan, wenn man beim ehelichen Akt absichtlich die Fruchtbarkeit, die ihm ja naturgemäß innewohnt, ausschließt. Hier handelt man im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und stellt sich gegen Gottes heiligen Willen.

Wer aber die Gabe ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der stellt sich vielmehr in den Dienst des Schöpfers.

Gemäß diesen Grundsätzen erklärte Papst Paul VI noch einmalöffentlich:

Absolut zu verwerfen ist der Abbruch einer bereits begonnenen Zeugung[27] und die direkte Abtreibung, selbst wenn diese Handlungen zu Heilzwecken vorgenommen werden.

Weiters werden alle Formen von Sterilisation von Mann und Frau verurteilt.

Ebenso sind alle Handlungen verwerflich, die darauf abzielen, den Verkehr in Voraussicht oder während des Vollzugs oder im Anschluß daran unfruchtbar machen.[28]

Auch eine Güterabwägung ist nicht zulässig, denn: Ein kleineres Übel kann nur geduldet werden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, aber es ist niemals erlaubt, etwas Böses zu tunum eines guten Zweckes willen, selbst wenn es in der Intention geschieht, z. B. das Wohl der menschlichen Gesellschaft zu fördern.

Irrig ist es auch, wenn man meint, absichtlich unfruchtbar gemachte Akte können durch fruchtbare Akte des gesamtehelichen Lebens gerechtfertigt werden.[29]

Jene therapeutischen Mittel, die aber zur Heilung von Krankheiten notwendig sind, sind erlaubt, auch wenn eine nichtbeabsichtigte Zeugungsverhinderung eintritt.

Wenn gerechte Gründe[30]dafür sprechen, Geburtenabstände einzuhalten oder auf weitere Kinder zu verzichten, so ist es erlaubt, den Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken. Hier machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch.

Weiters spricht der Bischof von Rom in prophetischer Weise von den Folgen einer generellen mit Machbarkeitswahn verbundenen künstlichen Geburtenregelung: eheliche Untreue; allgemeine Aufweichung der sittlichen Zucht angesichts der Schwachheit gerade des jungen Menschen; Verlust der Ehrfurcht vor der Frau durch Gewöhnung an empfängnisverhütende Mittel und Erniedrigung der Frau zu einem bloßen Werkzeug der Triebbefriedigung; sowie staatliche Zwangsgeburtenkontrolle.[31]

c. Kirche als Mutter und Lehrmeisterin und die Würde des Menschen

Die Enzyklika betont, dass die Kirche nicht Urheberin der beiden Sittengesetze ist, sondern nur Wächterin und Auslegerin. Auch kann sie niemals etwas für erlaubt erklären, was an sich von der Natur her unerlaubt ist. Durch die Wahrung des unverkürzten ehelichen Sittengesetzes trägt sie zum Aufbau echter, menschlicher Kultur bei und sichert die Würde der Eheleute.

Natürlich weiß der Papst, daß die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot (!) selbst verkündet, vielen Menschen sehr schwer erscheint. Er betont aber, dass diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und zum Wohl der Menschen beitragen. Selbstbeherrschung in den Zeiten, wo man Enthaltsamkeit üben muß, schadet der Gattenliebe nicht. Im Gegenteil, diese erfüllt sie mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit und macht die Gatten reich an geistlichen Gütern.

Sie fördert gegenseitige Achtung, Verantwortungsbewusstsein und verhilft den Eltern im Hinblick auf die Kindererziehung zu einer von innen kommenden Autorität.

Der Papst erinnert die Erzieher und alle für das Gemeinwohl Verantwortlichen an die Schaffung eines für die Keuschheit gedeihlichen Klimas. Diese müssten einstimmig alles verurteilen, was die Sinne aufpeitscht, insbesondere die Pornographie. Außerdem dürfe man solche Entartungen nicht mit der Berufung auf „Kunst und Wissenschaft“ oder „Freiheit“, rechtfertigen. Daher richtet der Pontifex Appelle an verschiedene Personengruppen:

Appell an die staatlichen Behörden, den Sittenverfall unter der Bevölkerung nicht zu dulden und eine Bevölkerungspolitik, die dem Sittengesetz nicht widerspricht.

Appell an die Wissenschafter, insbesondere die Katholiken unter ihnen, Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung zu klären.[32]

Appell an die christlichen Eheleute, vor allem in Schwierigkeiten Zuflucht im Gebet zu suchen und auf die Gnade des Ehesakramentes zu bauen; weiters sich von Sünden nicht beirren zu lassen, sondern das Sakrament der Buße in Anspruch zu nehmen und auf die Barmherzigkeit Gottes zu bauen. Auch sollen erfahrene Eheleute andere Eheleute begleiten (Familienapostolat).[33]

Appell an die Ärzte und ihre Helfer[34], auf ein christliches Berufsethos zu achten, auch Kollegen dafür zu gewinnen, sowie sich spezifisches Wissen zu erwerben, um die zu ihnen kommenden Ehepaare gut zu beraten und ihnen verantwortbare Wege zu zeigen.

Appell an die Priester, insbes. die Moraltheologen, die kath. Ehelehre zwar mit Demut und Geduld, aber unverfälscht und offen vorzulegen. Weiters soll größter Augenmerk auf das Gebet und den häufigen Empfang der Sakramente gelegt werden, vor allem im Hinblick auf die Begleitung von Eheleuten, die in Schwierigkeiten sind.

Appell an die Bischöfe, sich an die Spitze ihrer Priester und Laien im Hinblick auf die Verteidigung der Heiligkeit der Ehe zu stellen.

Appell an alle Menschen guten Willens, die in die menschliche Natur eingeschriebenen Gesetzte zu achten.

Zum Schluß erfleht Papst Paul VI für alle, an die Enzyklika gerichtet ist, vom „allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade“[35] und erteilt seinen Apostolischen Segen.

3. Ethische Bewertungen aus naturrechtlicher Sicht

a. Johannes Messner über den Geschlechtstrieb des Menschen[36]

Da in der Enzyklika „Humanae Vitae“ sehr oft von „naturgemäß“ und vom „natürlichen Sittengesetz“ die Rede ist, lohnt es sich, einen der führenden, modernen Naturrechtsethiker genauer anzusehen. Es handelt sich um den österreichischen Prälaten Prof. Johannes Messner (1891 – 1984), der auf diesem Gebiet bedeutende Arbeiten geleistet und den Menschen vor allem als Familienwesen gesehen hat.[37]

Einleitend muß man bemerken, daß es Messner immer darum gegangen ist, „seine“ Naturrechtsethik aus der Wirklichkeit der menschlichen Existenz zu gewinnen[38] , so auch beim Geschlechtstrieb, der wohl zu den mächtigsten Trieben im Menschen gehört. Messner grenzt seine Abhandlung des Geschlechtstriebes von psychologischen Deutungen etwa eines Freud ab, da diese sich von der Analyse des abnormen, pathologischen Verhaltens ableiten.

Ihm geht es darum zu zeigen, dass der Geschlechtstrieb bei Achtung seiner Zweckrichtung zu den gewaltigsten integrierenden und aufbauenden Kräften gehört, denn die geschlechtsgebundene Liebe begründet Ehe und Familie, in der alle menschliche Kultur wurzelt. Außerhalb von Ehe und Familie wird die Dynamik des Geschlechtstriebes, der ja nicht ausgeschaltet werden kann, in eine gewaltige Kraft zur Persönlichkeitsentfaltung und Selbsthingabe an höchste Ideale umgebildet (Sublimierung).

Der Geschlechtstrieb kann aber bei Ausschaltung der Zweckrichtung desintegrierende Wirkungen zeigen, die sowohl ins Körperliche als auch ins Seelische reichen. Die Einbildungs- und Konzentrationskraft im Menschen geben dann dem Geschlechtlichen einen zu hohen Stellenwert (individuelle Folgen). Die sozialen Folgen einer Verselbständigung des Triebes sind Ehebruch, zerstörte Ehen und Familien; die kulturellen Auswirkungen sind neben einer gewissen Kommerzialisierung der Pansexualismus.[39]

Diese Spannung der oben beschriebenen Widersprüchlichkeit beginnt für den Menschen ab der biologischen Wende seines Lebens, hält ihn noch lange weiter in ihrem Bann und begleitet somit die ganze Persönlichkeitsentwicklung. Kein anderer Trieb läßt insbesondere den jungen Menschen so unmittelbar die Widersprüche der menschlichen Existenz spüren und stellt ihn ständig vor Entscheidungen. Der Mensch erfährt die Gebundenheit an die Kraft des Biologischen und bemerkt aber gleichzeitig, dass das Biologische nicht seine ganze Existenz ausmacht.

Er wird inne, dass das Biologische, das Sexuelle seinen Platz in seiner Gesamtexistenz finden muß, wenn diese starke Macht überhaupt einen Sinn haben soll, wenn sie wirklich verschieden vom Tier ist. Es geht also um die Einordnung des Geschlechtstriebes in die Gesamtexistenz des Menschen. Eine Art „Ausbalancierung“ also.

Messner unterscheidet aber zwischen falscher und richtiger Ausbalancierung:

Die falsche bedeutet, daß man doch dem Geschlechtstrieb eine Entspannung ermöglichen soll, damit die Dynamik des Geschlechtstriebes geschwächt werde und man ein Gleichgewicht zu den übrigen Trieben erreichen kann. Damit wird aber der Geschlechtstrieb aus der Gesamtdynamik der menschlichen Triebe herausgelöst und wird eigentlich als störender, niedriger Faktor empfunden, den man ableiten muss. Damit befreit man sich aber von einer Auseinandersetzung mit diesem Trieb.[40] Das bloß geschlechtliche Interesse an anderen Menschen besitzt keine Dauer, da der Geschlechtstrieb wie alle anderen Triebe zur Abwechslung neigt und meist zu Promiskuität, zu vermehrten Ehescheidungen und zu kulturellem Niedergang führt.[41]

Die richtige Form ist zweifelsohne komplizierter und mühevoller als die erste, langfristig gesehen aber besser, weil sie dem Aufbau der Wertewelt[42] des jungen Menschen und der Einordnung des Geschlechtstriebes in die Gesamtexistenz dient, d. h. die Dynamik des Geschlechtstriebes wird in das Wachstum der Persönlichkeit investiert.[43] Das Geschlechtliche empfängt dann seine Sinngebung von der menschlichen Gesamtexistenz her.

Weiters spricht er über die schöpferische Dimension der geschlechtsgebundenen Liebe, die den ganzen Menschen erfasst und nach Erfüllung und einem gemeinsamen Leben voller Pläne drängt und die aber auch ohne Opfer und Anstrengungen nicht möglich ist. Diese Erfüllung ist in der Ehe zu finden und zwar in ihrer geschlechtlichen (weder Über- noch Unterbetonung ist richtig), seelischen (Liebe und Freundschaft) und elterlichen (Kinderzeugung und –erziehung) Dimension.[44] Gerade der letzte Bereich als Zweck der geschlechtlichen und ehelichen Verbindung wird zu kontrollieren und zu manipulieren[45] versucht.

Für die persönliche Existenzerfüllung ist die Befriedigung des Geschlechtstriebes aber nicht unbedingt erforderlich. Viele, die freiwillig auf die Ehe verzichten oder denen die Ehe versagt ist, sind in ihrer psychischen Entfaltung und Reifung keinesfalls behindert.[46]

Zu HV meinte der Ethikprofessor in einem Artikel in der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ vom 17. 8. 1968, dass diese Enzyklika mit ihren Warnungen vielleicht irgendwann als das „wichtigste Dokument für die Menschheit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert“ bezeichnet werden wird.[47]

b. Zur Frage des Gewissens und Humanae Vitae[48]

Was ist das Gewissen überhaupt? Es ist die unmittelbarste und beständigste Tatsache der inneren Erfahrung des Menschen überhaupt und hat auch etwas mit „wissen“ zu tun (grch. syneídesis, Übersetzungen: lat. conscientia, dt. mit-wissen).

Es handelt sich also um das Wissen, die Einsicht in Gut und Böse und der Antrieb, dieser Einsicht gemäß gut zu leben. Es ist eine Gesetzes-, Antriebs-, Gefühls- und Hemmungsmacht und fordert unbedingte Beachtung. Im Gewissen wird sich der Mensch seiner selbst bewußt als selbst frei handelndes Wesen. Das Gewissen selbst vermittelt Normen, die es selbst nicht schafft, ist aber auch selbst Norm. Der Mensch erlebt einen Willen über ihn und denkt an den Urheber des Gewissensgesetzes. Dem Gewissensurteil ist auch bei Irrigkeit zu folgen, wenn der Irrtum schuldlos und in wirklicher Unkenntnis erfolgte. Um auch schuldlose Irrigkeit zu vermeiden, ist man verpflichtet, das Gewissen in rechter Weise zu bilden.

Für den katholischen Menschen gibt es aufgrund der Irrtumsanfälligkeit des eigenen Gewissens den Dienst des kirchlichen Lehramtes. Es wurde im Zuge der innerkirchlichen Diskussion um Humanae Vitae oft behauptet, dass die kath. Eheleute selbst nach ihrem Gewissen entscheiden sollten, ob sie die Lehre von HV für unfehlbar halten oder nicht, da in HV keine unfehlbare Lehre vorliege.[49]

Papst Johannes Paul II hat in seiner Ansprache an die Teilnehmer des Moraltheologen-kongresses in Rom aber bekräftigt, daß die sittlichen Normen, wie sie in HV vorgelegt werden, Gültigkeit besitzen und keine Ausnahme kennen.[50] Weiters spricht er davon, dass der Gedanke der Heiligkeit Gottes selbst hier in Frage gestellt wird, wenn man diese Lehre ablehnt. Jene sittlichen Normen seien eben ein Erfordernis der Heiligkeit Gottes, von dem kein geschichtlicher Umstand dispensieren könne.

Ein Katholik, der das sichere Lehramt nicht berücksichtigt, kann nicht behaupten, dass er nach seinem „Gewissen“ handle. Auch von der „Würde des Gewissens“ zu reden, ist hier unsinnig, weil ja gerade die Würde des Menschen darin besteht, dass er in seinem Inneren von einem Licht erleuchtet wird, das nicht aus seiner eigenen Vernunft herrührt.[51]

Im übrigen spricht Papst Paul VI in HV 20 von der Lehre über die rechte Geburtenregelung als einem „Gebote Gottes“.

4. Kritische Bewertung der oralen Kontrazeptiva
und „katholische“ Alternativen[52]

a. Nebenwirkungen und Nidationshemmung der Anti-Baby-Pille

Eingangs muss betont werden, dass, selbst wenn es keine Nebenwirkungen und keine Nidationshemmung[53] bei der Anti-Baby-Pille (Orales Kontrazeptivum, sogenannter „Ovulationshemmer“) gäbe, wäre sie aus den in den vorigen Kapiteln genannten Gründen trotzdem nicht erlaubt.

Die Pille zeigt an sich eine vierfache Wirkung: Hemmung des Eisprunges (Ovulation), Verringerung der Eileiterbeweglichkeit (Tubenmotilität), Verdickung des Zervixschleimes (um die Passage der Spermien zu verhindern), Veränderung der Gebärmutterschleimhaut (damit sich ein Embryo nicht einnisten kann – also eine frühabtreibende Wirkung wie auch bei der Tubenmotilitätsverringerung).[54]

Über die Nebenwirkungen (NW) wurde und wird viel geschrieben, sogar in populären Medien. Einige seien hier demonstrativ aufgezählt:

  • Kardiovaskuläre und zerebrovaskuläre NW: Hirnblutungen, Thrombo-Embolien, auch mit Todesfällen verbunden.
  • Chlamydien, Sterilität durch Entzündungen, Eileiterschwangerschaften und erhöhte Frühgeburtenrate durch Chlamydieninfektion.
  • Krebsrisiko: Muttermund-, Gebärmutterschleimhautkrebs, Eierstockkrebs, Brustkrebs, Hautkrebs, Leberkrebs.
  • Gutartige Tumore, die aber entarten oder platzen können (Verblutungstodgefahr!)
  • Veränderung im Verdauungstrakt: z. B. Gallensteinleiden.
  • Augenstörungen: Sehnervenentzündung, Netzhautthrombose
  • Mißbildungen: bei mit Fehlgeburt endenden Schwangerschaften innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Pille wurden vermehrt Chromosomenstörungen festgestellt. Weiters Anomalien von Gliedmaßen, Herz, Speiseröhre, Luftröhre und Nieren. Chromosomenabweichungen, die auf die nachfolgenden Generationen vererbt werden können.
  • Psychische Störungen: depressive Verstimmungen bis zu wirklichen Depressionen, Persönlichkeitsveränderungen.
  • Störungen in der Sexualität: Libidoabnahme, -verlust.[55]

Nidationshemmung:

Dr. Rella kommt in seiner Studie zu folgendem Urteil: „Jede Frau, die die Kontrazeptionspille in Summe über 18 Jahre hinweg einnimmt, muß damit rechnen, dass sie bei uneingeschränkten Verkehr durchschnittlich einmal eine gezeugte Leibesfrucht vernichtet.“[56]

(zugrunde liegen eine 10%ige Rate an Durchbruchsovulationen, eine 20%ige Wahrscheinlichkeit, wenn gerade dann auch die Zervixschleimbarriere nicht funktioniert sowie eine generelle Fecunditätsrate von 20–25 % pro Zyklus; d. h. eine Schwangerschaft in 250 Zyklen bzw. in 18 Jahren; entspricht einem Pearl-Index von 5–6!)

Für die Minipille[57] müssen noch höhere Nidationshemmungsquoten angenommen werden, da 5x mehr Durchbruchsovulationen stattfinden. Außerdem ist beim Wiederbeginn nach einer Pillenpause mit einer fast 100%igen Nidationshemmung zu rechnen, da z. B. die Zervixschleimbarriere aufgehoben ist!

Folgendes steht aber fest: noch nie wurde so ein schwerwiegendes Medikament ohne med. Indikation so vielen gesunden Menschen verabreicht, noch nie wurde ein Medikament mit so vielen schwerwiegenden Nebenwirkungen im Handel belassen, noch nie brachte ein Medikament der chemischen Industrie so viel Geld ein und noch nie wurden seriöse Studien und Fakten von der Pharmazeutischen Industrie so heruntergespielt wie bei der „Pille“.

b. Natürliche Empfängnisregelung (NER)[58] als „Alternative“

Es gibt verschiedene Methoden der natürlichen Familien“planung“. Eine davon ist diejenige des Österreichers Dr. Josef Rötzer, der sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts damit beschäftigt.[59]

Es handelt sich hierbei um die sogenannte „Natürliche Empfängnisregelung“ bzw. die „symptothermale Methode“. Hier werden die Beobachtung des Zervixschleimes, der die Fruchtbarkeit anzeigt[60] und der zu gewissen Zeiten im Zyklus am Scheidenausgang wahrgenommen werden kann, mit der Messung der Aufwachtemperatur kombiniert. Nach dem Ende der Wahrnehmung dieser Absonderung bzw. dem Tag der besten Qualität (sog. „Fruchtbarkeitshöhepunkt) dieses Schleimes werden eine bestimmte Anzahl (3 od. 4) von höheren Temperaturmessungen abgewartet. Wenn diese Temperaturhochlage feststeht, beginnt ein Zeitraum, in dem eine Empfängnis mit 100%iger Verlässlichkeit vermieden werden kann.[61]

Diese Methode hat keine Nebenwirkungen, ist von hoher Zuverlässigkeit bei genauer Anwendung[62] gekennzeichnet, vermittelt ein bewussteres Erleben des Frauseins sowie der Vorgänge im eigenen Körper und fördert auch die Partnerschaft. Außerdem ist dieser Weg sehr nützlich bei Kinderwunsch und selbstverständlich ist er auch für die Stillzeit, die Wechseljahre und den Schichtdienst geeignet. Für diese Situationen gibt es eigene Regeln.

5. Zur Praxis der internationalen Geburtenkontrolle

a. Rassistischer Hintergrund – Kontrazeptiver Imperialismus

Viele Menschen finden keine Erklärung, wie es denn im 20. Jahrhundert zu einem so massivem Einbruch der traditionellen Ehe- und Sexualmoral quer durch alle Schichten in der westlichen Welt, aber auch in den sog. „Entwicklungsländern“ kommen konnte. Natürlich sind die Gründe immer vielschichtig, aber sehr oft hängen bedeutende geistige Strömungen mit eingehendem Wertewandel an einzelnen Personen, die sich dann als Motoren für die „neue Ordnung“ entpuppen.

Einer dieser Motoren war zweifellos Margaret Sanger (1885 – 1966) und ihre Geburtenkontrollbewegung „International Planned Parenthood Federation – IPPF“.[63]

Sie und andere Mitstreiter engagierten sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in diversen liberalistischen, anarchistischen, radikalfeministischen und sozialistischen Zirkeln, die auch eng mit der damals aufbrechenden Geburtenkontrollidee[64] verbunden waren. Sie betätigten sich auch in der Armenfürsorge. Ihre eigene Weltanschauung formte Sanger aus verschiedenen Quellen, die sie dann der Öffentlichkeit vorstellte.[65]

a. Rassenhygienische Vorstellungen z. B. von Dr. Havelock Ellis, einem bekannten Sexologen, der neben einem sexuellen Libertinismus auch eugenische Ideen vertrat.[66]

b. Phrenologische Vorstellungen, die z. B. ihr Vater Michael Higgins vermittelt hatte.[67]

c. Sozialistische und anarchistische Ideen.

d. Radikalfeministische Ideen einer Emma Goldmann[68] und einer Ellen Key[69]

Sanger fand, dass die Ehe ein Übel sei und durch freiwillige Bindungen von Sexualpartnern ersetzt werden müsse.[70] Sie forderte eine Begrenzung der Kinderzahl für die unteren Klassen, da sie meinte, dass die Welt ihr genetisches Potential verbessern müsse. Sie und die von ihr gegründete amerikanische „Planned Parenthood“[71] stand auch in Kontakt mit der eugenischen Bewegung – in ihrer Zeitschrift „Birth Control Review“ veröffentlichte sie Beiträge von weltbekannten Eugenikern, die unter anderem rassistische Parolen und auch mit dem Nationalsozialismus in Deutschland in Kontakt standen.[72] Geburtenkontrolle war eben u. a. auch ein Mittel der WASP – Elite, die Zahl der „Unterschichtler“ zu senken, freilich auf werbende und „freiwillige“ Weise, z. B. indem man Sterilisationsprämien bezahlt.[73]

In ihren Werken vertrat sie im übrigen selbst eugenische[74] und rassenhygienische Vorstellungen, die von den Geburtenkontrollbewegungen mit Hilfe von Propaganda für Verhütung, Sterilisation und Abtreibung unter dem Mantel der Wunschkindideologie umgesetzt werden soll – natürlich an den ärmeren Schichten.[75]

Weiteres forderte sie Sterilisationsprogramme, Einreiseverbote für Ausländer, deren Kondition „die Rasse schädigt“ (also Katholiken und Juden, die nach Intelligenztests als „schwachsinnig“ eingestuft wurden), genetisch „minderwertige“ Bevölkerungsteile sollten bei Verweigerung der Sterilisation in Art Reservate abgeschoben werden, wo sie unter fachkundiger Anleitung arbeiten sollten (also Konzentrationslager) u. v. m.[76]

Nach dem II. Weltkrieg wurde die eigene Geschichte von IPPF verdrängt und beschönigt, man sprach nur mehr von „geplanter Elternschaft“ und „Wunschkindern“ und gab sich sehr liberal.[77] Im übrigen finanzierte die IPPF über das „Margaret-Sanger-Forschungszentrum“ die Entwicklung der „Pille“.[78]

Freilich haben alle diese Bewegungen, unterstützt von mächtigen Finanzkreisen[79], großen Einfluß auf die Regierungen verschiedener Länder sowie auf die UNO, die eigene Sektionen für Bevölkerungspolitik haben, wie die UNFPA. Viele Länder setzten und setzen bei der Geburtenkontrolle auf Zwangssterilisationen, Zwangsverhütung und –abtreibung[80], verletzen also die Grundrechte wie z. B. die VR China, Indonesien, Bangladesh, Indien usw.[81] Leider spielen auch die reicheren Länder und die von ihnen kontrollierte UNO (WHO, UNESCO, UNFPA etc.) mit. Auf Kosten von Nahrungsmittel- und medizinischen Programmen werden Verhütungskampagnen durchgeführt,[82] um die angebliche Bevölkerungsexplosion[83] einzudämmen.

Man könnte durchaus von einem „kontrazeptiven Imperialismus“ sprechen. Die feministische Schriftstellerin Lynn Phillips sieht einen Zusammenhang zwischen Geburtenkontrolle und Fremdzwang in der „Dritten“ Welt.[84] Weiters kann man durchaus zur Auffassung gelangen, dass Geburtenkontrolle ein Mittel ist, die Menschen in ärmeren Ländern zu reduzieren bzw. daß man sozioökonomische Probleme mit Hilfe einer kurzsichtigen Bevölkerungspolitik lösen möchte.[85] Also man möchte die Armen durch Bevölkerungsreduktion reduzieren, damit diese keine Revolution gegen die reichen Länder organisieren können.

Eine große Rolle für die Akzeptanz und die Implementierung der Bevölkerungskontroll-programme[86] spielen die internationalen UN-Bevölkerungskonferenzen (ICPD).

b. Die internationalen UNO-Konferenzen[87]

Die großen internationalen Bevölkerungskonferenzen, die von der UNFPA veranstaltet wurden, sind von Geburtenkontrollbewegungen, Feministinnen und Weltbankleuten dominiert. Bei der Kairoer Konferenz 1994 war z. B. die Präsidentin von UNFPA, Dr. Nafis Sadik die Generalsekretärin der Konferenz (die früher für die IPPF gearbeitet hatte), und der Präsident von IPPF, Dr. Fred Sai, war der Vorsitzende der Konferenz, der Delegierten ins Wort fiel oder auf den Tisch trommelte, wenn sie zugunsten des Lebensrechtes ungeborener Menschen etwas sagten.[88]

Es wird versucht, auf die Entwicklungsländer Druck auszuüben, einen Teil der in Aussicht gestellten Entwicklungshilfe für Geburtenkontrollprogramme mit Abtreibung auszugeben.[89]

Oder es wird mit der Aufkündigung von Hilfsprojekten gedroht, die sofortige Abzahlung von Krediten verlangt oder die Zinsen auf vergangene Schulden erhöht.[90]

Weiters wird ständig versucht, den Begriff „sichere Abtreibung“[91] in die Schlussdokumente hineinzureklamieren, was meistens am Veto des Hl. Stuhls und einiger islamischer und südamerikanischer Länder scheitert.[92] Die Formulierungen sind meistens äußerst schwammig: Wer vermutet schon hinter den Worten „Menstruationsregulierung“ oder „Reproduktionsgesundheit“ die Abtreibung? Natürliche Empfängnisregelung wird nie ernsthaft empfohlen, denn NER bringt ja der Pharmaindustrie nichts ein.[93]

Bei der HABITAT II – Konferenz 1996 in Istanbul, die sich eigentlich mit der „nachhaltigen Stadtentwicklung“ beschäftigen soll, wollten amerikanische, kanadische und europäische Delegierte unbedingt Sprachmanipulationen hinsichtlich des Familienbegriffs

(d. h. einen, der homosexuelle Beziehungen miteinschließt) und „Reproduktionsgesundheit“ (euphemistisch für Abtreibung) in die Schlussresolution setzen.

Es gelang aber Lebensschutzgruppen im Verein mit dem Hl. Stuhl, Malta, Argentinien, Guatemala, Sudan, VAR, Saudi-Arabien und Jemen, diese Vorhaben zu verhindern und sicherzustellen, daß keine Abtreibung auf Verlangen einem Land aufgezwungen werden darf. Sehr wichtig für diesen Erfolg war das Lobbying der familienfreundlichen Gruppen, die den Delegierten verschiedener Länder die Semantik der UNO-Sprachregelung erklärte.[94]

Beschämend war, dass die USA, Europa und Kanada „unkooperativen“ Ländern die finanzielle Unterstützung zu entziehen bzw. die geplante Finanzierung der Niederlassung des UNCHS[95] in Kenia auszusetzen drohte, wenn sie nicht von ihrer Kritik an „reproductive health“ abzurücken bereit sind.[96] Die arabischen Staaten waren darob empört und drohten, eine Pressekonferenz einzuberufen. Die Familienaktivisten ermutigten die Delegierten der „Entwicklungsländer“ stark zu bleiben. Am Ende gab die US-Hauptverhandlungsleiterin Melinda Kimble, nicht sehr erfreut, nach einer Marathonverhandlung (die sie selber angesetzt hat, um Delegationen kleinerer Länder auszupowern) ein Kompromisspaket bekannt.[97]

Abschließend sei festgehalten, daß es schlichtweg nicht stimmt, daß Bevölkerungswachstum zu Armut führt. In Europa führte gerade das Bevölkerungswachstum u. a. zu einer enormen wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung. Es zeigt sich auch, daß in Wohlstandsländern die Fruchtbarkeit auch ohne Verhütungsmittel abgenommen hat. Es scheint eine Korrelation zwischen Reichtum und verminderter Fruchtbarkeit zu geben.[98] D. h. um die Armut zu bekämpfen sind wohl Investitionen in wirtschaftliche Entwicklung und Bildung wirksamer als Geburtenkontrolle. Im übrigen werden die Entwicklungsländer bald vor demselben Problem wie die Industrieländer stehen: Geburtenrückgang und Überalterung der Bevölkerung.[99]

6. Und der Papst hatte doch recht

Nach dem bisher Gesagten muß wohl gesagt werden, dass S. H. Papst Paul VI mit seiner Enzyklika Humanae Vitae doch recht gehabt hatte. Die künstliche Geburtenregelung inkl. der Abtreibung[100] ist eben kein geeigneter Weg, um die Kinderzahl zu reduzieren. Sie ist auch kein Weg zur Armuts- und Krankheitsbekämpfung.[101] Und Paul VI hat leider richtig vorgesehen: Geburtenkontrolle wird weltweit auch mit Zwang und Menschenrechtsverletzungen eingesetzt.[102] Und – viele Frauen sind „pillenmüde“ geworden und fühlen sich von den Männern benutzt, weil sie dank Pille eben immer zur Verfügung stehen zu haben. Weiters ist es wirklich zu einer Aufweichung der sittlichen Zucht gekommen.[103]

Überdies verdunkelt die Verhütungsmentalität die eigentliche Natur des Sexualaktes. Wie vielen Menschen ist denn überhaupt noch bewußt, dass der Geschlechtsakt seinem Wesen nach ein kindererzeugender Akt ist, ein Akt, mit dem Mann und Frau am Schöpfungswirken Gottes teilhaben? Es ist nicht mehr bewußt, daß ein Sexualakt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Schwangerschaft führen kann. So wurde ja den Leuten mit Erfolg suggeriert, daß die Verhütungsmittel, insbesondere die oralen Kontrazeptiva, angeblich absolut zuverlässig seien. Dass dem nicht so ist, beweisen Schwangerschaften, die auch bei exakter Anwendung vorkommen.[104] Sogar bei der Sterilisation können auf 1000 sterilisierte Frauen 3 – 10 Schwangerschaften kommen.[105]

Weiters stellen die Nebenwirkungen auch bei den neuesten Pillenpräparaten für die einnehmenden Frauen ein großes Problem auf. Es kommen auch immer wieder Todesfälle vor, Todesfälle, die dem Götzen „Sex“ geopfert werden. Weitere Opfer sind die ungeborenen Kinder, die entweder durch Frühabtreibung (Pille, Spirale, Pille danach) oder durch spätere Abtreibungen (Mifegyne, Saug- oder chirurgische Kürettage) um ihr Leben kommen.

Es gibt sicher ernste Gründe, die Kinderzahl zu beschränken bzw. die Geburtenabstände besser zu planen, wofür auch die Kirche Verständnis aufbringt. Sie empfiehlt dafür die Natürliche Empfängnisregelung. Doch sie will nicht, daß die Eltern etwas wider das Wesen des ehelichen Aktes unternehmen, noch dass die Eltern von Politikern und Bevölkerungskontrolleuren bevormundet werden.

Natürlich können bei der Beobachtung der kirchlichen Ehelehre auch Schwierigkeiten und sündhaftes Versagen auftreten, über das man aber nicht verzweifeln darf. Die subjektiven Probleme, Mühen und Sünden, derer man mit Hilfe des Gebetes zu Gott und der Sakramente Herr werden kann, entbinden die Kirche und ihr Lehramt nicht von der Pflicht, die objektive Wahrheit über das Sittengesetz zu verkünden.

Irgendwann wird auch der Tag kommen, an dem die vorausblickende Enzyklika „Humanae Vitae“ von der Menschheit gebührend gewürdigt werden wird. Und – irgendwann wird auch der Tag kommen, an dem der kontrazeptive Imperialismus und Rassismus angeprangert werden wird. Wird man dann auch wieder der katholischen Kirche vorwerfen, sie hätte dazu geschwiegen?

Abkürzungsverzeichnis

  • EV: Evangelium Vitae
  • FC: Familiaris Consortio
  • GS: Gaudium et Spes
  • HLI: Human Life International (größte Pro – Life Organisation der Welt) Weltnetzadresse: www.hli.org
  • HV: Humanae Vitae
  • VAT II: Zweites Vatikanisches Konzil
  • IPPF: International Planned Parenthood Federation (Internationale Vereinigung für geplante Elternschaft) setzt sich für Empfängnisverhütung und Möglichkeit zur Abtreibung ein.
  • UNO: Vereinte Nationen
  • UNFPA: Bevölkerungsfond der Vereinten Nationen
  • WASP: White Anglo-Saxon Protestant (diese Bevölkerungsgruppe stellen immer noch zu einem guten Teil die kulturelle und politische Elite der U. S. A.)

Literaturliste

1. Grundlegende Literatur des Kirchlichen Lehramtes

Enzyklika “Humanae Vitae”. Die Weitergabe menschlichen Lebens. Von S. H. Papst Paul VI, hg. v. Guillet, Arnold, CH-Stein am Rhein: Christiana Verlag, ² 1991 (mit einer Einführung von Prof. Georg Siegmund, einschlägigen Ansprachen der Päpste Paul VI u. Joh. Paul II, sowie dem Credo Papst Paul VI.)

Apostol. Rundschreiben „Casti Connubii“. Über die christliche Ehe in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft. Von S. H. Papst Pius XI, hg. u. verlegt von Haselböck, Karl (Reihe „Freude an der Wahrheit“ 42), Sobieskigasse 18/13, A-1090 Wien, ² 1992.

Apostol. Schreiben „Familiaris Consortio“. Über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute. Von S. H. Papst Johannes Paul II, [hg. vom Hl. Stuhl, gedruckt von der Vatikanischen Polyglottdruckerei, bezogen über die Apostol. Nuntiatur in Österreich], 1981.

Enzyklika „Evangelium Vitae“. Über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Von S. H. Papst Johannes Paul II, hg. v. Johann Regner Verlag, Graz: Verlag Johann Regner, 1995.

Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils „Gaudium et Spes“. Über die Kirche in der Welt von heute: Kleines Konzilskompendium, hg. v. Rahner, Karl/Vorgrimler, Herbert,

Freiburg i. Br.: Herder Verlag,25 1994.

Katechismus der Katholischen Kirche(Deutsche Ausgabe),hg. von der röm.-kath. Weltkirche, München:Oldenbourg Verlag, 1993.

a. Dokumente von Teilkirchen zu Humanae Vitae

Wort der deutschen Bischöfe zur seelsorgerlichen Lage nach dem Erscheinen der Enzyklika „Humanae Vitae“ (sog. „Königsteiner Erklärung“), aus dem Weltnetz (Internet) von der Pagina domestica (Homepage):

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Theologie/moral/koenigstein.htm

Erklärung der österreichischen Bischöfe zur Enzyklika „Humanae Vitae“ (sog. „Maria Troster Erklärung“): Verordnungsblatt für die Diözese Innsbruck 43 (9/1968), 32 – [34], aus dem Weltnetz von der Pagina domestica: http://www.stjosef.at/dokumente/oesterreichische_bischofserklaerungen_humanae_vitae.htm

Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz anläßlich des bevorstehenden Papstbesuches in Österreich vom 29. März 1988, erhalten per Fax vom Bischöflichen Sekretariat der Diözese St. Pölten.

Pastoralschreiben an die Priester und Gläubigen der Diözese „25 Jahre seit Humanae vitae“ vom 25. 7. 1993“. Von S. Exz. Bischof Dr. Kurt Krenn, aus dem Weltnetz von der Pagina domestica: http://www.st.josef.at/bischof.k.krenn/humanae_vitae_25jahre.htm

2. Fundamental- und sozialethische Literatur mit naturrechtl. Ansatz

Messner, Johannes, Das Naturrecht, Innsbruck: Tyrolia Verlag,6 1966.

Messner, Johannes, Kulturethik, Innsbruck: Tyrolia Verlag, ² 1954.

Messner, Johannes, Widersprüche in der menschlichen Existenz. Tatsachen, Verhängnisse, Hoffnungen (Nachdruck der Ausgabe von 1952), hg. v. Rauscher, Anton/ Weiler, Rudolf, München: Oldenbourg Verlag, 2002.

Messner, Johannes, Was der Papst nicht gesagt hat : Die Presse [120] (17./18. 8. 1968)

Messner, Johannes, Ehemoral und Entscheidungsethik: Hochland 62 (1970), 1 – 19.

Rhonheimer, Martin, Sexualität und Verantwortung. Empfängnisverhütung als ethisches Problem (Imabe-Studie 3), hg. u. verlegt vom IMABE – Institut für medizinische Anthropologie, Landstraßer-Hauptstraße 4/13, A-1030 Wien, 1995.

3. Methoden der natürlichen Familien“planung“

Rötzer, Josef, Natürliche Empfängnisregelung, Freiburg i. Br.: Herder Verlag,25 34 2000.

(Symptothermale Methode)

Rötzer, Josef, Der persönliche Zyklus der Frau, Freiburg i. Br.: Herder Verlag, 1999.

Sentis, Marie/ Sentis, René, Verantwortete Elternschaft. NatürlicheFamilienplanung nach der Billingsmethode, hg. v. Casetti, Christoph, CH-Nettetal: Verlag Wort und Werk, 1985.

(Hier wird nur der Zervixschleim beobachtet. Diese Methode ist auch für Analphabetinnen geeignet und weist einen etwas höheren Pearl-Index als die NER nach Rötzer auf.)

4. Kritische Literatur zum Mythos „Überbevölkerung“

Clowes, Brian, Die Tatsachen des Lebens, deutsche Ausgabe hg. von HLI – Österreich, Taborstraße 11a/6, A-1020 Wien, ² 2002 (engl. Originalausgabe: „The Facts of Life“, edited by HLI, Front Royal, US-22630 Virginia).

Drogin, Elasah, Margaret Sanger. Gründerin der modernen Gesellschaft (Schriftenreihe der Aktion Leben e. V. 1), hg. u. verlegt v. der Aktion Leben e. V., D-69518 Abtsteinach/Odw.; Erstveröffentlichung in der Zeitschrift „Theologisches“ Nr. 2/1988 nach einer Übersetzung aus dem Amerikanischen.

Laun, Andreas, Überbevölkerung – eine Anfrage an die Kirche: Gottes Schöpfung. Referate der „Internationalen Theologischen Sommerakademie 1994“ des Linzer Priesterkreises in Aigen/Mühlviertel, hg. v. Breid, Franz [jährliche Tagungsbände – leider keine durchgehende Nummerierung], Steyr: W. Ennsthaler Verlag, 1994, 239 – 322.

Meaney, Mary, Das Wunder von Istanbul. Familienfreundliche Gruppen drängen radikale Feministinnen zurück:Bürger und Christ (7/96), hg. u. verlegt von Weber, Michael/Wiedmann, Arnd, CH- 5621 Zufikon, 7 – 8.

Schneider, Hermann, Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) Kairo 5. – 13. 9. 1994. Teil 1: Medizin und Ideologie

16 (Dezember 1994), Quartalszeitschrift der Europ. Ärzteaktion in Ulm, 10 – 18.

Schneider, Hermann, Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) Kairo 5. – 13. 9. 1994. Teil 2: Medizin und Ideologie

17 (März 1995), Quartalszeitschrift der Europ. Ärzteaktion in Ulm, 9 – 14.

Bevölkerungskontrolle unter falschen Voraussetzungen. Ein Bericht desPopulation Research Institute: HLI – Info 14 (2/2000), hg. u. verlegt von Humanes Leben International e. V., Essen, 8 – 11.

Die unheilige Allianz. Werden die NGOs die Aufpasser der UNO und der reichen Staaten? (Interview): Bürger und Christ (7/96), hg. u. verlegt von Weber, Michael/Wiedmann, Arnd, CH- 5621 Zufikon, 4 – 6.

Kalifornien verlangt von katholischen Einrichtungen die Förderung vonEmpfängnisverhütungsmitteln: HLI – Info 14 (5/2000), hg. u. verlegt von Humanes Leben International e. V., Essen, 11 + 15.

Kommunistisches China erzwingt 20.000 Abtreibungen: HLI – Info 15 (4/2001), hg. u. verlegt von Humanes Leben International e. V., Essen, 13 – 14.

5. Kritisches zur „Anti-Baby-Pille“

Ehmann, Rudolf, Verhütungsmittel – verhängnisvolle Nebenwirkungen, über die man nicht spricht. Eine kritische Bilanz aus der Sicht eines Gynäkologen: Ja zum Leben (5/92), hg. u. verlegt v. HLI Österreich, Wien (Nachdruck des Artikels aus „CONCEPTE“ Nr. 11–12/1990 – Zeitschrift für ethische Orientierung, hg. von der Zentralstelle für Sozialethik, Köln), 1 – 30.

Rella, Walter, Die Wirkungsweise oraler Kontrazeptiva und die Bedeutung ihres nidationshemmenden Effekts (Imabe-Studie – keine Nummerierung ersichtlich [vermutlich 1]), hg. u. verlegt vom IMABE – Institut für medizinische Anthropologie, Landstraßer-Hauptstraße 4/13, A-1030 Wien, 1994.

Wloka, Gabriele, „Der Papst hat doch recht!“ Der Weg einer evangelischen Frauenärztin zur Kirche. Dr. Gabriele Wloka, Weinheim, schildert, warum sie keine Verhütungsmittel mehr verschreibt: Liebe, die aufs Ganze geht. „Humanae Vitae“ – eine abgelehnte Enzyklika wird neu entdeckt, hg. u. verlegt als Broschüre vom Freundeskreis Maria Goretti e. V., München, ² 1999.

Adresse für Österreich bezüglich NER

INER – Institut für Natürliche Empfängnisregelung
Prof. Dr. med. Josef Rötzer e. V.
z.Hd. Frau Elisabeth Rötzer
Vorstadt 6, A-4840
T: 07672–23364
e: josef.roetzer@asak.at
F: 07672–24421–18
Homepage:www.iner.org

Anschrift der Verfasserin

Lintner Martina
Dr. Otto Tschadek – Str. 38/12
A-3108 St. Pölten
e-mail: thomas.lintner@telering.at


[1] Es sei darauf hingewiesen, daß bis 1930 alle christlichen Gemeinschaften Empfängnisverhütung ablehnten, nicht nur die katholische Kirche. Heute steht sie aber als Institution nahezu alleine da und hat die ursprüngliche Auffassung nicht nur bewahrt, sondern auch entfaltet und die natürliche Empfängnisregelung gefördert.

[2] Obwohl die Väter Wege der Geburtenregelung, die das Lehramt bereits verwarf, vom Wesen der Ehe her grundsätzlich missbilligten: Kleines Konzilskompendium, GS 51, S. 503.

[3]Kleines Konzilskompendium, S 503.

[4] Casti Connubii, S 18 ff: Die Zeitenwahl ist natürlich aus dringlichen Gründen erlaubt, da diese den ehelichen Akt nicht ins Gegenteil verkehren.

[5] HV 6, S 16.

[6] Welche aber auch schon damals Durchbruchsovulationen zeigten. Dazu später in einem eigenen Kapitel.

[7] HV 14, S 16 f: Ein kleineres Übel kann nur geduldet werden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, aber es ist niemals erlaubt, etwas Böses zu tun um eines guten Zweckes willen.

[8]Dagegen der Moraltheologe Gustav Ermecke, der sagte, in HV liege ein unfehlbares Glaubensurteil vor: HV, Einführung von Georg Siegmund, S. 11. Siehe auch die Enzyklika selbst: HV II, 18. In diesem Absatz wird von „überkommener Lehre“ gesprochen und dass die Kirche Wächterin und Auslegerin der beiden Sittengesetze sei und dass sie nicht etwas für erlaubt erklären darf, was in Wirklichkeit unerlaubt ist.

[9] Königsteiner Erkl. 12.; Maria Troster Erkl. II.: Dazu ist von der Verf. anzumerken, dass diese „Ausnahme“ gar zu viele in Anspruch genommen haben. Außerdem hatten m. E. diese Dokumente – ob direkt oder indirekt – einen gewissen Einfluss auf Ethikcodices diverser katholischer Ordenspitäler in Österreich. Zum Beispiel liest man im Ethikcodex des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Wien II von der sittlichen Erlaubtheit der Einnahme von oralen Kontrazeptiva zum Zwecke der Verhütung, der Sterilisation und der extrakorporalen Befruchtung unter bestimmten Bedingungen, was mit dem kirchlichen Lehramt unvereinbar ist.

[10] Maria Troster Erkl. II: “… Da in der Enzyklika kein unfehlbares Glaubensurteil vorliegt, ist der Fall denkbar, daß jemand meint, das lehramtliche Urteil der Kirche nicht annehmen zu können. Auf diese Frage ist zu antworten: Wer auf diesem Gebiet fachkundig ist und durch ernste Prüfung, aber nicht durch affektive Übereilung zu dieser abweichenden Überzeugung gekommen ist, darf ihr zunächst folgen. Er verfehlt sich nicht, wenn er bereit ist, seine Untersuchung fortzusetzen, und der Kirche im übrigen Ehrfurcht und Treue entgegenzubringen. Klar bleibt jedoch, daß er in einem solchen Fall nicht berechtigt ist, mit dieser seiner Meinung unter seinen Glaubensbrüdern Verwirrung zu stiften.“

[11] Vgl. auch Maria Troster Erkl. II. Siehe dazu Ausführungen von Papst Johannes Paul II im selben Kap.

[12] Vgl. Krenn, Pastoralschreiben, Nr. 10. Dieses Schreiben stellt auch die kirchliche Lehre vom Gewissen sehr präzise und ausführlich dar.

[13] Artikel „Über die Wahrheit der Enzyklika HV“, 5. 1. 1969 im Osservatore Romano: HV, Einführung, S. 6.

[14] FC, 32.

[15] Es handelt sich hierbei um die Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses für Moraltheologie in Rom vom 12. November 1988: HV, HV 20 Jahre danach, S. 45

[16] John Henry Cardinal Newman spricht sehr schön vom Gewissen als „Statthalter Christi“.

[17] Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses für Moraltheologie in Rom vom 12. November 1988: HV, HV 20 Jahre danach, S. 47 ff.

[18] EV 97, S. 101.

[19] z. B. die symptothermale Methode nach Dr. Josef Rötzer erreicht bei gewissenhafter Anwendung einen Pearl-Index (Anzahl der Schwangerschaften auf 100 Frauenjahre) von O,2 vor dem Ovulationszeitraum und einen Pearl-Index von 0,0 nach dem Ovulationszeitraum

[20] Auch in Österreich gibt es ein „Päpstliches Internationales Theologisches Institut für Studien zu Ehe und Familie“, und zwar in der ehemaligen Kartause Gaming, Niederösterreich.

[21] Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte dieser Enzyklika.

[22] HV 1, S. 13

[23] Inzwischen spricht man aber auch schon in UNO-Kreisen von einer drohenden Bevölkerungsabnahme und zwar auch in Entwicklungsländern: gefunden unter dem Stichwort „UNO“ auf der Weltnetzseite www.kath.net .

[24] HV 8, S. 17.

[25] Klassisch formuliert nach dem Hl. Augustinus in den „drei Gütern“ der Ehe: Nachkommenschaft, Treue, Sakrament (in De bono coniug., cap. 24, n. 32: gefunden im Zitationsapparat von Casti Connubii). Die Gattenliebe ist in der Treue miteingeschlossen; die Unauflöslichkeit im Sakrament. Diese Güter sind auch nicht gegeneinander ausspielbar. Es ist aber evident, daß eheliche Liebe von ihrem Wesen her auf die Zeugung und Erziehung von Kindern ausgerichtet ist.

[26] nach HV 10, S. 18. Natürlich schließt verantwortungsbewusste Elternschaft auch Kinderreichtum mit ein.

[27] z. B. Spirale, heutige Pillenpräparate in manchen Fällen, „Vikela“ (die sog. „Pille danach“).

[28] z. B. Pillenpräparate der I. Generation, insofern sie wirklich die Ovulation hemmten; div. Cremes, Zäpfchen, Gele, Kondome, Diaphragmen etc.

[29] z. B. „Wir haben schon vier Kinder, daher dürfen wir Verhütung betreiben.“

[30] Die sog. „gerechten Gründe“ kann man nicht erschöpfend aufzählen; es ist aber von HV her klar, dass man natürliche Empfängnisregelung nicht mit einer generellen Verhütungsmentalität betreiben kann.

[31] Leider sind alle Folgen eingetreten!

[32] Befolgt haben diesen Appell z. B. Dr. Rötzer, das Ärzteehepaar Billings, die indische Ärztin Dr. Dorairaj.

[33] z. B. Schönstattbewegung.

[34] Gesundheitsberufe wäre ein adäquaterer Ausdruck, da „Helfer“ an sich nicht korrekt ist, da die verschiedenen Gesundheitsberufe ja ein eigenständiges Feld zu betreuen haben.

[35] HV 31, S. 30.

[36] nach dem Kapitel über den Geschlechtstrieb aus „Widersprüche in der menschlichen Existenz. Tatsachen, Verhängnisse, Hoffnungen“, S. 9 – 91.

[37] Priesterweihe 1914, 1922 Dr. iur. utr., 1924 Dr. oec. publ., ab 1935 Prof. für Ethik und Sozialwissenschaften an der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Wien bis 1962 (1938 – 1949 Leben in der Emigration in England). Drei Ehrendoktorate. Eröffnung des Seligsprechungsprozesses durch Cardinal Schönborn am 31. 10. 2002. Teile seiner Werke siehe Literaturliste.

[38] Die menschliche Vernunft ist fähig, über die Erfahrung aus den Wirkweisen der menschlichen Natur Zwecke (klass. „Triebe“, lat. appetitus – auf Werte gerichtetes Triebverlangen) zu erkennen und sich nach diesen zu verhalten. Messner positioniert sie als „existentielle Zwecke“ – also diejenigen aus der Erfahrung gewonnenen Zwecke, die das sittliche Wesen des Menschen bestimmen, z. B. die Selbsterhaltung. Das Kriterium (Moralprinzip, Bestimmungsgrund) des Sittlichen ist die recta ratio (Zweckrichtigkeit, rechte Vernunft), die das menschliche Verhalten gemäß den vorgezeichneten Zwecken auf die wahre Menschennatur hinordnet.

[39] Pansexualistische Gesellschaften und Kulturen, so hat es zumindest die Geschichte bestätigt, sind auf dem Wege zur Dekadenz, siehe Weströmisches Reich in der Spätantike.

[40] Oft glaubt man, dass durch das sog. „Hörner abstoßen“ der Geschlechtstrieb entspannt und die Ehefähigkeit verbessert werde. Es ist aber das Gegenteil der Fall, da diese zukünftigen Ehen oft scheitern, weil man auch dort außereheliche Reize sucht. Siehe auch die Geschichte des Maitressentums; der verheiratete Liebhaber gehörte ja oft zu denen, die sich vor der legalen Heirat „austobten“, aber von der zukünftigen Ehefrau als Hüterin der Familie sehr wohl Jungfräulichkeit erwartete. Wenn aber die Frau (prinzipiell) die Hüterin der Familie sein soll, dann ist auch das voreheliche „Sich ausleben“ des Mannes nicht haltbar, weil dieses Tun eben nur mit einer Frau möglich ist. Argumentation nach Messner, Widersprüche, S. 30 ff.

[41] Vgl. nach Messner den Zusammenhang zwischen Hypersexualisierung und Rückgang der Durchschnittsintelligenz: Messner, Widersprüche, S. 56.

[42] Die Dynamik der Triebe als wirkliche Antriebe strebt auf Ziele (Werte) hin.

[43] Durch Konzentration auf Berufsausbildung, Interessen, Sport, Arbeit, gute Unterhaltung, Freundeskreis etc.

[44] Nur nebenbei: Diese Dimensionen weisen auf die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe hin.

[45] z. B. durch diverse Methoden der modernen Fortpflanzungsmedizin.

[46] Einer der vielen Widersprüche der menschlichen Existenz: Obwohl der Geschlechtstrieb so stark auf Erfüllung in Ehe und Familie drängt, ist es doch möglich, ohne ihn „auszukommen“.

[47] Gründe laut Messner: drohende Überalterung der Bevölkerung; Ansteigen der Sozialleistungen und Staatsschulden; Sinken der Unternehmerinitiative, weil mehr ältere Menschen eben weniger Risiko eingehen möchten; drohender kultureller Niedergang der geburtenarmen Staaten; weniger herausragende wissenschaftliche Leistungen, da weniger Nachkommen, aus denen Begabungen „ausgelesen“ werden können.

[48] Ethische Beschreibung des Gewissens nach Messner aus: Messner, Kulturethik, S. 14 – 57.

[49] vgl. Königssteiner und Maria Troster Erklärungen der dt. bzw. ö. Bischofskonferenzen.

[50] „...Wenn Paul VI den empfängnisverhütenden Akt als von seinem Wesen her unerlaubt bezeichnet hat, wollte er lehren, dass die sittliche Norm hier keine Ausnahmen kennt ... Die Existenz besonderer Normen für das innerweltliche Handeln des Menschen, die von so verpflichtender Kraft sind, dass sie immer und überall die Möglichkeit von Ausnahmen ausschließen, ist eine ständige Lehre der Überlieferung und des Lehramtes der Kirche gewesen, die von einem katholischen Theologen nicht in Zweifel gezogen werden darf ...“:

HV, Ansprache, S. 48f.

[51] Weitere Ausführungen zur Ansprache siehe Kapitel 1.

[52] d. h. Methoden, die Katholiken und alle Menschen guten Willens anwenden dürfen.

[53] Nidation = Einnistung einer befruchteten Eizelle (=Zygote, Mensch im allerfrühesten Stadium) in der Gebärmutterschleimhaut.

[54] Die heutigen niedrigdosierten Präparate haben nur mehr eine geringe Ovulationshemmung. Auch bei den früheren hochdosierten Pillen beobachtete man Durchbruchsovulationen und Schwangerschaften.

[55] Beschreibung der NW übernommen von Ehmann, Verhütungsmittel, S. 16 – 23.

[56] Rella, S. 60f.

[57] Die Minipille enthält nur Gestagene.

[58] Werke von J. Rötzer, nach denen dieses Kapitel erstellt wurde, siehe Literaturliste. Rötzer mag den Begriff „Natürliche Familienplanung“ nicht, da dieser nicht dem „Geist“ der symptothermalen Methode entspricht.

[59] Die erste Veröffentlichung in einem gynäkologischen Fachjournal erfolgte 1968 im „Archiv für Gynäkologie 206 (1968)“ S. 195 – 214 unter dem Titel: „Erweiterte Basaltemperaturmessung und Empfängnisregelung“. Methodenanleitungen für das Selbststudium erschienen schon früher im Herder Verlag.

[60] Absonderung, die von den Krypten des Gebärmutterhalses (cervix uteri) gebildet wird. Während der fruchtbaren Zeit verflüssigt er sich und wird meistens glasig und ausziehbar wie rohes Eiklar, damit die Spermien durchkommen.

[61] Hier wird ein Pearl-Index von 0,0 erreicht! Zu Beginn der Zyklusphase, bevor Zeichen der Fruchtbarkeit festgestellt werden, ist ein Pearl-Index von 0,2 – 0,9 festzustellen. Die besten Pillenpräparate kommen auf einen Pearl Index von 0,1 – 1. Die Sterilisation auf ca. 0,1.

[62] Laufende Kurse sowie ein Beratungsdienst werden z. B. in Österreich vom INER – Institut für Natürliche Empfängnisregelung angeboten. Adresse siehe Anhang.

[63] Der deutsche Zweig heißt „Pro Familia“ (trefflicher wäre: „Contra Familiam“, die Verf.); beim österreichischen Zweig handelt es sich um die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung – ÖGF, die auf die einschlägigen Ministerien, auf die Weiterbildung von Ärzten und anderen Sozial- und Gesundheitsberufen sowie auf die Erstellung von sexualpädagogischen Materialien wie der neuesten Aufklärungsbroschüre des BMSG großen Einfluß hat. Sie ist auch für die Errichtung der „First Love Ambulanzen“, in denen Jugendliche neben gynäkologischen Untersuchungen und Gesprächen leider auch Verhütungs- und Abtreibungsmittel erhalten, mitverantwortlich.

[64] Es sei aber hinzugefügt, daß es dort verschiedene Positionen zu diesem Thema gab.

[65] 1922 veröffentliche Sanger ihr Werk „The Pivot of Civilization“ (Dreh- und Angelpunkt der Zivilisation), in dem sie folgendes vertrat: „Die Philanthropen, die kostenlose Schwangerschaftsfürsorge unterstützen, tragen dazu bei, daß gesünderen und normaleren Bevölkerungsteilen die Last der sich gedankenlos und kriminell vermehrenden Bevölkerung aufgebürdet wird. Dies bringt – und ich glaube, der Leser muß mir da zustimmen – ein tödliches Übergewicht ‚menschlichen Abfalls’ (!) mit sich. Anstatt die Schichten, die für die Zukunft der Menschen und der Welt am verderblichsten sind, zu vermindern und ihre Vernichtung anzustreben, gibt es eine Tendenz, sie bedrohlich anwachsen zu lassen.“: vgl. Drogin, Sanger, S. 17.

[66] Ellis machte sie mit der amerikanischen Oneida-Gesellschaft bekannt, die dafür eintrat, dass zukünftige Eltern nach strengen genetischen Kriterien ausgewählt werden sollen. Diese Forderung wurde bekanntlich unter den Nationalsozialisten in den Zuchtstätten „Lebensborn“ verwirklicht: vgl. Drogin, Sanger, S. 18

[67] Die damalige Mode“wissenschaft“ von den Schädelformen, aus denen man die geistigen und charakterlichen Fähigkeiten eines Menschen erkennen wollte.

[68] Verfechterin der Wunschkindideologie: ebd., Sanger, S. 15.

[69] Verfechterin einer subjektiven Moral, entspricht der heutigen Situationsethik: vgl. ebd., Sanger, S. 15.

[70] Auch Margaret Sanger hielt sich an diese „Gebote“: Sie verließ ihren Mann William Sanger und ihre drei Kinder, hatte eine Affäre mit H. Ellis und heiratete schließlich J. Noah Slee, den Präsidenten der Three-in-One-Oil-Company sowie einem führenden Mitglied der Episkopalkirche. Diese „Ehe“ wurde nach ihren Prinzipien (getrennte Wohnungen, Treffen durch Sekretäre abgesprochen, offene „Ehe“) gestaltet. Slee war damit zufrieden und wurde zum Hauptgeldgeber für die Geburtenkontrollbewegung. Durch diese Heirat kam sie in höchste WASP-Kreise und konnte erst so richtig mit der Öffentlichkeitsarbeit beginnen: vgl. ebd., Sanger S. 20.

[71] Die IPPF selbst ist eine Org. aus Geburtenkontrollbewegungen mehrerer Länder. Sanger war „nur“ Ehrenpräsidentin, stand aber der amerikanischen Planned Parenthood vor: Drogin, Sanger, S. 11 und eigene Weltnetzseite www.ippf.org.

[72] z. B. einer der Direktoren der amerikanischen Planned Parenthood, Dr. Lothrop Stoddard vertrat rassistische Parolen gegen Schwarze und andere Minderheiten und äußerte in einem Buch seine Bewunderung für die Sterilisationsgesetze der Nationalsozialisten, die die „schlechten Anlagen in der germanischen Rasse in wissenschaftlicher und wahrhaft humaner Weise ausmerzen. Die Amerikanische Eugenische Gesellschaft, mit der Sanger in Kontakt stand, organisierte Vorträge über die Sterilisationsgesetze von Hitler-Deutschland. Unter anderem wurde berichtet, dass das deutsche Gesetz erst nach sorgfältigem Studium des Kalifornischen Sterilisationsprogramm erlassen wurde! Siehe Drogin, Sanger, S. 13f.

[73] Man fürchtete, daß die „falschen“ (reichen) Leute Geburtenkontrolle betreiben würden. Schon um 1900 hatten etwa Harvard-Absolventen entweder nur ein oder kein Kind. Hitler vertrat übrigens die gleichen Ansichten in Bezug auf die slawischen Völker, bei denen für Verhütung und Abtreibung geworben wurde, was ja dem deutschen Volk nicht erlaubt wurde.

[74] bzw. ließ Sanger in ihrer Zeitschrift „Birth Control Review“ viele Eugeniker (Ärzte, Psychologen, Naturwissenschaftler) zu Wort kommen: vgl. ebd., Sanger, S. 13.

[75] Interessanterweise bezog Sanger ihre Theorien über die negative Wirkung zu vieler Kinder nie auf sich selbst, denn sie stammte selbst aus einer irischen Emigrantenfamilie mit 12 Kindern. Sie glaubte aber fest an die physische Überlegenheit ihrer Rasse. Ihr Vater war allerdings ein Freidenker und verbot seiner Familie den Kontakt zur katholischen Kirche. Sanger ging wie viele ihrer Zeitgenossen auch davon aus, dass Intelligenz vererbbar sei und fürchtete sich davor, daß sich die „weniger Intelligenten“, insbes. aus Emigrantengruppen zu stark vermehren würden. Ihre erste Geburtenkontrollklinik richtete sie bezeichnenderweise in einem von überwiegend von neu emigrierten Slawen, Italienern und Juden bewohnten Stadtteil ein. In ihrer Zeitschrift ließ sie auch behaupten, dass durch den Zölibat von Priestern und Nonnen, die die intelligenteren unter den Katholiken seien, die katholische Bevölkerung schrecklich degeneriert und von unvorstellbar niedriger rassischer Gesundheit sei: ebd, Sanger, S. 17 – 22.

HLI hat aufgrund von Statistiken herausgefunden, daß in Städten mit sehr hohem Minderheitenanteil auch sehr viele Abtreiber zu finden sind. In der Tat treibt eine Schwangere aus Minderheitengruppen um 57% wahrscheinlicher ab als eine schwangere weiße Frau, aber es gibt nicht um 57% mehr Abtreiber in den besagten Städten, sondern gleich um 235 % mehr. Natürlich würden Abtreibungskliniken und Geburtenkontrollorganisationen diesen Zusammenhang bestreiten: vgl. Clowes, Tatsachen, S. 175.

[76] Vgl. Drogin, Sanger, S. 22.

[77] Vgl. ebd., Sanger, S. 29 und www.ippf.org. Um der Redlichkeit willen sei gesagt: Auf der Internetseite verteidigt die IPPF ihre Gründerin und meinte, dass Sanger keine Rassistin und Antisemitin gewesen sei, daß ihre Zitate von den Gegnern aus dem Zusammenhang gerissen worden sind und manche ihrer Theorien zeitbedingt gewesen seien.

Antwort der Verfasserin: Drogin zitiert fast nur aus Originalwerken. Selbst wenn man nicht alle Zitate auf die Goldwaage legt, so bleibt doch bestehen, daß Sanger für Abtreibung, Verhütung, Ehebruch usw. positiv steht und für die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Haltungen in der westlichen Welt bzw. für den „Import“ in die sog. „Dritte“ Welt eine Mitverantwortung trägt. Außerdem soll jemand der Verf. erklären, warum die Geburtenkontrollidee gar so fanatisch und „missionarisch“ insbesondere in der „Dritten“ Welt, finanziert von der „Ersten“ Welt, verbreitet wird. Und – warum die Todesrate bei der sog. legalen Abtreibung von amerikanischen Frauen aus Minderheitengruppen 7 x höher ist als bei weißen Frauen, obwohl die Abtreibungen nur 33,8 % der Gesamtabtreibungszahl ausmachen? Vgl. Clowes, Tatsachen, S. 175.

[78] Vorher wurden von ihr die Emigration des Deutschen Dr. Ernst Graefenberg, einer der Pioniere des Frühabtreibungsmittels „Intrauterinpessar (Spirale)“, organisiert und finanziert: Drogin, Sanger, S. 11

[79] Über Stiftungen wie etwa die Rockefeller Foundation. Auch Bill Gates sponsert Geburtenkontrollbewegungen.

[80] Zitat von Alan Guttmacher, ehemaliger medizinischer Leiter der IPPF: „Jedes Land wird selber über seine eigene Form des Zwangs entscheiden müssen und bestimmen, wann und wie er eingesetzt werden soll. Momentan sind die verfügbaren Mittel Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung. Vielleicht wird es einmal möglich sein, Zwangsverhütung durchzusetzen.“: Clowes, Tatsachen, S. 159.

[81] Siehe Literatur im Anhang. Diese Aussagen können von der Verf. jederzeit belegt werden. China mit seiner furchtbaren Bevölkerungspolitik mit seinen Zwangskontrollen, -abtreibungen, -sterilisationen, die unter anderem auch von der UNFPA finanziert wird, ist bekannt. Andere Beispiele: In Indonesien wurden Schulzeugnisse erst ausgegeben, wenn die Mütter ihre Teilnahme an Geburtenkontrollprogrammen belegen konnten. Sozialarbeitern in Indien wurde das Gehalt gekürzt oder einbehalten, wenn sie nicht genug Sterilisierungen nachweisen konnten: Laun, Überbevölkerung, S. 296 f.

Bei der großen Überschwemmung in Bangladesh 1984 durften Frauen an den Flüchtlingsspeisungen nur teilnehmen, nachdem sie die Einwilligung zu ihrer Sterilisation gegeben hatten. In Indonesien, dessen ehemaliger Präsident Suharto mit dem UN-Bevölkerungspreis ausgezeichnet wurde, gibt es heimtückischen Gruppendruck dadurch, daß Straßenreparaturen, Wasserleitungen etc. nur den Dörfern zugesagt werden, die die größte Rate an neuen Verhüterinnen (Spiralen, Sterilisationen) aufweisen können.

[82] Beispiele: nur $ 85 Millionen werden jährlich zur Bekämpfung von Malaria weltweit eingesetzt. USAID gab aber zwischen 1997 und 1998 $ 180 Millionen allein für Bevölkerungskontrolle in Asien aus. Die $ 25 Millionen der UNFPA für Verhütungsmittel würden das Leben von fast 200.000 afrikanischen Müttern und Babys retten, wenn dieses Geld für mütterliche Tetanusimpfungen eingesetzt würde: Bevölkerungskontrolle ..., S. 8 ff.

Zitate auf der NGO-Forum der ICPD der UNO in Kairo 1994: „In unseren Kliniken gibt es kein Penizillin, kein Aspirin, aber Berge von Spiralen.“(Kenia) und eine Inderin: „Wir nennen die Familienplanung „the butcher camps“ (Schlächterlager)“ , „Frauen werden zwangsweise sterilisiert und viele sterben dabei.“

[83] Ein absolut menschenverachtender Terminus, der auch jeder Grundlage entbehrt. Siehe dazu Laun, Überbevölkerung; sowie Fußnote 23.

[84] „ ... Wenn etwas dran ist an der Vorstellung, dass es eine Genozidkampagne gegen schwarze und andere Minderheitenfrauen gibt, dann erscheint unsere schwesterliche Sorge um Opfer [illegaler] Abtreibung langsam als Verblendung.“ in: Clowes, Tatsachen, S. 159.

[85] Dazu ein Auszug aus einem Brief des Mahatma Gandhi an M. Sanger: „Wenn behauptet wird, dass Geburtenkontrolle aufgrund der Überbevölkerung für die Nation notwendig ist, so möchte ich das bestreiten. Das ist nie bewiesen worden. Meiner Meinung nach könnte durch eine geeignete Bodenreform, bessere Landwirtschaft und eine Aufstockung der Industrie, dieses Land [Indien] das Zweifache seiner derzeitigen Bevölkerung ernähren. Ich bin völlig gegen künstliche Mittel zur Kontrolle der Geburtenrate, und es ist mir nicht möglich, Ihnen oder Ihren Mitarbeitern zur Gründung einer Vereinigung zu gratulieren, die, wenn sie erfolgreich ist, dem Volk nur großen moralischen Schaden zufügen kann. Ich wünschte, ich könnte Sie und Ihre Mitarbeiter davon überzeugen, die Vereinigung aufzulösen und Ihre Kräfte für bessere Ziele einzusetzen. Sie verzeihen mir, wenn ich meiner Meinung so entschiedenen Ausdruck verliehen habe.“ in: Clowes, Tatsachen, S. 160. Anmerkung der Verf.: Leider ist Indien der Stimme seines großen Sohnes nicht gefolgt.

[86] Trefflicher wäre die Bezeichnung „Verhütungs- und Abtreibungsdiktat“, die Verfasserin.

[87] Parallel tagen zu diesen Konferenzen auch NGO-Foren, bei denen Lebensschützer wenigstens die Möglichkeit haben, zu sprechen, auch wenn sie nicht die gleiche Publizität haben wie auf den Plenarversammlungen der eigentlichen Konferenzen.

[88] Vgl. Schneider, ICPD 1, S. 12.

[89] So geschehen auf der ICPD in Kairo 1994. Es wurde von den „Entwicklungsländern“ verlangt, daß sie selbst noch zweimal so viel beisteuern, wie sie von den „Geberländern“ für Geburtenkontrolle erhalten! Siehe Schneider, ICPD 1, S. 15.

[90] vgl. Clowes, Tatsachen, S. 170.

[91] Es ist ein perverser Begriff, denn für das ungeborene Baby ist eine Abtreibung auf jeden Fall nie sicher.

[92] In Kairo war es immerhin möglich, daß im Schlussdokument verankert wurde, daß Abtreibung keine Form der Familienplanung sei: vgl. Schneider, ICPD, 15; In Peking auf der Weltfrauenkonferenz 1995 konnten Feministinnen in Verein mit der Weltbank unter der Führung der New Yorker Feministin Bella Abzug ihr Programm großteils durchsetzen: vgl. Interview „Die unheilige Allianz“, S. 4 ff.

[93] Infamerweise wird auch behauptet, daß Frauen in Entwicklungsländern nicht fähig seien, NER zu betreiben. Dagegen die Verf.: Erstens gibt es in der NER Methoden, die auch Analphabetinnen anwenden können (z. B. die Billings Methode), zweitens beweist eine WHO-Studie von 1981, daß in Entwicklungsländern 99,5 % der Frauen in der Lage sind, den Zervixschleim zu beobachten, in westlichen dagegen nur 97,4 % der Frauen: Rötzer, Natürliche Empfängnisregelung, S. 123.

[94] So war die saudi-arabische Delegation ganz erstaunt, denn diese hat die Resolution auf arabisch gelesen und daran gab es im Gegensatz zur englischen nichts auszusetzen: vgl. Meaney, Wunder, S. 7.

[95] United Nations Center for Human Settlements.

[96] Eine tansanianische Delegierte, die sich nicht traute, gegen die Manipulationen etwas zu sagen: „Wenn ich mich nicht füge, wird mein Volk leiden.“ in: Clowes, Tatsachen, S. 170.

[97] Meaney, Wunder, S. 8.

[98] Vgl. dazu Laun, Überbevölkerung; und Messner, Was der Papst nicht gesagt hat.

[99] Vgl. Fußnote 23.

[100] Beide – Verhütung und Abtreibung sind Äste desselben Baumes. Wo Verhütung flächendeckend eingeführt wird, wird auch bald der Ruf nach Abtreibung laut, um die „Versager“ (d. h. die ungeborenen Kinder) loszuwerden. Die Mär, daß Verhütungsmittel Abtreibungen reduzieren, wird auch von Geburtenkontrolleuren nicht mehr geteilt, aber nach wie vor einfach behauptet. Der Abtreibungsstatistiker Christopher Tietze sagt, dass Frauen, die Verhütungsmittel verwendet haben, eher eine Abtreibung machen lassen, als Frauen, die keine Verhütungsmittel benutzen: vgl. Clowes, Tatsachen, S. 37.

[101] Nach Legalisierung der Abtreibung stieg z. B. in Sambia die Müttersterblichkeit: Schneider, ICPD 1, S. 12.

[102] Sehr oft werden Verhütungsmittel wie die Pille, Depotspritzen und Implantate vorher an Frauen aus Entwicklungsländern ausprobiert. Beispiele: Die Testung des ersten Pillenpräparates erfolgte an puertorikanischen Frauen. Das Implantat „Norplant“ (für das der „Population council“ der Rockefeller Foundation“ das Patent besitzt) wurde an Frauen aus Bangladesh, Haiti, Indonesien, Brasilien etc. ausgetestet. Eine bangladesische Anwaltsgruppe deckte grobe Verletzungen der medizinischen Ethik auf: Die Frauen wurden nicht informiert, daß das Mittel als Experiment eingesetzt wurde und wurden dahingehend bestochen, daß sie keine Nebenwirkungen melden sollen. Oft wurde es ihnen trotz Bitte nicht entfernt, sondern wurden bedroht, daß sie ansonsten die Kosten rückerstatten müssten. Viele Frauen bekamen schwere Augenleiden bzw. manche wurden sogar blind: Clowes, Tatsachen, S. 49.

[103] HV 17, S. 22f.

[104] Siehe die einschlägigen Pearl-Indices in einschlägigen Gynäkologie-Handbüchern.

[105] Wulf, K.-H., Schmidt-Matthiesen, H., Klinik der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Bd. 2), München: Urban & Schwarzenberg Verlag, 1989: gefunden in: Rötzer, Natürliche Empfängnisregelung, S. 101 + 123.