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Sam 3. März 2018 11:13

Nennung des hl. Josef in allen Hochgebeten

(liturgie.at) Die Gottesdienstkongregation hatte 2013 die Hinzufügung des Namens des heiligen Josef in den Eucharistischen Hochgebeten geregelt. Die deutsche Übersetzung wird nun in einem neuen Dekret angepasst.

Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erließ am 1. Mai 2013 das Dekret Paternas vices, in dem die Hinzufügung des Namens des heiligen Josef in den eucharistischen Hochgebeten Il, III und IV des Missale Romanum der editio typica tertia geregelt wird (vgl. Amtsblatt der ÖBK, 1.10.2013, 4).

Die Gottesdienstkongregation reagierte nun auf "Beobachtungen hinsichtlich der von dieser Kongregation vorgelegten deutschen Übersetzung" und ändert mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der Liturgischen Kommissionen der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizer Bischofskonferenz die Übersetzung in deutscher Sprache (vgl. Dekret Nomen Sancti Ioseph vom 31. Juli 2017, Prot. N. 369/17).

Die offizielle Übersetzung lautet nun in den Hochgebeten II-IV:

  • Prex eucharistica II: " ... in der Gemeinschaft mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und mit allen, ... ".
  • Prex eucharistica III: " ... mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und Märtyrern, ...." .
  • Prex eucharistica IV: " ... in Gemeinschaft mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und mit allen Heiligen, ... ".

Die Nennung des heiligen Josef in den Hochgebeten II-IV, die erst in der Neuausgabe des Deutschen Messbuches enthalten sein wird, kann nunmehr mit den genannten Formulierungen eingefügt werden.

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Im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz (Nr. 74, 1. Jänner 2018) wird auf S.31 dokumentiert, dass gemäß Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente der Name des hl. Josef in allen Hochgebeten der hl. Messe hinzugefügt wird. Im 1. Hochgebet (Canon Romanus) war dies bereits seit einer dementsprechenden Anordnung von Papst Johannes XXIII. der Fall.

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