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Fr 28. Feb 2020 21:28

Kritik an deutschem Urteil zur geschäftsmäßigen Tötung auf Verlangen

(kathpress.at) "Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist erschreckend": Damit hat der Lebensschutzverein "Aktion Leben" am Donnerstag auf das Urteil reagiert. Franz-Joseph Huainigg, Vorstandsmitglied von "Aktion Leben", erklärt in einer Aussendung: "Dieses Urteil öffnet Tür und Tor zu einer bedenklichen Entwicklung, die das Töten auf Verlangen zu einem unmenschlichen Geschäft macht."

Der gesellschaftliche Druck auf Kranke und Menschen mit Behinderungen drohe immens verstärkt zu werden, befürchtet der Verein angesichts Erfahrungen in anderen Ländern. Der Wunsch zu sterben entstehe oft, wenn man anderen Menschen aufgrund seines eigenen Pflegebedarfs zur Last fällt. "Hebt man das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung auf, wächst bei den Betroffenen der Druck, sich dafür zu rechtfertigen, überhaupt weiterzuleben und von anderen unterstützt und gepflegt zu werden", warnt Huainigg. "Wenn die Autonomie des Einzelnen absolut gesetzt wird, gefährdet sie die Autonomie aller anderen."

Das Urteil werfe viele Fragen auf, die auch für die Debatte und für Urteile in Österreich trotz grundlegend anderer Rechtslage relevant seien: "Eine große Frage ist, wie man sozialen Druck zur Selbsttötung wirklich verhindern will, wenn Pflege als beständige Kostenfrage problematisiert wird. Sehr bedenklich ist das Urteil, da es rein auf die Selbstbestimmung abstellt: Kann dann auch ein 14-jähriger Mensch gegen den Willen der Eltern Unterstützung für einen Selbstmord erwirken? Sind Demenzpatienten in Gefahr, die ihren Willen nicht mehr äußern können, deren Betreuung aufwendig und kostenintensiv ist?"

Tötung sei keine Antwort auf Not und Verzweiflung oder auf Ängste und Sorgen, betont Franz-Joseph Huainigg. "Der Sterbewunsch, der entsteht, ist in Wirklichkeit ein Hilferuf, auf den wir anders reagieren müssten: mit Zuneigung, mit Trost, mit Nächstenliebe." Der Wunsch zu sterben entstehe so gut wie immer durch Einsamkeit, Schmerz und Perspektivlosigkeit. "Aktion Leben" fordert daher einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizbetreuung.

Huainigg erinnert an die parlamentarische Enquetekommission "Würde am Lebensende" 2015: Dort berichteten Palliativmediziner durchgängig von der Erfahrung, dass der Sterbewunsch sich in einen Lebenswunsch verwandelt, sobald Schmerzen durch Palliativmedizin beseitigt werden, es persönliche Perspektiven gibt und die Menschen Ansprache und menschliche Wärme empfangen. "Es braucht daher eine Kultur des Beistands und es braucht eine Kultur der Trauer", ist der frühere Nationalratsabgeordnete überzeugt.

Viele Maßnahmen für bedarfsgerechte und menschenwürdige Betreuung und Begleitung am Lebensende fehlten, mahnt die "Aktion Leben" mit einem Verweis auf ihren "Maßnahmenkatalog für ein lebensfreundliches Österreich". (Infos: www.aktionleben.at)

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