www. St Josef.at
Die katholische Informationsseite der Gemeinschaft v. hl. Josef
Navigation

Newsletter

Sam 25. April 2020 09:32

Österreich: öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich

(dsp.at) 

In der Pressekonferenz der Bundesregierung, an der als Vertreter aller Religionsgemeinschaften auch Kardinal Christoph Schönborn teilnahm, wurden am 23.04.2020 die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten vorgestellt, die ab dem 15. Mai 2020 in die Umsetzung gehen. „Die umfangreichen Gespräche der letzten Tage, die Abstimmungsarbeit und Bemühungen aller beteiligten Verantwortlichen zu diesem Schritt bedeuten für mich eine große Freude. Das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten ist für uns Christinnen und Christen wesentlich für unseren Glauben“, betont der St. Pöltner Bischof Dr. Alois Schwarz in einer ersten Stellungnahme. „Weiterhin wird es Mut und Inspiration brauchen, um viele Menschen zu erreichen und ich bin dankbar für die vielen Initiativen und Umsetzungen in den Pfarren, um in großer Lebendigkeit erreichbar zu sein. Die Beschränkungen, die weiterhin gut und notwendig sind, können wir nur gemeinsam gestalten“, so Schwarz.

Seitens der Diözese St. Pölten tagte im Anschluss an die Pressekonferenz die Arbeitsgruppe „Liturgie“ des Krisenstabes, um auf Basis der Veröffentlichungen der Bundesregierung Details und Konkretisierungen für die Pfarren der Diözese St. Pölten zu beraten. Die Konkretisierungen, die ab 15. Mai 2020 in den Kirchen der Diözese St. Pölten gelten, werden zeitnah veröffentlicht. Die Pfarren werden in einem Brief erneut auf die derzeit gültigen Bestimmungen hingewiesen sowie eingeladen, die konkreten Voraussetzungen der Pfarrkirchen und Kapellen hinsichtlich der vorgestellten Rahmenbedingungen in einem ersten Schritt zu prüfen. Seitens der Diözese ist das Bischöfliche Ordinariat die Schnittstelle für alle Vorbereitungen und Bestimmungen. 

Die vorgestellten Rahmenbedingungen - und damit die Grundlage für die Ausarbeitung der diözesanen Bestimmungen - sind: 

  •  die Beschränkung der anwesenden Personen auf 1 Person pro 20 Quadratmeter

  •  ein verpflichtend einzuhaltender Mindestabstand von 2m (dies gilt nicht für Personen im gleichen Haushalt) 

  •  das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (für Kinder ab dem 7. Lebensjahr) 

  •  das Desinfizieren häufig genutzter Oberflächen

  •  eine verpflichtende Einlasskontrolle und entsprechende Ordnerdienste

In Bezug auf die Feier der Eucharistie werden derzeit auf Österreichebene gemeinsam mit Experten aus dem Gesundheitsbereich Möglichkeiten geprüft, ob bzw. in welcher Form der Kommunionempfang stattfinden kann. 

Für die Zeit bis 14. Mai 2020 gelten in der Diözese St. Pölten für Messfeiern folgende Richtlinien:

- Die Feier der Heiligen Messe an den Sonntagen bis 10. Mai 2020
Der Priester (Pfarrer) einer bzw. mehrerer Gemeinden, dessen Kirchenraum sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet, soll zur liturgiegerechten Feier an einem Ort mindestens 2, aber maximal 4 Gläubige bitten, die gesund sind und keiner Risikogruppe angehören, mit ihm die sonntägliche Eucharistie zu feiern. Wie schon in den Ostertagen ist es weiter notwendig, klar zu kommunizieren, dass die kleine Gemeinschaft einen Dienst leistet, indem sie die große Gemeinde (auch die anderen (Pfarr)Gemeinden in Pfarrverbänden oder Seelsorgeräumen) repräsentiert, da diese nicht anwesend sein kann. Als kleine Gemeinschaft mit dem vorgeschriebenen Abstand zueinander (möglichst nicht unter zwei Metern) wird sie sich sinnvollerweise des Altarraumes und der liturgischen Orte bedienen, soweit dies machbar ist. Es ist dafür zu sorgen, dass die Anzahl der zulässigen Personen während der Feier der Liturgie eingehalten wird.
- Die Feier der Heiligen Messe an den Wochentagen bis 14. Mai 2020
Jene Priester, deren Kirchen- oder Kapellenraum sich für die nötige Distanz eignen, sollen zur liturgiegerechten Feier an einem Ort, mindestens 1 Gläubigen, aber maximal 4 Gläubige bitten, die gesund sind und keiner Risikogruppe angehören, mit ihm die Eucharistie zu feiern. Es ist dafür zu sorgen, dass die Anzahl der zulässigen Personen während der Feier der Liturgie eingehalten wird.
Diese Regelung bezieht sich auch auf Gottesdienste, die via Livestream übertragen werden.

→ weitere Nachrichten


© Gemeinschaft vom hl. Josef · 1996 – 2024