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Kirchliche Vorgaben für Gottesdienste in Österreich werden gelockert
(stjosef.at) Für Gottesdienste in Österreich gilt ab 29. Mai 2020 folgendes:
Die Verantwortlichen in den Pfarren brauchen jetzt die Gläubigen nicht mehr zu zählen, da die 10m2-Regel aufgehoben ist (außer bei Begräbnissen und Hochzeiten sind max. 100 Personen erlaubt).
Der Mindestabstand von 1m bleibt wichtig; der Mundschutz ist bei Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, jedoch nicht mehr während der Feier.
Kommunionspendung bzw. -empfang: weiterhin ist nur Handkommunion vorgesehen, Priester teilen die Kommunion mit Mundschutz und vorhergehender Desinfektion aus,
Fronleichnam: sogar Chor und Musikkapelle dürfen mitwirken (mit Abstand und entsprechend den ansonsten geltenden rechtlichen Bestimmungen).
Alles Weitere erfahren Sie im Detail unter diesem Link, der zur angepassten Rahmenordnung führt.