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Do 28. Mai 2020 20:41

Kirchliche Vorgaben für Gottesdienste in Österreich werden gelockert

(stjosef.at) Für Gottesdienste in Österreich gilt ab 29. Mai 2020 folgendes:

Die Verantwortlichen in den Pfarren brauchen jetzt die Gläubigen nicht mehr zu zählen, da die 10m2-Regel aufgehoben ist (außer bei Begräbnissen und Hochzeiten sind max. 100 Personen erlaubt).
Der Mindestabstand von 1m bleibt wichtig; der Mundschutz ist bei Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, jedoch nicht mehr während der Feier.

Kommunionspendung bzw. -empfang: weiterhin ist nur Handkommunion vorgesehen, Priester teilen die Kommunion mit Mundschutz und vorhergehender Desinfektion aus,

Fronleichnam: sogar Chor und Musikkapelle dürfen mitwirken (mit Abstand und entsprechend den ansonsten geltenden rechtlichen Bestimmungen).

Alles Weitere erfahren Sie im Detail unter diesem Link, der zur angepassten Rahmenordnung führt.

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