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Sam 18. Juli 2020 09:36

Vatikanische Leitlinien bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

(kathpress.at) Ein in dieser Woche veröffentlichter Vatikan-Leitfaden zum juristischen Umgang mit Missbrauchsfällen liegt nun auch auf Deutsch vor. Das "Vademecum" der Glaubenskongregation ist als Hilfestellung für Mitarbeiter der kirchlichen Rechtspflege gedacht und legt Schritt für Schritt die Verfahrenswege bei sexuellen Vergehen von Klerikern an Minderjährigen dar. Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, hatte die neun Kapitel und 164 Punkte umfassende Handreichung, mit der bestehende kirchliche Normen zum Thema erstmals in strukturierter Form für alle Schritte eines Verfahrens dargestellt sind, am Donnerstag via Vatikanerklärung und Onlinevideo vorgestellt. 

Ausdrücklich werden in dem Vademecum Kirchenverantwortliche aufgefordert, jedwede Hinweise auf mögliche Missbrauchstaten ernst zu nehmen. Dies gelte auch für anonym vorgebrachte Hinweise, gleichwohl es in solchen Fällen angemessen sei, "große Vorsicht walten zu lassen", wie es in den Leitlinien heißt. Die Anonymität des Anzeigenden dürfe jedoch nicht dazu führen, diese Hinweise automatisch für falsch zu halten.

Ebenso enthalten die Leitlinien die Aufforderung, mögliche Fälle an staatliche Behörden weiterzuleiten, und zwar auch in Ländern, in denen dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. "Auch in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung soll die kirchliche Autorität bei den zuständigen staatlichen Behörden Anzeige erstatten, wenn sie es zum Schutz der geschädigten Person oder anderer Minderjähriger vor der Gefahr weiterer verbrecherischer Akte für unverzichtbar hält", hält das Vademecum fest.

Erhalten Priester im Rahmen von Beichtgesprächen Hinweise auf mögliche Missbrauchstaten sind diese Informationen durch die "strenge Bindung an das Beichtgeheimnis" weiterhin streng geschützt. "Es wird daher nötig sein, dass der Beichtvater (...) versucht, den Pönitenten zu überzeugen, seine Informationen auf anderen Wegen bekannt zu geben, um den Zuständigen in die Lage zu versetzen zu handeln", weist der neue Leitfaden aber wörtlich hin.

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