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Fr 18. Sep 2020 21:34

Ab Montag wieder verschärfte Corona-Regeln im Gottesdienst

(kathpress.at) Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Montag ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen ist. Neu ist auch, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Wie das Kultusministerium nach der Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich "mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart". "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", wird ausdrücklich festgehalten.

Das Ministerium würdigte die bisherigen Maßnahmen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Corona-Virus, weil diese vielfach "strenger als rechtlich vorgesehen" umgesetzt wurden. Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen habe es in den letzten Tagen "ausführliche Gespräche" zur aktuellen Lage gegeben. Für die Katholische Kirche hat daran der Generalsekretär der  Bischofskonferenz, Peter Schipka, teilgenommen, wie dieser gegenüber  Kathpress  bestätigte.

Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.

Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.

Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. "Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen", wurde weiters vereinbart.

Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass" wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten", heißt es dazu.

"Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln", heißt es in der Aussendung des Kultusministeriums weiter, dass darauf hinweist, dass bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestabstands möglich sind.

Abschließend wird festgehalten, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die vereinbarten Regeln im eigenen Bereich selbstständig umsetzen.

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