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Nichtöffentliche Gottesdienste bis zu 10 Personen erlaubt
(bischofskonferenz.at)
Die österreichische Bischofskonferenz stellt eine neue Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten vor, die im "Lock-Down" vom 17. November bis voraussichtlich zum 6. Dezember 2020 gilt.
Unter anderem heißt es darin:
Zulässig ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Sonntagsgottesdienste im kleinsten Kreis. Für diese gelten die folgenden Bestimmungen:
− Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe (höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert wird. (Ausgenommen sind Konventgottesdienste klösterlicher Gemeinschaften u.Ä.)
− Es muss Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten. − Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
− Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern.
− Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einhalten.
− Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren.
− Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden.
− Die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste ist nach den Bestimmungen dieser Rahmenordnung auch an Wochentagen möglich.
− Die Pfarrgemeinde soll über die Zeit des nicht öffentlich zugänglichen Gottesdienstes informiert werden. Die üblichen äußeren Zeichen können den Gläubigen die Erfahrung der Verbundenheit ermöglichen (z.B. Glockengeläute, Lichter im Fenster oder am Balkon).
− Alle Gläubigen sind eingeladen, daheim Gottesdienstzu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream2 etc.) eine Unterstützung sein. Modelle für das Feiern von Hausgottesdiensten werden von den Liturgiereferaten der Diözesen in Österreich und Bozen-Brixen sowie von den Liturgischen Instituten in Salzburg und Freiburg/Schweiz über www.netzwerk-gottesdienst.at angeboten
Hier die Rahmenordnung im vollen Wortlaut.