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Die 1. Juni 2021 20:34

Katholische Kirche verschärft kanonisches Strafrecht

(kathpress.at) Die katholische Kirche verschärft und präzisiert ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag veröffentlichten Reform von Buch VI ("Strafbestimmungen in der Kirche") des Codex Iuris Canonici aus dem Jahr 1983 werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Bisher habe ein falsches Verständnis von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit auch "ein Klima übermäßiger Laxheit genährt", sagte Erzbischof Filippo Iannone, Leiter des Rates für die Gesetzestexte, bei der Vorstellung des Textes im Vatikan.

So ist es nun Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Auch wird sexueller Missbrauch nicht mehr als Verstoß gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen". Mit dieser neuen Einordnung wolle man der Schwere der Vergehen besser gerecht werden, so Iannone.

Genannt werden weiter Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden. Neu ist die explizite Aufnahme der Unschuldsvermutung bis zum bewiesenen Gegenteil (can. 1321 §1).

Das Unverständnis für den Zusammenhang zwischen Liebe und Strafdisziplin in der Kirche habe "in der Vergangenheit viel Schaden verursacht", räumt auch Papst Franziskus in der Apostolischen Konstitution ein, mit der er die Reform in Kraft setzt. Angemessene Strafdisziplin sei eine der vorrangigen Aufgaben von Bischöfen und Kirchenoberen, heißt es in der Konstitution "Pascite Gregem Dei" (Weidet Gottes Herde).

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