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Sam 23. Okt 2021 09:16

Dekret "Postquam Summus Pontifex" regelt Neuübersetzungen liturgischer Texte

(vaticannews.va) 

Es ist eine von vielen Reformen dieses Pontifikats: Im September 2017 übertrug Papst Franziskus den Bischofskonferenzen die Verantwortung für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher. Was bisher an der vatikanischen Liturgie-Kongregation geleistet wurde, ging damit an die Ortskirchen.

Das entsprechende Dekret („Motu proprio“) mit dem Titel „Magnum Principium“ war also ein weiterer Schritt, um den römischen Zentralismus abzubauen und den Bischofskonferenzen mehr zuzutrauen. Allerdings war Rom damit nicht völlig aus dem Spiel: Die Kongregation muss weiterhin die in den einzelnen Ortskirchen übersetzten Texte bestätigen („confirmatio“) und die Anpassungen daraufhin überprüfen („recognitio“), ob sie im Einklang mit dem Römischen Ritus stehen.

Die Akte der Recognitio und der Confirmatio sind „notwendig, um die Beschlüsse der Bischofskonferenzen zu vervollständigen und gleichzeitig die Gemeinschaft, die den Papst mit den Bischöfen verbindet, aufzuzeigen", heißt es in einem nun veröffentlichten neuen Dekret, das regelt, wie die einzelnen Schritte bei der Übersetzung und Herausgabe von liturgischen Texten im Detail aussehen. Es trägt den Titel „Postquam Summus Pontifex“ und ist an diesem Freitag erschienen.

Der erste Teil, „Normen und Vorgehensweisen“, beschreibt die Zuständigkeiten der Bischofskonferenz und des Heiligen Stuhles – mit letzterem sind hier nicht nur die Liturgie-, sondern auch die Glaubenskongregation und der Papst gemeint.

Eine „tiefer gehende Anpassung des Römischen Ritus“ in einer Ortskirche– gemeint sind „rituelle Praxis, Symbole, Gesten“ – nennt das Dekret nur bei „zwingenden kulturellen Gründen“ legitim. Auf der Amazonas-Bischofssynode 2019 im Vatikan wurde viel über die Möglichkeit eines eigenen Messritus für das Amazonasgebiet nach dem Modell des Zairischen Messritus nachgedacht.

Als besonders anspruchsvoll gilt die Übersetzung sakramentaler Formeln in die jeweilige Volkssprache. Hier braucht es laut Dekret nicht nur die „confirmatio“ durch die Liturgie-Kongregation, sondern auch die Approbation durch den Papst.

Das Dekret gilt auch für besondere liturgische Texte einzelner Bistümer und Orden. Das Copyright am liturgischen Originaltext auf Latein hat der Vatikan; das Copyright an den in der Volkssprache publizierten liturgischen Texten und Büchern geht dagegen an die Bischofskonferenz. „Copyright“ ist übrigens das einzige englische Wort im Dekret.

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