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Son 31. Okt 2021 20:17

Allerseelenablass im ganzen Monat November möglich

(vaticannews.va) 

Weil die Corona-Pandemie noch nicht überwunden ist, bietet der Vatikan den Gläubigen auch dieses Jahr zusätzliche Möglichkeiten zur Erlangung von Ablässen im Zusammenhang mit Allerseelen. Das ergibt sich aus einem Dekret des kurialen Gnadenhofes, der sogenannten „Apostolischen Pönitentiarie“, das an diesem Donnerstag veröffentlicht wurde.

Um die gehäuften Friedhofsbesuche und Menschenansammlungen in der ersten Novemberwoche zu entzerren, ermöglicht das Dekret der Pönitentiarie für den Monat November, dass vollkommene Ablässe nicht nur im sonst üblichen Zeitraum 1. bis 8. November, sondern auch an anderen Tagen des Monats erlangt werden können. Die Gläubigen könnten diese Ablass-Tage, die auch voneinander getrennt in Anspruch genommen werden könnten, frei wählen.

Vor der Pandemie gewährte der Vatikan den Allerseelenablass jeweils im Zeitraum 1.-8. November unter genau festgelegten Bedingungen. Voraussetzungen sind im Kontext des Verstorbenen-Gedenkens die Beichte, eine entschlossene Abkehr von jeder Sünde, der Kommunionsempfang und ein Gebet in der Meinung des Papstes. Zudem sind rund um Allerheiligen und Allerseelen Besuche von Kirchen oder Kapellen, Gebete wie das Vaterunser und das Glaubensbekenntnisses sowie Friedhofsbesuche vorgesehen.

In diesem November kann laut dem neuen Dekret ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen ausnahmsweise an jedem Tag des Monats erlangt werden. Damit können die für den Ablass notwendigen Bedingungen auch außerhalb des Zeitraumes 1.-8. November erfüllt werden.

Besondere Erleichterungen sieht das Dekret für „ältere Menschen, Kranke und all jene, die aus schwerwiegenden Gründen nicht aus dem Haus gehen können“ vor. Sie können den vollkommenen Ablass durch Gebete für Verstorbene zu Hause vor einem Bild Jesu oder der Jungfrau Maria erlangen und die anderen notwendigen Bedingungen später nachholen. Zum Gebet empfiehlt die Pönitentiarie unter anderem das Stundengebet für die Verstorbenen und den Rosenkranz. Auch schlägt sie die Lektüre von zum Totengedenken passenden Evangelien-Passagen und „Werke der Barmherzigkeit“ vor. Beichte, Kommunion und Gebet nach der Meinung des Papstes sollten dann „so bald wie möglich“ nachgeholt werden.

Der kuriale Gnadenhof erneuert damit die Ausnahmebestimmungen, die er letztes Jahr angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen erlassen hat.

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