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Fr 12. Nov 2021 22:09

Österreichische Bischofskonferenz: Sterbeverfügungsgesetz-Entwurf enthält schwere Mängel

(kathpress.at) Österreichs Bischöfe sehen mit großer Sorge, dass künftig auch in Österreich assistierter Suizid - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich ist. Sie warnen in einer Erklärung zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Wien vor den Folgen dieser Entwicklung. Zugleich weisen sie darin auf gravierende Mängel hin, die der aktuelle Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz enthält, mit dem Missbrauch verhindert werden soll. In einer Stellungnahme der Bischofskonferenz im Rahmen des Begutachtungsverfahrens, das bis einschließlich 12. November angesetzt war, werden die Mängel im Detail erläutert und auch nötige Verbesserungen angeführt.

Wie Erzbischof Franz Lackner, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, am Freitag in Wien bei einer Pressekonferenz sagte, zeige sich in allen Ländern, die eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei gestellt haben, dieselbe besorgniserregende Entwicklung: Innerhalb kürzester Zeit werde aus dem Ausnahmefall eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität und aus der Straffreiheit ein einklagbares Anspruchsrecht. Damit dies in Österreich möglichst nicht passiert, habe sich die Österreichische Bischofskonferenz an der aktuellen Gesetzesbegutachtung beteiligt, ohne dabei freilich die Beihilfe zur Selbsttötung gutzuheißen, wie der Vorsitzende ausdrücklich betonte: Unsere Grundhaltung ist klar: "Die österreichischen Bischöfe setzen sich mit allen Kräften für den umfassenden Schutz des Lebens ein."

Die Bischöfe fordern in diesem Zusammenhang auch einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung und die zeitnahe Sicherstellung der dafür nötigen Finanzmittel. Weiters sprechen sie sich für ein verfassungsrechtliches Verbot der "Tötung auf Verlangen" aus.

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