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Fr 11. März 2022 22:13

Ukraine - Russland: Auswege aus der Krise?

St. Pölten (kath.net) An ethische und rechtliche Prinzipien des humanitären Völkerrechts hat der Moraltheologe und Sozialethiker Josef Spindelböck erinnert. Er ist Professor an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten und unterrichtet auch an der Theologischen Hochschule ITI in Trumau.

Der Angriffskrieg, der in Verletzung völkerrechtlicher Prinzipien („ius ad bellum“) durch den russischen Präsidenten Putin gegen das Volk und das Land der Ukraine begonnen worden sei, müsse aus ethischer Sicht jedenfalls verurteilt werden. Einer angegriffenen Nation stehe das Recht auf Selbstverteidigung zu, und dies werde von der Ukraine auch in beeindruckender Weise wahrgenommen. Es scheine sich der Kampf eines „David gegen Goliath“ zu wiederholen, und viele Menschen in der Ukraine glaubten sogar an einen Sieg ihres Militärs bzw. an den Erfolg eines fortgesetzten Widerstands, der mit allen möglichen Mitteln gegen eine illegitime Besetzung des Landes bzw. gegen eine drohende Fremdherrschaft erfolge.

In der Euphorie über tatsächliche und erwartete Erfolge dürfe jedoch auch die angegriffene Seite nicht das „ius in bello“ außer Acht lassen, d.h. es dürfe nicht auf die Wahrung rechtlicher und ethischer Grundsätze bei der legitimen Verteidigung verzichtet werden. Jedem Krieg sei fast unvermeidlich eine fortwährende Grenzüberschreitung zu eigen. So würden Zivilisten auf beiden Seiten bei Kampfhandlungen und militärischen Attacken miteinbezogen. Junge, unerfahrene Männer würden rekrutiert und in ein militärisches Abenteuer geschickt, aus dem sie vielleicht nie mehr in ihre Familien zurückkehren werden. Ein Partisanenkampf, der in Kiew und anderswo um Straßen und Häuser geführt werden könnte, wäre vor allem motiviert von der Vernichtung des Gegners und fragwürdigen Erfolgen. Damit würde die notwendige Rücksicht auf eine Moral der Mittel in einem Verteidigungskrieg preisgegeben, und die Verteidiger könnten selber zu Komplizen neuen Unrechts werden.

Die Ukraine sei in dieser schwierigen Lage gut beraten, jede Möglichkeit auf eine friedliche Einigung mit dem Angreifer wahrzunehmen, um größeres Leid zu verhindern. Sobald aus einer Aktion der Verteidigung der zu erwartende Schaden größer sei als der durch den Angriff verursachte, müsse man im Sinne des Prinzips der Verhältnismäßigkeit auf eine weitere Eskalation der Gewalt verzichten. Der internationalen Gemeinschaft und hier vor allem den Vereinten Nationen käme die wichtige Aufgabe zu, durch entsprechende begleitende Maßnahmen die Bedingungen für einen dauerhaften Waffenstillstand und einen fairen Frieden zu garantieren. Dass dies derzeit noch in weiter Ferne erscheine, lasse die Tragik der Situation erkennen.

Das Gebet um die Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens durch die politisch und militärisch Verantwortlichen sei in dieser Situation wichtiger denn je, betonte der Moraltheologe. Es wäre ein unübersehbarer Akt mit hoher symbolischer Wirksamkeit, wenn Papst Franziskus auf die ausdrückliche Bitte der katholischen Bischöfe des lateinischen Ritus in der Ukraine einginge, die Ukraine und Russland in öffentlicher und feierlicher Weise dem Unbefleckten Herzen der Gottesmutter Maria anzuvertrauen. Johannes Paul II. habe bereits am 25. März 1984 eine Form dieser Weihe vollzogen, was sich in den Jahren danach segensreich ausgewirkt habe.

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