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„Liturgische Neu-Evangelisierung“
(2005)

Robert Bösner

Hinweis/Quelle: Kommentar von P. Robert Bösner OSB zu einem Beitrag von Weihbischof Dr. Andreas Laun, Salzburg, in “Kirche heute” 12/2005. Veröffentlicht mit freundlicher Erlaubnis des Verfassers.

Endlich nimmt sich ein Mitglied der österreichischen Bischofskonferenz für unseren österreichischen Bereich jenes Anliegens an, das der ganzen katholischen Kirche mit der Feier des „Jahres der Eucharistie überantwortet worden ist – gleichsam wie ein Testament, eine letztwillige Verfügung, des verstorbenen Papstes Johannes Paul II.

Bei der Befassung mit diesem Anliegen geht es nicht um liturgische „Rechthaberei“ oder stramme Fleißaufgabe für Eiferer. Es geht auch nicht in erster Linie darum, dass ein ausgebildeter Moraltheologe, der lange Jahre an der theologischen Hochschule Heiligenkreuz Moraltheologie dozierte, sich jetzt auf einmal um liturgische Fragen annimmt, für die er außer des allgemeinen Glaubensverständnisses voraussichtlich keine professionelle Kompetenz hat.

Vielmehr thematisiert (siehe kath.net) Exz. Weihbischof Dr. Andreas Laun, Salzburg, als Bischof (!) für den Bereich der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz (!) – offenbar als eigenverantwortlichen Beitrag – jenen Impuls, den die Gottesdienstkongregation allen jenen, “die es angeht“, vor ungefähr zwei Jahren, genau genommen am 25. März 2004 – im Auftrag des damals regierenden Papstes – gegeben hat. Sie hat dies mittels der Instruktion: „Redemptionis sacramentum“ getan. In ihrem Untertitel heißt es, dass sie „über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind“, handelt. Zu den darin enthaltenen normativen „Regelungen“ heißt es (n.14): „ die Regelung der heiligen Liturgie hängt einzig von der Autorität der Kirche ab; und zwar liegt diese beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts beim (Anm: einzelnen) Bischof» (Anmerkungen im Text: Sacrosanctum Concilium, Nr. 22 § 1; vgl. Codex Iuris Canonici, can. 838 § 1.)

Es geht mit diesem Vorhaben für den ganzen Bereich der apostolischen Glaubensgemeinschaft der Kirche um ein Anliegen, das man mit einem Dichterwort folgenderweise umschreiben könnte: „Was du ererbt von deinen (Anm: Glaubens-)Vätern, erwirb es, um es zu besitzen.“

Wenn der Leser die in dem sechsseitigen Artikel von Exz. Weihbischof Dr. Andreas Laun, Salzburg, akribisch aufgelisteten – meistens „gut gemeinten“ Abweichungen, aber manches Mal auch unverstandenen Missbräuche – beachtet, dann wird er bald merken, wie vielfältig sich die beabsichtigte Aufgabe stellt.

Für die ganze Kirche ist manches ja schon normativ in jener Instruktion „Redemptionis sacramentum“ behandelt. Aber für den jeweiligen Ortsbischof und seine Berater kommen in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich noch besondere Herausforderungen dazu. Denn hinter den lokalen Änderungen, die von den gesamtkirchlichen Weisungen abweichen, stehen jeweils Priester und liturgische Arbeitskreise, Personen, die alle diese Einführungen gemeinsam (!) und mit „guten Willen erarbeitet“ haben und die diesen „guten Willen“ wohl bei den Auseinandersetzungen vorwurfsvoll in die Wagschale werfen werden. Wie viel Porzellan ist da in der Gefahr, zerschlagen zu werden!

In Zusammenarbeit mit den anderen Ortsbischöfen in der jeweiligen Bischofskonferenz und in Beratung mit den jeweiligen Liturgischen Instituten wird es zu einem langwierigen Prozess bei dieser „liturgischen Neu-Evangelisierung“ kommen. Hoffentlich wird dieser Prozess möglichst unabhängig von den Bemühungen um eine Neuübersetzung der Texte des Messbuches vor sich gehen, denn die „Allgemeine Einführung in das Messbuch“ liegt sowohl lateinisch als auch deutsch schon in der forma typica vor und kann unabhängig von der Übersetzung der Messgebete verwirklicht werden.

„Betet Brüder und Schwestern, dass das Werk der Bischöfe und die Annahme der Gläubigen Gott dem allmächtigen Vater gefalle!“

„Der Herr nehme dieses (Gemeinschafts-) Opfer an aus Deinen (bischöflichen) Händen, zum Lob und Ruhme seines Namens, zum Segen für uns und seine ganze heilige Kirche!“