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Kultur

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 725-730

1. Wenn man unter Kultur die entfaltende Pflege der Güter und Werte der Natur, vor allem der menschlichen, durch den Menschen selbst versteht, ergibt sich, daß dieser nur durch sie zur Vollverwirklichung seines Menschseins gelangen kann (vgl. 2. Vat. Konz., Gaudium et spes 53 55). Kultur, die der Mensch nur in Gemeinschaft mit anderen leisten kann, umfaßt dann

a) die Pflege und Entfaltung der Anlagen, die der Mensch in Leib und Seele trägt,

b) die Erforschung und Beherrschung der Welt,

c) die menschlichere Gestaltung der Gesellschaft (in sittl. Verhalten und Einrichtungen),

d) die Werke, in denen der Mensch die Geschehnisse seines geistigen Lebens ausdrückt, mitteilt und auf Dauer festhält (Gaudium et spes 53).

Menschen verschiedener Orte und verschiedener Zeiten unterscheiden sich voneinander in der Art, Sachen zu gebrauchen, Arbeit zu verrichten, sich selbst auszudrücken, Religion zu üben und sich sittl. zu betätigen, Gesetze und Rechtseinsrichtungen zu schaffen, Wissenschaft, Technik und Kunst zu betreiben. So entstehen verschiedene Stile gemeinschaftl. Lebens, verschieden gestaltete Ordnungen der Lebensgüter, die als den Gemeinschaften eigentüml. Erbe weitergereicht werden. In diesem Sinn muß man von einer Mehrzahl von Kulturen sprechen. Jeder Mensch steht in einer bestimmten Kultur einer bestimmten Umwelt zu einer bestimmten Zeit und empfängt ihre Werte, die er weiterentwickeln kann (vgl. Gaudium et spes 53). Heute freilich ist unter dem Einfluß der Natur-, der Geistes-, der Gesellschaftswissenschaften, der Technik und der Massenmedien eine umfassende Menschheits-Kultur im Werden, als deren Merkmale genannt werden können:

a) Ausbildung des kritischen Urteilsvermögens durch die „exakten Wissenschaften“,

b) tiefere Erklärung des menschl. Tuns durch die Einsichten der Psychologie,

c) Erkenntnis der Wandelbarkeit und Entwicklung der Dinge durch die historischen Disziplinen,

d) Vereinheitlichung der Lebensgewohnheiten und Sitten,

e) neue Kultur formen (Massen-Kultur) durch Industrialisierung, Urbanisierung und andere Ursachen, die die Vergesellschaftung vorantreiben, daraus neues Lebensgefühl, neue Weisen des Handelns und der Freizeitgestaltung,

f) verbreitete Kenntnis der verschiedenen Kulturformen durch Austausch zwischen Völkern und Gesellschaftsschichten (vgl. Gaudium et spes 54).

2. Der christl. Sittlichkeit stellt die Kultur folgende Hauptprobleme: Kultur als Aufgabe des Christen, der Kirche, des Staates; Menschheits-Kultur und Sonder-Kulturen.

a) Dem Christen scheint seine geoffenbarte Bestimmung nahezulegen, sich in Hoffnung nur auf sein jenseitiges Ziel auszurichten und dem Leben in dieser Welt mit ihrer Kultur nicht viel Beachtung zu schenken. Wenn man jedoch erwägt, daß der Mensch sein Endziel nur durch Entfaltung dessen erreichen kann, was Gott in ihm niedergelegt hat, erkennt man, daß die Erfüllung dieser Bestimmung und echte Kultur, die die volle menschl. Persönlichkeit in rechter Ordnung ausbildet (vgl. Gaudium et spes 56), zusammenfallen. „Die Christen müssen auf der Pilgerschaft zur himmlischen Vaterstadt suchen und sinnen, was oben ist (vgl. Kol. 3,1 f); dadurch wird jedoch die Bedeutung ihrer Aufgabe, zusammen mit allen Menschen am Aufbau einer menschlicheren Welt mitzuarbeiten, nicht gemindert, sondern gemehrt“ (Gaudium et spes 57; vgl. Johannes XXIII., PT 156, AAS 1963, 299). Die Kulturtätigkeit des Menschen fügt sich in dessen Gesamtberufung ein, a.1) da sie in ihm den Sinn für die ihm eigene Aufgabe der verantwortl. Selbstgestaltung seines Lebens wachsen läßt (vgl. Gaudium et spes 55; Sittlichkeit),

a.2) da er durch sie gemäß dem Plan Gottes sich die Schöpfung unterwirft und sie vervollkommnet, sich selbst bildet und den Mitmenschen dient,

a.3) da er durch die Pflege der Wissenschaften und Künste zum Wahren, Guten und Schönen, zu umfassenderem Werturteil, ja zur Weisheit Gottes finden, sich von der Versklavung an die Dinge lösen und zur Anbetung und Betrachtung des Schöpfers und zur Erkenntnis des Wortes Gottes bereit werden kann (vgl. Gaudium et spes 57).

Auf dem rechten Weg ist die Kulturpflege dann, wenn sie sich auf die Gesamtentfaltung der menschl. Person sowie auf das Wohl der Gemeinschaft und der ganzen menschl. Gesellschaft ausrichtet, wenn sie also den Menschen dazu anleitet, ehrfürchtig nach tieferem Verstehen der Wirklichkeit und entsprechendem Urteil zu streben und den relig., sittl. und sozialen Sinn auszubilden. Sie bedarf dazu der Möglichkeit, nach den Prinzipien des jeweiligen Gebietes frei die Wahrheit zu erforschen, Erkenntnisse zu verbreiten, das menschl. Können zu entfalten, muß allerdings immer die Rechte der Person und der Gemeinschaft achten (vgl. Gaudium et spes 59; Leo XIII., D – [1879]). „Denn was wird es dem Menschen nützen, wenn er die ganze Welt gewinnt, aber sein Leben (den Sinn seines Lebens) verliert?“ (Mt 16,26).

Das Kulturleben, besonders in seiner heutigen Gestalt, ist von Schwierigkeiten und Gefahren für die wesentl. Aufgabe des Menschen nicht frei. Die stets sich mehrenden Kontakte zwischen den einzelnen Kulturen ermöglichen einerseits einen fruchtbaren geistigen Austausch, bringen anderseits die Gefahr der Verwirrung innerhalb der Kulturgemeinschaften und des unklugen Aufgebens überkommener Weisheit und wertvoller Eigenarten. Mit der Entwicklung der einzelnen Disziplinen wird es immer schwieriger, zu einer gesunden Gesamtschau der Wirklichkeit zu gelangen. Der rasche Fortschritt von Naturwissenschaften und Technik kann zur Vernachlässigung der (überlieferten) geistigen Werte führen. Wenn man die Untersuchungsmethode der ersteren zur obersten Regel sämtlicher Wahrheitsfindung machen will, kann man nicht mehr zu den innersten Seinsgründen vordringen (bloßer Phänomenalismus, Agnostizismus). Der Mensch gerät in Gefahr, den heutigen Errungenschaften zuviel zu vertrauen und das Suchen nach Höherem zu vernachlässigen. Die zu bejahende Eigengesetzlichkeit der einzelnen Kultur-gebiete kann im Sinn eines rein innerweltl. (religionsfeindl.) Humanismus mißdeutet werden (vgl. Gaudium et spes 57 f).

Solche Nachteile ergeben sich jedoch nicht notwendig aus der heutigen Kultur, deren positive Werte nicht verkannt werden dürfen: Gewissenhaftigkeit im Wahrheitssuchen, organisierte Zusammenarbeit, Geist der internationalen Solidarität, wachsendes Wissen um die Verantwortung der Fachleute für den Dienst am Menschen und dessen Schutz, Bereitschaft zur Verbesserung der Lebensbedingungen aller (auch derer, die sich in ungünstiger Lage befinden). All das hat etwas von jener erlösenden Umgestalung der Welt an sich, die das Evangelium verkündet (vgl. Gaudium et spes 57).

Weil wahre Kultur der wesentl. Bestimmung des Menschen entspricht, hat jeder Mensch ein Recht auf menschl. und mitmenschl. Kultur (Menschenrechte). Grundlegend wird dieses Recht durch Vermittlung einer Grund-Kultur (Kampf gegen Analphabetismus) anerkannt und erfüllt, die dem Menschen je nach seiner Begabung den Zugang zu den übrigen Kulturgütern eröffnet und ihn befähigt, am Gemeinwohl der Menschheit verantwortl. mitzuarbeiten. Mit diesem Recht geht die Pflicht kultureller Tätigkeit (Bildung, Wissenserwerb) Hand in Hand (vgl. Gaudium et spes 60). Im besonderen ist der christl. Laie im Rahmen seines Weltauftrages zu wertvoller Kulturarbeit verpflichtet (vgl. Lumen gentium 36). Dem allg. Recht auf Kultur widerspricht jede Diskriminierung, etwa der Frau (Gaudium et spes 29) oder bestimmter Völker oder Gesellschaftsschichten (vgl. ebd. 9 67). Als besonders wichtige Aufgabe erscheint die Einführung der Jugend in das Kulturleben (vgl. Apostolicam actuositatem 12). Aus dem Recht des Menschen auf Kultur und seiner Gemeinschaftsanlage folgt sein Recht, sich mit anderen in Vereinigungen zur Kulturpflege zusammenzuschließen (vgl. Dignitatis humanae 4). Wenn die moderne Kultur den Glauben des Christen vor Probleme stellt, muß sie ihn nicht notwendig schädigen; vielmehr kann sie den Christen dazu anregen, daß er seinen Glauben genauer und tiefer verstehen und zeitgemäß verkünden lernt (die zweifache Erkenntnisordnung von Glauben und Vernunft bedeutet nicht einen Widerspruch; vgl. D 3015 3019 [1795 1799]; Gaudium et spes 59). Voraussetzung dafür ist allerdings eine genügende Kenntnis sowohl der jeweiligen Geistes-Kultur wie der christl. Lehre. Eine besondere Aufgabe fällt in diesem Dialog den Theologen zu (Gaudium et spes 62).

b) Die Kirche ist nicht an eine einzige Kultur, etwa die jüdische, die hellenische, die abendländische, gebunden, muß vielmehr ihre Sendung in der jeweiligen Kultur mit deren Mitteln erfüllen („Gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern“, Mt 28,19; vgl. Gaudium et spes 44 58; Ad gentes 21 f; Unitatis redintegratio 19; Pius XII., UG 5124 f [DRM XVII 641 f]). Daher will sie, daß ihre Glaubensboten ein gediegenes Wissen und richtiges Urteil über die Kultur ihres Arbeitsgebietes erwerben und sie hochschätzen (Ad gentes 16 21 f). Wenn auch die Kirche nicht in erster Linie zur Kulturpflege berufen ist, steht sie doch mit den Kulturen in geistigem Austausch und bietet sie ihnen (manchmal kraftvolle) Anregungen (vgl. Gaudium et spes 44 59; Leo XIII., D – [1879]; Pius XII., UG 5124 f [DRM -], wobei den kath. Universitäten besondere Aufgaben zufallen (vgl. 2. Vat. Konz., Gravissimum educationis 10).

c) Aufgabe des Staates ist es, in dem ihm aufgetragenen Ausmaß für das Gemeinwohl seiner Bevölkerung zu sorgen. Zweifellos gehört dazu auch die Förderung der Kultur, jedoch nicht in dem Sinn, daß die Staatsgewalt den Inhalt der Kulturbetätigung festlegt (vielleicht noch dazu in Ausrichtung auf parteipolitische oder wirtschaftl. Ziele), vielmehr in dem Sinn, daß sie für die freie Kulturarbeit ihrer Bürger günstige (auch materielle) Voraussetzungen schafft (vgl. Gaudium et spes 59 75).

d) Die heutige Entwicklung auf eine einheitl. Menschheits-Kultur hin ist zu bejahen, stimmt sie doch mit der Tatsache und der Notwendigkeit überein, daß die Völker der Welt immer mehr zu einer Einheit zusammenwachsen (Völkergemeinschaft). Sinn dieser Menschheits-Kultur ist es, jedem einzelnen Menschen, welchem Volk immer er angehört, ein volleres Menschsein zu ermöglichen. Sie dürfte daher nicht zu einer alle Unterschiede verwischenden inhaltsarmen Einheits-Kultur werden, sondern sollte die wertvollen kulturellen Eigenarten der Völker weiter gedeihen lassen (vgl. Gaudium et spes 44 56 61; Ad gentes 16; Pius XII., UG 2007 5117 5119 [DRM XIII 375 f, XVIII 159 f]).


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