www. St Josef.at
Die katholische Informationsseite der Gemeinschaft v. hl. Josef
Navigation

Newsletter

Fr 15. Mai 2020 22:30

Österreich: öffentliche Gottesdienste sind wieder möglich

(apa-ots) Nach zwei Monaten ohne öffentliche Gottesdienste ist es seit Freitag 15.05.2020 wieder möglich, an öffentlichen Gottesdiensten teilzunehmen. Darauf haben sich alle 16 in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Die Umsetzung erfolgt durch die jeweilige Religionsgemeinschaft.

Abseits von Gottesdiensten wird es für das Betreten von Gotteshäusern – etwa zum persönlichen Gebet – keine Einschränkung der Personenanzahl geben.

Für Gottesdienste in geschlossenen Räumen gelten folgende Maßnahmen:

  • Der Verantwortliche des öffentlichen Gottesdienstes stellt sicher, dass maximal nur so viele Gläubige gleichzeitig am Gottesdienst teilnehmen, dass pro Teilnehmer 10 m² der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen
  • Die Einhaltung der maximalen Personenzahl und des Mindestabstandes im Gottesdienstraum ist durch eine Einlasskontrolle und Ordnerdienste sicherzustellen
  • Teilnehmer am Gottesdienst tragen einen Mund-Nasenschutz – dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
  • Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander soll dabei mindestens 1 Meter betragen – empfohlen werden 2 Meter
  • Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türgriffe), die regelmäßig von Mitfeiernden berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Für Gottesdienste im Freien wurden folgende Maßnahmen vereinbart:

  • Der Veranstalter des Gottesdienstes im Freien stellt sicher, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten wird und die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel sichergestellt ist
  • Die Religionsausübung im Freien findet in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten statt (begrenzte Teilnehmerzahl)
  • Die Einhaltung des Mindestabstandes, die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel sowie die maximale Teilnehmerzahl wird durch Ordnerdienste sichergestellt
  • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird ausdrücklich empfohlen

 

Generell gilt, dass Hochzeiten und Taufen bis auf Weiteres nur im engsten Familienkreis (maximal 10 Personen) stattfinden dürfen.

 

Kultusministerin Susanne Raab: „Ich danke allen Religionsgemeinschaften für die ausgezeichnete Kooperation in dieser schweren Zeit, in die unter anderem das Osterfest, das jüdische Pessach-Fest oder der Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan gefallen sind. Durch die gemeinsame Vereinbarung schaffen wir, dass Gläubige unter bestimmten Bedingungen wieder gemeinsam an Gottesdiensten teilnehmen können, aber gleichzeitig vor Infektionen so gut wie möglich geschützt werden. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Österreich erreicht.“

 

→ weitere Nachrichten


© Gemeinschaft vom hl. Josef · 1996 – 2024