Aberglaube
Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1 f
Während unter der Bezeichnung A. im weiteren Sinn (superstitio) alle Entartungen der Gottesverehrung zusammengefaßt werden können, meint A. im engeren Sinn (vana observantia), um den es hier geht, jenen Ersatz echter Religion, in dem der Mensch sich losgelöst von Gott geheimnisvollen unpersönl. Kräften (Magie) oder (sei es unbewußt, sei es mehr oder minder bewußt) dahinter stehenden übermenschl. persönl. Mächten zuwendet.
I. Die Entstellung (Loslösung von Gott) beginnt schon dort, wo die Verehrung zwar Gott erwiesen wird, jedoch Sinnloses oder Unrichtiges in ihren Dienst gestellt wird (cultus indebitus; vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.92 a.2).
1. Eine Verzerrung tritt ein, wenn Übungen hoch bewertet werden, die für die Gottesverehrung unwesentlich sind, und dabei das Wesentliche vernachlässigt wird (cultus superfluus, etwa das Anzünden einer Kerze vor einem Heiligenbild ohne Bereitschaft zum chr istl. Leben); die Verehrung wird so verdinglicht und entpersönlicht (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.93 a.2; Alfons M. di Lig., Theol. mor. IV 4). Das Konzil v. Trient (sess. 22) u. der CIC (c. 1261 §1) mahnen die Bischöfe, das Aufkommen solcher Mißbräuche wirksam zu verhindern. In den Sakramenten und den Sakramentalien spielt mit Recht das materielle Zeichen eine Rolle; es muß jedoch im Dienst der personalen Beziehung des Menschen zu Gott stehen und darf sie nicht verdrängen.
2. Entstellt wird die Gottesverehrung auch durch den Einsatz unwahrhaftiger Mittel (cultus falsus; etwa Kult auf Grund erfundener Wunder oder Offenbarungen). Wer derart verfährt, verfolgt ungute Ziele oder übersieht, daß durch solche Mittel nur Scheinerfolge erzielt werden können, die dem rel. Leben wesentl. personale Beziehung des Menschen zu Gott aber nicht gefördert, sondern geschädigt wird (vgl. Augustinus, De mend. 14,25, PL 40,505; Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.93 a.1; Alfons M. di Lig., Theol. mor. IV 3; CICc. 2322).
II. Noch weiter entfernt sich von echter Gottesverehrung, wer unter Loslösung von Gott Anschluß an geheimnisvolle unpersönl. Kräfte oder an übermenschl. persönl. Mächte sucht.
1. Verhältnismäßig harmlos mag es noch sein, wenn er durch Übungen, die ihrer Natur nach offenkundig dazu nicht ausreichen, erwünschte Wirkungen herbeiführen oder unerwünschte abwehren will. Allem Anschein nach folgt er der magischen Auffassung, der Mensch könne sich durch bestimmte Praktiken geheimnisvoller unpersönl. Kräfte bemächtigen. Immer wieder aber macht man auch Versuche, unabhängig von Gott an übermenschl. persönl. Mächte Anschluß zu gewinnen und durch sie etwas zu erreichen.
2. Das Bemühen, in die Welt des Okkulten einzudringen, kann von einem Forscherdrang beseelt sein, gegen den nichts einzuwenden ist, kann aber auch eine bedenkl. abergläubische Note tragen (vgl. Okkultismus).
Der Katechismus der Katholischen Kirche schreibt dazu:
III „Du sollst neben mir keine anderen Götter haben“
2110 Das erste Gebot verbietet, neben dem einen Herrn, der sich seinem Volk geoffenbart hat, noch andere Götter zu verehren. Es untersagt Aberglauben und Unglauben. Der Aberglaube ist gewissermaßen ein abartiges Zuviel an Religiosität, der Unglaube ein Zuwenig, ein der Tugend der Gottesverehrung widersprechendes Laster.
Aberglaube
2111 Der Aberglaube ist eine Entgleisung des religiösen Empfindens und der Handlungen, zu denen es verpflichtet. Er kann sich auch in die Verehrung einschleichen, die wir dem wahren Gott erweisen. So wenn z. B. bestimmten, im übrigen berechtigten oder notwendigen Handlungen eine magische Bedeutung beigemessen wird. Wer die Wirksamkeit von Gebeten oder von sakramentalen Zeichen dem bloß äußerlichen Verrichten zuschreibt und dabei von den inneren Haltungen, die sie erfordern, absieht, verfällt dem Aberglauben [Vgl. Mt 23,16—22].