Erbsünde
Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 300-303
Die Tatsache des sittlich ungeordneten Strebens im Menschen (Begierlichkeit) zeigt, daß der Mensch nicht in jener Einheit mit Gott lebt, für die er nach Auskunft der Offenbarung vom Schöpfer bestimmt ist. Diese Einheit mit Hilfe der Gnade zu erringen ist die dem Menschen gestellte Lebensaufgabe. Als Ursache für den jetzigen Zustand des Menschen können wir aus der Offenbarung die Erbsünde (Erbschuld) erkennen (vgl. 2. Vat. Konz., Gaudium et spes 13).
Dieser Ausdruck will die Wahrheit bezeichnen, daß der Mensch jetzt nicht in jener gnadenhaften Gottgemeinschaft (Heiligkeit und Gerechtigkeit) ins Dasein tritt, die dem ganzen Menschengeschlecht in Adam zugedacht war. Durch Adams Fall ist über das ganze Menschengeschlecht das Abgewandtsein von Gott (Gnadenberaubtheit, Unheiligkeit; „Tod der Seele“) gekommen (Konz. von Trient: D 1511 f [788 f]).
Jeder Mensch steht unter der Erbsünde (D 223 [102]). Dies geht nicht auf seine persönl. Entscheidung gegen Gott zurück. Die Erbsünde hat also nicht den Charakter der persönl. Sünde (D 1948 f [1048 f). Dennoch besteht sie nicht nur in einer äußeren Anrechnung der Schuld Adams, sondern in einem inneren Betroffensein von ihr, wie auch die Erlösung durch Christus den Menschen innerlich heiligt. „Denn wie durch den Ungehorsam des einen Menschen die vielen zu Sündern gemacht wurden, so werden auch durch den Gehorsam des Einen die vielen zu Gerechten gemacht“ (Röm 5,19; vgl. 5,12). Diesen Zustand, der nicht durch den freien Willen des einzelnen, wohl aber durch die freie Entscheidung Adams hervorgerufen wurde (D 1947 [1047]), erbt jeder Mensch dadurch, daß er in das Menschengeschlecht hineingeboren wird, also schon durch das (nicht bloß physische, sondern geistig-moralische) Eintreten in den Zusammenhang mit der ganzen Menschheit (in die Solidarität mit Adam), nicht erst durch freie Nachahmung der Sündentat Adams („propagatione, non imitatione“, D 1513 [790]; vgl. 231 [109 a]; Röm 5,14).
Das Wesen der Erbsünde liegt somit im Abgewandtsein des Menschen von Gott, das durch die freie Abwendung Adams (aversio hominis a Deo) begründet und von Gott belassen (aversio Dei ab homine) wurde. „Wir waren von Natur Kinder des Zorns wie die anderen auch“ (Eph 2,3; vgl. D 1511 [788]). Dieses Abgewandtsein kann auch Verlust des übernatürl. Lebens und der gnadenhaften Gottebenbildlichkeit genannt werden (D 1512 [789]). Das Wesentliche der verlorenen Gottesgemeinschaft kann der Mensch durch die Taufe wiedererlangen (Joh 3,5; D 1513 1515 [790 792]). Mit der gnadenhaften Gottverbundenheit hat der Mensch auch deren Auswirkungen in seinem natürl. Sein verloren: Er ist der Begierlichkeit (Gen 2,25; 3,7.10), dem Leiden (Gen 3,16–19), dem Tod (Gen 3,19; Sir 25,24; Weish 2,24; Röm 5,12.14.19) als katastrophalen Sündenfolgen ausgeliefert (D 371 f 1512 1521 [174 f 789 793]). Diese Verschlechterung der Natur (Augustinus, De nupt. et concup. II 34,57; PL 44,470 f; D 371 1511 [174 788]) wird nicht schon durch die Taufe gutgemacht (D 1515 [792]), sondern erst in der Verklärung.
Die Verwundung der natürl. Kräfte (vgl. D 824 [442]) darf zwar nicht pelagianisch verharmlost werden, als ob sich die Sünde Adams für den Menschen nur auswirke, wenn er sie durch eigene Sünde nachahme (vgl. D 222 f [101 f]); sie darf aber auch nicht reformatorisch übertrieben werden, als ob natürl. Gottebenbildlichkeit, natürl. Gotteserkenntnis und sittl. Wahlfreiheit (Willensfreiheit) ganz verloren seien. Die heutige kath. Theologie neigt zur Annahme, die natürl. Kräfte des Menschen seien durch die Erbsünde nicht in sich geschwächt, sondern nur im Vergleich zu dem Zustand, der dem Menschen urspr. von Gott zugedacht war. Allerdings würde in einem mögl. Stand der „reinen Natur“, in dem das aus der Gnade folgende Geordnetsein der natürl. Kräfte fehlen könnte, dieser Mangel vielleicht nicht so tief empfunden wie im Stand der gefallenen Natur.
Die Wahrheit von der Erbsünde läßt den Menschen jedenfalls erkennen, daß er zur Erreichung der ihm von Gott zugedachten Bestimmung der sich schenkenden Liebe Gottes bedarf. Wenn die Menschheit darauf verzichten will und Gott sie ihrem Wollen überläßt, gerät sie in den Zustand, den wir Erbsünde nennen. Gott will es aber tatsächlich nicht damit bewenden lassen, sondern in überströmender Liebe den Menschen noch reicher begnaden. „Denn wenn durch den Fall des Einen die vielen starben, so ist in weit höherem Maß die Gnade Gottes und das Gnadengeschenk des einen Menschen Jesus Christus auf die vielen reichlich übergeströmt“ (Röm 5,15).