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Friede

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 501-509

I. In der Hl. Schrift und im Reden der Kirche bedeutet Friede nicht einfach dasselbe wie im modernen Sprachgebrauch (Friede unter den Einzelmenschen, den Sozialgruppen, den Völkern und Staaten).

1. Das AT meint mit Frieden umfassend das Heilsein, zu dem jegl. Übel in Gegensatz steht (vgl. Ri 6,23; 18,6; 1 Chr 12,18 f; Dan 3,98). Das NT bezeichnet damit den Inbegriff des messianischen Heiles (vgl. Lk 1,79; 2,14; 19,42; die Botschaft des NT ist „Evangelium des Friedens“, Eph 6,15; vgl. 2,17; Apg 10,36), das Jesus Christus vermittelt (Joh 14,27; 16,33; 20,19.26), dessen Urheber Gott ist (Röm 15,33; Kol 3,15; 1 Thess 5,23; Hebr 13,20), das der Vater zus. mit dem Sohn (Röm 1,7; 1 Kor 1,3) oder besser durch den Sohn gibt (Röm 5,1; Phil 4,7; Kol 1,20; Eph 2,14–18; 1 Petr 5,13), das also durch den Sohn (Joh 14,27; 16,33; 20,19.26) als Frucht des Geistes (Röm 8,6; 14,17; 15,13; Gal 5,22) vermittelt wird. Zu diesem Heil, das für den Menschen Gabe und zugleich sittl. Aufgabe ist (2 Petr 3,14), gehört ebenso wie der Friede zw. Gott und dem Menschen (Röm 5,1; Kol 1,20) auch der Friede der Menschen untereinander: „Trachtet nach Frieden mit allen und nach Heiligung, ohne die niemand den Herrn schauen kann“ (Hebr 12,14; vgl. Röm 14,19; Eph 2,13–19; 4,3–6; Kol 3,15), wie übrigens schon im AT die ersehnte messianische Heilszeit mit den Zügen solchen Friedens geschildert („Und sie werden ihre Schwerter umschmieden zu Pflugscharen und ihre Speere zu Winzermessern. Nicht mehr wird ein Volk wider das andere das Schwert erheben und nicht mehr werden sie das Kriegshandwerk erlernen. Es wird ein jeder unter seinem Weinstock sitzen und unter seinem Feigenbaum, ohne daß jemand ihn stört“, Mi 4,3 f; vgl. Jes 2,2–4; Hos 2,20) und der Messias als Friedensfürst vorausgesagt wird (Jes 9,5 f; 11,1.6–10; Sach 9,9 f).

2. Die Kirche, die im Dienst des Heilswerkes Jesu steht, ist sich dessen bewußt, daß in ihre Aufgabe auch die Pflege des Friedens unter den Menschen fällt. Augustinus (De civon Dei XIV 11–13, PL 41,418–422) und Thomas von A. (S.Th 1,2, q.70 a.3; 2,2 q.29; q.180 a.2 ad 2) sehen im Frieden die allg. erstrebte Ordnung des Zusammenlebens auf der Grundlage der Gerechtigkeit. Die säkularisierende Neuzeit hat das Friedensproblem weitgehend aus den christl. Zusammenhängen gelöst. Die Päpste der letzten Zeit trachten, in Lehre und Tat den Frieden zu fördern und ihm wieder eine tragfähige Grundlage zu sichern.

Benedikt XV. machte während des 1. Weltkrieges in seiner Friedensnote an die Häupter der kriegführenden Völker konkrete Vorschläge zur Wiederherstellung und Sicherung des Friedens („Dés le dèbut“, 1.8.1917, AAS 1917,417–420).

Pius XI. stellte seine Regierung unter den Gedanken „Der Friede Christi im Reich Christi“ („Ubi arcano“, 23.12.1922, AAS 1922,691.694).

Pius XII. rief am Vorabend des 2. Weltkrieges aus: „Nichts ist mit dem Frieden verloren, aber alles kann mit dem Krieg verloren sein“ (UG 3551); er beschwor noch am 31.8.1939 die Regierungen von Deutschland und Polen, jeden Zwischenfall zu vermeiden und sich jeder verschärfenden Maßnahme zu enthalten, und ersuchte die Regierungen von England, Frankreich und Italien, seine Bitten zu unterstützen (AAS 1939,335 f). Nach Ausbruch des Krieges versprach er: „Was in Unserer Macht liegt, um das Kommen des Tages zu beschleunigen, wo die Friedenstaube auf dieser von einer Sintflut der Zwietracht überfluteten Erde eine Rast findet, das wollen Wir auch weiter tun“ (UG 85). Zunächst ging sein Bemühen dahin, Italien vom Eintritt in den Krieg zurückzuhalten und so dessen Ausweitung zu verhindern. All die Jahre von 1939 bis 1945 hörte er nicht auf, das Unheil des Krieges zu beklagen und zu seiner Beendung aufzurufen. Nach dem Ende des Krieges mahnt er unablässing zum Frieden und zur Vermeidung neuer Kriege (vgl. UG 553 670 674 3557–66 3699 f 3722 3769 3771 3915 4227 4229 4493–97 5364). Er versicherte, daß er es als gottgegebene Aufgabe seines Pontifkates betrachte, die Völker brüderl. zu einigen (UG 4458).

Johannes XXIII. machte sich ebenfalls wiederholt zum tatkräftigen Anwalt des Friedens, so bei seinem Regierungsantritt (AAS 1958,481 f), in seinem ersten Rundschreiben „Ad Petri Cathedram“ (AAS 1959,502–505), zu Weihnachten 1959 (AAS 1960,27–35), am 10.9.1961 (AAS 1961,577–582), vor und bei der Eröffnung des 2. Vat. Konz. (AAS 1962,682 f.793 f), anläßl. der Kuba-Krise (25.10.1962, AAS 1962,861 f). Das Friedenswirken dieses Papstes wurde durch die Zuerkennung des Balzan-Friedenspreises 1962 gewürdigt (vgl. Ansprachen AAS 1963,238–240.448–458). Er seinerseits stiftete den „Internationalen Friedenspreis Johannes XXIII.“ (vgl. AAS 1963,579 f). Sein Leben klang mit der Enz. „Pacem in terris“ vom 11.4.1963 aus, in der der Papst allen Christgläubigen und allen Menschen guten Willens die Grundklagen des Friedens in weltweitem Rahmen aufzeigte (vgl. AAS 1963,302 f).

Den Friedensbemühungen seiner Vorgänger schloß sich sofort nach seiner Wahl Paul VI. an (vgl. Ansprache vom 24.6.1963, AAS 1963,645 f). Weiteste Beachtung fanden die Friedensworte seiner ersten Weihnachtsbotschaft (AAS 1964,179), seiner Ansprache vor den Vereinten Nationen am 4.10.1963 (AAS 1965,877–885), seine Bemühungen um Frieden in Vietnam (vgl. Enz. „Christi Matri Rosarii“, AAS 1966,745–749; Homilie 4.10.1966, ebd. 898–901; mehrere Schreiben ebd. 911–915), seine weiteren Friedensappelle (Weihnachten 1966, Fatima 3.5.1967, Krieg im Nahen Osten 7.6.1967, Eröffnung der 1. Bischofssynode 29./30.9.1967, AAS 1967,75–81.502–505.596 f. 599 f.633–636.963–975; Weihnachten 1967, AAS 1968,37–46), sein Aufruf, den 1. Jänner alljährlich als „Tag des Friedens“ zu begehen (8.12.1967, 1097–1102), und seine jährl. Botschaften zu diesem Tag. Außer seinen zahlreichen Anregungen und Vorschlägen in Gefahrensituationen muß man als seinen bedeutendsten Beitrag zur Friedenssache wohl seine Enz. „Populorum progressio“ (26.3.1967, AAS 1967, 257–299) ansehen.

Das 2. Vat. Konz. befaßte sich eingehend mit dem Problem des Friedens (GS 77–90), um der Menschheit zu einer friedenszugewandten Haltung und dadurch zu einem menschlicheren Leben in der Welt zu helfen (GS 77).

II. Nach christl. Auffassung besteht der wahre Friede unter den Völkern nicht allein darin, daß sie nicht Krieg führen, bes. wenn der Krieg nur durch das Gleichgewicht der entgegengesetzten Kräfte oder das Diktat eines Mächtigen verhindert wird. Echt und gesichert ist der Friede erst, wenn er aus den sittl. Haltungen (Tugenden) der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe erwächst und so den Stempel Christi trägt (vgl. GS 78). Zu Streit und Gewalttat kommt es ja vor allem wegen der groben Verletzungen der Gerehtigkeit und der Liebe, die der Mensch nicht ertragen kann (Menschenverachtung, Hochmut, Herrschsucht, Mißtrauen, Neid und andere Formen des Egoismus; arge Unterschiede im Eigentum und Verzögerung der Hilfe an die Armen). Ein dauernder Friede kann nur auf einer Ordnung der Gerechtigkeit und der Liebe aufbauen, in der diese Ursachen der Zwietracht beseitigt werden (vg. GS 83; Pius XII., UG 3262 3544 3659 3662 3792–94 3880 f 4078 4114 4151; Johannes XXIII., PT 167).

III. In der Arbeit für eine solche Friedensordnung fällt den internationalen Einrichtungen eine wesentl. Aufgabe zu.

1. Die Menschheit ist heute mehr denn je zu einer Einheit zusammengewachsen und sich dieser Einheit bewußt geworden (vgl. GS 77). In Wohl und Wehe verbunden, muß sie darauf aus sein, sich eine Rechtsordnung des Zusammenlebens zu geben, durch die sie in einer den heutigen Erfordernissen entsprechenden Weise den Frieden unter den Völkern sichern kann (vgl. GS 84).

Anknüpfend an Gedanken Benedikts XV. empfahl Pius XII. schon 1939 und 1941 die Schaffung von Rechtsanstalten zur Sicherung und Verbesserung von Friedensverträgen (UG 3661 3797) und begrüßte er Plan und Werden der Organisation der Vereingen Nationen (UG 743 3545 4164 f), die sich in ihrer Satzung zur Sicherung des Friedens als ihrer Hauptaufgabe bekennt (Präambel; Art. 1, 33 und 51), und wünschte er, es möge ihr gelingen, der volle und reine Ausdruck der Friedenssolidarität zu werden (UG 4150). Wenn er auch seine Enttäuschung über ihr Versagen in großen Krisen nicht verhehlte (UG 4414 f), stand er doch weiter treu zum Gedanken der Völkergemeinschaft, die er als für das Gemeinwohl (Gemeinschaft) unerläßl. notwendig bezeichnete (UG 3964 f 3969 f 4199 4202 4415). Ähnlich erklärte Johannes XXIII., eine universale politische Gewalt sei heute wegen der weltweiten gemeinsamen Anliegen dringend notwendig (PT 137), und nannte als Schritte zu ihrer Verwirklichung die Gründung der Organisation der Vereinten Nationen (26.6.1945) und deren „Allg. Erklärung der Menschenrechte“ (Menschenrechte) vom 10.12.1948 (PT 142 f). Paul VI. unterstrich die Bedeutung dieser Organisation durch seine Ansprache vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen (4.10.1965, AAS 1965,877–885).

2. Ziel der entsprechend zu organisierenden Völkergemeinschaft ist das Weltallgemeinwohl (vgl. GS 26), das nur im Frieden erreicht werden kann. Durch ihre Einrichtungen muß die Völkergemeinschaft für die dauernden Bedürfnisse der Menschheit (Ernährung, Gesundheitswesen, Erziehung, Arbeit) und für besondere Nöte (Entwicklungsländer, Flüchtlinge, Auswanderer) sorgen (GS 84; vgl. Pius XII., UG 3794 4151; Paul VI., PP 43–80). Die wichtige Wirtschaftshilfe an bedürftige Völker (GS 85) soll so organisiert werden, daß nicht nur die hochentwickelten Länder den aufstrebenden Völkern beistehen, sondern diese selbst zur Eigenhilfe befähigt und zu den notwendigen Änderungen ihrer wirtschaftl.-sozialen Verhältnisse klug angeregt werden (GS 86). „Entwicklung ist der neue Name für Friede“ (Paul VI., PP 76). Angestrengte Bemühungen erfordern die Probleme, die das rasche Bevölkerungswachstum mancher Länder aufwirft (GS 87); Paul VI., PP 37; vgl. Geburtenregelung).

Außer dieser umfassenden und grundlegenden Arbeit an der Friedensordnung gehört zu den Aufgaben der organisierten Völkergemeischaft das unmittelbare Wirken gegen den Krieg (Pius XII., UG 4458): Vermittlung und Überwachung ehrenhafter Friedensverträge (GS 82; Pius XII., UG 743 3495 3661 3797), Verbreitung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Abrüstung, schließl. nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen das Verbot jegl. Krieges und der Schutz der einzelnen Völker gegen ungerechte Bedrohung (GS 82), im besonderen durch Ergreifen wirksamer Sanktionen gegen etwaige Angreifer (Pius XII., UG 3495–97 4150).

3. Solange es an dieser wünschenswerten Organsisation der Völkergemeinschaft fehlt, kann doch schon wertvolle Arbeit für den Frieden durch die bestehenden Einrichtungen geleistet werden (GS 82 83). Darüber hinaus empfiehlt sich die Schaffung eigener Organe zur Förderung des Friedens (GS 83).

4. Daß die Katholiken einzeln und organisiert, auch in Zusammenarbeit mit nichtkatholischen Christen (Nichtkatholiken), in schon vorhandenen oder erst zu gründenden Einrichtungen zum Aufbau der Völkergemeinschaft und zur Sicherung des Friedens mitwirken sollen, versteht sich von selbst (GS 88 90; Paul VI., PP 78). Das 2. Vat. Konz. hält die Schaffung eines Organs der Gesamtkirche für gut, das die Katholiken zur Hilfe an notleidende Gebiete und zur Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit anregen soll (GS 90). Demgemäß hat Paul VI. durch Motuproprio vom 6.1.1967 die Päpstl. Kommission „Iustitia et pax“ geschaffen, die (auch in nationalen Unterkommissionen) dem genannten Vorhaben durch Studien, durch umfassende Erziehung und durch Anregung konkreter Unternehmungen dienen will. Seit 1968 unterhält diese Kommission zus. mit dem Weltrat der Kirchen in Genf das „Committee on Society, Development and Peace“ (SODEPAX).

Auf jeden Fall verkündet die Kirche das sittl. Gesetz als Grundlage der internationalen Friedensordnung (GS 89; Pius XII., UG 3584 3586 3663 3770 3790 4119) und will sie durch ihre öffentl. Einrichtungen und durch die dienstbereite Zusammenarbeit aller Christen in der Völkergemeinschaf präsent sein und dem Frieden dienen (GS 89).

IV. Wie unschwer einzusehen ist, kann die Errichtung einer Friedensordnung und ihre Sicherung durch die Völkergemeinschaft nur gelingen, wenn in den Menschen die Friedensgesinnung da ist und erstarkt. Der Kirche geht es gerade um die Weckung der Friedensbereitschaft in den Herzen der Menschen (GS 71 81 82; Pius XII., UG 3875).

Von ihr kann auch der Soldat beseelt sein: Seine Aufgabe ist geradezu ein solches Dienen, durch das er zu Sicherheit und Freiheit der Völker und zur Festigung des Friedens beiträgt (vgl. GS 79).

Bes. eindrucksvoll aber tut sich die Friedensbereitschaft in dem kund, der in der Lage wäre sein Recht mit Gewalt durchzusetzen, und doch, ohne Rechte anderer und der Gemeinschaft zu beeinträchtigen, sich mit gewaltlosen Verteidigungsmitteln begnügt, die auch Schwächeren zur Verfügung stehen (GS 78).

Friedensliebe kann als Wert beispielhaft auch aus dem Verhalten derer leuchten, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigern, aber zu anderen Formen des Dienstes an der menschl. Gemeinschaft bereit sind.

V. Eine christl. Friedensbewegung (Pazifismus), die nicht ins Leere laufen will, darf sich ihre Aufgaben nicht zu leicht vorstellen.

1. Es gibt einen Typ des Pazifisten, bei dem man bezweifeln kann, ob er der Sache des Friedens einen wirklichen Dienst erweist: jenen, der selbstgefällig die Menschen früherer Zeiten und die Vertreter anderer Ansichten aburteilt; der geneigt ist, den Andersdenkenden die ernste Sorge um den Frieden abzusprechen und sie nur für sich in Anspruch zu nehmen; der nicht dessen gewahr wird, daß er allzu primitiv, vielleicht sogar falsch argumentiert; der einen faulen Frieden verficht und so tut, als ob das Leibesleben der Güter höchstes wäre, dessen Einsatz auf keinen Fall gefordert werden darf und der den Krieg mehr wegen der damit verbundenen physischen Übel als wegen seiner Ungerechtigkeit verabscheut. Der verantwortungsvewußte christl. Pazifist legt weniger Wert auf das Reden als auf das Tun zur Annäherung der Völker; ist auch umsichtig darauf bedacht, die Kräfte, die sich sonst kriegerisch auswirken könnten, friedlichen Aufgaben zuzuführen; scheut nicht vor nüchternen Maßnahmen und mühseliger Kleinarbeit zurück. Er weiß, daß wirklicher Friede nur aus Gerechtigkeit und Liebe stammt, wegen der wechselnden Verhältnisse nie endgültiger Besitz ist, sondern immer wieder neu errungen werden muß (vgl. GS 78). Diese wahre Friedensarbeit, die schon zur Zeit des Friedens auf weite Sicht getan wird – nicht erst dann, wenn der Krieg droht –, hat allein Aussicht auf dauernden Erfolg. Da der Friede als so vielfältig gefährdet erscheint, erwartet sich der christl. Pazifismus seine Sicherung nicht bloß von menschl. Bemühungen, sondern setzt seine Haupthoffnung auf Gott und erbittet von ihm den Frieden (vgl. Pius XII., UG 3874 4194; Johannes XXIII., PT 168 171).

2. Zur Pflege der Friedensarbeit entstand nach dem 2. Weltkrieg die von der Kirche anerkannt Pax-Christi-Bewegung. Sie verfolgt drei Aufgaben: a) das Gebet um den Frieden; b) das Forschen nach den Voraussetzungen des wahren Friedens; c) die Arbeit für den Frieden unter Katholiken durch Herstellen von Kontakten über die Grenzen der Nationen, Rassen und Klassen hinweg sowie bei allen Menschen durch Weckung des Weltbürgerbewußtseins und des kritischen Sinnes gegenüber Propagandalügen (vgl. Pius XII., UG 3872–86).


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