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Bilder, heilige

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 111-114

1. Die christl. Verehrung heiliger Bilder gilt nicht ihnen selbst, sondern den dargestellten Personen („cultus relativus personae“, CICc. 1255 § 2; vgl. Thomas von Aquin, S. Th. 3 q.25 a.3). Die Kirche hat das öfteren darauf hingewiesen (D 600 1823 [302 986]). Entweder ist Gott selbst in den Bildern dargestellt und wird in ihnen geehrt, oder er wird in den Heiligen geehrt, die die Bilder zeigen; auf jeden Fall ist die richtige Verehrung heiliger Bilder mittelbare Gottesverehrung. Gott selbst ist zwar seiner geistigen Natur nach nicht darstellbar; so gibt es weder im AT noch im Islam Bilder Gottes; auch in den primitivsten Kulturen werden in der Regel keine Bilder des höchsten Wesens angefertigt. Immerhin wendet das AT eine Menge analoger bildlicher Ausdrücke auf Gott an. Man darf es daher der Kunst nicht verargen, wenn sie sich davon zu bildl. Darstellungen Gottes anregen läßt. Wenn diese Bilder entsprechenden geistigen Gehalt haben und wenn ihre Beschauer nicht gänzl. unwissend sind, werden durch sie kaum falsche Auffassungen genährt. Freil. eignen sich der inkarnierte Gottessohn und die Heiligen als Geist-Leib-Wesen besser zur bildl. Darstellung.

2. Die Berechtigung der B.verehrung begründet sich von der geist-leibl. Natur des Menschen her. Der Weg unserer Erkenntnis geht von den Sinnen zum Geistigen. So können uns auch die Bilder zu geistigen Akten der Verehrung anregen (vgl. Thomas von Aquin, S. Th. 2,2 q.94 a.2 ad 1; D 601 1824 [302 987]). Wegen dieser guten Wirkung gab es Bilder Christi und der Heiligen in der Kirche vom Anfang an; das 2. Konz. von Nicäa (787) beruft sich für die B.verehrung auf die Überlieferung der Kirche (D 600–602 [302 f]).

Manche Übertreibungen mögen eine Mitschuld an den Bilderstürmen des 8. und 9. Jh.s im Osten und der Reformation (bes. durch Zwingli und Calvin) im Westen tragen. Gegenüber der radikalen Verwerfung heiliger Bilder hat die Kirche die Bilderverehrung grundsätzl. verteidigt (2. Konz. von Nicäa; 4. Konz.von Konstantinopel 869/70; Konzil von Trient 1563; D 605 653–656 1824 1867 2218 [306 337 987 998 1238]; 2. Vat. Konz., Lumen gentium 67). „Der Brauch, in den Kirchen den Gläubigen heilige Bilder zur Verehrung darzubieten, wird nicht angetastet“ (2. Vat. Konz., Sacrosanctum Concilium 125; vgl. 111).

Zu Unrecht beruft man sich gegen die B.verehrung auf den Dekalog: „Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen, kein Abbild von dem, was im Himmel droben oder unten auf der Erde oder im Wasser oder unter der Erde ist. Du sollst dich nicht vor diesen Bildern niederwerfen und sie nicht verehren. Denn ich, Jahwe, bin ein eifernder Gott“ (Ex 20,4 f; vgl. Dt 5,8 f). Das Verbot betrifft Bilder, denen eine selbständige Bedeutung beigemessen wird, nicht aber jene, in denen Gott geehrt wird.

Im übrigen ist das Bestreben der Kirche weniger darauf gerichtet, zur Bilderverehrung zu drängen, als darauf, alles Ungehörige von ihr fernzuhalten. Bilder sollen in den Gotteshäusern „in mäßiger Zahl und rechter Ordnung aufgestellt werden, damit sie nicht die Verwunderung der Gläubigen erregen und einer weniger gesunden Frömmigkeit Vorschub leisten“ (2. Vat. Konz., Sacrosanctum Concilium 124); immer schon war es ein Anliegen der Kirche, daß die Bilder in Gotteshäusern nicht entgegen ihrem Sinn zu falschen Auffassungen im Glauben oder zur Sünde Anlaß bieten (Konz. von Trient, D 1825 [988]), worüber die Bischöfe wachen sollen (CICc. 1279; 2. Vat. Konz., a.a.O.). Im besonderen will die Kirche (durch Alter, Kunstwert oder Ansehen beim Volk) kostbare Bilder schützen (c. 1280; c. 1281 § 1).

3. Abzulehnen ist die Verehrung von Bildern, wenn sie Personen, die nicht verehrt werden dürfen, oder den Bildernn in sich, als hätten sie eine magische Kraft, gilt. „Der Heiden Götter sind Silber und Gold, gebildet von Menschenhand. Sie haben einen Mund und können nicht reden, sie haben Augen und sehen nicht. Sie haben Ohren und können nicht hören, in ihrem Mund ist kein Odem“ (Ps 134 [135], 15–17). Das Konzil von Trient erklärt eindeutig, die B. Christi, Mariens und der übrigen Heiligen dürften nicht wegen einer ihnen zukommenden Göttlichkeit oder Kraft oder im Vertrauen auf sie selbst verehrt werden, sondern um der Ehrung der dargestellten Personen willen (D 1823 [986]). Auch Gnadenbildern an Wallfahrtsorten ist nicht eine eigene Kraft zuzuschreiben; vielmehr ist die Güte Gottes zu ehren, die sich ihrer zum Spenden von Wohltaten bedienen will. Ihre durchgängige Ablehnung jedoch entspringt einer Verkennung der Tatsache, daß Gott in seinem Gnadenwalten vielfach auf unsere geist-leibl. Natur Rücksicht nimmt (vgl. D 2670 [1570]).


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