Übel
Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1613-1615
1. Als Ü. bezeichnet man ein Element in der Verfassung eines Seienden, das dieses nicht so sein läßt, wie es sein sollte; also einen Mangel im Sein (in der Vollkommenheit, im Gutsein).
a) Näherhin kann dieser Mangel dem natürl. Sein oder Tätigsein des Seienden (Ü. im engeren Sinn; physisches Ü., vom Menschen meistens schmerzl. empfunden) oder dem sittl. Wollen (Sünde, Böses; moralisches Übel) anhaften.
„In doppelter Weise wird der Name Ü. verwendet: für das, was der Mensch tut, und für das, was er leidet; das eine ist die Sünde, das andere die Sündenstrafe“ (Augustinus, Contra Adimantum 26; PL 42,169).
b) Nach dem Ursprung des Ü.s (im besonderen nach seiner Vereinbarkeit mit Gottes Allmacht und Güte, nach dem Zusammenhang von physischem Ü. und Sünde) fragt die phil. und die theol. Reflexion (Theodizee). Innerh. der umfassenden Problematik des Ü.s stellen sich der Moraltheologie ihr eigene Fragen.
2. Das physische Ü., das den Menschen trifft (mag es in seinem eigenen Sein oder in seiner Umwelt liegen), wird ihm häufig zur Schwierigkeit für seine sittl. Lebensgestaltung (ungünstige Lebensverhältnisse, Schicksalsschläge, Krankheiten, Tod).
a) Erfahrungsgemäß versagen viele Menschen unter solcher Belastung in der sittl. Bewältigung ihres Lebens. Anderseits können Leiden dem Menschen auch zur Ausreifung seiner Persönlichkeit helfen; gerade darin (und keineswegs nur in der Strafe für die Sünde) ist ihr tieferer Sinn zu suchen (Geduld). Auf beide Aspekte muß man in der Betreuung von Menschen achten.
b) Der sittl. verantwortungsbewußte Mensch steht manchmal vor der Frage, ob und wieweit er sich oder anderen physische Ü. zufügen darf.
Zweifellos widerspricht es der dem Menschen aufgetragenen (Selbst-, Nächsten-) Liebe, jemandem ein Ü. um des Ü.s willen anzutun (nur, um leiden zu machen); ein solches Verhalten ist Ausdruck erschreckender Lieblosigkeit (Grausamkeit), die nicht selten krankhaften Ursprungs sein mag. Wenn man aber darauf achtet, daß Leiden zur Besinnung bringen und zur Reifung beitragen können, erscheint es nicht unter allen Umständen als unzulässig, ein physisches Ü. in Hinordnung auf eine gute Wirkung absichtl. (direkt) auf sich zu nehmen oder für andere zu verursachen (etwa in Form der Strafe). Eher noch kann es vertretbar sein, ein Ü. indirekt (vorausgesehen, aber unbeabsichtigt) heraufzubeschwören (vgl. Handlung mit zweierlei Wirkung).
Nicht leicht ist manchmal die Frage zu beantworten, wo die Grenze zw. nicht sündhaftem und sündhaftem (gegen den Auftrag der Liebe verstoßendem) Verursachen physischen Ü.s liegt. Das Verursachen manchen Ü.s kann in einem Fall zulässig, in einem anderen Fall Sünde sein; solange ein derartiges Verursachen in gewisser Abstraktheit (ohne nähere Umstände) betrachtet wird, kann man es in dem Sinn als vormoralisches Ü. bezeichnen, daß es seiner ganzen Beschaffenheit nach unter bestimmten Voraussetzungen zum moralischen Ü. werden kann (vgl. Qualifizierung, sittl., eines Verhaltens).
3. Das moralische Ü. ist gleichbedeutend mit der (formalen) Sünde in der inneren Entscheidung gegen das sittl. Gute (den sittl. Wert; die Liebe; Gott), in entsprechendem Verhalten, in der bösen Gewohnheit (Laster). Zur sittl. Aufgabe des Menschen gehört es nicht nur, selbst die Sünde zu meiden und zu überwinden, sondern auch, anderen dazu nicht Anlaß zu geben (Verführung, Gelegenheit, Ärgernis, Mithilfe) oder ihnen aus ihr herauszuhelfen.