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Kasuistik

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 654 f

Unter Kasuistik (lat. casus = Fall) versteht man in der Moraltheologie die Lösung konkreter sittl. Einzelprobleme (Gewissensfälle) durch Anwendung der allg. Grundsätze auf sie. Bei maßvoller Anwendung kann die Kasuistik der Moraltheologie gute Dienste leisten.

Nicht immer aber wurden die rechten Grenzen eingehalten: a) Kasuisten haben sich (vielfach in einseitiger Ausrichtung der Moraltheologie auf die Tätigkeit der Beichtväter) ganz von Einzelfällen gefangennehmen lassen und sich um das Grundsätzliche zu wenig gekümmert; sie waren damit auch für die Einzelfälle zu wenig gerüstet und verloren sich in Spitzfindigkeiten. b) Sie haben ihren Lösungen zu große Bedeutung beigemessen: als ob sich die Fülle vorkommender Gewissensfälle von vornherein in Casus fassen ließe; als ob sich die Situation mit ihrem Persönlich-Einmaligen nicht vom Casus, dem Einzelfall des Allg.en, unterschiede und als ob daher mit der Lösung des Casus auch für die Situation die vollbefriedigende Antwort, die das eigene fragende Mühen des Menschen überflüssig macht, gegeben wäre; als ob der sittl. Aufruf rein durch das Sachliche, nicht durch das persönl. Wollen Gottes (das oft bei denselben sachl. Gegebenheiten Verschiedenes fordern kann) bestimmt wäre und wieder nur das objektive Tun des Menschen, nicht aber vorzügl. seine innere Einstellung beträfe; als ob der Mensch bloß zur Nicht-Sünde (um deren Scheidung von Sünde man sich peinl. bemüht) und nicht zu sittl. Höherstreben verpflichtet wäre. – Kein Wunder, daß solch aufgeblähte und verzerrte Kasuistik zum Widerspruch herausforderte.


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