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Willensabhängigkeit

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1353 f

Der Mensch ist sittliches, d.h. sein Leben in verantwortl. freier Entscheidung (Willensfreiheit) selbst gestaltendes Wesen. Mit seiner sittl. Aufgabe verträgt es sich, daß er seine Entscheidungen dem Willen anderer anpaßt, wenn er dies nur vor seinem Gewissen verantworten kann. Häufig ist die Unterordnung sogar sittl. geboten (Gemeinschaft).

Neben diesem gesunden Gehorsam gibt es aber bedenkl. Formen der Unterordnung: Willfährigkeit in sittl. unzulässigen Dingen; Abhängigkeit in einer Weise, daß der Mensch mehr und mehr seine eigene Entscheidungsfähigkeit einbüßt und von einem fremden Willen beherrscht wird (Hörigkeit, [Massen-]Suggestion, Hypnose u.ä.). In dem Maß, in dem er in solche W. gerät, verliert sein Verhalten den eigentl. menschl. (sittl.) Charakter (vgl. menschl. Akt).

Hinsichtl. der Anrechenbarkeit muß man fragen, wie es zu diesem Zustand gekommen ist. Wenn andere den Menschen ohne seinen Willen dazu bringen, versündigen sie sich an seiner Menschenwürde (vgl. Person). Er selbst trägt dann an seiner unerfreul. Verfassung keine Schuld; soweit sein Verhalten unter dieser W. steht, kann es ihm nicht angerechnet werden. Anders jedoch, wenn er selbst sich kraft eigener Entscheidung mit Voraussicht des Kommenden in ein solches Verhältnis begeben hat.


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