Von der notwendigen Einheit mit dem Bischof(1998)
Josef Spindelböck
Von der notwendigen Einheit mit dem Bischof
Aktuelle Vorfälle in der katholischen Kirche Österreichs (Stichwort: P. Udo Fischer und dessen Absetzung als Pfarrer von Paudorf durch Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn von St. Pölten am 18.02.1998) mögen uns anregen, ein wenig über das Wesen des Bischofsamtes und seinen unverzichtbaren Dienst an der Einheit der Kirche nachzudenken.
Die Bischöfe sind mit ihrem sichtbaren Haupt, dem Papst, die Nachfolger der Apostel. Sie sind von Jesus Christus kraft ihres Weiheamtes dazu bestellt, die Kirche Gottes zu lehren, zu leiten und zu heiligen und dabei wachsam gegen das Eindringen von Irrtümern zu verteidigen.
In der Kirche Christi „besitzt der römische Bischof als Nachfolger des Petrus, dem Christus seine Schafe und Lämmer zu weiden anvertraute, aufgrund göttlicher Einsetzung die höchste, volle, unmittelbare und universale Seelsorgsgewalt. Weil er also als Hirte aller Gläubigen gesandt ist, für das Gemeinwohl der ganzen Kirche und für das Wohl der einzelnen Kirchen zu sorgen, hat er den Vorrang der ordentlichen Gewalt über alle Kirchen. Aber auch die Bischöfe sind vom Heiligen Geist eingesetzt und treten an die Stelle der Apostel als Hirten der Seelen. Gemeinsam mit dem Papst und unter seiner Autorität sind sie gesandt, das Werk Christi, des ewigen Hirten, durch alle Zeiten fortzusetzen. Christus hat nämlich den Aposteln und ihren Nachfolgern den Auftrag und die Vollmacht gegeben, alle Völker zu lehren, die Menschen in der Wahrheit zu heiligen und sie zu weiden. Daher sind die Bischöfe durch den Heiligen Geist, der ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische Lehrer des Glaubens, Priester und Hirten geworden.“ (2. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe „Christus Dominus“, Nr. 2).
Jeder Diözesanbischof repräsentiert eine Teilkirche (Diözese), deren innere Einheit auf die notwendige Einheit der Gesamtkirche unter ihrem sichtbaren Hirten, dem römischen Papst als dem Stellvertreter Jesu Christi auf Erden, hinweist. Wer daher dem Bischof gehorcht, „gehorcht nicht ihm, sondern dem Vater Jesu Christi, dem Bischof aller Menschen. Zur Ehre dessen, der uns erwählt hat, müssen wir daher einen ungeheuchelten Gehorsam leisten. Denn man täuscht ja nicht diesen sichtbaren Bischof, sondern man betrügt den unsichtbaren. Es handelt sich nicht um einen Menschen dieser Erde, sondern um Gott, der das Verborgene kennt. Es sollte nicht genügen, Christ zu heißen, man soll es auch sein. So gibt es ja Christen, die den Bischof zwar Bischof nennen, aber alles ohne ihn tun. Sie scheinen mir kein gutes Gewissen zu haben. Denn sie versammeln sich, ohne sich zuverlässig an die Vorschriften (des Bischofs) zu halten.“ (Hl. Ignatius von Antiochien, Aus dem Brief an die Magnesier, zitiert nach: Lektionar aus dem Stundenbuch II/4, 183 f).
Das Wesen des verantworteten kirchlichen Gehorsams besteht also darin, daß er um Christi willen erfolgt. Nicht Menschen gehorchen wir letztlich, sondern Gott. Dieser aber hat Menschen verschiedene Ämter und Dienste übertragen, die sie zum Wohl der Kirche ausüben sollen. Dabei ist es nötig, in Einheit und Liebe mit denen verbunden zu sein, die in der Kirche das Amt der Leitung innehaben. Wer die notwendige Einheit mit Bischof und Papst verschmäht, trennt sich von der Einheit mit Christus.
Gehorsamsverweigerung wäre nur dann berechtigt, wenn ein Bischof von einem seiner Gläubigen oder Priester ein Abweichen von der Lehre des Glaubens und der Sitte verlangen würde. Das aber ist im eingangs angeführten Konflikt keineswegs der Fall. Denn hier ist es der Bischof, der von dem betreffenden Pater seit Jahren die volle Einheit in Glaube und kirchlicher Disziplin verlangt – bis jetzt leider erfolglos (weswegen die Absetzung erfolgen mußte). Wir wollen auf eine Sinnesänderung des betroffenen Ordensmannes hoffen und dafür beten!
