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Macht Beichten Sinn?
Ermutigungen zu einer Neuentdeckung des Bußsakramentes (2. März 1999)

Josef Spindelböck

Da es außerhalb und auch innerhalb der (katholischen) Kirche immer wieder Stimmen gibt, die den Sinn und Nutzen des Bußsakramentes (der „Beichte“) in Frage stellen, werden hier einige Gedanken vorgestellt, die sowohl in theologischer Reflexion über dieses Sakrament als auch im praktischen Umgang damit begründet sind.

Wenn die Beichte mit Schuld und ihrer Bewältigung zu tun hat, dann ist es wichtig, echte von unechten Schuldgefühlen zu unterscheiden. Falsche Schuldgefühle aufrechtzuerhalten kann nicht das Ziel der Kirche und einer verantworteten Beichtpraxis sein. Wer nicht davon loskommt, sollte die Hilfe eines Arztes (Psychiaters) in Anspruch nehmen. Es wäre aber irreführend zu leugnen, daß es echte Schuld gibt: gegenüber sich selbst und den Mitmenschen und – aus der Sicht des Glaubens – auch gegenüber Gott. Diese muß bewältigt, „aufgearbeitet“, ja vergeben werden, damit der Mensch wieder frei ist und sich positiven Zielen zuwenden kann.

Schon von einem rein natürlichen Standpunkt aus ist es hilfreich, sich jemandem anzuvertrauen, der bestimmte Dinge für sich behalten kann. Von da aus erscheint es äußerst wohltuend zu wissen, daß ein katholischer Priester die Inhalte einer Beichte unter keinen Umständen preisgeben darf (Beichtgeheimnis) – selbst dann nicht, wenn er dadurch selber schwere persönliche Nachteile auf sich nehmen müßte. So hilft es vielen, wenn sie bestimmte Vorkommnisse ihres Lebens einfach einmal aussprechen und bei jemandem „abladen“ können, der sicher nicht mit anderen darüber spricht.

Entscheidend beim Bußsakrament ist aber die Sicht des Glaubens: Die Kirche hält daran fest, daß Gott jede Schuld vergibt, wenn der Mensch sie bereut und sein Leben ändern will. Die fundamentale Vergebung der Schuld geschieht in der Taufe; für alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden ist das persönliche Bekenntnis in der Beichte notwendig. Damit erhält die Kirche keinen Machtanspruch aufrecht, sondern erweist sich als Dienerin des Wortes Christi: „Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert“ (Joh 20,23). Willkür ist hier fehl am Platz. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, muß der Priester jede Schuld lossprechen. Wer den Glauben an das Bußsakrament teilt, kann sagen: Nach einer gültigen Beichte bin ich durch die mir von Gott gewährte Lossprechung des Priesters frei geworden von jeder Schuld. Ein neuer Anfang ist möglich. Gott hat mir eine Zusage gegeben, wieder „heil“ zu sein; er hat mich geheiligt, um in der Neuheit der Gottes- und Nächstenliebe das Leben wieder anzunehmen und zu gestalten. Das Ziel ist ja nicht, bei der Schuld stehenzubleiben, sondern davon befreit zu werden!

Die gegenwärtige kirchliche Praxis in den Pfarrgemeinden und religiösen Gruppen ist sehr unterschiedlich: Da gibt es (leider) Orte, wo die Beichte schon fast vergessen ist; es gibt (immer noch) traditionell geprägte Pfarren, in denen die Oster- und Weihnachtsbeichte zu einer gewissen Selbstverständlichkeit gehört (mit der Gefahr eines gewohnheitsmäßigen Formalismus). Und schließlich entdecken oft Menschen ganz persönlich neu die heilende Kraft und den Segen dieses Sakramentes für ihr Leben. Sie gehen zur Beichte nicht aus äußeren Überlegungen, sondern aus innerer Überzeugung und mit der Freude des Glaubens. Solche Menschen erfahren, daß ihnen dieses Sakrament hilft, im Glauben voranzukommen. Sie sehen nicht nur die Notwendigkeit im Bekenntnis schwerer Sünden, sondern auch die große Chance für die Bewältigung der alltäglichen Schuld. Vielleicht sollten Gläubige wie Priester wieder neu diesen Lebensquell entdecken und so ein Stück weit Erlösung erfahren.