www. St Josef.at
Die katholische Informationsseite der Gemeinschaft v. hl. Josef
Navigation

Widerstand in der Kirche? Teil 4

Josef Spindelböck

Im letzten Teil wurde vom Bereich der Praxis, also dem Leben gemäß dem Glauben, als einem Feld des berechtigten Widerstands gegenüber dem Bösen gesprochen: Jeder Christ ist zum Streben nach Heiligkeit verpflichtet! Das Verhältnis von Autorität und Gehorsam in der Kirche soll zum Abschluß noch ausdrücklich zur Sprache kommen:

Autorität und Gehorsam in der Kirche

Jede rechtmäßige menschliche Autorität ist Gottes Stellvertreterin auf Erden (vgl. 1 Petr 2,13 f; Röm 13,1–7). Dies gilt in besonderer Weise für die kirchliche Autorität in ihren verschiedenen Formen (vgl. Hebr 13,17). Vor allem der Papst als Nachfolger Petri im Amt des Stellvertreters Christi und die Bischöfe als Nachfolger der Apostel dürfen zu Recht Autorität und Gehorsam um Christi willen beanspruchen. Dem Menschen als vernünftigem und mit freiem Willen ausgestatteten Wesen ist es eigen, nicht blind zu gehorchen: Er muß im Gewissen die Rechtmäßigkeit der betreffenden Autorität grundsätzlich bejahen können, auch wenn er vielleicht im Einzelfall nicht bei jeder Weisung dieser Autorität eine innere, d.h. von der Sache her kommende Einsicht besitzt. Würde jegliches Wissen um die Rechtmäßigkeit einer Autorität und ihrer Anordnung fehlen, dann wäre dieser Gehorsam sogar unmoralisch. Die Einsicht in die Rechtmäßigkeit kirchlicher Autorität ist eine vom Glauben getragene: Weil wir aus dem Glauben wissen, daß Jesus der Kirche und besonders den Nachfolgern der Apostel in ihrem Amt der Lehre, Leitung und Heiligung der Gläubigen den Beistand des Heiligen Geistes geschenkt hat, dürfen wir grundsätzlich davon ausgehen, daß es sittlich verantwortbar und auch vor Gott verdienstlich ist, unseren kirchlichen Vorgesetzten zu gehorchen. Diese dürfen ihre von Christus erhaltene Autorität freilich nicht mit Willkür verwechseln. Sie sind an bestimmte Grenzen und Vorgaben gebunden: Die unverfälschte Bewahrung, Weitergabe und Auslegung der göttlichen Offenbarung ist ihre eigentliche Aufgabe. Sie sind dem Wort Gottes verantwortlich. Würden sie ihre Autorität dazu mißbrauchen, den Glauben zu zerstören, oder fahrlässig über Gefahren für den Glauben hinwegsehen, ohne ihnen mit ihrem Einfluß wirksam entgegenzutreten (z.B. Begünstigung von Irrlehren, Duldung schwerster sittlicher Mißstände etc.), dann wäre auch die von ihnen beanspruchte Gehorsamspflicht nicht mehr im vollen Sinne aufrecht. Dann gilt das Wort des Petrus und der übrigen Apostel: „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg 5,29)

Neben einer direkt gegen den Glauben oder das Gebot Gottes verstoßenden Weisung kirchlicher Autorität gibt es natürlich auch die einfache Kompetenzüberschreitung, also die Verletzung der Zuständigkeit durch Überziehung der Autorität. In diesem Fall kann es um des Gemeinwohls der Kirche oder einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft willen nützlich oder gar geboten sein, einem an sich nicht verpflichtenden Befehl dennoch zu gehorchen. Durch Ungehorsam wäre der Schaden womöglich noch größer.

Richtige Entscheidungen in den Fragen von Gehorsam und Widerstand in der Kirche sind manchmal schwierig zu treffen. Demut des Herzens, Hören auf das Wort Gottes in der Auslegung durch das kirchliche Lehramt sowie das Gebet um die rechte Erkenntnis des Willens Gottes helfen dabei, den Weg gläubigen und verantworteten Gehorsams zu gehen!