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Die kirchliche Ehevorbereitung
Ehevorbereitung in kirchlichen Dokumenten und ihre praktische Umsetzung in der Erzdiözese Wien (2000)

Peter Pitzinger

Hinweis/Quelle: Die hier online publizierte Arbeit entstand im Rahmen des Seminars „Katholisches Eherecht: Besprechung der aktuellen Judikatur“ im Sommersemester 2000 an der Universität Wien bei o. Univ.Prof. Dr. Richard Potz (Institut für Recht und Religion) und ao. Univ.Prof. Mag. Dr. Josef Kremsmair (Institut für Kanonisches Recht). Wir danken dem Autor für die Erlaubnis der Veröffentlichung auf stjosef.at.

Vorwort

Durch Darlegung neuerer kirchlicher Dokumente zum Thema „Ehevorbereitung“ soll die theoretische Grundlage des Lehramtes und des Kirchenrechtes für die kirchliche Ehevorbereitung dargestellt werden. Im zweiten Teil wird die konkrete Umsetzung am Beispiel der Aktivitäten in der Erzdiözese Wien untersucht und kommentiert. Schließlich wird auch diskutiert, ob eine mangelnde Ehevorbereitung Auswirkungen auf den Ehekonsens haben kann.

Das Thema „Ehevorbereitung“ berührt mich auch persönlich. Ich wurde am 15. November 1985 kirchlich getraut und habe mit meiner Frau Alice fünf Kinder.

In der Zeit von 1994 bis 1998 haben wir im Rahmen der diözesanen Ehevorbereitungen der Erzdiözese Wien und der Diözese St. Pölten rund 50 Seminare abgehalten.

Für die Unterstützung beim Sammeln der Literatur danke ich Dir. Günter Danhel (Institut für Ehe und Familie), Josef Mahrhofer (Katholisches Familienwerk Wien), Martina Lintner und schließlich dem Webmaster der Internetseite www.stjosef.at, Dr. Josef Spindelböck.

 

 

1) Die Ehevorbereitung in kirchlichen Dokumenten

 

1.1) Codex Iuris Canonici 1983

Im 4. Buch, Titel VII „Ehe“ des CIC 1983 wird der „Seelsorge und Vorbereitung zur Eheschliessung“ ein eigenes Kapitel I (cc. 1063 bis 1072) gewidmet.

c. 1063 – Die Seelsorger sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die eigene kirchliche Gemeinde den Gläubigen die Hilfe bietet, durch die der Ehestand im christlichen Geist bewahrt wird und in der Vollkommenheit vorankommt. Dieser Beistand ist besonders zu leisten:

1. durch Predigt, durch Katechese, die den Kindern, den Jugendlichen und den Erwachsenen angepaßt ist, sogar durch den Einsatz von sozialen Kommunikationsmitteln, durch die die Gläubigen über die Bedeutung der christlichen Ehe und über die Aufgabe der christlichen Ehegatten und Eltern unterwiesen werden;

2. durch persönliche Vorbereitung auf die Eheschliessung, durch welche die Brautleute in die Heiligkeit und in die Pflichten ihres neuen Standes eingeführt werden[1];

3. durch eine fruchtbringende liturgische Feier der Eheschließung, durch die zum Ausdruck kommen soll, dass die Ehegatten das Geheimnis der Einheit und der fruchtbaren Liebe zwischen Christus und der Kirche darstellen und daran teilnehmen

4. durch eine den Ehegatten gewährte Hilfe, damit sie den Ehebund treu halten und schützen und so zu einer von Tag zu Tag heiligeren und vollkommeneren Lebensführung in der Familie gelangen.

c. 1064 – Aufgabe des Ortsordinarius ist es, dafür zu sorgen, dass dieser Beistand gebührend geordnet wird; wenn es angebracht scheint, soll er auch Männer und Frauen hören, die sich durch Erfahrung und Sachkunde bewährt haben.

c. 1067 – Die Bischofskonferenz hat für das Brautexamen, ferner für das Aufgebot oder für andere geeignete Mittel zu Nachforschungen, die vor der Eheschliessung notwendigerweise durchzuführen sind, Normen zu erlassen; wenn diese sorgfältig beachtet sind, kann der Pfarrer zur Assistenz der Eheschliessung übergehen.

Durch die Normen der cc. 1063 – 1065 hat die Ehepastoral eine starke Beachtung erfahren[2]. In c. 1063 wird besonders der „Seelsorger“ in der „eigenen kirchlichen Gemeinde“ verpflichtet, ein Anspruch, den die Praxis in Österreich nicht erfüllt, da beispielsweise im Bereich der Erzdiözese Wien nur in 60 von 663 Pfarren eine pfarrliche Ehevorbereitung angeboten wird[3].

Erstes Mittel der Ehevorbereitung ist die Verkündigung der Lehre der Kirche über die Ehe. Der Münsterische Kommentar zum CIC bemerkt dazu: „In einer Zeit fortschreitender Säkularisierung und zurückgegangenen Kirchenbesuchs sind dazu nicht nur die herkömmlichen Mittel der Predigt und des Religionsunterrichts anzuwenden, sondern auch die modernen Medien“.[4]

Der Schwerpunkt der Ehevorbereitung liegt in der „persönlichen Vorbereitung“ der Brautleute, doch wird auch die vorbereitende Katechese speziell auch für Kinder und Jugendliche angesprochen. In c. 1063 n.4 wird überdies auch die Ehebegleitung als Beistand des Seelsorgers für die Ehegatten normiert, damit sie u.a. „den Ehebund treu halten und schützen“. Auch diese Ehebegleitung findet in österreichischen Diözesen nur vereinzelt, und wenn dann nur im Rahmen von Bildungshäusern und speziellen Bewegungen[5] statt.

C. 1064 richtet sich an die Diözesanbischöfe, die dafür Sorge tragen müssen, dass die Ehe- und Familienpastoral „gebührend geordnet“ wird. C. 1067 schreibt schliesslich die Erlassung von Normen zur Regelung der Brautexamen und des Aufgebotes durch die Bischofskonferenz vor. Diese „kirchenamtliche Vorbereitung“[6] hat in der Praxis eine starke Relevanz. In Österreich wurde von der Bischofskonferenz ein „Trauungsprotokoll“[7] veröffentlicht, das in allen Diözesen eingesetzt wird. Darin werden, entsprechend c. 1066, neben den Personalien der Brautleute auch Informationen über „Ledigenstand und Religion“, „Ehehindernisse“ und „Ehewille“ eingeholt. Der Seelsorger bestätigt darin, im Gespräch mit den Brautleuten eine Klarstellung des rechtskräftigen Ehewillens im einzelnen vorgenommen zu haben. Die Brautleute bestätigen durch ihre Unterschriften die wahrheitsgemäßen Aussagen.

Zu c. 1067 erklärte die Österreichische Bischofskonferenz, das Aufgebot sei „in der bisher vorgeschriebenen Bedeutung“ nicht mehr erforderlich, doch solle wegen des Gemeinschaftsbezuges der Ehe jede Eheschliessung in den Wohnpfarren der beiden Brautleute in einfacher Form bekannt gemacht werden.[8] Anm.: Da die meisten Brautpaare keinerlei Bezug zu den Wohnpfarren haben, ist wahrscheinlich auch diese Regelung nicht sinnvoll.

Der CIC sieht keine Verpflichtung der Brautleute zur Teilnahme an Vorbereitungskurse vor. Selbst die Hl. Firmung „sollte“ nur empfangen werden (c.1065 §1) und die Hl. Beichte und die Hl. Eucharistie wird nur „dringend empfohlen“ (c. 1065 §2). Einzelne Diözesen haben jedoch in ihrem Wirkungsbereich die Teilnahme an Kursen der Ehevorbereitung vorgeschrieben[9].

1.2 Zweites Vatikanisches Konzil

Eine konkrete Nennung der Ehevorbereitung im heutigen Sinne findet sich in den Texten des zweiten Vatikanischen Konzils einmal, und zwar im Dekret über das Laienapostolat Apostolicam Actuositatem (11), ohne jedoch die Ehevorbereitung als solche näher auszuführen:

„Unter den verschiedenen Werken des Familienapostolates seien folgende genannt: verlassene Kinder an Kindes Statt annehmen, Fremde freundlich aufnehmen, bei der Gestaltung des Schullebens helfend mitwirken, Heranwachsenden mit Rat und Tat zur Seite stehen, Brautleuten zu einer besseren Ehevorbereitung helfen, in der Katechese mitarbeiten, Eheleute und Familien in materieller und sittlicher Not stützen, alte Menschen nicht nur mit dem Notwendigen versehen, sondern ihnen auch einen angemessenen Anteil am wirtschaftlichen Fortschritt zukommen lassen“.

In Gaudium et Spes (GS) 49 wird gesagt, dass „Jugendliche über die Würde, die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe rechtzeitig und in geeigneter Weise unterrichtet werden“ sollen[10]. GS 52 führt aus: „Die Seelsorger haben die Aufgabe, unter Voraussetzung einer genügenden Kenntnis des Familienproblems, mittels der verschiedenen pastoralen Hilfen die Berufung der Gatten zu ihrem Ehe- und Familienleben zu fördern“. Dieser Text kann neben der direkt angesprochenen Ehebegleitung auch auf die vorbereitende Ehe- und Familienpastoral hinführen.

1.3 Familiaris Consortio

Das Apostolische Schreiben Familiaris Consortio (FC)[11] von Papst Johannes Paul II. an die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981 greift die Ergebnisse der Synode über die Familie (1980) auf. Im Vierten Teil „Familienpastoral: Zeiten, Strukturen, aktiv Beteiligte, besondere Situationen“ wird sehr ausführlich auf die Ehevorbereitung eingegangen. Insbesondere wird sehr konkret zwischen der entfernteren, der näheren und der unmittelbaren Ehevorbereitung unterschieden, wobei die unmittelbare Vorbereitung „auf jeden Fall geboten ist“:

„66. Notwendiger als je zuvor ist heute die Vorbereitung der jungen Menschen auf die Ehe und das Familienleben. In einigen Ländern sind es noch die Familien selbst, die es sich nach alter Sitte vorbehalten, den Jugendlichen durch eine fortschreitende Erziehung und Einführung die Werte des ehelichen und familiären Lebens zu vermitteln. Die inzwischen eingetretenen Veränderungen im sozialen Gefüge fast aller moderner Staaten erfordern jedoch, dass nicht nur die Familie, sondern auch die Gesellschaft und die Kirche daran mitwirken, die jungen Menschen auf die Verantwortung für ihre Zukunft richtig vorzubereiten. Viele negative Erscheinungen, die heute im Leben der Familien zu beklagen sind, haben ihre Wurzel darin, daß die Jugendlichen in den neuartigen Situationen nicht nur die rechte Wertordnung aus dem Auge verlieren, sondern auch nicht wissen, wie sie die neuen Schwierigkeiten anpacken und überwinden können, weil sie keine sicheren Verhaltensnormen mehr besitzen. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß sich die jungen Leute, die auf das Familienleben gut vorbereitet sind, im allgemeinen besser zurechtfinden als die übrigen.

Das gilt noch mehr von der christlichen Ehe, die für so viele Männer und Frauen auf ihrem Weg zur Vollkommenheit von Bedeutung ist. Darum muß die Kirche bessere und intensivere Programme zur Ehevorbereitung entwickeln und fördern, um die Schwierigkeiten möglichst zu beseitigen, mit denen so viele Ehen zu ringen haben, vor allem aber auch, um die Bildung und das Heranreifen von geglückten Ehen positiv zu unterstützen.

Die Ehevorbereitung wird gesehen und verwirklicht als ein stufenweiser, stetiger Prozeß. Sie umfaßt drei Hauptstufen: die entferntere, die nähere und die unmittelbare Vorbereitung.

Die entferntere Vorbereitung beginnt schon in der Kindheit mit einer klugen Familienerziehung[12], deren Ziel es ist, die Kinder dahin zu führen, sich selbst als Menschen zu entdecken, die ein reiches und vielschichtiges seelisches Leben und eine besondere Persönlichkeit mit je eigenen Stärken und Schwächen besitzen. Das ist die Zeit, in der der Sinn für jeden wahren menschlichen Wert in persönlichen wie auch in gesellschaftlichen Beziehungen geweckt wird. Und dies hat seine Bedeutung für die Formung des Charakters, für die Beherrschung und rechte Nutzung der eigenen Neigungen, für die Weise, Menschen des anderen Geschlechtes zu sehen und ihnen zu begegnen, und für ähnliche Ziele. Außerdem ist, besonders für die Christen, eine gediegene geistige und katechetische Bildung erforderlich, die es versteht, die wahre Berufung und Sendung christlicher Ehe aufzuzeigen, ohne dabei die Möglichkeit einer Ganzhingabe an Gott in der Berufung zum Priester- oder Ordensleben auszuschließen.

Auf dieser Grundlage setzt dann intensiv die nähere Vorbereitung ein, die vom geeigneten Alter an und mit Hilfe einer angemessenen Katechese wie in einem Katechumenat eine mehr ins einzelne gehende Vorbereitung auf die Sakramente umfaßt, die gleichsam deren Neuentdeckung bedeutet. Eine solche erneute Glaubensunterweisung für alle, die sich auf eine christliche Ehe vorbereiten, ist unbedingt notwendig, damit dieses Sakrament mit der rechten moralischen und geistlichen Einstellung gefeiert und gelebt wird. Die religiöse Formung der jungen Leute muß im geeigneten Augenblick und entsprechend den verschiedenen konkreten Notwendigkeiten durch eine Vorbereitung auf ein Leben zu zweit ergänzt werden, welche die Ehe als eine personale Beziehung von Mann und Frau darstellt, die ständig weiterentwickelt werden muß, und so dazu anregt, die Fragen ehelicher Sexualität und verantwortlicher Elternschaft zu vertiefen, zusammen mit den damit verbundenen Grundkenntnissen von Medizin und Biologie, welche ferner als Voraussetzung für ein gutes Familienleben richtige Methoden der Kindererziehung vermittelt und auch dazu anleitet, sich die Grundlagen für einen geregelten Unterhalt der Familie zu beschaffen wie feste Arbeit, ausreichende finanzielle Mittel, Geschick im Verwalten, Kenntnisse in der Hauswirtschaft.

Schließlich muß auch die Vorbereitung zum Familienapostolat erwähnt werden, ferner zum brüderlichen Zusammenwirken mit anderen Familien, zur aktiven Mitarbeit in Gruppen, Verbänden, Bewegungen und Initiativen, die das menschliche und christliche Wohl der Familie zum Ziel haben.

Die unmittelbare Vorbereitung auf die Feier des Ehesakramentes soll in den letzten Monaten und Wochen vor der Trauung stattfinden, um dem vom Kirchenrecht geforderten Eheexamen gleichsam einen neuen Sinn und Inhalt sowie eine neue Form zu geben. Eine solche Vorbereitung, die in jedem Falle geboten ist, erweist sich als noch dringlicher für diejenigen Verlobten, die noch Mängel und Schwierigkeiten in christlicher Lehre und Praxis aufweisen, sollten.

Zu den Dingen, die auf diesem, einem Katechumenat vergleichbaren Glaubensweg vermittelt werden, muß auch eine vertiefte Erkenntnis des Geheimnisses Christi und der Kirche wie der Bedeutung von Gnade und Verantwortung einer christlichen Ehe gehören sowie die Vorbereitung darauf, aktiv und bewußt an der Feier der Trauungsliturgie teilzunehmen.

Zu dieser Ehevorbereitung in ihren verschiedenen Phasen, die wir nur in großen Linien angedeutet und beschrieben haben, sollen sich die christliche Familie und die gesamte kirchliche Gemeinschaft aufgerufen fühlen. Es ist zu wünschen, dass die Bischofskonferenzen, die ja an geeigneten Initiativen interessiert sind, um den zukünftigen Brautleuten zu helfen, sich ihrer Lebenswahl ernsthafter bewußt zu werden, und den Seelsorgern Hilfen in die Hand zu geben, um deren hinreichende innere Einstellung wahrzunehmen, dafür sorgen, daß ein Leitfaden für Familienpastoral herausgegeben wird. Darin soll vor allem das Mindestmass an Inhalt, Dauer und Methode für Ehevorbereitungskurse festgelegt werden, wobei ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen die Ehe betreffenden Aspekten der Lehre und Pädagogik, des Rechts und der Medizin herrschen und diese so dargestellt werden sollten, daß sich die Ehekandidaten über die verstandesmäßige Durchdringung hinaus motiviert sehen, am Leben der kirchlichen Gemeinschaft aktiv teilzunehmen.

Obgleich die verpflichtende Notwendigkeit einer solchen unmittelbaren Ehevorbereitung nicht unterbewertet werden darf – und das würde sicher geschehen, wenn man allzuleicht davon befreien würde –, so muß doch diese Vorbereitung immer in solcher Weise empfohlen und durchgeführt werden, daß ihr eventuelles Fehlen kein Hindernis für die Trauung darstellt.“

Auch in FC ist also keine Verpflichtung zum Besuch einer Ehevorbereitung vorgesehen. Wichtige Zielgruppe für die unmittelbare Vorbereitung sind jene Paare, „die noch Mängel und Schwierigkeiten in christlicher Lehre und Praxis aufweisen“. Den theologischen Inhalten wird also eine Vorrangstellung beigemessen[13]. In einem zu erlassenden „Leitfaden für Familienpastoral“ soll ein Gleichgewicht zwischen den theologischen Inhalten, der Pädagogik, des Rechts und der Medizin herrschen. In der Praxis wird die „Ehepädagogik“ als die Behandlung der Themenbereiche Partnerschaft und Elternschaft, mit „Recht“ kirchenrechtliche Bestimmungen und mit „Medizin“ Fragen der Sexualität und Empfängnisregelung verstanden. Der „Leitfaden für Familienpastoral“ wurde in Österreich bis dato nicht konkretisiert[14], es gibt lediglich ein Schreiben der Bischofskonferenz über „Pastorale Folgerungen aus den Gesetzesbestimmungen des neuen Kirchenrechtes über die Ehevorbereitung“ aus dem Jahr 1984[15].

Das Ziel, dass „sich die Ehekandidaten über die verstandesmäßige Durchdringung hinaus motiviert sehen, am Leben der kirchlichen Gemeinschaft aktiv teilzunehmen“ zeigt, dass die Erwartungen an die Ehevorbereitung hoch gestellt sind und mit einer reinen Vermittlung von Daten und Normen nicht erfüllt wird. Gerade in der heutigen Zeit sind die Ehevorbereitung und das Brautexamen oft der erste Kontakt mit der Kirche seit dem Religionsunterricht oder der Hl. Firmung.

1.4) Katechismus der Katholischen Kirche

Im Artikel 7 „Das Sakrament der Ehe“ wird im Kapitel „Ehekonses“ auch die Ehevorbereitung angeführt:

1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier, verantwortlicher Akt ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche Grundlagen hat, ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig.

Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste Vorbereitung.

Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine „Familie Gottes“ spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [Vgl. CIC, can. 1063], und zwar umsomehr, als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von Ehen erleben müssen, so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend gewährleistet ist.

„Jugendliche sollen über die Würde, die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden, damit sie, an keusche Zucht gewöhnt, im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe eintreten können“ (GS 49,3).

1.5) Brief Papst Johannes Pauls II an die Familien

Im Jahre 1994 würdigt der Hl. Vater in seinem „Brief an die Familien“ aus Anlass des Internationalen Jahres der Familie die Anstrengungen der Kirche im Bereich der Ehevorbereitung:

„16. Nicht übergangen werden darf im Rahmen der Erziehung auch die wesentliche Frage der Wahl einer Berufung, und dabei insbesondere die der Vorbereitung auf das Eheleben. Beachtlich sind die von der Kirche durchgeführten Anstrengungen und Initiativen für die Ehevorbereitung, z.B. in Form von Kursen und Tagungen, die für die Brautleute durchgeführt werden. Das alles ist wirkungsvoll und notwendig.“

1.6) Schreiben des Päpstlichen Rates für Familie

An die Bischofskonferenzen wendet sich ein ausführliches Schreiben „Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe“ des Päpstlichen Rates für die Familie, veröffentlicht am 13. Mai 1996.

Der Rat bezieht sich dabei auf die Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (GS 52), die Weisungen des Päpstlichen Lehramts (FC 66) und die kirchliche Gesetzgebung (c. 1063, c. 783 CCEO), den Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1632) und anderen Verlautbarungen des päpstlichen Lehramts wie zum Beispiel die Charta der Familienrechte, sowie speziell auf zwei Verlautbarungen des päpstlichen Lehramts (der Brief an die Familien Gratissimam sane und die Enzyklika Evangelium vitae ).

Die Notwendigkeit der Ehevorbereitung wird nicht nur aus dem Blickwinkel der Brautleute gesehen: „Die Frage der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe und auf das dann folgende gemeinsame Leben erscheint wie eine große pastorale Notwendigkeit — zwar in erster Linie zum Wohl der Gatten, aber auch zum Wohl der ganzen christlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft“.

Auf seiner Tagung im Herbst 1991 befasste sich die Vollversammlung des Rates mit dem Thema der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe. 1992 wurde ein zweiter Entwurf zur Begutachtung den Bischofskonferenzen zugesendet. Eine Arbeitsgruppe prüfte 1995 die eingelangten Vorschläge und stellte die Richtlinien für die Veröffentlichung 1996 endgültig zusammen.

Umwelt erschwert Ehevorbereitung

Bei der Vollversammlung 1991 betonte der Papst die Wichtigkeit des Vorhabens: „Je mehr es durch die Umwelt erschwert wird, die Wahrheit über das christliche Sakrament, ja über die Ehe selbst zu erfassen, desto größere Bemühungen sind notwendig, um die Brautleute auf ihre Verantwortung angemessen vorzubereiten“. Und der Papst sprach weiter ganz konkret von den Ehevorbereitungsseminaren: „Ihr konntet feststellen, daß es angesichts der Notwendigkeit, solche Seminare in den Pfarreien anzubieten, und angesichts der positiven Ergebnisse der verschiedenen angewandten Methoden angebracht scheint, die anzuwendenden Kriterien in Form von Richtlinien oder eines Direktoriums zu verdeutlichen, um den Teilkirchen eine gute Hilfe zur Verfügung zu stellen“.

Richtlinien für Bischöfe

„Die vorgezeichneten Linien stellen einen Weg dar zur entfernteren, näheren und unmittelbaren Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe (vgl. FC 66). Das vorgelegte Material ist in erster Linie für die Bischofskonferenzen, die einzelnen Bischöfe und ihre pastoralen Mitarbeiter in der Ehevorbereitung bestimmt. Es richtet sich aber auch — und es könnte auch gar nicht anders sein — an die Verlobten, insofern als sie Gegenstand dieser pastoralen Sorge der Kirche sind.“

Verlöbnis

„Den Verlobten, die sich in besonderen Situationen befinden, ..., wird eine besondere pastorale Aufmerksamkeit vorbehalten sein.“ Nach c. 1062 §1 richtet sich das Verlöbnis nach dem Partikularrecht, das von der Bischofskonferenz unter Berücksichtigung von Gewohnheiten und weltlichen Gesetzen, soweit es welche gibt, erlassen worden ist. Die deutschsprachigen Bischofskonferenzen haben keine diesbezüglichen Anordnungen erlassen. Damit ist das Verlöbnis im deutschen Sprachgebiet aus dem kirchlichen Recht verschwunden.[16] Das Dokument „Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe“ widmet jedoch dieser „Zielgruppe“ breiten Raum[17]. Insbesondere wird kritisiert, dass in Ländern, in denen der Prozess der Entchristlichung ein starkes Ausmass angenommen hat, sich auch ein Identitätsverlust der christlichen Ehe und Familie und damit „der Bedeutungsverlust der Verlobung“ abzeichnet.

Ziele der Ehevorbereitung

Der Text geht konkret auf notwendige Inhalte und Ziele der Ehevorbereitung ein: „Was hier Vorbereitung genannt wird, umfaßt einen umfangreichen und anspruchsvollen Erziehungsprozeß zum Eheleben, das in der Gesamtheit seiner Werte zu betrachten ist. Berücksichtigt man die augenblickliche psychologische und kulturelle Situation, so erscheint die Vorbereitung auf die Ehe als dringende Notwendigkeit. Denn Ehevorbereitung heißt Erziehung zur Achtung vor dem Leben und zum Schutz des Lebens, das im Heiligtum der Familien für die zu einer wahren und eigentlichen Kultur des menschlichen Lebens in allen seinen Äußerungen und Stadien werden muss, die zum Volk des Lebens und für das Leben gehören.“

Auf die gefährlichen Folgen der Entchristlichung wird hingewiesen: „sexuelle Freizügigkeit, Rückgang der Eheschließungen oder das ständige Hinauszögern der Entscheidung, Anstieg der Ehescheidungen, Empfängnisverhütung, Anstieg willentlicher Abtreibungen, geistliche Leere und tiefe Unzufriedenheit, die zur Verbreitung von Drogen, Alkoholmißbrauch, Gewalt und Selbstmord unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen führen“.

Diese Strukturen verhindern die normale Entwicklung der Jugendlichen im christlichen Glauben, die Verbindung zu Kirche sowie die Erkenntnis des sakramentalen Charakters der Ehe. „Die Vorbereitung auf die Ehe war zwar schon immer notwendig, aber die christliche Kultur erleichterte früher Ansatz und Aufnahme dieser Vorbereitung. Heute ist sie zum Teil mühevoller und dringlicher“ (13). Diese wichtige Arbeit der Vorbereitung findet aber nicht ihren Abschluss in der Feier der Trauung, sondern setzt sich im ganzen Familienleben fort (16).

Organisation der Ehevorbereitung

Für die Organisation der Ehevorbereitung werden konkrete Vorschläge geliefert:

„Jede Diözese muss sich um die Erfüllung dieser Aufgabe bemühen und die gebührende Unterstützung anbieten. Ideal wäre es, wenn sie eine Diözesankommission für Ehevorbereitung einrichten würde, die durch eine Gruppe für Familienpastoral aus Eheleuten mit Pfarreierfahrung, Bewegungen und Fachleuten zu ergänzen wäre. Aufgabe dieser Diözesankommission wäre die Bildung, Begleitung und Koordination auf verschiedenen Ebenen, und zwar in Zusammenarbeit mit Zentren, die in diesem Bereich tätig sind. Die Kommission sollte ihrerseits aus verschiedenen Teams von ausgewählten Laien bestehen, die bei der Ehevorbereitung im weitesten Sinn mitwirken und nicht nur bei der Durchführung von Seminaren. Die Kommission müßte über einen Koordinator — in der Regel ein vom Bischof beauftragter Priester — verfügen. Wird die Koordinierung einem Laien oder einem Ehepaar übertragen, so wäre es gut, wenn ihm ein Priester zur Seite stünde. All dies fällt unter den organisatorischen Bereich der Diözese mit ihren entsprechenden Strukturen oder möglichen Gebieten, für die ein Bischofsvikar oder die Dekane zuständig sind.“(20)

Pfarrliche Ehevorbereitung

Im Bereich der näheren Vorbereitung sind noch konkretere Vorstellungen niedergeschrieben:

„Der Kurs kann in den einzelnen Pfarreien durchgeführt werden, wenn eine ausreichende Zahl von Verlobten vorhanden ist und die Pfarrei über vorbereitete Mitarbeiter verfügt. Der Kurs kann aber auch in den bischöflichen Vikariaten oder Dekanaten abgehalten werden. Manchmal werden die Kurse auch von Vertretern von Familienbewegungen, Vereinigungen oder Apostolatsgruppen unter Leitung des zuständigen Priesters durchgeführt. Dabei handelt es sich um einen Bereich, der von der Diözesanstruktur, die im Namen des Bischofs tätig ist, koordiniert wird.“

Entferntere Vorbereitung

Im Teil II des Schreibens werden die drei Zeiten der Vorbereitung näher behandelt.

„Die entferntere Vorbereitung umfaßt die frühe Kindheit, das Kindesalter und die Jugendzeit und erfolgt hauptsächlich in der Familie, aber auch in der Schule und in den Ausbildungsgruppen, die sich in dieser Hinsicht als wertvolle Hilfen erweisen können. In dieser Zeit wird sowohl in den interpersonalen als auch in den gesellschaftlichen Beziehungen die Achtung für jeden wahren menschlichen Wert vermittelt und gleichsam eingeflößt, und zwar mit allem, was dies für die Charakterbildung, die Selbstbeherrschung, die Selbstachtung, den rechten Umgang mit den eigenen Neigungen, den Respekt vor den Personen des anderen Geschlechts mit sich bringt. Insbesondere für die Christen wird darüber hinaus eine solide spirituelle und katechetische Ausbildung gefordert (vgl. FC 66)“.(22)

Nähere Vorbereitung

Die nähere Vorbereitung erfolgt in der Verlobungszeit. Sie besteht aus verschiedenen Kursen und unterscheidet sich von der unmittelbaren Vorbereitung, die sich in der Regel auf die letzten Gespräche der Verlobten mit den Seelsorgern vor der Feier des Ehesakraments konzentriert. (32)

Über die Inhalte wird ausgeführt:

„Im Hinblick auf den neuen Lebensstand, in dem man als Ehepaar leben wird, soll die Gelegenheit geboten werden, das Glaubensleben und vor allem die Kenntnis über die Sakramentalität der Kirche zu vertiefen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Abschnitt für die Evangelisierung, in dem der Glaube die persönliche und gemeinschaftliche Dimension sowohl der Verlobten als auch ihrer Familien umfassen muss. Im Rahmen dieser Vertiefung ist es auch möglich, über ihre möglichen Schwierigkeiten bei der Führung eines wahren christlichen Lebens zu sprechen. (..) Die Verlobten müssen unterrichtet werden über die natürlichen Anforderungen, die mit der interpersonalen Beziehung zwischen Mann und Frau im Plan Gottes über die Ehe und die Familie verbunden sind: das Wissen um die freie Zustimmung als Grundlage ihrer Verbindung, die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe, das rechte Verständnis von verantwortungsvoller Vater- und Mutterschaft, die menschlichen Gesichtspunkte der ehelichen Geschlechtlichkeit, den ehelichen Vollzug mit seinen Forderungen und Zielen, die richtige Kindererziehung. All dies ist auf die Erkenntnis der sittlichen Wahrheit und die persönliche Gewissensbildung hingeordnet. In der näheren Vorbereitung ist sicherlich dafür zu sorgen, dass die Verlobten die wesentlichen psychologischen, pädagogischen, rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für Ehe und Familie besitzen. Trotzdem muss die theologische und moralische Ausbildung eine besondere Vertiefung erfahren, insbesondere was die Ganzhingabe und die verantwortungsvolle Zeugung angeht“ (35)

Ergebnis der Vorbereitung

„Das Endergebnis dieser Zeit der näheren Vorbereitung wird deshalb in der klaren Erkenntnis der Wesensmerkmale der christlichen Ehe bestehen: Einheit, Treue, Unauflöslichkeit, Fruchtbarkeit; das Bewußtsein des Glaubens vom Vorrang der Sakramentsgnade, die die Brautleute als Subjekte und Spender des Sakraments mit der Liebe Christi, des Bräutigams der Kirche, verbindet; die Bereitschaft, die den Familien eigene Sendung im Bereich der Erziehung in Gesellschaft und Kirche zu verwirklichen.“ (45) „Im Mittelpunkt dieser Vorbereitung wird jedoch die Glaubensüberlegung über das Sakrament der Ehe anhand des Wortes Gottes und unter Führung des Lehramts stehen müssen.“ (47)

Auch in der Bischofssynode 1980, die die Grundlagen für das apostolische Schreiben „Familiaris Consortio“ geliefert hat, kam immer wieder zum Ausdruck, dass das Hauptgewicht der Glaubensunterweisung zukommen muss. Wenn auch die Gültigkeit der Ehe nicht von einem bestimmten Grad lebendigen Glaubens abhängig ist, so ist doch das Eheleben selbst, die unwiderrufliche Liebe und Treue nur aus einem gelebten Glauben möglich. Die Weckung und Stärkung des Glaubens muss daher einen primären Vorrang in der Ehevorbereitung haben[18]. Eine Ablehnung der Trauung ist nur dann gerechtfertigt, „wenn die Brautleute trotz aller pastoralen Bemühungen zeigen, dass sie ausdrücklich und formal zurückweisen, was die Kirche bei der Eheschliessung von Getauften meint“ (FC 68).

Ziel: Theologische Vorbereitung

Vordringliches Ziel ist also die theologische Vorbereitung, wie es auch der Papst in seiner Abschlussansprache vor der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie am 5. Oktober 1991 betonte:

„Unerläßlich bleibt, dass der theologischen Vorbereitung die nötige Zeit und Aufmerksamkeit geschenkt wird. Der zuverlässige Inhalt muss Mittelpunkt und wesentliches Ziel der Kurse sein, damit die Feier des Ehesakramentes bewußter erfolgt und alles das, was sich für die Verantwortung der Familie ergibt, bewußter vollzogen wird. Die Fragen zur Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe, ferner zur Bedeutung der Vereinigung und Weitergabe des Lebens in der Ehe, zumal in ihrem spezifischen Akt, müssen getreu und genau der klaren Lehre der Enzyklika Humanae vitae (vgl. 11–12) behandelt werden“ (48).

Diese Schwerpunktsetzung wird von Praktikern häufig kritisiert, z.B. Gerhard Marschütz im Artikel „Wozu Ehevorbereitung?“ in Dialog spezial 4/96.

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Anforderungen an Mitarbeiter

Neben der Konkretisierung der Inhalte werden auch an die Mitarbeiter und Verantwortlichen in der Ehevorbereitung Anforderungen gestellt:

„Deshalb sollen die Mitarbeiter und Verantwortlichen fest in der Lehre stehen und Personen von unbestreitbarer Treue zum Lehramt der Kirche sein, so daß sie durch eine ausreichende und eingehende Kenntnis sowie durch das Zeugnis des eigenen Lebens die Glaubenswahrheiten und die mit der Ehe verbundenen Verantwortlichkeiten weitergeben können. Daher ist es mehr als selbstverständlich, daß diese pastoralen Mitarbeiter als Erzieher auch über die Bereitschaft verfügen müssen, die Verlobten unbeachtet ihrer sozio-kulturellen Herkunft, intellektuellen Ausbildung und konkreten Fähigkeiten anzunehmen. Darüber hinaus ist ihr Zeugnis eines Lebens aus dem Glauben und einer freudigen Hingabe unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung ihrer Aufgabe.“

Ausbildung der Mitarbeiter

Diese Ansprüche gehen nicht ohne entsprechende Ausbildung:

„Dies setzt ein angemessenes Ausbildungsprogramm der pastoralen Mitarbeiter voraus. Die pastoralen Mitarbeiter werden durch die für sie bestimmte Vorbereitung befähigt, in klarer Zustimmung zum Lehramt der Kirche, mit einer geeigneten Methode und mit pastoralem Gespür die Grundlinien der Vorbereitung darzulegen, von denen wir gesprochen haben und entsprechend ihrer Zuständigkeit jenen besonderen Beitrag zur unmittelbaren Vorbereitung zu leisten. Die pastoralen Mitarbeiter sollten in eigens dafür vorgesehenen Pastoralinstituten ausgebildet und vom Bischof sorgfältig ausgewählt werden.“ (44)

Unmittelbare Vorbereitung

Bei der unmittelbaren Vorbereitung wird davon ausgegangen, dass in der Zeit der näheren Vorbereitung Kurse angeboten wurden. Vertiefung der Inhalte, Erneuerung der Gebetserfahrung, eine angemessene liturgische Vorbereitung und die Aufwertung der gespräche zwischen Brautleute und Pfarrer stehen im Mittelpunkt der Ausführungen zur unmittelbaren Vorbereitung.

Aufgrund des pastoralen Nutzens und der positiven Erfahrung der Ehevorbereitungsseminare kann man davon nur aus verhältnismäßig schwerwiegenden Gründen befreit werden (51).

1.7) Österreichische Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz hat sich bei ihrer Herbsttagung 1984 mit „Pastoralen Folgerungen aus den Gesetzesbestimmungen des neuen Kirchenrechts über die Ehevorbereitung“ beschäftigt und einen Bericht herausgegeben:[19]

„(...) 3. Die unmittelbare Ehevorbereitung vor der kirchlichen Trauung ist – wo nur immer möglich – verpflichtend. Die bisherige direkte Ehevorbereitung soll qualitativ und quantitativ erweitert werden. Wir streben an, dass sich die Brautleute schon vier bis sechs Monate vor der geplanten kirchlichen Trauung anmelden. Um den verschiedenen Ansprüchen und den unterschiedlichen Voraussetzungen der Brautpaare zu entsprechen, sind nach Dauer und Inhalt verschiedene Inhalte vorzusehen.

Inhalte dieser unmittelbaren Ehevorbereitung sollten mindestens sein:

  • Partnerschaft zwischen Mann und Frau
  • Entscheidung und Bedingung auf Dauer
  • Reflexion über den eigenen Glauben als ein Stehen in der Kirche
  • Ehe als Sakrament der Kirche
  • Bereitschaft für das Leben, verantwortete Elternschaft
  • Entfaltung christlichen Lebens in Ehe und Familie
  • Hinführung und Vorbereitung zum Sakrament der Buße

Längerfristig wollen wir erreichen, dass diese Ehevorbereitung durch qualifizierte Mitglieder der eigenen Pfarrgemeinde angeboten werden kann. Dafür eingesetzte Eheleute, Ärzte, Priester und Pastoralassistenten werden eigens dafür geschult. (...)“

 

 

1.8) Erzdiözese Wien: Verpflichtung zum Besuch des Eheseminars

 

Anders als in anderen Diözesen ist in der Erzdiözese Wien der Besuch des „Eheseminars“ verpflichtend. Im Jahr 1967 wurde im Diözesanblatt nochmals darauf hingewiesen:[20]

„Aus gegebene Anlass wird neuerdings in Erinnerung gebracht, dass das Wiener Eheseminar für alle Brautleute in Wien verpflichtend ist. Das ergibt sich aus dem Wiener Diözesanblatt 1964, Seite 132, in dem der Aufruf des hochwürdigsten Herrn Kardinals zitiert wird, der allen Brautleuten, die eine kirchliche Ehe eingehen, den Besuch eines längeren Brautunterrichtes als bisher zur strengsten Pflicht macht, und aus den Weisungen der Erzdiözese Wien seit dem Jahr 1966, in denen der einschlägige Passus lautet: ‚Allen Brautleuten wird der Besuch der pfarrlichen Brautunterweisung und der drei Vorträge der Wiener Eheseminars (Arzt, Mann, Frau) zur strengsten Pflicht gemacht‘.

Es hat sich gezeigt, dass selbst Brautleute, die anfänglich Schwierigkeiten gemacht haben, nach einer genauen Erklärung und dem Hinweis auf die Verpflichtung ohneweiters bereit waren, das Seminar mitzumachen, ja sich sogar nach dessen Besuch sehr lobend über diese Einrichtung ausgesprochen haben.

Die Kurse des Eheseminars laufen ununterbrochen. Selbst wenn Brautleuten von der Anmeldung bis zur Trauung nur mehr wenig Zeit zur Verfügung steht, kann das Eheseminar mitgemacht werden, weil es oheweiters möglich ist, die Kurse auch in den Nachbarpfarren zu besuchen.“

2) Die praktische Umsetzung im Bereich der Erzdiözese Wien

2.1) Zieldefinition

Das Lexikon für Theologie und Kirche gibt eine kurze und prägnante Zieldefinition der Ehevorbereitung: Ziel der Ehevorbereitung ist es, die „Brautleute zu einem christlichen Verständnis ihrer Ehe und einer entsprechenden Praxisgestalt aus dem Glauben zu führen“.[21]

Das „Grundsatzpapier für die Ehevorbereitung in der Erzdiözese Wien“[22], ausführlich unter den Mitarbeitern der Ehevorbereitung diskutiert und beschlossen vom Arbeitskreis Ehevorbereitung am 6. Mai 1997, legt das Ziel der Ehevorbereitung fest. Neben dem Hinweis auf eine notwendige umfassende Ehekatechese (vom Religionsunterricht über Jugendpastoral bis hin zu partnerschaftsbezogenen Bildungsangeboten) wird über die trauungsnahen Elemente, insbesondere das Eheseminar, ausgeführt:

„Ein realitätsbezogener Ansatz ist dabei dringend geboten: Ein Großteil der Teilnehmer hat im Zusammenhang mit der bevorstehenden Trauung den ersten persönlichen Kontakt mit der Kirche nach einer Reihe von Jahren.

Die Ehevorbereitung kann nicht jahrelange Defizite an religiösem Wissen wettmachen, die Vermittlung eines ausreichenden Sakramentenverständnisses darf daher auch vom Eheseminar nicht erwartet werden.

Dagegen versteht sich die Ehevorbereitung

  • Als eine Chance für eine Begegnung mit der Kirche, in vielen Fällen der einzigen persönlichen Begegnung zwischen Jugend und Elternstand
  • Als Chance für Paare, an einem markanten Punkt in ihrem Leben ihre Beziehung zu reflektieren und mit anderen, in einer vergleichbaren Situation stehenden, darüber auszutauschen – als eine Antwort der Kirche auf Beziehungsnöte
  • Als Chance für Fernstehende, ins Gespräch mit nichtamtlichen Kirchenvertretern zu kommen, die für sie glaubwürdig sind und die in einer ähnlichen Lebenssituation stehen[23]
  • Als Chance eines positiven Eindrucks von Kirche bei Menschen, die ihr Kirchenbild weitgehend aus den Medien beziehen.“

2.2) Ausgangslage

Hemma Motal und Heinz Trompisch, beide jahrelang in der diözesanen und pfarrlichen Ehevorbereitung tätig, betonen in ihrem Artikel „Ehevorbereitung“ [24], dass 90 Prozent der Brautleute keinen ausgeprägten Kontakt mit der Kirche und mit Glaubensfragen gehabt haben. Jene restlichen 10 Prozent, also kirchlich aktive Paare, werden oftmals von ihrem Pfarrer für die Ehevorbereitung dispensiert. Rund 97 Prozent der Wiener Brautpaare haben bereits vorehelich zusammengelebt, praktisch alle haben bereits sexuelle Erfahrungen miteinander. Aber auch diese Erfahrungen verhindern nicht, dass im Wiener Raum jede zweite Ehe zivilrechtlich geschieden wird und gerade die „Jungscheidungen“ im zweiten und dritten Ehejahr unverändert hoch bei rund einem Drittel aller Scheidungen liegen.

Ehevorbereitungskurse, in denen Paare ein angemessenes Gesprächs- und Konfliktlöseverhalten erlernen und einüben, in denen sie über ihre Erwartungen und Partnerschaftsvorstellungen reflektieren oder sich über wichtige christliche Grundhaltungen gelingenden Ehelebens miteinander austauschen, können zwar keine Probleme lösen, die in der Ehe dieser Paare zukünftig auftreten werden. Aber sie können den Paaren Ehefertigkeiten, Beziehungswissen und Grundhaltungen mit auf den Weg geben, mit deren Hilfe sie ihre zukünftigen Probleme selbst besser werden meistern können.[25] Auch der Erfahrungsaustausch unter den Brautpaaren zeigt sehr positive Ergebnisse. Die Ehevorbereitungskurse sind also keine reine „Eheschliessungspastoral“, sondern geben auch für die späteren Herausforderungen des Ehelebens Rüstzeug mit.

2.3) Statistische Blitzlichter

Der Vergleich jener standesamtlichen Trauungen, bei denen keiner der Partner zuvor geschieden war (also „potentielle“ kirchliche Brautleute) mit den tatsächlichen katholischen Trauungen macht sicher: die Herde wird kleiner.

Kirchliche Eheschließungen 1960 – 1999

 
         

Jahr

kirchl. Eheschl. Wien

kirchl Eheschl. W + NÖ

standesamtl. Erstheiraten

W + NÖ

kirchl. in % standesamtl.

W + NÖ

         

1960

10.955

15.666

   

1970

8.323

12.294

   

1980

6.075

9.922

13.211

75,1

1990

5.241

7.968

11.810

67,5

1999

3.353

4.948

9.865

50,2

Quelle: Günter Denk, Kirchliche Eheschließungen in den Diözesen Wien und St. Pölten, unveröffentlichter Aufsatz; Daten: ÖSTAT und Matrikenreferat, Sekretariat der Bischofskonferenz

Aber auch eine Umfrage[26] der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz bei den Diözesanverantwortlichen für die Ehevorbereitung aus dem Jahre 1999 zeigt ein ähnliches Bild. Die Zahl der kirchlichen Trauungen hat sich gegenüber 1960 mehr als halbiert. Im gleichen Zeitraum sind die Zivilehen jedoch nur um 10 Prozent gesunken. Auch die Veränderung der konfessionellen Struktur schlagt sich nieder: 1995 waren nur noch bei 58 Prozent aller Eheschliessungen beide Partner Christen.

2.4) Organisatorische Rahmenbedingungen

Im „Grundsatzpapier“ wird die Ehevorbereitung in erster Linie als Aufgabe der Pfarre im Rahmen der Sakramentenpastoral gesehen. Wo es sinnvoll erscheint, kann die Ehevorbereitung auch von mehreren Pfarren oder einem Pfarrverband (z.B. Dekanat) durchgeführt werden. Die Diözese sieht ihre Aufgabe in der Bereitstellung von zentraler Unterstützung und in der subsidiären Betreuung jener Brautpaare, die in der Pfarre kein geeignetes Angebot finden bzw. wahrnehmen können. Die Seminare werden in der Regel durch ein Ehepaar abgehalten. Von der früher üblichen Dreiteilung (Paar, Arzt, Priester) ist man abgegangen. Diese „subsidiären“ diözesanen Angebote des Katholischen Familienwerkes (KFW) sind überwiegend vierstündige Kurse, die an einem Samstag Nachmittag abgehalten werden.

Als Chance für die Pfarren wird gesehen, dass Ehevorbereitung derzeit das einzige breit „nachgefragte“ Pastoralangebot ist.

Die Einhaltung von Mindeststandards bei der Organisation (verantwortliche Person am Veranstaltungsort sorgt für Referenten, Terminplanung, Meldung an das KFW, geeignete Räume, Berichte), bei den Inhalten (Beziehung/Partnerschaft, vertiefendes Gespräch, Erkennen und Austragen von Konflikten, Sexualität als bedeutsame Form der Kommunikation und Begegnung, religiöses Leben in der Ehe, Ehe als gelebtes Sakrament der Beziehung) und beim Kostenrahmen werden vorgeschrieben.

Was die Ausbildung der referierenden Ehepaare betrifft, bietet das KFW eine Grundausbildung in der Dauer von einem Wochenende als Ausbildungsprogramm für die pfarrlichen Ehepaar-Referenten an.

Dieser Lehrgang ist für Paare gedacht, denen gelingende Beziehungen ein wichtiges Anliegen ist, die eigene Eheerfahrungen einbringen können und die in der Ehevorbereitung mitarbeiten wollen.

Die wichtigsten Inhaltlichen Themen sind:

  • Herkunftsfamilie-Zukunft mit Dir
  • Das Gespräch in der Ehe
  • Partnerschaft, Sexualität, verantwortete Elternschaft
  • Das Sakrament unserer Ehe
  • Praxistraining und –reflexion
  • Gestaltungsmodelle

Der Lehrgang besteht aus einem Basiswochenende, wobei die Teilnahmebestätigung als Minimalerfordernis zum Einsatz in der pfarrlichen und diözesanen Ehevorbereitung berechtigt, und dem Aufbaukurs. Der Aufbaukurs besteht aus vier Wochenenden und einer gemeinsamen Sommerwoche zur Reflexion der eigenen Ehe und zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte. Ein Praxistraining soll die erworbenen Kenntnisse mit Unterstützung erfahrener Referentenpaare umsetzen.

Darüber hinaus koordiniert das KFW die pfarrlichen Angebote (einheitliches Jahresprogramm).

2.5) Umsetzung der pfarrlichen Ehevorbereitung

Im zweiten Halbjahr 1997 wurden die Pfarren der Erzdiözese über ihre pfarrliche Ehevorbereitung befragt. Die Ergebnisse wurden in der „Referenteninformation“ des KFW, Nummer 13, März 1998, veröffentlicht.

Danach haben 374 von 663 Pfarren geantwortet (57%), wobei die Beteiligung im Vikariat Stadt mit 75% am höchsten war.

60 Pfarren bieten eine pfarrliche Ehevorbereitung an, 33 dieser Pfarren verlangen einen Kursbeitrag (maximal 300 Schilling).

Die Dauer der Kursangebote war unterschiedlich:

20 % mit einem Kurs ein Abend, 27 % Kurs mit zwei Abenden oder einem Nachmittag, 33 % Kurs mit drei Abenden und 22 % mehr Abende oder Kombinationen. Die durchschnittliche Kursdauer betrug 6,4 Stunden.

Bei den Referenten hatten 25% keinerlei Ausbildung und 37% besuchten die Minimalform (Wochenendkurs des KFW).

Als Kursform wurde zumeist Gruppengespräch unter Einbeziehung von verschiedenen Methoden angegeben.

2.6) Wunsch und Wirklichkeit

Die Fülle und detaillierten lehramtlichen und kirchenrechtlichen Ausführungen und Beschlüsse korrespondieren nicht mit der Wirklichkeit der Umsetzung. Einerseits sind nicht alle organisatorischen Rahmenbedingungen gegeben, die von den Dokumenten vorgesehen wurden. So gibt es in Österreich beispielsweise keinen „Leitfaden für Familienpastoral“, wie ihn Familiaris Consortio vorsieht.

In der Praxis müssen die diözesanen und pfarrlichen Verantwortlichen mit sehr geringen budgetären Mitteln auskommen. Insbesondere die Qualität der Ausbildung leidet darunter: die Mindestausbildung beträgt derzeit nur ein Wochenende für Referentenpaare (!). Vor wenigen Jahren war noch eine einjährige Ausbildung im Rahmen der (damaligen) BAKEB – Bundearbeitsgemeinschaft Katholische Erwachsenenbildung mit einschlägigem Zertifikat vorgesehen und von den Referenten auch gefordert.

Aber auch der quantitative Mangel an Referenten lässt sich auf finanzielle Probleme zurückführen, da das angebotene Honorar für die Mitarbeit oftmals nicht einmal für die Kosten der Kinderbetreuung während der Seminarzeit reichen.

Bei den tatsächlich angebotenen und durchgeführten Inhalten der Ehevorbereitung zeigt sich die größte Diskrepanz zu den theoretischen Dokumenten. Die in mehreren Stellen und Aussagen geforderte Glaubensunterweisung und Schwerpunktsetzung zugunsten einer theologischen und moralischen Ausbildung tritt gegenüber praxisbezogenen Themen aus Partnerschaft, Kommunikation und Beziehung zurück. So werden die Wesensmerkmale der christlichen Ehe – Einheit, Treue, Unauflöslichkeit und Fruchtbarkeit – nur dann erarbeitet, wenn das Referentenpaar hier auch einen persönlichen Schwerpunkt setzt.

Im Grundsatzpapier des KFW der Erzdiözese wird besonders auf das „Zeugnis des Referentenpaares“ hingewiesen, das neben inhaltlichen Mindeststandards „letztlich entscheidend“ bleibt. Hier muss auf das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie hingewiesen werden (siehe auch oben 1.5), das nicht nur „das Zeugnis des eigenen Lebens“ betont, sondern auch fordert, dass die „Mitarbeiter und Verantwortlichen fest in der Lehre stehen und Personen von unbestreitbarer Treue zu Lehramt der Kirche“ sein sollen.

In der Praxis spielt auch noch die starke Inhomogenität der Kursteilnehmer eine Rolle. Das betrifft das unterschiedlichste religiöse und kirchliche Vorwissen ebenso wie die Herkunft aus verschiedenen soziokulturellen Bereichen, die eine gezielte Gruppenarbeit oft unmöglich machen.

3) Ehevorbereitung und Ehekonsens: Schlusswort

Der Ehekonsens ist die eigentliche Wirkursache der Ehe (vgl. c. 1057 §1) und erfordert den inneren Ehewillen und die äußere Willenserklärung. Wenn der innere Wille nicht vorhanden ist, etwa wegen psychischer Unfähigkeit (c. 1095 n.1) oder wegen eines gegen das Wesen der Ehe gerichteten Willensaktes, so kommt die Ehe trotz äußerer Erklärung nicht zustande. Der Weseninhalt des Konsenses besteht im Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen. Der Willenakt muss sich darauf beziehen, eine Ehe einzugehen, wie sie in c. 1055 §1 beschrieben ist. Bemerkenswert ist, dass ein Irrtum über „das Wohl der Ehegatten“ (vgl.. 1055 §1) nicht im c. 1099 berücksichtigt ist.

Kann nun eine unvollständige Ehevorbereitung diesen inneren Willen und damit den Ehekonsens beeinflussen?

In c. 1099 ist normiert, dass ein Irrtum über die Einheit oder die Unauflöslichkeit oder die sakramentale Würde der Ehe den Ehekonsens nicht beeinträchtigt, sofern er nicht den Willen bestimmt[27]. Um den Ausschluss eines Wesenselementes der Ehe zu bestätigen, haben die kanonistische Tradition und die Rechtssprechung immer gefordert, dass diese durch einen positiven Willensakt zu geschehen habe. Nach der Rechtssprechung der Sancta Romana Rota (S.R.R.) besteht die dringliche Vermutung für den Ausschluss der Unauflöslichkeit, wenn die Überzeugung von der Scheidbarkeit der Ehe einen Menschen so tiefgründig berührt, dass eine solche Einstellung gleichsam zu zweiten Natur wird[28].

In einer Ansprache Johannes Pauls II vor Mitgliedern des Gerichtshofes der S.R.R. am 21. Jänner 2000 wird diese Rechtsauffassung konkretisiert. Darin wird die Schwierigkeit der „gängigen Mentalität der Gesellschaft“ die Unauflöslichkeit des Ehebandes zu akzeptieren sehr wohl gesehen. Diese Schwierigkeit sei jedoch nicht gleichbedeutend mit einer konkreten Ablehnung der christlichen Ehe und ihrer Wesenseigenschaften. „Und noch weniger rechtfertigt sie die Vermutung, die leider von einigen Gerichten manchmal aufgestellt wird, dass die prävalierende Intention der Eheschließenden in einer säkularisierten, von starken Strömungen zu Gunsten der Scheidung durchzogenen Gesellschaft die sei, eine auflösliche Ehe zu wollen, so dass der Beweis des wahren Konsens zu fordern sei“.[29] Ein „einfacher Irrtum über die Unauflöslichkeit der Ehe“ beeinträchtigt also den Ehekonsens nicht.

Dieser Auffassung folgend ist auch die Nichterreichung der vorgegebenen Ziele der Vorbereitung (siehe oben 1.3 und 1.4) kein Grund für eine Beeinflussung des Ehekonsens[30]. Darüber hinaus werden die Brautleute auch im Rahmen der „kirchenamtlichen Vorbereitung“ (u.a. durch Ausfüllen des Trauungsprotokolls gemäß c. 1066), speziell auf die Wesenseigenschaften der christlichen Ehe gemäß c. 1055 §1 hingewiesen.

4) Literaturverzeichnis

Ganser Robert, Ehevorbereitung 2000, Referat Ehe und Familie des Pastoralamtes der Diözese Eisenstadt, 1998

Gruber Hans Günter, Grundlagen und Impulse einer verantwortlichen kirchlichen Ehevorbereitung, in AKF Bericht Nr. 36, herausgegeben von der (dt.) Arbeitsgemeinschaft für Katholische Familienbildung, Bonn 1999

Josef Prader, Die Ehe in der kirchlichen Rechtsordnung, Handbuch des Katholischen Kirchenrechtes, Regensburg 1999

Lüdicke Klaus (Hrsg), Münsterischer Kommentar zum CIC, Ludgerus Verlag

Marschütz Gerhard, Wozu Ehevorbereitung?, in Dialog spezial 4/96, herausgegeben vom Institut für Ehe und Familie, Wien

Prader Josef, Das kirchliche Eherecht in der seelsorglichen Praxis, Bozen, 1991

Referenteninformation Ehevorbereitung, Nr. 9/ April 1997, herausgegeben vom Katholischen Familienwerk der Erzdiözese Wien

Trompisch / Motal, Ehevorbereitung, in Dialog spezial 4/90, herausgegeben vom Institut für Ehe und Familie, Wien

Windisch Hubert, Christliche Ehe in heutiger Zeit, in Dialog spezial 4/97, herausgegeben vom Institut für Ehe und Familie, Wien

Zapp Hartmut, Die Vorbereitung der Eheschliessung, Handbuch des Katholischen Kirchenrechtes, Regensburg 1999

 

 


 

[1] Vgl. Ordo Celebrandi Matrimonium (OCM 12).

[2] Vgl. Hartmut Zapp, Die Vorbereitung der Eheschliessung: Handbuch des Katholischen Kirchenrechtes, Regensburg 1999, S. 905.

[3] Siehe unten 2.5.

[4] Lüdicke, Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Ludgerus Verlag.

[5] beispielsweise durch die Schönstatt-Bewegung oder durch „Marriage Encounter“.

[6] Zapp, a.a.O., S. 906.

[7] Amtlicher Vordruck des Sekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz VII 88, Bestellnummer 42.

[8] Zapp, a.a.O., S. 907.

[9] Siehe unten 1.7.

[10] Zitiert nach Robert Ganser, Ehevorbereitung 2000, Unterlage des Referates Ehe und Familie des Pastoralamtes der Diözese Eisenstadt, 1998.

[11] Im Schreiben des Päpstlichen Rates für die Familie „Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe“ (1996) wird FC als die „Magna Charta für die Familien“ bezeichnet.

[12] Hubert Windisch sieht in „Christliche Ehe in heutiger Zeit“, erschienen in Dialog spezial 4/97 (Institut für Ehe und Familie, Wien 1997), sogar im gesellschaftspolitischen Engagement der Kirche für den Schutz und die Förderung von Ehe und Familie eine „entfernte Ehevorbereitung“.

[13] Vgl. Robert Ganser, a.a.O., 1.3.1.2.

[14] Vgl. Robert Ganser, a.a.O., 1.3.1.2.

[15] siehe unten Kapitel 1.6.

[16] vgl. Hartmut Zapp, a.a.O., S. 904, besonders die Fussnote 1: „In Österreich besteht das Institut des kanonischen Verlöbnisses partikularrechtlich nicht.“ Abl. ÖBK, Nr. 6 v. 9.12.1991.

[17] Siehe auch FC 65 und „Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe“ Kap. 32: „Die nähere Vorbereitung erfolgt in der Verlobungszeit“.

[18] Vgl. Josef Prader, Das kirchliche Eherecht in der seelsorglichen Praxis, Bozen 1991, S. 68.

[19] Zitiert nach Motal/Trompisch „Ehevorbereitung“ in Dialog spezial 4/90.

[20]Wiener Diözesanblatt, 1. März 1967

[21] H. Windisch, Ehevorbereitung, Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg 1995, S. 503.

[22] Vorliegend als Flugblatt, herausgegeben vom Katholischen Familienwerk der Erzdiözese Wien, 1997.

[23] Anmerkung: Auch wenn ich privat nicht gerne zwischen „kirchenamtlichen“ und „sonstigen“ Kirchenfunktionären unterscheide, so konnte ich doch bei meinen rund 50 Seminaren die Erfahrung machen, dass die Chance zu Gesprächen über Religion und Kirche gerne genützt wurde.

[24] Motal/Trompisch „Ehevorbereitung“ in Dialog spezial 4/90.

[25] vgl. Hans Günter Gruber, „Grundlagen und Impulse einer verantwortlichen kirchlichen Ehevorbereitung“ in AKF Bericht Nr. 36, Bonn 1999.

[26] aus Arbeitsgemeinschaft für Katholische Familienbildung, Berichte Nr. 36, Bonn 1999.

[27] Vgl. Joseph Prader, Die Ehe in der kirchlichen Rechtsordnung: Handbuch des Katholischen Kirchenrechtes, Regensburg 1999, S. 898

[28] Vgl. Josef Prader, Das kirchliche Eherecht, Bozen 1991, S. 106

[29] zitiert nach FMG Information Nr.70, S. 15.

[30] Auch wenn z.B. der Münsterische Kommentar (1603/2) meint, dass die Ehevorbereitung als „wirksames Mittel gegen die wachsende Zahl der Ehenichtigkeiten angesehen werden kann“.