Rundschreiben
unseres
Heiligen Vaters
Papst
Leo XIII.
durch göttliche
Vorsehung Papst
An alle Ehrwürdigen Brüder, die
Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe und Bischöfe der katholischen Welt, welche
in Gnade und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen.
Über
den Rosenkranz
30. August 1884
Quelle: Sämtliche Rundschreiben, erlassen von Unserem Heiligsten
Vater Leo XIII., durch göttliche Vorsehung Papst. Zweite Sammlung (1881-1885), Herder´sche Verlagsbuchhandlung, Freiburg im Breisgau 1904,
325-333.
Elektronische Fassung für www.stjosef.at digitalisiert
von Armin Jauch. HTML-Format erstellt am 13. September 2004 von Dr. Josef Spindelböck. Die
Nummerangabe vor den einzelnen Teilen folgt der englischen Fassung. Im Hinblick auf die Schreibweise
erfolgte bei einzelnen Wörtern eine behutsame Angleichung an die gegenwärtige
Form. Irrtum vorbehalten.
1 Im vergangenen Jahre haben Wir, wie ein jeder von
Euch weiß, durch Unser Rundschreiben angeordnet, daß
in allen Teilen der katholischen Welt den ganzen Monat Oktober hindurch das
hochheilige Rosenkranzgebet zu Ehren der großen Gottesmutter stattfinde, um in
den Bedrängnissen der Kirche Hilfe von Gott zu erflehen. Unsere eigenen
Erwägungen hatten Uns hiezu bestimmt, sowie das Beispiel Unserer Vorfahren,
welche in höchst schwierigen Zeiten der Kirche mit erhöhter Andacht zur
erhabenen Jungfrau ihre Zuflucht zu nehmen und in ständigem Gebete ihre Hilfe
anzuflehen pflegten. – Diesem Unserem Wunsche ist man allenthalben mit so
großem und einmütigem Eifer nachgekommen, daß es
sichtlich erschien, wie groß der Eifer für die Religion und Frömmigkeit im
katholischen Volke ist, und wie groß das Vertrauen, das alle auf den
himmlischen Schutz der allerseligsten Jungfrau setzen. Wir gestehen, daß diese warmen Kundgebungen des frommen Glaubens Uns bei
so vielen Widerwärtigkeiten und schweren Drangsalen nicht wenig getröstet
haben, ja, daß sie Uns ermutigten, auch noch
Härteres, wenn es so Gottes Wille sein sollte, zu erdulden. Denn so lange der
Geist des Gebetes ausgegossen wird über das Haus David und die Bewohner von
Jerusalem, hegen Wir das feste Vertrauen, daß Gott
endlich gnädig sein und Erbarmen haben wird mit der Lage seiner Kirche und das
Gebet derer erhören werde, die zu ihm rufen durch Jene, welch er selbst zur
Spenderin der himmlischen Gnaden bestimmt hat.
2 Da nun die Gründe fortbestehen welche Uns, wie
bereits erwähnt wurde, im vorigem Jahre bewogen haben, die Frömmigkeit des katholischen
Volkes aufzurufen, so haben wir es für Unsere Pflicht gehalten, Ehrwürdige
Brüder, auch in diesem Jahre die christlichen Völker zu mahnen, fortzufahren in
dieser Gebetsweise, welche der Marianische Rosenkranz genannt wird, und so sich
des mächtigen Schutzes der großen Gottesmutter würdig zu erzeigen. Denn da die
Feinde der Christenheit so hartnäckig bei ihrem Vorhaben verharren, so müssen
ihre Verteidiger gleiche Standhaftigkeit ihnen entgegensetzen, zumal da die
Hilfe Gottes und seine Gnaden häufig die Früchte unserer Ausdauer sind. – Wir
erinnern hierbei an das Beispiel der großen Judith, die ein Vorbild ist der
allerseligsten Jungfrau; sie wies die törichte Ungeduld der Juden zurück,
als diese nach ihrem Gutdünken den Tag
festsetzen wollten, an dem Gott ihrer bedrängten Stadt zu Hilfe zu kommen
sollte. Auch auf das Beispiel der Apostel müssen wir hinblicken; sie erwarteten
die höchste Gabe des Heiligen Geistes, des Trösters, der ihnen war verheißen
worden, als sie einmütig im Gebete verharrten mit Maria, der Mutter Jesu. Denn
es handelt sich auch jetzt um eine schwierige und höchst wichtige Sache; es
handelt sich darum, daß stolze Heer des alten und
höchst verschlagenen Feindes zu demütigen; es handelt sich um die Freiheit der
Kirche und ihres Hauptes, um Schutz und Wahrung aller jener Ordnungen, auf
denen die Sicherheit und das Heil der menschlichen Gesellschaft ruht. Darum
müssen wir Sorge tragen, daß der so heilige Gebrauch
des Rosenkranzes in dieser für die Kirche höchst traurigen Zeit mit frommem
Eifer gepflegt werde, und solches um so mehr, weil diese Gebete so geordnet
sind, daß wir dabei alle Mysterien unseres Heiles der
Reihe nach betrachten, und sie darum ganz besonders dazu dienen, den Geist der
Frömmigkeit in uns zu nähren.
3 Was aber Italien angeht, so müssen wir jetzt ganz
besonders im Rosenkranzgebet den Schutz der so mächtigen Jungfrau anrufen;
unvermutet steht uns nicht bloß eine Heimsuchung bevor, sie ist schon da. Die
asiatische Seuche hat nach Gottes Fügung die Grenzen, welche ihr die Natur
gesetzt zu haben schien, überschritten, und bereits die berühmtesten Häfen
Frankreichs sowie von da die angrenzenden Gegenden Italiens ergriffen. – Zu
Maria müssen wir daher unsere Zuflucht nehmen, zu ihr, welche die Kirche mit
vollem Recht unser Heil, unsere Hilfe, unsern Schutz und Schirm nennt, daß sie unsere Bitten gnädig erhöre, uns wohlgeneigt die
erflehte Hilfe bringe und die unreine Pestweit von uns abhalte.
4 Da nun der Monat Oktober bereits bevorsteht, in dem
die katholische Welt das Rosenkranzfest feierlich begeht, so wollen Wir, daß alles, was Wir im verflossenen Jahre bestimmt haben,
auch dieses Jahr gelte. Wir beschließen demnach und befehlen, daß vom ersten Tage des Oktober bis zum zweiten des
darauffolgenden November in allen Pfarrkirchen und öffentlichen der
allerseligsten Jungfrau geweihten Heiligtümern oder auch in anderen Kirchen
nach der Bestimmung des Ordinarius wenigstens fünf Dekaden des Rosenkranzes
nebst der Litanei täglich gebetet werden; findet diese Andacht am Morgen statt,
so soll dabei das heilige Messopfer gefeiert werden; wenn Nachmittags, so ist
das Allerheiligste auszusetzen und am Schlusse der Segen mit demselben zu
geben. Wir wünschen aber, daß die Bruderschaften vom
heiligen Rosenkranz, wo immer dies durch die bürgerlichen Gesetze erlaubt ist,
in feierlichem Zuge durch die Stadt allen zum öffentlichen Zeugnis ihrer
Religion.
5 Um aber der christlichen Frömmigkeit die himmlischen
Schätze der Kirche zu erschließen, erneuern Wir alle Ablässe, die Wir im verflossenen
Jahre verliehen haben. Allen nämlich, welche an den bestimmten Tagen dem
öffentlichen Rosenkranzgebete beiwohnen und nach Unserer Meinung ihr Gebet
verrichten, sowie jenen, welche, durch einen rechtmäßigen Grund verhindert, für
sich dieses tun, verleihen Wir für jedes Mal einen Ablaß
von sieben Jahren und sieben Quadragenen. Denen aber,
welche in der oben genannten Zeit wenigstens zehnmal entweder öffentlich in den
Kirchen oder aus gerechten Gründen in ihrem Hause dieselben Bedingungen
erfüllen, verleihen Wir nach Empfang der heiligen Sakramente der Buße und des
Altars aus dem Schatze der Kirche einen vollkommenen Ablaß.
Diesen vollkommenen Ablaß und Nachlaß
der Sündenstrafen erteilen Wir auch allen denjenigen, welche entweder am Tage
des Rosenkranzfestes selbst oder an einem der acht darauffolgenden Tage
beichten und das hl. Altarsakrament empfangen und gleichfalls in einer Kirche
nach Unserer Meinung zu Gott und seiner allerseligsten Mutter ihr Gebet
verrichten. Da Wir auch endlich auch jenen unsere Fürsorge zuwenden wollen, die
auf dem Lande leben und besonders im Monat Oktober mit landwirtschaftlichen
Arbeiten beschäftigt sind, so erlauben Wir, daß
alles, was wir soeben bestimmt haben, nebst den im Monat Oktober zu gewinnenden
Ablässen nach dem weisen Gutachten der Ordinarien auf die darauffolgenden
Monate November oder Dezember ausgedehnt werden könne.
6 Wir zweifeln nicht, Ehrwürdige Brüder, daß diesen Unseren Sorgen reiche und vielfache Früchte
entsprechen werden, besonders wenn Gott durch Verleihung seiner himmlischen
Gnade dem Gedeihen gibt, was Wir pflanzen und was durch Euere Sorgfalt begossen
wird. Auch sind wir überzeugt, daß das christliche
Volk das Wort Unserer Apostolischen Autorität hören werde mit jenem frommen und
gläubigem Eifer, wofür es im verflossenen Jahre einen
so überaus herrlichen Beweis gegeben hat. Die himmlische Patronin aber, die wir
im Rosenkranzgebet anrufen, möge uns gnädig sich erweisen und erlangen, daß wir durch unser Gebet Aufhebung aller Spaltungen,
Herstellung des Christentums in allen Teilen der Welt und den erwünschten
Frieden der Kirche von Gott erlangen. – Als Vorboten dieser Wohltaten erteilen
Wir Euch, Eurem Klerus und den Euerer Obhut anvertrauten Völkern von Herzen den
Apostolischen Segen.
Gegeben zu Rom bei St. Peter, den 30. August 1884,
dem sechsten Unseres Pontifikates.
LEO
PP. XIII.