Aberglaube
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1976, Sp. 1 f
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Während unter der Bezeichnung A. im weiteren
Sinn (superstitio) alle Entartungen der
Gottesverehrung zusammengefaßt werden können, meint
A. im engeren Sinn (vana observantia),
um den es hier geht, jenen Ersatz echter Religion, in dem der Mensch sich
losgelöst von Gott geheimnisvollen unpersönl. Kräften
(Magie) oder (sei es unbewußt, sei es mehr oder
minder bewußt) dahinter stehenden übermenschl.
persönl. Mächten zuwendet.
I. Die Entstellung (Loslösung von Gott)
beginnt schon dort, wo die Verehrung zwar Gott erwiesen wird, jedoch Sinnloses
oder Unrichtiges in ihren Dienst gestellt wird (cultus
indebitus; vgl. Thomas v. Aq.,
S.Th. 2,2 q.92 a.2).
1. Eine Verzerrung tritt ein, wenn Übungen
hoch bewertet werden, die für die Gottesverehrung unwesentlich sind, und dabei
das Wesentliche vernachlässigt wird (cultus superfluus, etwa das Anzünden einer Kerze vor einem
Heiligenbild ohne Bereitschaft zum chr istl. Leben); die Verehrung wird so verdinglicht und
entpersönlicht (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.93 a.2; Alfons M. di Lig.,
Theol. mor. IV 4). Das
Konzil v. Trient (sess. 22) u. der CIC (c. 1261 §1)
mahnen die Bischöfe, das Aufkommen solcher Mißbräuche
wirksam zu verhindern. In den Sakramenten und den Sakramentalien spielt mit
Recht das materielle Zeichen eine Rolle; es muß
jedoch im Dienst der personalen Beziehung des Menschen zu Gott stehen und darf
sie nicht verdrängen.
2. Entstellt wird die Gottesverehrung auch
durch den Einsatz unwahrhaftiger Mittel (cultus falsus; etwa Kult auf Grund erfundener Wunder oder
Offenbarungen). Wer derart verfährt, verfolgt ungute Ziele oder übersieht, daß durch solche Mittel nur Scheinerfolge erzielt werden
können, die dem rel. Leben wesentl. personale
Beziehung des Menschen zu Gott aber nicht gefördert, sondern geschädigt wird
(vgl. Augustinus, De mend. 14,25, PL 40,505; Thomas v.
Aq., S.Th. 2,2 q.93 a.1; Alfons M. di Lig., Theol. mor. IV 3; CICc. 2322).
II. Noch weiter entfernt sich von echter
Gottesverehrung, wer unter Loslösung von Gott Anschluß
an geheimnisvolle unpersönl. Kräfte oder an übermenschl. persönl. Mächte sucht.
1. Verhältnismäßig harmlos mag es noch sein,
wenn er durch Übungen, die ihrer Natur nach offenkundig dazu nicht ausreichen,
erwünschte Wirkungen herbeiführen oder unerwünschte abwehren will. Allem Anschein
nach folgt er der magischen Auffassung, der Mensch könne sich durch bestimmte
Praktiken geheimnisvoller unpersönl. Kräfte
bemächtigen. Immer wieder aber macht man auch Versuche, unabhängig von Gott an übermenschl. persönl. Mächte Anschluß
zu gewinnen und durch sie etwas zu erreichen.
2. Das Bemühen, in die Welt des Okkulten
einzudringen, kann von einem Forscherdrang beseelt sein, gegen den nichts
einzuwenden ist, kann aber auch eine bedenkl.
abergläubische Note tragen (vgl. Okkultismus).
Der Katechismus der Katholischen Kirche
schreibt dazu:
III „Du sollst neben mir keine anderen
Götter haben"
2110 Das erste Gebot verbietet, neben dem einen Herrn, der sich seinem Volk
geoffenbart hat, noch andere Götter zu verehren. Es untersagt Aberglauben und
Unglauben. Der Aberglaube ist gewissermaßen ein abartiges Zuviel an
Religiosität, der Unglaube ein Zuwenig, ein der Tugend der Gottesverehrung widersprechendes
Laster.
Aberglaube
2111 Der Aberglaube ist eine Entgleisung des religiösen Empfindens und der
Handlungen, zu denen es verpflichtet. Er kann sich auch in die Verehrung
einschleichen, die wir dem wahren Gott erweisen. So wenn z. B. bestimmten, im
übrigen berechtigten oder notwendigen Handlungen eine magische Bedeutung
beigemessen wird. Wer die Wirksamkeit von Gebeten oder von sakramentalen
Zeichen dem bloß äußerlichen Verrichten zuschreibt und dabei von den inneren
Haltungen, die sie erfordern, absieht, verfällt dem Aberglauben [Vgl. Mt
23,16—22].
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