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Ungeziemender Kult

Karl Hörmann: LChM 1969, Sp. 1256 f

Als und K. (cultus indebitus) wird die Betätigung der Gottesverehrung bezeichnet, wenn Unrichtiges (falscher Kult) oder Sinnloses (überflüssiger Kult) in ihren Dienst gestellt wird (vgl. Thomas von A., S.Th. 2,2 q.92 a.2).

1. Falsch nennen wir den Kult (cultus falsus), wenn in ihm Unrichtiges (Irrtum, Lüge) enthalten ist, z.B. die Verwendung von atl. Zeremonien in der Auffassung, der Messias sei noch nicht gekommen; Kult auf häretischer oder schismatischer Grundlage; Kult auf Grund falscher Wunder oder Offenbarungen; die Zurschaustellung falscher Reliquien; die Vortäuschung des Meßopfers durch einen nicht Geweihten (vgl. Ambrosius, Com. in 1 Cor 11,27, PL 17,256; Thomas von A., S.Th. 2,2 q.93 a.1; CICc 2322). Als Verstoß gegen den wahrhaftigen Gott und seine Offenbarung ist die bewußte Verwendung von Unrichtigem im Kult meist schwere Sünde (vgl. Augustinus, De mend. 14,25, PL 40,505; Alfons M. von Lig., Homo ap., tom. I tract. 4 n.34; Theol. mor. IV 3). Bei geringem Hinausgehen über die Wahrheit läßt es sich denken, daß es ohne jenen vollpersönl. Einsatz geschieht, der zur schweren Sünde erforderl. ist.

2. Überflüssig (cultus superfluus) sind im Kult alle Übungen, die zur Verwirklichung des wesentl. Elements der Gottesverehrung, der inneren Hingabe, nichts beitragen, besonders wenn sie von der Kirche schon verurteilt wurden (vgl. Thomas von A., S.Th. 2,2 q.93 a.2; Alfons M. von Lig., Theol. mor. IV 4). Das Konz. von Trient (sess. 22) und der CIC (c.1261 § 1) mahnen die Bischöfe, das Aufkommen solcher Bräuche wachsam zu verhindern. Meistens enthält eine solche Übung nicht eine volle Stellungnahme gegen Gott (läßl. Sünde; vgl. Alfons M.vonLig. a.a.O.); oft lassen es guter Glaube und Einfalt dabei überhaupt nicht zur formalen Sünde kommen. Versagen im Gehorsam gegen die Kirche und Ärgernis können erschwerend hinzutreten.


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