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Predigt:

In der Hoffnung auf ewige Vollendung

Allerseelen B (02.11.2015)

L1: 2 Makk 12,43-45; L2: 1 Thess 4,13-18; Ev: Joh 11,17-27 (oder) L1: Ijob 19,1.23-27; L2: Röm 8,14-23; Ev: Joh 14,1-6 (oder) L1: Jes 25,6a.7-9; L2: Phil 3,20-21; Lk 7,11-17


Josef Spindelböck

Liebe Brüder und Schwestern im Herrn!

Der Allerseelentag lädt uns ein zum Gebet für alle unsere lieben Verstorbenen. Gott der Herr über Leben und Tod hat sie am Ende ihres irdischen Lebens in die Ewigkeit gerufen. Wir beten zu Gott, dass er ihnen ein barmherziger Richter ist und sie aufnimmt in die himmlische Herrlichkeit!

Was geschieht im Tod? Biologisch gesehen geht die Einheit des Organismus verloren, und er zerfällt. Dies ist verbunden mit dem Absterben des Gehirns, dem Aufhören von Atmung und Herzschlag, dem Funktionsverlust der verschiedenen Organsysteme und schließlich dem Absterben der einzelnen Gewebe und auch der letzten Zellen. Schließlich setzt die Verwesung ein; der Leib wird zum Leichnam.

Doch ist das alles, was vom Menschen übrig bleibt? Nein, keineswegs! Denn die Seele des Menschen ist unsterblich, und auch unserem Leib ist eine ewige Vollendung verheißen, wenn Jesus Christus in Herrlichkeit wiederkommt und die Toten aus dem Grab erweckt. Wir sind berufen zur Teilnahme an der Auferstehung und erwarten die Verherrlichung des wieder mit der Seele vereinten Leibes durch die Kraft Gottes!

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in seiner Konstitution über die Kirche in der Welt von heute („Gaudium et spes“) dazu klare Worte gefunden:

„In Leib und Seele einer, vereint der Mensch durch seine Leiblichkeit die Elemente der stofflichen Welt in sich: Durch ihn erreichen diese die Höhe ihrer Bestimmung und erheben ihre Stimme zum freien Lob des Schöpfers. Das leibliche Leben darf also der Mensch nicht geringachten; er muss im Gegenteil seinen Leib als von Gott geschaffen und zur Auferweckung am Jüngsten Tage bestimmt für gut und der Ehre würdig halten. Durch die Sünde aber verwundet, erfährt er die Widerstände seiner Leiblichkeit. Daher verlangt die Würde des Menschen, dass er Gott in seinem Leibe verherrliche und ihn nicht den bösen Neigungen seines Herzens dienen lasse. Der Mensch irrt aber nicht, wenn er seinen Vorrang vor den körperlichen Dingen bejaht und sich selbst nicht nur als Teil der Natur oder als anonymes Element in der menschlichen Gesellschaft betrachtet, denn in seiner Innerlichkeit übersteigt er die Gesamtheit der Dinge. In diese Tiefe geht er zurück, wenn er in sein Herz einkehrt, wo Gott ihn erwartet, der die Herzen durchforscht, und wo er selbst unter den Augen Gottes über sein eigenes Geschick entscheidet. Wenn er daher die Geistigkeit und Unsterblichkeit seiner Seele bejaht, wird er nicht zum Opfer einer trügerischen Einbildung, die sich von bloß physischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen herleitet, sondern erreicht er im Gegenteil die tiefe Wahrheit der Wirklichkeit.“ (GS 14)

Und zum Tod sagt das Konzil: „Angesichts des Todes wird das Rätsel des menschlichen Daseins am größten. Der Mensch erfährt nicht nur den Schmerz und den fortschreitenden Abbau des Leibes, sondern auch, ja noch mehr die Furcht vor immerwährendem Verlöschen. Er urteilt aber im Instinkt seines Herzens richtig, wenn er die völlige Zerstörung und den endgültigen Untergang seiner Person mit Entsetzen ablehnt. Der Keim der Ewigkeit im Menschen lässt sich nicht auf die bloße Materie zurückführen und wehrt sich gegen den Tod. Alle Maßnahmen der Technik, so nützlich sie sind, können aber die Angst des Menschen nicht beschwichtigen. Die Verlängerung der biologischen Lebensdauer kann jenem Verlangen nach einem weiteren Leben nicht genügen, das unüberwindlich in seinem Herzen lebt. Während vor dem Tod alle Träume nichtig werden, bekennt die Kirche, belehrt von der Offenbarung Gottes, dass der Mensch von Gott zu einem seligen Ziel jenseits des irdischen Elends geschaffen ist. Außerdem lehrt der christliche Glaube, dass der leibliche Tod, dem der Mensch, hätte er nicht gesündigt, entzogen gewesen wäre, besiegt wird, wenn dem Menschen sein Heil, das durch seine Schuld verlorenging, vom allmächtigen und barmherzigen Erlöser wiedergeschenkt wird. Gott rief und ruft nämlich den Menschen, dass er ihm in der ewigen Gemeinschaft unzerstörbaren göttlichen Lebens mit seinem ganzen Wesen anhange. Diesen Sieg hat Christus, da er den Menschen durch seinen Tod vom Tod befreite, in seiner Auferstehung zum Leben errungen. Jedem also, der ernsthaft nachdenkt, bietet daher der Glaube, mit stichhaltiger Begründung vorgelegt, eine Antwort auf seine Angst vor der Zukunft an; und zugleich zeigt er die Möglichkeit, mit den geliebten Brüdern, die schon gestorben sind, in Christus Gemeinschaft zu haben in der Hoffnung, dass sie das wahre Leben bei Gott erlangt haben.“ (GS 18)

Wer getauft ist und an Jesus Christus glaubt, ist mit ihm im Leben und im Tode vereint. Der Tod ist nicht das Letzte, sondern ein Übergang. Gott verheißt uns ewiges Leben in der Gemeinschaft mit ihm.

Der Allerseelentag lädt uns ein, im Gebet und in der Feier der heiligen Messe für alle Verstorbenen zu beten – auch für jene, an die sonst niemand denkt. Gott befreie die Armen Seelen auf die Fürbitte der Gottesmutter Maria und aller Heiligen aus dem Fegefeuer und führe sie in sein himmlisches Reich, wo in Ewigkeit Jubel und Freude herrschen! Amen.

Von Allerheiligen, 1. November, bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Bedingungen:
1. Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters.
2a. Am Allerseelentag (auch am 1. Nov. ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis (in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden – Schwestern, Bewohner, Angestellte – den Ablass gewinnen).
2b. Vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
Der Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen. Auch wenn eine Sünde bereits vergeben ist, bleiben im Normalfall gewisse „Wunden“ und negative Folgen. Die Barmherzigkeit Gottes lässt uns durch die Kirche teilhaben am Gnadenschatz Christi und aller Heiligen. So empfangen wir von Gott bei entsprechender Bereitschaft des Herzens sowohl die Vergebung der Sünden als auch – je nach innerer und äußerer Verfasstheit (Disposition) – einen vollkommen bzw. unvollkommenen Ablass. Beim vollkommenen Ablass werden alle Sündenstrafen getilgt, beim unvollkommenen Ablass erfolgt ein teilweiser Nachlass dieser Sündenstrafen. Gewisse Ablässe (wie eben der Allerseelenablass) können auch den Verstorbenen zugewandt werden. Wir bitten Gott, dass er die Reinigung der „Armen Seelen“ im Fegefeuer durch seine Barmherzigkeit abkürzt und sie aufnimmt in sein himmlisches Reich!