Josef Spindelböck
Das Beispiel des heiligen Leopold
Predigt am 15. November 2009
Hochfest des heiligen Leopold, Markgraf von Österreich
L 1: Spr 3,13-20; L 2: Röm 8,26-30; Lk 19,12-26
Liebe Brüder und Schwestern im Herrn!
Am heutigen Sonntag, dem 15. November 2009, feiern wir das Hochfest unseres Landespatrons, des heiligen Leopold. Der heilige Markgraf Leopold III. hat als Fürst und Familienvater seine christliche Berufung gelebt und sich bewährt in den Herausforderungen seiner Zeit.
Er bemühte sich darum, für die ihm anvertrauten Menschen Sorge zu tragen in ihren leiblichen und seelischen Nöten. So diente er dem Gemeinwohl, indem er die verwaltungsmäßige Organisation vorantrieb, sich für die Einheit und den Frieden einsetzte und für eine gute Bewirtschaftung und Kultivierung des ihm anvertrauten Landes sorgte. Die Treue zum Glauben und die Verbundenheit mit der Kirche, konkret mit dem Papst in Rom, waren ihm ein Herzensanliegen. Er stiftete Klöster und förderte die geistlichen Berufungen, weil er überzeugt war, dass Christus der König die Menschen am Ende des irdischen Lebens in sein himmlisches Reich rufen will.
Das Beispiel des heiligen Leopold und seine Fürbitte bei Gott können auch uns bestärken in unserer Berufung und Lebensaufgabe: in Familie und Beruf, ja gerade auch im öffentlichen und politischen Leben. Die eigentlichen Herausforderungen der Gegenwart sind nicht wirtschaftlicher Natur, obwohl die Finanzkrise so manche schlimme Folgen gezeigt hat. Die eigentliche Krise unserer Zeit liegt darin, dass viele Menschen auf Gott vergessen. Glaube und Religion werden abgedrängt ins Private und damit für wert- und bedeutungslos erklärt. Wie das jüngste „Kreuz-Urteil“ des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes gegen die Republik Italien zeigt, wird das christliche Bekenntnis in der Öffentlichkeit als Bedrohung der Religions-„Freiheit“ der Atheisten empfunden. So aber untergräbt sich die Europa die geistigen Wurzeln, auf denen es steht.
In Österreich steht eine gesetzliche Regelung des partnerschaftlichen Zusammenlebens homosexueller Menschen bevor: Die Tendenz geht dahin, diese vom Sittengesetz und der christlichen Offenbarung nicht annehmbare Lebensform sogar der Ehe zwischen Mann und Frau gleichzustellen. Die österreichischen Bischöfe haben wörtlich erklärt: Sie „halten daher die Einführung einer ‚Eingetragenen Partnerschaft‘ für homosexuelle Paare weiterhin weder für angebracht noch für notwendig, weil die bestehenden zivilrechtlichen Bestimmungen die entsprechenden Sicherheiten gewähren. Der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau gebühren bestimmte Rechte. Es handelt sich dabei nicht um Privilegien, denn die Familie auf der Grundlage der Ehe erbringt Leistungen, insbesondere in Bezug auf die Erziehung von Kindern. Eine Übertragung solcher Rechte auf gleichgeschlechtliche Paare ist sachlich nicht gerechtfertigt.“
Auch zum Schutz des ungeborenen Lebens haben unsere bischöflichen Hirten deutliche Worte gefunden, denn es darf nicht sein, dass es kaum jemandem ein wirkliches politisches Anliegen ist, die Zahl der Abtreibungen zu senken. Daher erklären sie wörtlich: „Die Kirche steht auf der Seite des Lebens. Von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende liegt das Leben nicht in der Verfügungsmacht des Menschen, sondern in der Hand Gottes. Es ist und bleibt die Aufgabe der Kirche, die Stimme für das Leben zu erheben und sich insbesondere für die Schwachen einzusetzen. Dies gilt einmal mehr im Fall der noch nicht geborenen Kinder. Durch eine Abtreibung wird ein schutzloser Mensch getötet und gegen das Tötungsverbot der zehn Gebote verstoßen. Übersehen wird oft, dass auch die Mutter dabei Gewalt erfährt und sich gegen ihr Kind stellen muss. Eine rechtliche Regelung, die Abtreibung legalisiert oder ermöglicht, kann daher nie die Zustimmung der katholischen Kirche finden. Das gilt auch für die österreichische Rechtslage. Die Kirche in Österreich wird nie aufhören zu fordern, dass das menschliche Leben von seinem Beginn an den vollen Schutz der österreichischen Rechtsordnung genießen muss. Derzeit sind alle Kinder in den ersten 12 Wochen in der Praxis schutzlos. Behinderte Kinder und Kinder von Müttern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sogar bis zur Geburt schutzlos.“
Menschlich gesehen könnte man meinen, es habe ohnehin keinen Sinn, gleichsam gegen den Strom zu schwimmen und die grundlegenden Werte des Zusammenlebens in Erinnerung zu rufen. Das Beispiel des heiligen Leopold ermutigt uns und seine Fürbitte stärkt uns im Vertrauen auf die Hilfe Gottes, der dort am nächsten ist, wo die Not am größten ist! Amen.
Aktuelle Links: www.frauen-schuetzen.at und www.ehe-schuetzen.at
Weitere Links:
· Bücher aus dem Verlag St. Josef
· Predigten von Josef Spindelböck
· Predigten von Pfr. Christian Poschenrieder